Kleine Anfrage des Abg. Schaus (DIE LINKE) vom 29.08.2017 betreffend Fusion der Zucht- und Besamungsunion Hessen (ZBH) mit den Einrichtungen in Thüringen und mögliche Konsequenzen für die Beschäftigten des Hessischen Verbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht e.V. (HVL) und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: Die Zucht- und Besamungsunion Hessen (ZBH), der Landesverband Thüringer Rinderzüchter (LTR) und der Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht (TVL) haben eine gemeinsame Gesellschaft namens "Qnetics GmbH" gegründet, die zum 01.01.2018 den Geschäftsbetrieb aufnehmen wird. Sitz der Gesellschaft ist Alsfeld: Daraus ergeben sich möglicherweise auch Veränderungen für die Beschäftigten der ZBH und des HLV. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Auswirkungen hat die Gründung der Qnetics GmbH auf die bisher bei der ZBH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Die Hessische Landesregierung hat keine Kenntnis über Auswirkungen der Gründung der Qnetics GmbH auf die bisher bei der Zucht- und Besamungsunion Hessen eG (ZBH) beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Frage 2. Finden derzeit Gespräche hinsichtlich einer Übertragung der Aufgaben, die derzeit durch den HVL wahrgenommen werden, auf die Qnetics GmbH statt und wie ist ggfls. der Stand dieser Gespräche ? Der Hessische Verband für Leistungsprüfung- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) wurde vom Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit den Aufgaben der Anzeige und Registrierung von Tierhaltungen nach § 26 Viehverkehrsverordnung beauftragt. Eine Übertragung dieser Aufgaben auf die Qnetics GmbH wurde vom HVL nicht beantragt, es finden diesbezüglich auch keine Gespräche statt. Frage 3. In welcher Form war und ist die Landesregierung in die Gespräche und Entscheidungen zur Umstrukturierung von HVL und ZBH und deren Aufgabenübertragung einbezogen? In die Entscheidungen zur Umstrukturierung und Gründung der Qnetics GmbH ist das Ministerium nicht eingebunden gewesen. Frage 4. Hat die Gründung der Qnetics GmbH mittelfristig Auswirkungen auf den HVL und dessen Beschäftigte ? Wenn ja, welche? Frage 5. Trifft es zu, dass die Gründung der Qnetics GmbH nur deshalb vorgenommen wurde, damit zukünftig auf für die Beschäftigten des HVL keine Beiträge mehr an die Zusatzversorgungskasse VBL gezahlt werden soll? Frage 6. Trifft es zu, dass es sich hierbei um eine Einsparsumme von jährlich ca. 300.000 Euro handelt, die "eingespart" werden soll? Frage 7. Trifft es zu, dass die HVL und ZBH seit einiger Zeit schon keine Beiträge mehr an die VBL gezahlt haben und in welcher Höhe bestehen derzeit diese Rückstände? Eingegangen am 12. Oktober 2017 · Bearbeitet am 12. Oktober 2017 · Ausgegeben am 16. Oktober 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5199 12. 10. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5199 Die Fragen 4 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Der Hessischen Landesregierung sind keine Auswirkungen bekannt, die die Gründung der Qnetics GmbH mittelfristig auf den HVL und dessen Beschäftige hat. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 8. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die beabsichtigte Tarifflucht von HVL und ZBH - die ja zum Großteil staatliche Aufgaben wahrnehmen - nicht zu Nachteilen bei den Beschäftigten führt? Die Regelungen der Altersversorgung der beim HVL beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehört zu den originären Arbeitgeberaufgaben des HVL. Der Verband ist als Arbeitgeber Mitglied in der VBL. Hierdurch sichert der Verband eine Zusatzversorgung zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung für seine Beschäftigten. Eine Einflussmöglichkeit der Hessischen Landesregierung auf diese Arbeitgeberaufgaben wird nicht gesehen. Wiesbaden, 2. Oktober 2017 Priska Hinz