Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 07.08.2017 betreffend grenzüberschreitender Nationalpark und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: Die Bayerische Landesregierung plant die Ausweisung eines Nationalparks. Geprüft werden derzeit unter anderem auch an das Land Hessen angrenzende Flächen in der Rhön, im Odenwald und im Spessart. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Finden zwischen Vertretern der Landesregierung und der Bayerischen Staatsregierung Abstimmungsgespräche über einen zukünftig auszuweisenden Nationalpark an der Landesgrenze zwischen Bayern und Hessen statt? Ein erstes Gespräch zwischen den Ministerpräsidenten und den Umweltministerinnen von Bayern und Hessen hat am 7. Juli 2017 stattgefunden. Ein weiteres Gespräch zwischen Frau Staatssekretärin Dr. Tappeser vom Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Herrn Staatssekretär Dr. Barth vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist für September 2017 geplant. Dieses soll als Vorbereitung dienen für ein weiteres Gespräch der Ministerinnen. Frage 2. Plant die Hessische Landesregierung zur Ergänzung und angrenzend an einen Nationalpark in Bayern die Ausweisung eines Nationalparks in der hessischen Rhön, im hessischen Spessart oder im hessischen Odenwald? In der Bayerischen Ministerratssitzung am 18. Juli 2017 wurde beschlossen, dass der Spessart wegen der bestehenden Holznutzungsrechte der Bevölkerung für einen dritten bayerischen Nationalpark nicht mehr in Frage kommt. Die Suchkulisse wurde auf die Regionen Donauauen und Rhön, letztere als mögliche länderübergreifende Lösung mit Hessen, eingegrenzt1. Zwischen den Ministerpräsidenten und den Umweltministerinnen von Bayern und Hessen wurde am 7. Juli 2017 vereinbart, dass in den nächsten Monaten eine fachliche Prüfung aller möglichen Optionen eines länderübergreifenden Nationalparks in der Rhön durchgeführt wird. Damit ist keine Entscheidung vorweggenommen oder ein förmliches Verfahren eingeleitet. Hessen und Bayern waren sich einig, dass keine Festlegungen gegen die Region getroffen werden. Frage 3. Wenn solche Pläne bislang nicht bestehen: Wie ist die Position der Landesregierung zu einem möglichen grenzüberschreitenden Nationalpark? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Wiesbaden, 30. August 2017 Priska Hinz _________________________________________ 1 Quelle: Bayerische Staatsregierung auf www.bayern.de Eingegangen am 8. September 2017 · Bearbeitet am 8. September 2017 · Ausgegeben am 15. September 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5128 08. 09. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG