Kleine Anfrage des Abg. Dr. Blechschmidt (FDP) vom 29.08.2017 betreffend Flüchtlingsunterkunft Kronberg i.Ts. und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wann haben die Gespräche zur geplanten Flüchtlingsunterkunft im Grünen Weg, Kronberg i.Ts., zwischen dem Hochtaunuskreis und dem Land Hessen begonnen? Frage 2. Warum konnten die Kredite zur Finanzierung des Baus der Flüchtlingsunterkunft abgerufen werden ohne einen durch den Hochtaunuskreis mit der Stadt Kronberg i.Ts. unterzeichneten Vertrag? Frage 3. Auf welcher Grundlage hat das Land Hessen dem Hochtaunuskreis die Fertigstellung der Verwaltungsvereinbarung untersagt? Frage 4. Welche Punkte des Landesaufnahmegesetzes führen zur Verzögerung der Fertigstellung der Verwaltungsvereinbarung? Frage 5. Welche Auflagen zur Verbesserung der Verwaltungsvereinbarung wurden dem Hochtaunuskreis seitens des Landes gemacht? Frage 6. Wann wurden dem Hochtaunuskreis die Neuerungen mitgeteilt? Frage 7. Welche Behörden waren seitens des Landes Hessen und des Hochtaunuskreises an den Gesprächen beteiligt? Frage 8. Gibt es mit dem Stand 30. Juli 2017 seitens des Landes Hessen noch Anforderungen an den Hochtaunuskreis, die nicht umgesetzt oder erfüllt wurden? Frage 9. Wann ist mit einer Finalisierung der Verwaltungsvereinbarung zu rechnen? Die Fragen 1 bis 9 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration sind keine Verhandlungen betreffend der bezeichneten Unterkunft geführt worden. Eine diesbezügliche Verwaltungsvereinbarung liegt nicht vor. Wiesbaden, 8. November 2017 Stefan Grüttner Eingegangen am 2017 · Eilausfertigung am 1. Januar 2017 · Ausgegeben am 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5203 16. 11. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG