Kleine Anfrage der Abg. Quanz und Rudolph (SPD) vom 22.08.2017 betreffend Situation des Sports an hessischen Schulen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Immer wieder gibt es Klagen und Kritik, dass der Schulsport in Hessen nach der Stundentafel unzureichend abgedeckt und die Qualität des Sportunterrichts an vielen Schulen in diesem Bereich mangelhaft sei. Die Stundentafeln sehen in der Grundschule sowie in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 jeweils drei Sportstunden je Lerngruppe, in den Jahrgangsstufen 9 und 10 sowie in der Gymnasialen Oberstufe (Grundkurs), den Beruflichen Gymnasien sowie den Beruflichen Schulen jeweils zwei Sportstunden je Lerngruppe vor. In der Kleinen Anfrage 19/4442 des Abgeordneten Christoph Degen teilte die Landesregierung mit, dass eine 100-%ige Unterrichtsabdeckung in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 im vergangenen Schuljahr mit Ausnahme der Stufen 5 und 10 an Gymnasien/Gymnasialzweig nie erreicht wurde. Kritisiert wird auch, dass die gewünschte Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportverein nur sporadisch und selten kontinuierlich und verlässlich stattfinde und in keinem anderen Fach so viel fachfremder Unterricht durch dafür nicht ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer erteilt werde. Vorbemerkung des Kultusministers: Dem Fach Sport kommt eine besondere Rolle bei der Förderung der physischen Gesundheit und Stärkung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler zu. Ausreichend Bewegung und sportliche Aktivität gehören zu den Grundlagen für eine gelingende geistige Entwicklung und das Erlernen sozialer Kompetenzen. Zahlreiche Rückmeldungen der Schulen haben ergeben, dass es verschiedene Gründe für den Ausfall von Sportunterricht gibt. Dies hat u.a. mit der Zahl der zur Verfügung stehenden Fachlehrkräfte oder deren Einsatz in anderen Fächern zu tun. Auch reichen beispielsweise die räumlichen Kapazitäten für einen stundentafelkonformen Sportunterricht nicht aus oder es fehlen Schwimmbäder in räumlicher Nähe für den Schwimmunterricht. Eine Sondersituation liegt in den beruflichen Schulen vor. Hier kommen das betriebliche Interesse an einem hohen Maß an fachlicher Ausbildung zusammen mit der Zahl der zur Verfügung stehenden Sportlehrkräfte, einer eingeschränkten Sportstättensituation und der Frage nach der Bedeutung des Sportunterrichts in dieser Altersgruppe. Hier gilt es weiterhin deutlich zu machen , dass dem Sportunterricht in den beruflichen Schulen eine spezifische Bedeutung zukommt . Schülerinnen und Schüler sollen auf ein Berufsleben vorbereitet werden, damit sie dessen spezifischen körperlichen und psychischen Belastungen begegnen können. Hierzu müssen Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet werden. Derzeit gibt es intensive Bemühungen, die Anzahl der gehaltenen Sportstunden durch verschiedene Maßnahmen (Stellenbesetzungen, Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote, Nutzung aller Möglichkeiten der Stundentafel, vermehrte Nutzung nicht-schulischer Sportstätten u.a.m.) schnellstmöglich zu erhöhen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist die Unterrichtsabdeckung im Fach Sport an den Gymnasialen Oberstufen sowie in den Beruflichen Gymnasien in den Jahrgangsstufen 11, 12 und 13, bei denen die Stundentafel pro Woche und je Lerngruppe/Grundkurs zwei Sportstunden vorsieht? In der Tabelle wird der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in mindestens zwei Stunden Sport pro Woche unterrichtet werden, an der Gesamtanzahl der Schülerinnen und Eingegangen am 23. November 2017 · Bearbeitet am 23. November 2017 · Ausgegeben am 28. November 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5180 23. 11. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5180 Schüler in der gymnasialen Oberstufe an öffentlichen Schulen im Schuljahr 2016/2017 abgebildet . Schulform Jahrgangsstufe 11 12 13 Berufliches Gymnasium 97,1% 95,9% 97,8% Gymnasium 98,8% 97,9% 99,4% Anmerkung: Seiteneinsteigerinnen/Seiteneinsteiger in Intensivklassen wurden nicht berücksichtigt Frage 2. Wie ist die Unterrichtsabdeckung im Fach Sport an den Beruflichen Schulen a) im vollzeitschulischen Bereich, b) im teilzeitschulischen Bereich? Das Fach Sport wird in allen Schulformen des beruflichen Schulwesens - mit Ausnahme der einund zweijährigen Fachschulen - angeboten. Die Anlage 1 gibt einen Überblick über die Anzahl der jeweiligen Wochenstunden im Fach Sport in den beruflichen Voll- und Teilzeitschulformen und die Anlage 2 bildet die Unterrichtsabdeckung mittels des Durchschnitts der Wochenstunden im Fach Sport nach Schulform für alle Schülerinnen und Schüler an öffentlichen beruflichen Schulen im Schuljahr 2016/2017 ab. Frage 3. Welche Gründe sind dafür verantwortlich, dass an zahlreichen Schulen in Hessen der in den Stundentafeln vorgesehene Sportunterricht von zwei bzw. drei Sportstunden je Woche und Lerngruppe nicht komplett angeboten wird? Aus zahlreichen Rückmeldungen der Schulen geht hervor, dass es personelle, räumliche und organisatorische Gründe für den Ausfall des vorgesehenen Sportunterrichts gibt. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Sportlehrkräfte ist begrenzt. Außerdem gehören unterschiedliche räumliche Kapazitäten an Sporthallen, Sportstätten und Schwimmbädern oder zu große Entfernungen zu vorhandenen Sportstätten zu den Hauptgründen für ausfallenden Sportunterricht. Frage 4. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, dass künftig an allen Schulen der in den Stundentafeln vorgegebene Sportunterricht komplett erteilt werden kann? Die Landesregierung hat die Schulen aufgefordert, die Sicherstellung des Sportunterrichts bei den schulischen Stellenbesetzungen zu beachten und den Unterrichtseinsatz, orientiert an der sportfachlichen Qualifikation ihres Personals, entsprechend zu planen. Außerdem unterstützt die Zentrale Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes (ZFS) die Schulen mit einem breiten Fortbildungs- und Qualifizierungsangebot in der Personalentwicklung. Auch die Schulsportkoordinatorinnen und Schulsportkoordinatoren der Staatlichen Schulämter beraten bei Fach- und Fortbildungsfragen. Ein Fortbildungsangebot zur Gesunderhaltung von Sportlehrkräften wird im kommenden Jahr über den Medical Airport Service (MAS) angeboten. Des Weiteren werden Gespräche mit den Universitäten geführt mit dem Ziel, verstärkt Lehrerinnen und Lehrer für das Fach Sport auszubilden. Um den Sportunterricht sinnvoller organisieren zu können, weist das Kultusministerium darauf hin, dass die in der Stundentafelverordnung angelegten Gestaltungsmöglichkeiten (Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I vom 5. September 2011 (ABl. S. 653), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. Oktober 2015 (ABl. S. 582)) genutzt werden sollen. Gängige Praxis ist es, die Stunden auf A- und B-Wochen zu verteilen , den Unterricht epochal zu erteilen oder eine Verteilung über die Schuljahre hinweg vorzunehmen . All das ist möglich, solange die Gesamtstundenzahl und die Umsetzung der Bildungsstandards für das Fach Sport eingehalten werden. Was die Besserung der räumlichen Situation anbelangt, sollen sich die Schulen so weit wie möglich in die kommunale Sportstättenplanung einbringen. Das Gespräch mit benachbarten Vereinen und kommerziellen Betreibern soll ebenfalls gesucht werden, um deren Sportstätten mitnutzen zu können. Das Land Hessen gewährt für hessische Sportvereine und Kommunen anhand einschlägiger Förderprogramme Landeszuwendungen für eine Vielzahl von Investitionsmaßnahmen in die Sportinfrastruktur. Gefördert werden hierbei Neubaumaßnahmen genauso wie Sanierungs-, Modernisierungs - oder auch Instandhaltungsmaßnahmen. Folgende Programme zur Unterstützung von Sportstätten-, Schwimmhallen- und Schwimmbadbau bietet das Land Hessen an: Das auf insgesamt vier Jahre (2016-2019) angelegte Sonderprogramm "Neubau, Erhalt und Sicherung von Sportstätten" ist insbesondere darauf ausgerichtet, bestehende sportliche Einrichtungen in Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5180 3 ihrer Substanz zu erhalten. Darüber hinaus sollen auch neue Maßnahmen zur Verbesserung der sportlichen Infrastruktur gefördert werden. Das Programm hat einen leistungssportlichen Schwerpunkt, gefördert werden aber auch Projekte mit breitensportlicher Wirkung. Bei der Durchführung und Zielsetzung der Projekte werden Aspekte der Nachhaltigkeit und der energetischen Einsparung besonders berücksichtigt. Mit dem unbefristeten Förderprogramm "Vereinseigener Sportstättenbau" werden besonders wichtige und kostenintensive Maßnahmen von Sportvereinen gefördert. Die Wichtigkeit ergibt sich aus den Prioritätenlisten der Landkreise, der kreisfreien Städte und Städte mit Sonderstatus. Pro Jahr kann nur jeweils eine Maßnahme pro Landkreis, kreisfreier Stadt oder Stadt mit Sonderstatus gefördert werden. Aufgrund des Ansatzes ist derzeit eine Förderung von bis zu max. 20% der zuwendungsfähigen Kosten möglich. Das unbefristete "Sonder-Investitionsprogramm Sportland Hessen" umfasst die Kernbereiche Sportstättensanierung, Modernisierung und Erweiterung von Vereinen, Sportfachverbänden und kommunalen Trägern. Das Programm zielt insbesondere darauf ab, die vorhandene Sportstättenversorgung für den Breitensport durch dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen in ihrer Substanz zu erhalten und den sportartspezifischen Erfordernissen an eine zeitgerechte Sportstätte sowie an Sicherheitserfordernisse (z.B. Brandschutz) anzupassen. Für den Schulsport erwähnenswert ist insbesondere, dass die hessische Landesregierung ein 50- Millionen-Euro-Förderprogramm neu auflegt, damit hessische Hallen- und Freibäder erhalten und modernisiert werden können. Im Rahmen des sogenannten Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramms (SWIM) können Kommunen ab dem Jahr 2018 eine Förderung beantragen und ihre Maßnahmen planen. Ab 2019 können dann über einen Zeitraum von fünf Jahren bestehende Bäder saniert und fit für die Zukunft gemacht oder Neubauten ermöglicht werden . Erstmals sind neben Hallenbädern auch Freibäder von dieser Förderungsmöglichkeit umfasst . Das SWIM-Programm stellt einen herausragenden Beitrag zum Erhalt der hessischen Bäderlandschaft dar und knüpft an das HAI-Programm (Hallenbad-Investitionsprogramm 2007- 2012) an. Von diesem neuen Förderprogramm wird auch der Schwimmunterricht in Hessen profitieren können. Frage 5. Wie beurteilt die Landesregierung die geäußerte Kritik und Klagen über eine unzureichende Unterrichtsabdeckung im Fach Sport? Die Landesregierung nimmt diese Kritik sehr ernst. Frage 6. An wie vielen Schulen insgesamt in Hessen über alle Schulformen hinweg gibt es eine organisierte Kooperation zwischen den Schulen und Sportvereinen? Die hessischen Sportvereine sind insbesondere seit Beginn des strukturierten Ganztagsschulausbaus im Jahr 2003 ein wichtiger und verlässlicher Partner der hessischen Schulen. An wie vielen Schulen eine organisierte Kooperation mit Sportvereinen erfolgt, kann nicht beantwortet werden, da bisher keine hessenweite Befragung aller Schulen stattgefunden hat. Nach der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG, 2015) arbeitet die Hälfte der deutschen Schulen mit Sportvereinen zusammen. Sportvereine sind für die Schulen die häufigsten Kooperationspartner . Hinter der gleichnamigen Studie steht der Forschungsverbund StEG, ein Kooperationsprojekt zwischen dem Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF), dem Deutschen Jugendinstitut (DJI), dem Institut für Schulentwicklungsforschung (IFS), der Technischen Universität Dortmund sowie der Justus-Liebig-Universität Gießen. Frage 7. An wie vielen Schulen insgesamt in Hessen über alle Schulformen hinweg gibt es im Rahmen der Entwicklung von Ganztagsschulen (gebundene und nicht gebundene) zusätzliche Angebote im Bereich Sport und in welcher Form? Die fortschreitende Schulentwicklung hin zum Ganztag bietet Chancen für den organisierten Sport. Mit dem Pakt für den Nachmittag, der sich an Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen richtet, haben die Entwicklungsprozesse im Ganztagsbereich eine zusätzliche Dynamik erhalten. Die Bedeutung von Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen nimmt zu, da außerunterrichtliche Sportangebote verstärkt in die Gestaltung von ganztägigen Angeboten eingebunden werden können. Somit bereichert die Zusammenarbeit mit Sportvereinen das Schulleben und hilft den Vereinen bei der Gewinnung von Nachwuchs. Zwischen dem hessischen Kultusministerium , dem hessischen Ministerium des Innern und für Sport, dem Landessportbund Hessen e.V. und der Sportjugend Hessen wurde am 27.04.2005 eine "Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schulen und Sportorganisationen in der Ganztagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern" getroffen. Sie zielt darauf ab, außerunterrichtliche Angebote zu Bewegung, Spiel und Sport einschließlich kompensatorischer Bewegungsförderung für alle Schülerinnen 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5180 und Schüler sicherzustellen, die an den Angeboten ganztägig arbeitender Schulen teilnehmen. Die Umsetzung entsprechender Konzeptionen ist die gemeinsame Aufgabe der Beteiligten vor Ort. Die Schulen vor Ort entscheiden individuell und je nach Möglichkeit über die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, die von Fall zu Fall nur zeitlich eingeschränkt zur Verfügung stehen. An wie vielen Schulen es zusätzliche Angebote im Bereich Sport gibt und in welcher Form, dazu erfolgt keine empirische Datenerfassung. Als Indikator für den Umfang von Ganztagsangeboten , die durch Kooperationspartner gestaltet werden, können die in Mittel umgewandelten Lehrerstellen dienen, die das Land für die ganztägige Arbeit zusätzlich zur Verfügung stellt. Unter der grob geschätzten Annahme, dass der organisierte Sport als größter Kooperationspartner im Ganztag etwa die Hälfte dieser Mittelressource erhält, würde dies für das Schuljahr 2017/2018 bedeuten, dass hessenweit mehr als 20 Mio. € für Kooperationen zwischen ganztägig arbeitenden Schulen und dem organisierten Sport zur Verfügung stehen. Frage 8. Wie gestaltet sich vor Ort in den einzelnen Kreisen die Zusammenarbeit zwischen den Sportkreisen mit den Staatlichen Schulämtern bzw. mit einzelnen Schulen? Unter dem Titel "Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen " haben das hessische Kultusministerium und der Landessportbund Hessen ein Förderprogramm aufgelegt, das seit dem Schuljahr 1992/93 landesweit umgesetzt wird. Dieses Programm sieht die Förderung breiten- und freizeitsportlicher Angebote in den einzelnen Schulen vor. Die örtliche Programmgruppe "Schule und Verein" trifft für den jeweiligen Schulamtsbereich unter Berücksichtigung der landesweiten Vorgaben ihre Auswahl der zu fördernden Kooperationen. Das Landesprogramm "Talentsuche - Talentförderung" ist ein Kooperationsprogramm des hessischen Kultusministeriums und des Landessportbundes Hessen mit seinen Sportverbänden im leistungssportlichen Kontext auf hessischer Ebene. Auf der lokalen Ebene setzt das örtliche Schulsportzentrum, koordiniert und gesteuert von der Konferenz des Schulsportzentrums, die Förderkonzepte um. Darüber hinaus finden in den verschiedenen Regionen weitere Aktivitäten statt, die Sportkreis und Staatliches Schulamt gemeinsam ausrichten bzw. organisieren. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise das Projekt Schulkids in Bewegung (SKIB) zu nennen, das in Zusammenarbeit mit dem Sportkreis Frankfurt, dem Staatlichen Schulamt, dem Sportamt Frankfurt sowie der Universität Frankfurt durchgeführt wird. Darüber hinaus formuliert der Landessportbund Hessen mit jedem Sportkreis Zielvereinbarungen, die teilweise Bestimmungen zur Zusammenarbeit mit den Schulen enthalten. Frage 9. Wie gestaltet sich auf der Landesebene die Zusammenarbeit zwischen dem Landesportbund, einzelnen Fachverbänden und dem Kultus- und dem Sportministerium? Das "Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen" wird inhaltlich von der AG "Schule und Verein" entwickelt, in der das hessische Kultusministerium und das hessische Ministerium des Innern und für Sport vertreten sind. Das Programm "Talentsuche - Talentförderung" ist ein Kooperationsprogramm des hessischen Kultusministeriums und des Landessportbundes Hessen mit seinen Sportverbänden. Die Auswahl der im Landesprogramm kooperierenden Sportverbände basiert auf den Leistungssportstrukturen und den Vorgaben des Nachwuchsleistungssportkonzepts gemäß den Förderrichtlinien des Landesausschusses Leistungssport im Landessportbund Hessen. Auf Landesebene vernetzen sich die Landesarbeitsgruppe und Programmgruppe "Talentsuche - Talentförderung" mit den jeweiligen Planungsgruppen der Landesfachverbände. In diesen Steuerungsgremien sind das hessische Kultusministerium und das hessische Ministerium des Innern und für Sport zusätzlich zu den Beteiligten vertreten. Wiesbaden, 14. November 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Anlage 1  zu KA 5180    Berufliche Schulformen Voll-/Teilzeit (VZ/TZ) Wochenstunden Berufsschule TZ 1 Berufsgrundbildungsjahr in kooperativer Form (i.V. m. Verordnung Berufsschule) VZ TZ 1 1 Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung VZ TZ 2 0,5 Zweijährige Berufsfachschule VZ 1,5 Einjährige höhere Berufsfachschule VZ 1 Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (Schulversuch ab 01.08.2017) VZ 2 Zweijährige höhere Berufsfachschule VZ 1 Mehrjährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss VZ 1 Fachoberschule 1. Abschnitt Form A 2. Abschnitt Form A 2. Abschnitt Form B TZ VZ VZ --- 1 1 Berufliches Gymnasium VZ 2 Ein- u. Zweijährige Fachschule --- ---   Anlage 2 zu KA 19/5180   Durchschnitt der Wochenstunden im Fach Sport nach Schulform an öffentlichen beruflichen Schulen im Schuljahr 2016/20171   Schulform Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 10 11 12 13 Berufsfachschule mit Berufsabschluss 0,5 0,4 0,3 0,0 Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form 0,6   Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form vollschulisch 0,8   Berufsschule – Blockform 0,3 0,3 0,2 0,1 Berufsschule – Teilzeit 0,4 0,2 0,2 0,2 Besondere Bildungsgänge Teilzeit 0,2 0,1 0,3 0,1 Besondere Bildungsgänge Vollzeit (BVJ) 1,5   Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in einer Lerngruppe mit erhöhtem Praxisbezug 1,6   Einjährige Fachschule Teilzeit 0,0 0,0   Einjährige Fachschule Vollzeit 0,0   Einjährige höhere Berufsfachschule 1,2   Einjähriger Bildungsgang i.V. m. Beruflichen Gymnasien 0,0   Fachoberschule Form A 0,0 1,0   Fachoberschule Form B – Teilzeit 0,1 0,0 Fachoberschule Form B – Vollzeit 0,8   Fachschule für Sozialpädagogik Teilzeit 0,0 0,0   Fachschule für Sozialpädagogik Vollzeit 0,0   Fachschule für Sozialwesen Teilzeit 0,0 0,0 0,0   Fachschule für Sozialwesen Vollzeit 0,0 0,0 0,0   Fachschule für Sozialwirtschaft – Vollzeit 0,0   Zweijährige Berufsfachschule 1,5 1,2   Zweijährige Fachschule Teilzeit 0,0 0,0 0,0 0,0   Zweijährige Fachschule Vollzeit 0,0 0,0   Anlage 2 zu KA 19/5180   Schulform Jahrgangsstufe 1 2 3 4 5 10 11 12 13 Zweijährige höhere Berufsfachschule 0,5 0,4   Zweijährige Sonderlehrgänge zum Erwerb der allg. Hochschulreife 0,0 0,0     1 Seiteneinsteiger/-innen in Intensivklassen wurden nicht berücksichtigt.   Quelle: Hessisches Kultusministerium     5180_Anlagen.pdf KA5180_Anl1(9) KA5180_Anl2(8)