Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 15.08.2017 betreffend Anzahl der Beauftragten der Hessischen Landesregierung und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung des Fragestellers: Die Hessische Landesregierung hat offensichtlich sogenannte Beauftragte für verschiedene Bereiche installiert . Hierüber besteht Aufklärungsbedarf. Vorbemerkung des Chefs der Staatskanzlei: Zur methodischen Vorgehensweise bei der Beantwortung ist anzumerken, dass sowohl solche Beauftragten erfasst wurden, die durch das (gesamte) Kabinett bestellt wurden, als auch solche, die lediglich von einem bestimmten Ressort ernannt wurden. Nicht erfasst wurden hingegen "Bevollmächtigte", etwa die "Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund" sowie Kooperationsbeauftragte im Ausland (z.B. in den Partnerregionen). Gleichermaßen nicht berücksichtigt wurden Mitglieder der Landesregierung selbst, die bestimmte Funktionen übernommen haben, wie etwa der Chef der Staatskanzlei die Aufgabe des Demografiebeauftragten . Schließlich wurden auch solche Beauftragten nicht erfasst, deren Aufgaben sich aus dem Bereich der Verwaltung ergeben (wie z.B. Brandschutzbeauftragte, Frauenbeauftragte ). Es wurde auf den Zeitpunkt des Eingangs der Kleinen Anfrage in der hessischen Staatskanzlei am 16. August 2017 abgestellt. Das heißt, es sind all diejenigen Beauftragten berücksichtigt, die zu diesem Zeitpunkt im Amt waren. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport, dem Minister der Finanzen, der Ministerin der Justiz, dem Kultusminister, dem Minister für Wissenschaft und Kunst, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Wie viele Beauftragte der Hessischen Landesregierung gibt es insgesamt? Zum Zeitpunkt des Eingangs der Kleinen Anfrage in der Hessischen Staatskanzlei waren zwölf Beauftragte tätig und zwar: der Sonderbeauftragte des Ministerpräsidenten für den Finanzplatz Frankfurt, die Beauftragte der Hessische Landesregierung für Menschen mit Behinderung, der zentrale Informationssicherheitsbeauftragte der Landesverwaltung (Chief Information Security Officer - CISO), der Landesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte, der UNESCO-Welterbebeauftragte der Hessischen Landesregierung, der Beauftragte für den Versicherungsbereich, der Beauftragte für Räume für die Kultur- und Kreativwirtschaft, Eingegangen am 13. November 2017 · Bearbeitet am 13. November 2017 · Ausgegeben am 17. November 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5151 13. 11. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5151 der Mobilitätsbeauftragte, die Fluglärmschutzbeauftragte und die Landesbeauftragte für Angelegenheiten des Tierschutzes (LBT). Frage 2. Welcher Aufgaben haben diese Beauftragten? Frage 3. Welche finanziellen Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) sind für die Beauftragten der Hessischen Landesregierung aufzubringen? Die Fragen zwei und drei werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Der Sonderbeauftragte des Ministerpräsidenten für den Finanzplatz Frankfurt, wirtschaftspolitische und gesellschaftspolitische Grundsatzfragen übernimmt als Sonderbeauftragter des Ministerpräsidenten Tätigkeiten für den Finanzplatz Frankfurt, wirtschafts- und gesellschaftspolitische Grundsatzfragen. Er hat ein unmittelbares Vortragsrecht bei dem Ministerpräsidenten . Der Sonderbeauftragte des Ministerpräsidenten erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung. Auslagen für Reisen werden ihm nach Maßgabe des hessischen Reisekostenrechts erstattet. Er wird mit den erforderlichen persönlichen und sachlichen Arbeitsmitteln ausgestattet. Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderung ist eine sonstige oberste Landesbehörde mit Dienstsitz im Dienstgebäude des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport. Sie berät die Hessische Landesregierung bei der Fortentwicklung und Umsetzung der Behindertenpolitik und achtet im Zusammenwirken mit den Schwerbehindertenvertretungen sowie den Behindertenverbänden in Hessen und deren Zusammenschlüssen auf die Einhaltung der Gleichstellungsverpflichtungen nach dem Hessischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz - HessBGG). Sie arbeitet hierzu mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration insbesondere bei behindertenspezifischen Anliegen zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Behinderungen zusammen. Sie bearbeitet die Anregungen und Anfragen von einzelnen Betroffenen, von Selbsthilfegruppen, von Behindertenverbänden und von kommunalen Behindertenbeauftragten. Sie regt Maßnahmen zur verbesserten Integration von Menschen mit Behinderungen an. Sie wirkt darauf hin, dass das Land Hessen die durch Kabinettbeschluss vom 11. Dezember 2001 über die gesetzliche Beschäftigungspflicht nach den §§ 71 bis 76 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch hinausgehende Beschäftigungsquote von 6 % erfüllt. Hierzu berät sie die Hessische Landesregierung in allen Fragen der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und initiiert und begleitet Integrationsmaßnahmen in der Landesverwaltung. Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderung erhält gemäß Haushaltsplan 2016 eine Aufwandsentschädigung von 13.200,00 € im Jahr. Zum 31. Dezember 2016 waren bei der Landesbeauftragten sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Deren Personalkosten beliefen sich gemäß Personalkostentabelle für die Kostenrechnung in der Verwaltung des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 26. April 2016 (StAnz. 19/2016 S. 517) auf insgesamt 474.590,50 €. Die Sachkosten der Landesbeauftragten betrugen im Jahr 2016 insgesamt 23.394,56 €. Mietkosten sind in diesem Betrag nicht enthalten. Mit der Bestellung des zentralen Informationssicherheitsbeauftragten der Landesverwaltung (CISO) wird eine Vorgabe der Leitlinie für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung des Bundes und der Länder umgesetzt. Die Leitlinie wurde im März 2013 vom IT- Planungsrat beschlossen (10. IT-Planungsrat Beschluss 2013/01, lfd. Nr. 3 des Umsetzungsplans ). Er und seine Vertretung sind im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport angesiedelt . Der CISO hat ein unmittelbares Vortragsrecht bei der für die IT-Sicherheit des Landes zuständigen Ministerin oder dem für die IT-Sicherheit des Landes zuständigen Minister und beim CIO. Die Aufgaben des CISO bestimmen sich nach der Informationssicherheitsleitlinie für die hessische Landesverwaltung 2016 (StAnz. 31/2016, S. 802). Die Bestellung zum CISO sowie die Benennung seines Stellvertreters erfolgt neben der Funktion als Leiter der Abteilung E-Government und Verwaltungsinformatik des Hessische Ministeriums des Innern und für Sport bzw. der Funktion als Leiter der Stabsstelle Kompetenzzentrum Cybersicherheit . Die Aufgaben gehören somit zu den Aufgaben des Abteilungsleiters bzw. denen des Leiters der Stabsstelle und verursachen somit keine zusätzlichen Personal- und Sachkosten. Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs wurde nach § 6a des Gesetzes über den Hessischen Rechnungshof mit seinem Einverständnis zum Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bestellt. Im Haushaltsplan für 2017 sind für die administrativen Aufgaben an Personalkosten 648.600,00 und an Sachkosten 106.800,00 € vorgesehen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5151 3 Die Aufgaben des Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung sind in den Richtlinien für die Tätigkeit des Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (LW) vom 23. August 2004 (StAnz. 39/2004, S. 3086) näher bestimmt. Für die Tätigkeit des Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung erhält der Präsident des Hessischen Rechnungshofs keine gesonderte Vergütung. Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler vertritt die Interessen der Heimatvertriebenen und Spätaussiedler. Ihre Aufgabe ist es insbesondere , die Eingliederung der Spätaussiedler zu intensivieren, zu koordinieren und zu bündeln und ihr damit einen höheren politischen Stellenwert zu verleihen. Sie arbeitet mit den Verbänden der Heimatvertriebenen bei der Kulturarbeit nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes sowie bei den heimatpolitischen und grenzüberschreitenden Maßnahmen zusammen. Sie unterstützt die vom Land Hessen übernommenen Partnerschaften. Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000,00 € zuzüglich Reisekostenerstattung . Des Weiteren entstehen Personalkosten für eine Stelle des höheren Dienstes (E 13) und für eine Bürokraft (E 6). Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte ist unter anderem zentrale Ansprechpartnerin für Kinder und Jugendliche in Hessen, für Anfragen und Anliegen rund um das Thema Kinder- und Jugendrechte und "Wegweiser" zu zuständigen Stellen und Institutionen. Bestandteil ihrer Aufgaben ist auch die landesweite Bekanntmachung und Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention sowie die Organisation des Prozesses zur Erarbeitung eines Entwurfes einer Kinderrechtecharta. Sie pflegt die Kontakte zu Verbänden, Vereinen, Institutionen und Initiativen, die sich mit dem Thema Kinder- und Jugendrechte befassen und ist Kontaktperson für kommunale Kinder- und Jugendrechtsbeauftragte. Die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.200,00 € inklusive Reisekosten. Darüber hinaus entstehen Personalkosten für eine halbe Stelle einer Bürokraft (E 8). Der UNESCO-Welterbebeauftragte der hessischen Landesregierung ist für die Koordination und Vernetzung der hessischen Welterbestätten verantwortlich. Des Weiteren ist er für die fachliche Vorbereitung der Ergänzung der hessischen Beiträge zur Tentativliste und die fachliche Betreuung sowie Begleitung von hessischen Welterbenominierungen verantwortlich. Der Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen wendet rund 5 % seiner Arbeitszeit für die Aufgabenwahrnehmung als UNESCO-Welterbebeauftragter auf. Hieraus ergeben sich Personalkosten in Höhe von ca. 8.263,00 € im Jahr. Der UNESCO-Welterbebeauftragte der Hessischen Landesregierung wird von zwei Mitarbeiterinnen unterstützt, für die im Jahr 2016 insgesamt 157.805 € an Personalkosten angefallen sind. Im Jahr 2016 wurden 28.200 € Sachkosten aufgewendet. Im Rahmen der fördernden Maßnahmen der Landesregierung, den Versicherungsstandort Frankfurt/Rhein-Main zu unterstützen und sichern, erfolgte erstmals 2005 die Berufung eines Beauftragten für den Versicherungsbereich durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Sie wurde durch Kabinettbeschluss mehrmals für die Dauer der Legislaturperiode erneuert. Zu den wesentlichen Aufgaben des Versicherungsbeauftragten gehört nicht nur die Beratung und Unterstützung der Landesregierung in Versicherungsfragen , sondern auch insbesondere der regelmäßige Dialog mit der Versicherungswirtschaft und der Landesregierung sowie die Kommunikation mit der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde (EIOPA). Das Amt wird durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung mit Mitteln für Reisetätigkeit ausgestattet; dafür sind im Haushalt jährlich 3.000,00 € veranschlagt. Beauftragter für Räume für die Kultur- und Kreativwirtschaft Der Beauftragte berät Initiativen der Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Entwicklung sinnvoller Raumnutzungskonzepte und steht interessierten Kommunen als Ansprechpartner zur Verfügung . Im Dialog mit Landeseinrichtungen identifiziert er für Kreativzentren geeignete Landes- Liegenschaften und Fördermöglichkeiten. Im Haushaltsjahr 2016 betrugen die finanziellen Aufwendungen 25.656,00 € und im laufenden Haushaltsjahr 2017 betragen sie 42.800,00 €. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5151 Die Aufgaben des Mobilitätsbeauftragten werden in § 15 Abs. 2 Satz 1 HÖPNVG festgelegt. Es wird eine Aufwandsentschädigung gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 von zurzeit 42.000,00 € pro Jahr gezahlt; Reisekosten im Inland sind in der Entschädigung inkludiert. Für vom HMWEVL genehmigte Auslandsdienstreisen können vom HMWEVL nach den Regelungen des Hessischen Reisekostenrechts Reisekosten erstattet werden. Sachkosten (Visitenkarten , Briefpapier, Computerausstattung) belaufen sich auf etwa 1.000,00 € pro Jahr. Die Tätigkeit als Fluglärmschutzbeauftragte umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben . Hierzu gehört neben der Mitwirkung in verschiedenen Gremien (z.B. Expertengremium Aktiver Schallschutz des FFR, ADF, Status als regelmäßiger Gast in der Fluglärmkommission) insbesondere die Mitwirkung an der Sicherstellung, dass der Flugverkehr am Frankfurter Flughafen ordnungsgemäß und unter Beachtung der Vorschriften zur Lärmvermeidung erfolgt. Zu nennen sind z.B. die Prüfung auffälliger An- und Abflüge im Hinblick auf das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit und ggf. Übermittlung an das zuständige Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sowie entsprechende Interventionen bei den betreffenden Luftverkehrsgesellschaften. Ebenso zu nennen sind vielfältige Analysen, Berichte und Bewertungen für die Fluglärmkommission sowie Kommunen. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Beantwortung von Bürgeranfragen und das Beschwerdemanagement. Die Aufgaben des Fluglärmschutzbeauftragten sind im Geschäftsverteilungsplan des HMWEVL integriert; gesonderte Personal-und Sachkosten entstehen daher nicht. Die Landestierschutzbeauftragte bemüht sich um grundsätzliche Verbesserungen des Tierschutzes . Insbesondere sind ihre Aufgaben: a) Sie wirkt mit an der Einhaltung tier- und artenschutzrechtlicher Bestimmungen durch die Behörden und Einrichtungen des Landes durch - Unterstützung der hessischen Behörden als Gutachterin, - Abgabe von Stellungnahmen und Berichten zu Fragen des Tierschutzes, - Mitwirkung an EU-, Bundesrats- und Landtagsangelegenheiten zu Tierschutzfragen, - Beanstandung bei Verstößen gegen tier- und artenschutzrechtliche Vorschriften; damit können Vorschläge zur Beseitigung der Mängel an die entsprechende Behörde verbunden sein, - Serviceleistungen für Hessische Behörden z.B. Hilfe bei der Unterbringung einzuziehender Tiere, Hilfe bei logistischen Problemen der Einziehung, Gutachtenerstellung und Gutachtenvergabe. b) Die Landestierschutzbeauftragte schafft neue konzeptionelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Tierschutzes durch - Vorschläge zu Erlassen, Landesverordnungen und Gesetzen sowie Bundesratsinitiativen und - die Vergabe und Auswertung von Gutachten zu Tierschutzfragen. c) Die Landestierschutzbeauftragte hat einen umfassenden Beratungsauftrag in Tierschutzfragen , zum Beispiel durch - Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen, öffentlichen und privaten Stellen für Tierschutzfragen, - Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Bürgersprechstunden, Durchführung von und Teilnahme an Tierschutzveranstaltungen, Herstellung von Broschüren, Merkblättern, etc. - Beratung der Veterinärverwaltung in Fragen der Ethologie, - Mitwirkung bei Fachangelegenheiten des Tierschutzes, insbesondere bei der Genehmigung und Durchführung von Tierversuchen und - wissenschaftliche Grundlagenrecherchen, deren Auswertung und Weitergabe an die Veterinärverwaltung. Die Landestierschutzbeauftragte führt eine eigenständige Pressearbeit durch und bewirtschaftet ihre Haushaltsmittel selbst. Zudem obliegt ihr die Geschäftsführung des Hessischen Tierschutzbeirates . Die Sachmittel der Landestierschutzbeauftragten betragen 26.000,00 € pro Jahr. Die Personalkosten hochgerechnet für das Jahr 2017 betragen für die Landestierschutzbeauftragte insgesamt (inkl. Mitarbeiterinnen) 343.000,00 €. Wiesbaden, 9. November 2017 Axel Wintermeyer