Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 01.08.2017 betreffend Projekt "Digitale Verwaltung Hessen 2020" und Antwort des Ministers der Finanzen Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Wie stellt sich der aktuelle Umsetzungsstand der E-Government-Strategie des Landes Hessens "Digitale Verwaltung Hessen 2020" (Teile I und II, Stand Juni 2015) dar? Bitte detaillierte Darstellung an Hand der einzelnen Projektbausteine. Auf dem Weg der Verwaltungsmodernisierung hatte Hessen in 2015 mit der Digitalen Verwaltung Hessen 2020 Maßstäbe gesetzt und eine neue E-Government-Strategie in Form eines umfassenden Masterplans für digitales Verwaltungshandeln bis ins Jahr 2020 vorgelegt. Im Teil I hat man dabei die allgemeinen strategischen Ziele formuliert und im Teil II beispielhaft die zentralen und individuellen Zielvorstellungen aller Ressorts für geplante oder auch bereits begonnene Verfahren, Vorhaben und Projekte im Bereich des E-Government konkretisiert. In vielen einzelnen Bereichen der Strategie konnten bislang deutliche Fortschritte erzielt werden . Zu Beginn dieses Jahres ist das Service-Portal "Service Hessen" online gegangen und bietet Digitale Dienstleistungen und Informationen von mehr als 150 Themengebieten der Hessischen Landesverwaltung über das neue Verwaltungsportal service.hessen.de an. Erste Online- Antragsverfahren können bereits über das neue Portal in Anspruch genommen werden; beispielsweise ist dies im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs oder für BAföG-Anträge möglich. Zudem können vielfältige Informationen gebündelt und strukturiert eingesehen und recherchiert werden - von Arzneimittelsicherheit über Einbürgerungs- oder Elterngeldanträge und Rechtsfragen bis hin zu Wahlverfahren. Das neue Verwaltungsportal ist ein zentraler Baustein der Strategie "Digitale Verwaltung Hessen 2020" (DVH 2020), um Angebote und Dienste der öffentlichen Verwaltung künftig in digitaler Form bereitzustellen. Der erstmalige Einsatz von De-Mail (rechtssichere E-Mail Kommunikation) in der hessischen Landesverwaltung erfolgt im Piloten für das Fachverfahren ELIS-A (Emissionsmessbericht mit dem LänderInformationsSystem - Anlagen). Dabei wird die Versendung der vertraulichen Emissionsmessberichte zwischen dem Anlagenbetreiber, bzw. dem beauftragten Messinstitut und dem Regierungspräsidium Darmstadt als Überwachungsbehörde via De-Mail durchgeführt. Die hier gemachten Erfahrungen dienen als Vorlage zur Umsetzung in der hessischen Landesverwaltung . Damit steht in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) die notwendige Infrastruktur bereit, um die De-Mail auch in weiteren Behörden des Landes zum Einsatz zu bringen. Das Projekt zur Zentralisierung der Reisekosten-, Trennungsgeld- und Umzugskostenabrechnung (ZRTU) bei der Hessischen Bezügestelle (HBS) mit dem Ziel, die Abrechnung aller Reisekosten mittels Selbsterfassung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vornehmen zu lassen , wurde im Juni 2017 abgeschlossen. Alle Behörden (mit wenigen Ausnahmen wie Theater, Museen etc.) sind produktiv. Die Statistik der Zugriffe auf den Hessen-Finder weist über die Jahre signifikante Zuwächse auf: Waren im Monat Oktober 2012 noch 20.025 Besucher zu verzeichnen, gab es im Mai 2017 z.B. schon an einem Tag über 1,75 Mio. Zugriffe von ca. 140.00 Besuchern. Eingegangen am 7. November 2017 · Bearbeitet am 8. November 2017 · Ausgegeben am 10. November 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5122 07. 11. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5122 Im Juli 2017 wurde z.B. auch das "Hessische Statistische Informationssystem" freigeschaltet. Diese Datenbank bietet Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, Tabellen unterschiedlicher Themenbereiche abzurufen. Die "Hessen-Statistiken"-APP wurde im Jahr 2015 für iOS- und Android-Endgeräte veröffentlicht . Aktuell wird die APP erweitert. Im Herbst 2017 wurde zur Bundestagswahl erstmals auch am Wahlabend eine regelmäßige Aktualisierung vorgenommen. Damit konnten die Wahlergebnisse live mitverfolgt werden. Im Bereich der Optimierung des Rechnungswesens wurde beim Thema der Fördermittelbewirtschaftung mit GRANTOR-FNO