Kleine Anfrage der Abg. Geis (SPD) vom 24.08.2017 betreffend Digitalisierung an hessischen Schulen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Oktober 2016 hat Bundesbildungsministerin Wanka einen Digitalpakt mit den Ländern für die rund 40.000 Grundschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen in Deutschland vorgestellt und verkündet, für die digitale Ausstattung der Schulen rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Im Dezember 2016 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) die Strategie "Bildung in der digitalen Welt" beschlossen . Vorbemerkung des Kultusministers: Lernen im digitalen Zeitalter stellt Schulen vor neue Herausforderungen. Die Förderung von Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern, die sie befähigen, in einer digitalisierten Welt erfolgreich zu sein, ist zu einer wichtigen Bildungsaufgabe geworden. Gleichzeitig eröffnen digitale Medien Chancen für neue Lernszenarien und für eine Unterstützung der individuellen Förderung . Darauf haben die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder mit ihrem Beschluss der Strategie "Bildung in der digitalen Welt" vom 08.12.2016 reagiert. Die Strategie stellt einen verbindlichen Handlungsrahmen für die Förderung der Schülerkompetenzen dar und wird in Hessen schrittweise und aufbauend auf den bestehenden Maßnahmen des Landes umgesetzt . Parallel zum Erarbeitungsprozess der Strategie "Bildung in der digitalen Welt" der Kultusministerkonferenz hat Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka am 12.10.2016 das Angebot eines Digitalpakts zwischen Bund und Ländern im Rahmen der BMBF-Strategie "Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft" unterbreitet. Es beinhaltet die Ankündigung, über fünf Jahre die digitale Ausstattung aller staatlichen und privaten Schulen mit insgesamt rund fünf Mrd. Euro Bundesmitteln zu fördern. Im Gegenzug sollen sich die Länder zur Umsetzung von digitaler Bildung, insbesondere durch Maßnahmen der Lehreraus- und -fortbildung, pädagogische Konzepte, Festlegung ländergemeinsamer technischer Standards und Sicherstellung von Wartung und Betrieb der digitalen Infrastruktur verpflichten . Zu Beginn dieses Jahres wurde nach einem Gespräch zwischen den Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder und Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka eine Bund- Länder-Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene eingerichtet, die die Umsetzung eines Digitalpakts Schule unter Einbeziehung der in der KMK-Strategie bereits beschlossenen Maßnahmen vorbereitet. Ziel ist es, bis zum Ende dieses Jahres eine Bund-Länder-Vereinbarung für diesen Digitalpakt Schule zu erarbeiten. Diese Vereinbarung soll sodann von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In welchem Umfang wird das Land Hessen voraussichtlich am DigitalPakt#D partizipieren? Da noch keine Mittelzusage seitens des Bundes erfolgt ist und noch keine Verteilkriterien beschlossen sind, kann derzeit keine belastbare Aussage zur Höhe der zu erwartenden Ressourcen für Hessen getroffen werden. Eingegangen am 28. September 2017 · Bearbeitet am 28. September 2017 · Ausgegeben am 4. Oktober 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5189 29. 09. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5189 Frage 2. Mit welchen Maßnahmen unterstützt sie aktuell die Umsetzung des geplanten Digitalpakts? Die Umsetzung der Maßnahmen, zu welchen sich die Länder in der KMK-Strategie "Bildung in der digitalen Welt" verpflichtet haben, werden Bestandteil eines möglichen künftigen Digitalpakts Schule sein. Das Hessische Kultusministerium hat bereits begonnen, die KMK-Strategie umzusetzen. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Frage 3. Wie stellt sie sicher, dass alle hessischen Schulen mit digitalen Endgeräten, W-LAN und Breitbandanbindung versorgt werden? Der Einsatz von digitalen Medien im Unterricht ist abhängig von der jeweiligen IT-Ausstattung der Schulen, die durch den Schulträger bereitzustellen ist. In einem Flächenland wie Hessen herrschen unterschiedliche Ausstattungsbedingungen an den Schulen. Im Rahmen des Programms Schule@Zukunft beteiligt sich das Land seit dem Jahr 2001 finanziell an der IT- Ausstattung der Schulen, um landesweit die Sicherstellung einer zeitgemäßen IT- Bildungsinfrastruktur zu fördern. Durch diese freiwillige Leistung will das Land dazu beitragen, dass landesweit eine vergleichbare und nachhaltige IT-Ausstattung der Schulen aufgebaut wird, die den aktuellen technischen Anforderungen entspricht. Das HKM und die Lehrkräfteakademie führen in regelmäßigen Treffen mit den Schulträgern einen Erfahrungsaustausch über Ausstattungsfragen durch. Zusätzlich unterstützt die Landesregierung im Rahmen der Digitalen Strategie Hessen seit dem Jahr 2016 die Schulträger bei der bedarfsgerechten Breitbandanbindung von Schulen mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes und des Förderprogramms des Landes. Frage 4. Welche Maßnahmen sind bereits zur Umsetzung der KMK-Strategie in Hessen erfolgt? Die KMK-Strategie wird schrittweise und aufbauend auf den bestehenden Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes digitaler Medien an Hessens Schulen und zur Förderung der Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften im Umgang mit diesen Medien umgesetzt . Mit einer Neuausrichtung des Fortbildungs- und Beratungssystems für Schulen wurde die Medienbildung als prioritäres Thema verankert und in der Fortbildungsdatenbank der Lehrkräfteakademie entsprechend ausgewiesen. Schulen wurde eine Checkliste Medienbildung als Instrument der schulinternen Bestandsaufnahme und Orientierung zur Verfügung gestellt. Das Aufgabenprofil der Fachberatung Medienbildung wurde überarbeitet und auf die Entwicklung und Implementierung schulischer Medienbildungskonzepte und die Nutzung digitaler Medien im Unterricht fokussiert. Das landesweite und regionale Fortbildungsangebot der Lehrkräfteakademie und der Staatlichen Schulämter zielt auf alle Bereiche der Medienbildung und des digital gestützten Unterrichts ab und wird sukzessive und bedarfsgerecht ausgebaut. Beispielsweise fördert eine einjährige Qualifizierungsmaßnahme der Lehrkräfteakademie für Schulteams kompetenzorientiertes und selbstgesteuertes Lernen auf der Basis der Nutzung von Lernplattformen. Landesweit stehen Fortbildungsreihen zur Qualifizierung von Lehrkräften zu Jugendmedienschutzberatern sowie IT-Beauftragten-Schulungsreihen zur Verfügung. Die beruflichen Schulen sind als Teil der dualen Berufsausbildung in besonderer Weise vom technologischen und wirtschaftlichen Wandel durch die Digitalisierung betroffen. Die digitalen Medien sind in der Berufs- und Arbeitswelt fester Bestandteil der Produktions-, Kommunikations - und Verwaltungsprozesse. Die fortschreitende Digitalisierung in der heutigen und zukünftigen Arbeitswelt findet ihren direkten Niederschlag in der dualen Ausbildung und damit auch im Unterricht. Es entstehen neue Ausbildungsberufe, und vorhandene Lernprozesse und Lerninhalte werden reorganisiert. Die Hessische Landesstelle für Technologiefortbildung (HLfT) trägt den Anforderungen dadurch Rechnung, dass sie in Kooperation mit führenden Unternehmen halbjährlich ein nachfrageorientiertes Fortbildungsangebot für Lehrkräfte entwickelt, das stets aktuelle technologische Entwicklungen einbezieht. Neben der Vermittlung des technischen Know-hows sind sowohl die didaktische Umsetzung im Unterricht der beruflichen Schulen als auch praxisorientierte Inhalte für den Bereich der Berufsausbildung zentraler Bestandteil der Fortbildungen. Die Hessische Lehrkräfteakademie kooperiert mit allen hessischen Universitäten auf vertraglicher Basis zur phasenübergreifenden Medienkompetenzförderung in der Lehrerbildung. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Integration digitaler Medien sowohl in die fachwissenschaftliche als auch in die fachdidaktische Ausbildung der jeweiligen Fächer. In einer Steuergruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Phasen der Lehrerbildung werden Maßnahmen in den einzelnen Ausbildungsphasen abgestimmt. Ein phasenübergreifendes Portfolio Medienbildungskompetenz, das die von Lehrkräften zu erwerbenden Kompetenzen im Bereich Medienbildung und zum Einsatz digitaler Medien be- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5189 3 schreibt und sich bereits an den Vorgaben der KMK-Strategie orientiert, wurde im Rahmen dieser Kooperation mit den Universitäten entwickelt und im März 2017 als freiwillig zu führendes Instrument eingeführt. Es dient Studierenden, Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und