Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 30.08.2017 betreffend Verpflichtungserklärungen für Flüchtlinge und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: In einer Pressemeldung vom 30. Mai 2017 hat das Hessische Innenministerium erklärt, bzgl. der sogenannten "Flüchtlingspaten", die im Rahmen der Hessischen Aufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge Verpflichtungserklärungen unterschrieben hatten und in Folge dessen auch nach deren Anerkennung von Seiten der Jobcenter zur Kostenerstattung aufgefordert wurden, auf Antrag eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Hierbei sollten nach Aussage des Innenministers Peter Beuth "Ansprüche derjenigen, die im Vertrauen auf die Rechtsauffassung des Landes gehandelt haben, unter wohlwollender Auslegung der Regelungen zur Amtshaftung und zur Entschädigung aus Billigkeitsgründen sorgfältig geprüft werden". Die Rechtsauffassung des Landes Hessen, wonach die Inanspruchnahme des Verpflichtungsgebers enden sollte, sobald eine Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigter oder Flüchtling erteilt werde, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 26. Januar 2017 nicht geteilt und entschieden, dass die Verpflichtungsgeber auch nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft haften müssen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen hessische Bürgerinnen und Bürger als sogenannte "Flüchtlingspaten" Verpflichtungserklärungen für Flüchtlinge abgegeben haben? Bitte bzgl. der Fälle auch ausweisen, für wie viele Flüchtlinge entsprechende Erklärungen abgegeben worden sind sowie ob und in welcher Höhe eine Inanspruchnahme durch die zuständigen Jobcenter erfolgt ist. Eine Statistik zur Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge Verpflichtungserklärungen abgegeben haben, wird nicht geführt . Es ist darüber hinaus nicht bekannt, für wie viele Personen entsprechende Erklärungen abgegeben worden sind. Bis zum 31. Juli 2017 hat das Auswärtige Amt für 2.488 Personen Visa zwecks Einreise nach dem hessischen Landesaufnahmeprogramm ausgestellt. Wie viele Personen mit diesen Visa tatsächlich eingereist sind, wird statistisch nicht erfasst, ebenso wenig wie die Zahl der Asylanträge aus diesem Personenkreis oder abgeschlossener Asylverfahren. Es besteht auch keine Kenntnis darüber, inwieweit eine Inanspruchnahme durch die zuständige Sozialbehörde erfolgt bzw. erfolgt ist. Frage 2. In wie vielen Fällen haben sich die Flüchtlingspaten bislang in Folge der in der Vorbemerkung genannten Erklärung an das hessische Innenministerium gewendet und um Prüfung ihres Falles gebeten? Bis zum 31. August 2017 haben sich 25 Verpflichtungsgeberinnen und Verpflichtungsgeber mit der Bitte um Prüfung ihres Falles an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport gewendet . Die geschilderten Fälle sind sehr unterschiedlich gelagert und erfordern eine sorgfältige Prüfung jedes Einzelfalles. Eingegangen am 17. Oktober 2017 · Bearbeitet am 18. Oktober 2017 · Ausgegeben am 20. Oktober 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5210 17. 10. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5210 Frage 3. In wie vielen Fällen hat das Innenministerium bereits über entsprechende Anträge entschieden? Bitte bzgl. der Fälle auch den Zeitpunkt des Antrags, die Dauer der Prüfung sowie das Ergebnis und die jeweilige Höhe der Amtshaftung bzw. Entschädigung aus Billigkeitsgründen ausweisen. Eingabe Eingangsdatum Eingabe Eingangsdatum 1 01.06.2017 13 23.06.2017 2 08.06.2017 14 26.06.2017 3 08.06.2017 15 05.07.2017 4 11.06.2017 16 06.07.2017 5 12.06.2017 17 07.07.2017 6 12.06.2017 18 07.07.2017 7 13.06.2017 19 11.07.2017 8 15.06.2017 20 11.07.2017 9 16.06.2017 21 12.07.2017 10 18.06.2017 22 13.07.2017 11 20.06.2017 23 19.07.2017 12 20.06.2017 24 24.07.2017 25 24.08.2017 Die Einzelfallprüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Da die Eingaben häufig einen unvollständigen Tatsachenvortrag aufweisen und die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles erst festgestellt werden müssen, können keine Angaben zu einer etwaigen Höhe der geltend gemachten Geldbeträge gemacht werden. Deshalb ist bislang über keine Eingabe entschieden worden . Frage 4. Was hat die Landesregierung unternommen, um zu erreichen, dass die zuständigen Bundesbehörden die Verpflichtungsgeber nicht (mehr) in Anspruch nehmen und mit welchem Ergebnis? Der Hessische Minister des Innern und für Sport hat sich mit Schreiben vom 1. November 2016 mit der Bitte an das Bundministerium für Arbeit und Soziales gewandt, die Erstattungsforderungen der zuständigen Sozialbehörden zunächst auszusetzen, bis eine höchstrichterliche Entscheidung zur Frage der Haftungsfortdauer bei Syrern, die im Rahmen eines Landesaufnahmeprogramms eingereist sind und in der Folge erfolgreich einen Asylantrag gestellt haben, ergeht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lehnte dies mit Schreiben vom 7. Dezember 2016 ab. Frage 5. Wie viele Gerichtsverfahren sind nach Kenntnis der Landesregierung derzeit anhängig, in denen sich Verpflichtungsgeber gegen die Inanspruchnahme durch Jobcenter wehren? Bitte nach Möglichkeit Gericht und Verfahrensstand sowie Forderungshöhe ausweisen. Nach Kenntnis des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sind derzeit fünf verwaltungsgerichtliche Verfahren in Hessen anhängig. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat hiervon durch Angaben der Verpflichtungsgeberinnen und Verpflichtungsgeber, die eine Prüfbitte geäußert haben, Kenntnis erlangt. Zum Teil handelt es sich um Feststellungsklagen, denen keine konkrete Erstattungsforderung der Jobcenter zugrunde liegt. Der Verfahrensstand wird derzeit in jedem Einzelfall abgefragt. Das Land Hessen ist zudem in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, dem eine Feststellungsklage zu Grunde liegt, beigeladen; in diesem wurde nunmehr Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Gießen anberaumt. Wiesbaden, 21. September 2017 Peter Beuth