die erste Pilotanwendung des Landes Hessen (Beteiligte: Hessisches Competence Center (HCC)/HMdF und Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)) abgeschlossen. Das Programmsystem wird für die Bereiche Fördermittelbewirtschaftung , Finanzierung und Kassenwesen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz seit Anfang 2017 in der HVBG eingesetzt. Wie angekündigt, wird auch im Bereich des elektronischen Verbraucherschutzes Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Beratungsleistung durch die Verbraucherzentrale Hessen nun auch per E-Mail ermöglicht. Der Teil II der DVH 2020 ist nicht als unveränderlicher gesetzesgleicher und abschließender Fahrplan zu verstehen, sodass auch derzeit eine Aktualisierung des Teils II läuft. Zum Beispiel wurden mit dem Solarkataster Hessen auch neue wichtige Punkte aufgenommen. Das Solar-Kataster soll den hessischen Bürgerinnen und Bürgern Informationen zur Eignung einer beliebigen Dachfläche für eine solare Energienutzung und Hinweise zur Wirtschaftlichkeit mit einer hinreichend hohen Aussagegenauigkeit liefern. Es stellt ein Planungsinstrument für Endverbraucher, Netzbetreiber und Energieversorger dar und ist bundesweit in Bezug auf die Größe einmalig. Seit der Freischaltung des Solar-Katasters am 01.09.2016 durch Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir haben mittlerweile 90.000 Bürgerinnen und Bürger auf das Solar-Kataster zugegriffen und entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt. Das Solar- Kataster Hessen ist beim diesjährigen eGovernment-Wettbewerb am 20.06.2017 als bestes Digitalisierungsprojekt aus den Teilnehmerländern Deutschland, Schweiz und Österreich ausgezeichnet worden (http://www.egovernment-wettbewerb.de/gewinner/gewinner-2017.html). Die Auszeichnung bescheinigt dem Solarkataster, die Potenziale neuer technologischer Entwicklungen effektiv zu nutzen und Bürgern einen deutlichen Mehrwert zu bieten. Ebenso sind im Bereich der Zusammenarbeit mit den Kommunen gerade beim Thema IT- Sicherheit zahlreiche Fortschritte zu verzeichnen. Im Rahmen der Einkaufsgenossenschaften zwischen Land und Kommunen (KOPIT) konnte die Stadt Mainz als erstes Mitglied außerhalb Hessens gewonnen werden. Mit der Fortschreibung der hessischen Informationssicherheitsleitlinie und der Etablierung eines Chief Information Security Officer (CISO) ist man ebenfalls den Ankündigungen der DVH 2020 bereits nachgekommen. Anders als der Fragesteller anzunehmen scheint, handelt es sich bei der DVH 2020 nicht um "ein" Projekt, sondern um eine Strategie. Die vermeintlichen Projektbausteine sind eine Vielzahl von kleinen Vorhaben und Lösungen bis hin zu extrem weit gefächerten Themenkomplexen , die von verschiedenen Akteuren und unter Beachtung der unterschiedlichsten rechtlichen Rahmenbedingungen vorangetrieben werden. Ein Controlling nach Art eines Gesamtprojekt-Managements ist bei einem Masterplan weder möglich noch angebracht, sodass eine detaillierte Darstellung nicht im Rahmen der Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann. Frage 2. Wie hoch sind die Umsetzungskosten, die bisher in den Jahren 2015 bis 2017 für das Projekt angefallen bzw. für die Folgejahre bis zum vollständigen Abschluss des Projektes geplant sind? Bitte Aufschlüsselung an Hand der einzelnen Projektbausteine. Wie in Frage 1. bereits angedeutet, handelt es ich bei der DVH 2020 um eine Strategie für das Land Hessen und kein Projekt mit einem dedizierten Gesamtprojekt-Controlling. Daher ist eine Bereitstellung in der gewünschten Form nicht darstellbar. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5122 3 Frage 3. Welche Zwischenziele bzw. Meilensteine sind für die Umsetzung des Projektes geplant bzw. bereits erreicht? Bitte detaillierte Darstellung einschließlich einer Einschätzung, ob die Zwischenziele bzw. Meilensteine zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt erreicht werden/worden sind und falls nein, weshalb nicht. Wie in Frage 1 bereits angedeutet, handelt es ich bei der DVH 2020 um eine Strategie für das Land Hessen und beim Teil II der DVH 2020 um keinen verbindlichen Projektplan, sondern eine nicht abschließende Dokumentation von geplanten Einzelmaßnahmen, die das E- Government in Hessen in den nächsten Jahren unterstützen sollen. Zwischenziele und Meilensteine wurden deshalb nicht zentral definiert, sondern liegen in der Verantwortung der zuständigen Akteure. Frage 4. Wann sollen die einzelnen Projektbausteine sowie das Projekt insgesamt nach der ursprünglichen Planung bzw. nach aktuellem Stand abgeschlossen werden? Wie zuvor beschrieben, sind bereits einige Themen der DVH 2020 umgesetzt worden, wichtige Grundlagen geschaffen und weitere Themen aufgenommen worden. Da es sich nicht um ein Projekt handelt, ist auch keinerlei Projektende vorgesehen. Es handelt es sich um eine Strategie, welche sicherlich auch über das Jahr 2020 hinaus wirkt und fortgeschrieben wird. Frage 5. Welche Dienstleistungen (E-Services) werden im Rahmen der Umsetzung des Projekts bisher den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Unternehmen angeboten bzw. bereitgestellt und auf welche Weise ? Bitte insbesondere ausführen, inwieweit hierbei der neue Personalausweis als Identifikationsmittel eingebunden ist. Im Rahmen des Projektes werden den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen unter der Adresse von Service.Hessen.de (https://service.hessen.de/html/Alle-Online-Services-3120.htm) bereits eine ganze Reihe von Dienstleistungen angeboten, die kontinuierlich erweitert werden. Exemplarisch sind die Online-Services zum BAFöG, der Einheitliche Ansprechpartner mit seinem Leistungsbündel, der elektronische Rechtsverkehr, die Hochwasservorhersage Hessen, Karriere-in-Hessen, die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen und viele weitere E-Services zu benennen. Die im E-Government Masterplan "Digitale Verwaltung Hessen 2020" unter dem Punkt E- Services angesprochenen Dienstleistungen sind nunmehr auch unter den Vorgaben des neuen Online-Zugangsgesetzes (OZG) zu betrachten. Die Vorgaben des OZG wurden aus der Vorbereitungsphase dieses Gesetzes bereits mit in den hessischen E-Government Masterplan (z.B. nach dem damaligen Terminus Einrichtung sogenannter Bürgerkonten) aufgenommen. Das OZG sieht, abweichend von den Entwürfen, bei der Abbildung der Verwaltungsleistungen keine Einschränkung auf sogenannte "geeignete" Verfahren mehr vor (§ 1 Abs. 1: Bund und Länder sind verpflichtet, bis spätestens zum Ablauf des fünften auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalenderjahres ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten). Bei der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen wird zur elektronischen Identifizierung einer natürlichen Person (z.B. als Antragsteller) und der Notwendigkeit eines hohen Vertrauensniveaus (Schriftformerfordernis) auch der neue Personalausweis als Identitätsnachweis genutzt. Als alternatives Identifikationswerkzeug sind laut OZG die Nutzerkonten (Servicekonten / Bürgerkonten ) vorgesehen. Diese Nutzerkonten können mit dem neuen Personalausweis oder einem vergleichbaren Werkzeug elektronisch bzw. im Bedarfsfall auch manuell durch eine dafür vorgesehene Stelle eingerichtet werden. Frage 6. Wie und in welchem Umfang erfolgt die Einbindung von Dienstleistungen kommunaler Behörden , insbesondere hinsichtlich der Dateninfrastruktur, der letztlichen Leistungserbringung sowie der Kostentragung bzw. Gebührenerhebung? Mit der Initiative zum sog. "Portalverbund" als Teil der Digitalen Agenda/Digitalisierungsprogramm des Bundes ist die Einbindung aller Verwaltungsebenen (Bund-Länder-Kommunen) vorgesehen. In diesen Portalverbund bringen alle Beteiligten ihre bestehenden, über Schnittstellen verbundenen Lösungen (Verwaltungsportale, Behörden- bzw. Zuständigkeitsfinder, Systeme zum Antrags- Fallmanagement und weitere Lösungskomponenten) ein. Als gemeinsame digitale Plattform für die Abbildung der Leistungen der hessischen Landesverwaltung und der kommunalen Ebene steht der "Hessen-Finder" zur Verfügung. In Hessen sind die Kommunen über die kommunalen Spitzenverbände und spezifische Einzelkommunen (z.B. Stadt Darmstadt als Gewinner des BitKOM-Wettbewerbs zur Digitalen-Stadt) in diese Entwicklung einbezogen. Hierzu bestehen auch seit längerem gemeinsame Arbeitsgremien . 