Lehrkräften zur Selbstreflexion sowie Schulleitungen zur Einschätzung der erworbenen Kompetenzen . In den hessischen Studienseminaren werden die Ausbilderinnen und Ausbilder im Rahmen des Projekts Medienfortbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder für die Arbeit mit digitalen Medien qualifiziert. Eine weitere Initiative setzt sich mit dem Einsatz interaktiver Whiteboards im Unterricht und in der Lehrerbildung auseinander. Hierzu wurden alle Studienseminare mit interaktiven Tafeln ausgestattet. Zusätzlich werden derzeit Möglichkeiten des mobilen Lehrens und Lernens mit sog. Tablets an einer Reihe von Studienseminaren vermittelt und erprobt. Durch die Hessische Lehrkräfteakademie wird Schulen ein leicht administrierbares Programm zur Schul- und Unterrichtsorganisation sowie zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus unterstützt die Lehrkräfteakademie die Schulen durch den Erwerb von Landeslizenzen für digitale Unterrichtsmedien (z.B. Software zur Sprachförderung) sowie durch die Zurverfügungstellung von digitalen Unterrichtsmaterialien. Sie berät Schulen u.a. beim didaktischen Einsatz von Lernplattformen und mobilen Endgeräten. Frage 5. Mit welchen Maßnahmen werden die in der Strategie "Bildung in der digitalen Welt" beschlossenen Kompetenzen der Lehrenden in der Lehrerbildung aller Fächer und beruflichen Fachbildungen und in allen Phasen in Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaft aufgebaut und vertieft? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Die Maßnahmen zum Kompetenzaufbau der Lehrkräfte werden bedarfsgerecht und sukzessive im Austausch mit allen Ausbildungsphasen ausgebaut . Dabei sollen auch neue Formate (u.a. Online-Formate) entwickelt werden. Frage 6. In welchem Umfang erfolgt in hessischen Schulen der Einsatz digitaler Bildungsmedien und digitaler Inhalte (Content) und durch wen werden Schulen bei der Auswahl unterstützt? Die vom Hessischen Kultusministerium zugelassenen analogen und digitalen Lehrwerke werden im Schulbücherkatalog (https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/lernmittelfreiheit/schul buecherkataloge) veröffentlicht. Aus den zugelassenen Lehrwerken können die Schulen im Rahmen der rechtlichen Regelungen eigenverantwortlich die Lehrwerke wählen, die sie im Unterricht einsetzen möchten. Neben den Lehrwerken können die Schulen zusätzlich weitere Lernmaterialien einsetzen, z.B. digitale Programme (Vokabeltrainer, Sprachtrainer, Mathematikprogramme usw.). Ob die Schulen digitale oder analoge Lernmedien einsetzen und in welchem Umfang, können sie individuell entscheiden, je nach pädagogischem Konzept und technischen Gegebenheiten vor Ort. Durch die eigenverantwortliche Wahl des zugelassenen Lernmittels und der (digitalen oder analogen) Form wird den Schulen die Möglichkeit gegeben, individuell und passgenau auf den Bedarf vor Ort reagieren zu können. Die Zulassung der Lehrwerke (vgl. die Antwort zu Frage 7) dient dabei der Entlastung und Unterstützung der Lehrkräfte bei der Prüfung, ob ein Lehrwerk den rechtlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen entspricht . Weitere Unterstützung bei der Auswahl von passenden (digitalen) Medien können Schulen über die für sie zuständigen Medienzentren erhalten. Die Medienzentren stellen den Schulen audiovisuelle , informations- und kommunikationstechnische Medien und Hilfsmittel für den Unterricht zur Verfügung. Neben der Bereitstellung von Medien beraten die Medienzentren Schulen bei der Erstellung didaktischer Konzepte zum Mediengebrauch oder bieten Fortbildungen für Lehrkräfte zu aktuellen Themen im Medienbereich an. Sie verleihen und warten medientechnische Geräte und beraten Lehrkräfte bei der Verwendung von Medien und Medientechnik im Unterricht . Darüber hinaus bietet die Hessische Lehrkräfteakademie verschiedene Fortbildungen zur Unterstützung von Lehrkräften beim Einsatz digitaler Bildungsmedien an und stellt den Schulen digitale Inhalte für die Verwendung im Unterricht zur Verfügung. Frage 7. Unterliegen digitale Medien und Open Educational Resources (OER) hinsichtlich Auswahl und Einsatz im Unterricht den gleichen Regularien, wie z.B. Schulbücher? Schulbücher und digitale Lehrwerke nach § 10 des Hessischen Schulgesetzes bedürfen vor ihrer Einführung an Schulen und ihrer Verwendung