Kleine Anfrage der Abg. Müller (Kassel) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 15.08.2017 betreffend Weiterentwicklung des Fahrradparkhauses Darmstadt und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Veränderungen sind aus Ihrer Sicht für die Kundinnen und Kunden des Fahrradparkhauses durch die von der Deutschen Bahn veranlasste Öffnung des Fahrradparkhauses Darmstadt entstanden ? Bis zur Veränderung durch die Deutsche Bahn stand das Fahrradparkhaus exklusiv zur Nutzung für Radfahrende zur Verfügung. Durch die dauerhafte Öffnung für die Öffentlichkeit wurde dieser Zustand aufgehoben. Seit der Öffnung haben Diebstahl- und Vandalismusschäden nach Beobachtung der Stadt Darmstadt deutlich zugenommen. Das mit der Einrichtung des geschlossenen Fahrradparkhauses erreichte hohe Maß an sozialer Sicherheit wurde durch die Öffnung erheblich reduziert. Dadurch ist der Standard in Bezug auf das sichere und komfortable Fahrradabstellen, wie es zuvor 15 Jahre lang vorhanden war, nicht mehr gewährleistet. Das Fahrradparkhaus ist nun kein Fahrradparkhaus im herkömmlichen Sinne, sondern nur noch eine überdachte Fahrradabstellmöglichkeit , die für die bereits vorher bestehende Zahl von Stellplätzen auch weiterhin 24 Stunden am Tag zugänglich ist. Frage 2. Wie bewertet die Landesregierung die Veränderungen im Hinblick auf die in der Nahmobilitätsstrategie für Hessen formulierten Ziele? Die Veränderungen stehen im Widerspruch zu den in der Nahmobilitätsstrategie formulierten Zielen. In der Nahmobilitätsstrategie wird explizit die Verknüpfung von Radfahren, Zufußgehen und ÖPNV als Ziel formuliert. Der ÖPNV bildet das "Rückgrat" der Nahmobilität. Ein wichtiges Ziel des ÖPNV ist es, die Einzugsbereiche der Haltestellen für Zufußgehende und Radfahrende zu erweitern. Als Maßnahme wird in diesem Zusammenhang explizit die Bereitstellung von ausreichenden und sicheren Abstellmöglichkeiten benannt. Frage 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um eine Weiterentwicklung im Sinne aller Kundinnen und Kunden des ÖPNV am Darmstädter Hauptbahnhof zu erreichen? Die Landesregierung setzt sich dafür ein, den Fortbestand des Fahrradparkhauses in Darmstadt dauerhaft zu sichern. Um sowohl der Nachfrage nach hochwertigen Abstellmöglichkeiten als auch einer Erweiterung der Treppenkapazitäten von den Bahnsteigen zum Ausgang durch das Parkhaus gerecht zu werden, stehen technische und organisatorische Möglichkeiten zur Verfügung . Damit könnte beispielsweise zu Zeiten mit vielen Reisenden, d.h. werktags tagsüber, ein Durchgang ermöglicht werden und dieser in den nachfrageschwachen Zeiten, d.h. insbesondere nachts, unterbunden werden. Darüber hinaus stehen nach Angaben der Stadt Darmstadt und der Deutschen Bahn prinzipiell auch weitere angrenzende Räumlichkeiten in geringem Umfang zur Verfügung, die für eine Erweiterung genutzt werden könnten. Denkbar sind dabei auch Ansätze wie im Fahrradparkhaus Bad Homburg mit unterschiedlichen Qualitäten und Preisen innerhalb der Gesamtanlage. Eingegangen am 25. September 2017 · Bearbeitet am 25. September 2017 · Ausgegeben am 29. September 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5139 25. 09. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5139 Für eine Lösung, die zu einer Verbesserung der Verkehrssituation - beispielsweise durch eine Vergrößerung der Kapazität des Fahrradparkhauses - führt, stehen generell Fördermittel des Landes auf der Grundlage der Entflechtungsmittel des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) und des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) zur Verfügung. Das Land fördert ÖPNV-Vorhaben mit bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Kosten . Die Maßnahmen sind im Einzelfall zu beantragen und werden auf ihre Förderfähigkeit geprüft . Je nach Art der Maßnahme ist gegebenenfalls auch eine Förderung über die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität möglich. Um den von der Stadt Darmstadt beschriebenen steigenden Bedarf nach Fahrradabstellanlagen zu decken, sollte auch überprüft werden, inwieweit derzeit als Stellplätze genutzte Flächen in unmittelbarer Umgebung des Bahnhofsgebäudes in ein Gesamtkonzept einbezogen werden können . Frage 4. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung bisher unternommen, um eine solche Weiterentwicklung im Sinne aller Kundinnen und Kunden zu erreichen? Die Landesregierung hat keine direkten Einflussmöglichkeiten, um den Erhalt des Fahrradparkhauses in Darmstadt sicherzustellen, da sie weder über Flächen oder Immobilien im Bahnhofsbereich verfügt noch verbindliche Vorgaben machen kann. Nach Anfragen von Nutzenden des Fahrradparkhauses hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft , Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) sowohl die Deutsche Bahn als auch die Stadt Darmstadt um Stellungnahme gebeten. Auf dieser Basis hat das HMWEVL die Akteure auf die Ziele der Nahmobilitätsstrategie hingewiesen und darum gebeten, gemeinschaftlich eine Lösungsmöglichkeit zu entwickeln, die diesen Zielen gerecht wird. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die in der Antwort zu Frage 3 erläuterten Fördermöglichkeiten hingewiesen. Wiesbaden, 14. September 2017 Tarek Al-Wazir