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5122 Frage 7. Welche Dienstleistungen sollen für die Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen nach Abschluss des Projekts digital bereitgestellt werden und auf welche Weise? Bitte insbesondere ausführen , inwieweit hierbei der neue Personalausweis als Identifikationsmittel eingebunden werden soll sowie, ob es einen zentralen User-Account für Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen geben soll, über den die angebotenen Dienstleistungen des Landes und der jeweils zuständigen kommunalen Behörden direkt (d.h. vor allem medienbruchfrei und ohne Verlinkung auf externe Systeme) in Anspruch genommen sowie via E-Payment bezahlt werden können. Hier wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. Die digital angebotenen Dienstleistungen werden auf unterschiedlichen internetfähigen Plattformen (vom individuellen Personal-Computer mit Web-Browser, lokalen Terminals wie z.B. der hessischen Justiz bis zu individuellen mobilen Endgeräten) zur Verfügung gestellt. Eine Verfügbarkeit digitaler Dienstleistungen erfolgt als Wesensmerkmal der Digitalisierung in medienbruchfreier Form. Hierbei ist die digitale Verlinkung unterschiedlicher Systeme - quasi systemimmanent - zwingend, aber nicht notwendigerweise für den Nutzer sichtbar. Es werden bei der konkreten Lösung für Hessen auch weitere elektronische Fähigkeiten genutzt. Hierzu zählen z.B. die elektronische Kommunikation (E-Mail), eine elektronische Ablage (Daten-Safe) und auch die elektronische Bezahlfunktion (E-Payment). Frage 8. Aus welchen Gründen kann der Freistaat Bayern als Kooperationspartner des Landes Hessen bereits jetzt mit dem "BayernPortal" eine zentrale Internetpräsenz und der "BayernID" einen zentralen Account für alle Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger des Freistaates bereitstellen , während es in Hessen derzeit mit service.hessen.de eine Internetpräsenz gibt, auf der lediglich eine Sammlung von Informationen und externen Links zu Dienstleistungen des Landes und seiner nachgeordneten Behörden ohne die kommunale Ebene bereitgestellt werden? Das Land Hessen hat bereits im vergangenen Jahrzehnt intensive Aktivitäten zur Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen angestoßen. Hier sei auf die E-Government Masterpläne oder z.B. auch die IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie verwiesen. Der Freistaat Bayern ist mit seiner Aktivität zur Bayern-ID erst zu einem späteren Zeitpunkt gestartet und mithin in der zyklischen Entwicklung der Datenverarbeitung auf einem aktuelleren Stand eingestiegen. Mit der Digitalstrategie Hessen, dem aktuellen E-Government Masterplan "Digitale Verwaltung Hessen 2020" und der auch für Dritte offenen Kooperationsvereinbarung auf Grundlage des Art. 91c GG zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Hessen, wird Hessen an der Entwicklung der sog. Basisdienste der Bayern-ID mitwirken. Hessen bringt u.a. in die Kooperation seine Erfahrungen aus dem kommunalen Antrags-/Fallmanagement ein. Das modernisierte hessische Verwaltungsportal "Service.Hessen.de" ist eine erste Umsetzung aus dem aktuellen E-Government Masterplan "Digitale Verwaltung Hessen 2020" (E-Administration ). Die Einbeziehung der kommunalen Ebene erfolgt aktuell über den bereits 2009 eingeführten "Hessen-Finder" und mittelfristig über den Portalverbund. Frage 9. Wie und bis zu welchem Zeitpunkt wird ein hessisches Bürgerserviceportal in den geplanten Bund-Länder-Portalverbund für Serviceportale des E-Governments und zum Ausbau von Onlinedienstleistungen eingebunden werden? Hessen wirkt an der Entwicklung des Portalverbunds (Bund-Länder-Portalverbund) durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport aktiv mit. Der Austausch mit dem Freistaat Bayern und die Länderkooperation in der "Linie6Plus" zum Hessen-Finder sind weitere Bestandteile dieser Mitwirkung. Das hessische Bürgerserviceportal (Verwaltungsportal) Service.Hessen.de ist bereits unter den Gesichtspunkten des Portalverbunds entwickelt worden. Die Funktionalitäten nach OZG (Servicekonten /Basisdienste mit Antrags- bzw. Fallmanagement) wurden bei der Entwicklung ebenfalls berücksichtigt. Wiesbaden, 26. Oktober 2017 Dr. Thomas Schäfer