im Unterricht einer Zulassung. Im Zulassungsverfahren wird überprüft, ob die Lehrwerke den Zulassungsvoraussetzungen des § 3 der Verordnung über die Zulassung von Schulbüchern und digitalen Lehrwerken (Zul-VO) vom 21. April 2013 (ABl. S. 274) entsprechen. Sind die Zulassungsvorausetzungen erfüllt, werden 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5189 die Lehrwerke zugelassen. Die Verordnung über die Zulassung von Schulbüchern und digitalen Lehrwerken vom 21. April 2013 war die erste Verordnung bundesweit, die digitale Lehrwerke berücksichtigte und im Zulassungsverfahren den Printausgaben gleichstellte. Damit hat Hessen als erstes Land eine Grundlage zur Zulassung digitaler Lehrwerke geschaffen. Nicht die Form, sondern der Inhalt ist die Entscheidungsgrundlage für die Zulassung. Dem folgend werden alle digitalen Lehrwerke, die zur Zulassung eingereicht werden, im gleichen Umfang geprüft und zugelassen wie die Printausgaben von Lehrwerken. Sog. OER werden unter pädagogischen, organisatorisch-funktionalen, technischen, juristischen und wirtschaftlichen Aspekten derzeit auf Ebene der Kultusministerkonferenz im Zuge der Umsetzung der Strategie "Bildung in der digitalen Welt" behandelt, da alle Länder gleichermaßen von diesen Fragestellungen betroffen sind. In diesem Zusammenhang werden auch geeignete länderübergreifende Qualitätssicherungsmaßnahmen geprüft. Bislang wurde in Hessen kein OER-Lehrwerk durch einen Verlag zur Zulassung eingereicht. Da es sich bei der Entwicklung von digitalen Lernmitteln insgesamt um einen sehr dynamischen Bereich handelt, können perspektivisch Anpassungen der Zul-VO erforderlich werden. Hier gilt es, auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, um den Lehrkräften geprüfte und passgenaue Lernmittel zur Verfügung stellen zu können. Hinsichtlich der Auswahl der zugelassenen Lehrwerke wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen . Frage 8. Mit welchen Maßnahmen stellt sie sicher, dass die zahlreichen rechtlichen Fragen des Datenschutzes und des Urheberrechts rechtzeitig vor Umsetzung des Pakts geklärt sind? Der Einsatz digitaler Medien erfolgt bereits seit vielen Jahren an hessischen Schulen. Grundlage für den Einsatz ist die Anwendung der geltenden gesetzlichen Regelungen, z.B. zum Urheberund Datenschutzrecht. Lehrkräfte, einschließlich der im Vorbereitungsdienst und Schülerinnen und Schüler werden bei rechtlichen Fragestellungen aus der Praxis durch die Staatlichen Schulämter und die Hessische Lehrkräfteakademie unterstützt. Parallel dazu werden landesweit durch die Hessische Lehrkräfteakademie und regional durch die Staatlichen Schulämter in Zusammenarbeit mit den Medienzentren zu den Themen Datenschutz, Datensicherheit, Jugendmedienschutz , Urheberrecht usw. Fortbildungen angeboten. Das Angebot berücksichtigt sowohl den allgemeinen Fortbildungsbedarf zu diesen Themen als auch den spezieller Nutzergruppen (IT- Beauftragte, Jugendmedienschutzbeauftragte usw.). Durch das Hessische Kultusministerium, die Hessische Lehrkräfteakademie und die Staatlichen Schulämter werden die Schulen über die rechtlichen Grundlagen informiert. In enger Zusammenarbeit mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten werden Fragen aus der Schulpraxis besprochen und Lösungswege erarbeitet. Zentrale rechtliche Fragestellungen, die alle Länder in gleichem Maß betreffen, werden derzeit auf KMK-Ebene behandelt, um gerade im Hinblick auf den Digitalpakt länderübergreifend Lösungen zu finden. Frage 9. Wie wird sichergestellt, dass die von der KMK beschlossenen "Kompetenzen in der digitalen Welt" mit den definierten sechs Kompetenzbereichen ab dem Schuljahr 2018/2019 von Schülerinnen und Schülern erworben werden können? Der Aufbau von Medienkompetenz ist in den überfachlichen Kompetenzen der hessischen Bildungsstandards für die Fächer enthalten. Angestrebt wird die Erarbeitung eines landesweiten fächerübergreifenden Curriculums auf Basis des in der KMK-Strategie definierten Kompetenzrahmens , das alle Jahrgangsstufen umfasst und konkrete Bezüge zu den Fächern herstellt. Zusätzlich werden Unterrichtsmaterialien für Lehrkräfte zur Verfügung gestellt und die Vernetzung von Schulen zum Austausch gelingender Praxis gefördert. Wiesbaden, 18. September 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz