Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer und Özgüven (SPD) vom 31.08.2017 betreffend Pflegepädagogik in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Pflegepädagoginnen und -pädagogen arbeiten derzeit an welchen Kranken- sowie Altenpflegeschulen in Hessen (bitte aufgeschlüsselt nach Schulen)? Eine Aufstellung der Anzahl von Lehrkräften nach Qualifikation und aufgeschlüsselt nach Pflegeschulen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Im Rahmen der Aktualisierung des Hessischen Pflegemonitors wurden die hessischen Pflegeschulen zur Anzahl, Qualifikation und Altersstruktur ihrer hauptamtlichen Lehrkräfte befragt. Im Jahr 2016 waren an Hessischen Pflegeschulen insgesamt 745 hauptamtliche Lehrkräfte beschäftigt (davon 314 hauptamtliche Lehrkräfte an Altenpflegeschulen und 431 an Krankenpflegeschulen ). Näheres können Sie hierzu in der Anlage 1 "Qualifikation der beschäftigten hauptamtlichen Lehrkräfte" nachlesen. Frage 2. An welchen Schulen sind wie viele Stellen unbesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Schulen) und welche Schulen haben eine Aufforderung des Regierungspräsidiums Darmstadt, das die Aufsichtspflicht diesbezüglich hat, erhalten, dass Stellen besetzt werden müssen? Das Regierungspräsidium Darmstadt überprüft im Rahmen der staatlichen Anerkennung einer Kranken- oder Altenpflegeschule bzw. Änderungen in der staatlichen Anerkennung grundsätzlich auch die Stellenbesetzung der Lehrkräfte und stellt sicher, dass für die erforderliche Zahl an Ausbildungsplätzen bzw. Kurskontingenten eine ausreichende Zahl an fachlich und pädagogisch qualifizierten Lehrkräften vorhanden ist. Zudem werden im Rahmen der staatlichen Anerkennung alle Schulen unter anderem auch dazu aufgefordert, das Regierungspräsidium Darmstadt über personelle Veränderungen in den Schulen zu informieren. Bei Mitteilungen über Stellenveränderungen in den Schulen handelt es sich um Routinevorgänge , in denen das Regierungspräsidium Darmstadt mit den Schulen im permanenten Dialog steht, mit dem Ziel einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten und für alle Auszubildenden eine ordnungsgemäße Ausbildung sicherzustellen. Aktuell ist dem Regierungspräsidium nur in einem Fall bekannt, dass eine erforderliche Lehrerstelle noch nicht besetzt werden konnte. Die Schule wurde aufgefordert, die Stelle nach zu besetzen . Bei den Befragungen für den Hessischen Pflegemonitor 2016 kristallisierte sich heraus, dass im Betrachtungsjahr 2016 die Krankenpflegeschulen wesentlich stärker als die Altenpflegeschulen mit Stellenbesetzungsproblemen konfrontiert waren. Der Anteil nicht besetzter Stellen für hauptamtliche Lehrkräfte an Krankenpflegeschulen betrug 51 %, was 27 Stellen entspricht. In Altenpflegeschulen hingegen konnten nur 14 Stellen (21 %) nicht besetzt werden. Eingegangen am 24. Oktober 2017 · Bearbeitet am 24. Oktober 2017 · Ausgegeben am 26. Oktober 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5216 24. 10. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5216 Auffallend ist, dass bei näherer Betrachtung des Anteils von Schulen mit Stellenbesetzungsproblemen , Unterschiede und Veränderungen im Zeitverlauf zu beobachten sind. In den Altenpflegeschulen hat sich der Anteil von 71 % (2012), 53 % (2015) und 66 % (2016) leicht zum Positiven hin stabilisiert. Dabei konnten die Stellen in sieben von zehn Fällen in einem Zeitraum von drei Monaten wieder besetzt werden. Bei den Krankenpflegeschulen hat sich die Lage mit 64 % (2012), 70 % (2015) und 95 % (2016) gravierend verschärft. Sechs von zehn Stellen blieben hier auch nach über sechs Monaten unbesetzt. In der Anlage 2: "Anteil nicht besetzter Stellen für hauptamtliche Lehrkräfte im Jahr 2016", sowie Anlage 3: "Anteil der Schulen mit Stellenbesetzungsproblemen" und Anlage 4: "Dauer der Stellenbesetzung im Jahr 2016", können Sie genaueres zu den genannten Zahlen nachlesen. Frage 3. Wie viele Ausbildungsplätze stehen derzeit an hessischen Kranken- und Altenpflegeschulen zur Verfügung? Zum 01.10.2016 standen laut der Statistik des Hessischen Landesamtes für Statistik 5.421 Ausbildungsplätze an 51 Krankenpflegeschulen bzw. 13 Kinderkrankenpflegeschulen zur Verfügung . An den 51 hessischen Altenpflegeschulen standen zum Stichtag 01.10.2016 insgesamt 5.357 Ausbildungsplätze in den Altenpflegeberufen zur Verfügung. Frage 4. Wie hat sich die Relation von Auszubildenden zu Pflegepädagoginnen bzw. -pädagogen in den letzten zehn Jahren bis zum heutigen Stand entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Schulen)? Ausgehend davon, dass mit "Pflegepädagoginnen und Pflegepädagogen" alle nach den derzeit geltenden Vorschriften anerkannten hauptberuflichen Lehrkräfte einschließlich Bestandsschutz gemeint sind, hat sich bei der Relation in den letzten 10 Jahren nichts verändert. (Krankenpflege : 1 Vollzeitstelle : 20 Auszubildende; Altenpflege: 0,5 Kursleitung pro Kurs mit bis zu max. 30 Auszubildenden). Durchschnittlich befanden sich zum Stichtag 01.10.2016 laut Statistik des Hessischen Landesamtes für Statistik durchschnittlich 21 Auszubildende pro Ausbildungskurs in der Altenpflegeausbildung und 19 Auszubildende pro Ausbildungskurs in der Altenpflegehilfeausbildung . Frage 5. Gibt es eine Vorgabe zum Verhältnis Lehrerinnen/Lehrer zu Schülerinnen/Schüler? Wenn ja, welche und wo ist sie festgelegt? Die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Nr. 2 Altenpflegegesetz regelt, dass Altenpflegeschulen zur staatlichen Anerkennung den Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze ausreichenden Zahl geeigneter, pädagogisch qualifizierter Fachkräfte für den theoretischen und praktischen Unterricht erbringen muss. In § 15 Abs. 2 der Hessischen Verordnung zur Altenpflege ist diese Vorgabe spezifiziert: Für jeden Lehrgang muss eine qualifizierte Kursleitung im Umfang von mindestens 0,5 Vollzeitstelle hauptberuflich tätig sein. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt wurde im Rahmen des Verwaltungsvollzugs die Kursgröße auf maximal 30 Schüler spezifiziert. Eine mit der Vorschrift des § 5 Abs. 2 Nr. 2 Altenpflegegesetz vergleichbare Regelung findet sich in § 4 Krankenpflegegesetz (KrPflG). In Absatz 3 Nr. 2 dieser Vorschrift ist geregelt, dass für die staatliche Anerkennung als Krankenpflegeschule der "Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze ausreichenden fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsprechender, abgeschlossener Hochschulausbildung für den theoretischen und praktischen Unterricht" zu erbringen ist. Das "Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 25.10.1967 über die theoretische und praktische Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern" vom 13.06.1972 (BGBl. 1972 II S. 269) konkretisiert die Lehrer- Schüler- Verhältniszahl, indem für den Bereich des Lehrpersonals empfohlen wird, dass eine Lehrkraft für fünfzehn Schülerinnen oder Schüler vorgesehen werden sollte. Das neue Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) vom 17.07.2017 regelt in § 9 Absatz 1 Nr. 2 des neuen Gesetzes über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz (PflBG) die Mindestanforderungen an Pflegeschulen. Danach ist der Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze angemessenen Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit entsprechender, insbesondere pflegepädagogischer, abgeschlossener Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau für die Durchführung des theore- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5216 3 tischen Unterrichts sowie mit entsprechender, insbesondere pflegepädagogischer, abgeschlossener Hochschulausbildung für die Durchführung des praktischen Unterrichts zu erbringen. Nach dem Absatz 2 dieser Vorschrift soll das Verhältnis für die hauptamtlichen Lehrkräfte mindestens einer Vollzeitstelle auf 20 Ausbildungsplätze entsprechen. Zu berücksichtigen ist, dass diese Regelung erst zum 01.01.2020 in Kraft tritt. Frage 6. Wie oft wurde von der Vorgabe nach Frage 5 abgewichen und warum? Im Bereich der Altenpflegeschulen werden jährlich ca. 3 bis 5 Ausnahmegenehmigungen durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration erteilt. So dürfen in Einzelfällen bei Bedarf Kurse auch mit 31 oder max. 32 Personen starten. Angesichts der Abbrüche insbesondere im ersten Ausbildungsjahr wird dies für vertretbar gehalten. Auf Nachfrage einzelner Krankenpflegeschulen wurde seitens des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration in Absprache mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und im Vorgriff auf die Regelung in § 9 PflBG von dem Personalschlüssel 1:15 abgewichen, um Ausbildungsplatzkapazitäten zu erhalten. Frage 7. An welchen Schulen wurde von der Vorgabe nach Frage 5 abgewichen und wie viele Ausbildungsplätze sind dadurch in welchen Jahren weggefallen? Die Genehmigung eines geringeren Personalschlüssels führt nicht zu einem Wegfall von Ausbildungsplätzen , sondern ermöglicht den Alten- bzw. Krankenpflegeschulen, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Insbesondere im Bereich der Altenpflege wird durch die vereinzelt erteilten Ausnahmegenehmigungen für einen geringeren Personalschlüssel sichergestellt, dass insbesondere in Regionen, in denen nur einzügige Schulen bestehen, interessierte und geeignete Auszubildende nicht abgewiesen bzw. auf das nächste Ausbildungsjahr verwiesen werden müssen. Frage 8. Wie will sich die Landesregierung dafür einsetzen, dem Fachkräftemangel im Bereich der Pflegepädagogik entgegenzuwirken und wie will sie die Ausbildungsplätze an Kranken- und Altenpflegeschulen langfristig sichern? Durch die Untersuchungen zur Situation der Lehrerversorgung in hessischen Pflegeschulen im Rahmen des Hessischen Pflegemonitors leistet die Hessische Landesregierung einen Beitrag zur Transparenz des Arbeitsmarkts für Pflegepädagogen und Lehrkräfte. Bis zum Jahr 2027 werden 24 % der hauptamtlichen Lehrkräfte an den Altenpflegeschulen und 27 % der hauptamtlichen Lehrkräfte an den Krankenpflegeschulen altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden. Um die bestehenden Ausbildungskapazitäten in den Pflegeberufen abzusichern, bedarf es deshalb innerhalb der nächsten Jahre besonderer Anstrengungen, um die Ausbildungskapazitäten im Bereich des Pflegepädagogikstudiums zu erhöhen und für den Beruf des Pflegepädagogen zu werben. So unterstützt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration z.B. bei der konzeptionellen Entwicklung von weiteren Studienangeboten (z.B. Frankfurt University of Applied Science (Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe (B.A.) und Steinbeis-Transfer-Institut Studienzentrum Marburg (Bachelor of Arts (B.A.) Schwerpunkt Berufspädagogik Pflege und Gesundheit ). Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat in den zurückliegenden Jahren mehreren Krankenpflegeschulen eine Mietförderung auf der Grundlage von § 25 HKHG gewährt. Dadurch konnten größere Räumlichkeiten angemietet und letztlich die Ausbildungsplatzkapazitäten der Krankenpflegeschulen kontinuierlich erhöht werden. Allein in den Jahren 2012 bis 2016 wurden rund 1,5 Mio. € für die Mietförderung zur Verfügung gestellt. Dar-über hinaus wird ein genehmigter Ausbildungsplatz jährlich mit 64 € gefördert. Bei 5.782 genehmigten Ausbildungsplätzen im Jahr 2016 ergab dies eine Fördersumme von insgesamt rund 370.000 €. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5216 Frage 8 a) Wie kann das Berufsbild der Pflegepädagoginnen und -pädagogen sowie ihre die Ausbildung aus Sicht der Landesregierung attraktiver gestaltet werden? b) Welches Einkommen erhalten Pflegepädagoginnen und -pädagogen an hessischen Krankenund Altenpflegeschulen und wo werden Beschäftigte nicht nach Tarifvertrag entlohnt (bitte nach Schulen aufgeschlüsselt)? Zu Frage 8 a: Durch das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) hat sich das Anforderungsprofil für Pflegepädagogenpräzisiert. Es wird demnach eine fachlich und pädagogisch qualifizierte Lehrkraft mit entsprechender pflegepädagogischer, abgeschlossener Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbaren Niveau gefordert. Dies erhöht nicht nur die Qualität der Pflegeausbildung , sondern bewirkt auch eine Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes Pflegepädagoge/in. Der geforderte Masterabschluss wirkt sich besonders auf die Professionalisierung der Lehrkräfte im Altenpflegebereich aus und wird sich auch bei deren Verdienst bemerkbar machen. Durch die Zusammenführung der drei Ausbildungsrichtungen Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege, entstehen außerdem ganz neue Tätigkeitsfelder, welche die Attraktivität positiv beeinflussen können. So haben die Pflegepädagogen etwa eine größere Auswahl bei Stellenangeboten. Zu Frage 8 b: Weder das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, noch das Regierungspräsidium Darmstadt führen Erhebungen oder Statistiken zu dem Einkommen von Pflegepädagogen . Ungeachtet dessen konnte für Lehrkräfte für Gesundheitsberufe mit wissenschaftlicher Hochschulbildung im neuen TVöD kommunal (seit 01.01.2017 wirksam) die Entgeltgruppe 13 durchgesetzt werden. Dies bedeutet eine erhebliche Verdienststeigerung für Pflegepädagogen im öffentlichen Dienst. Auch die Caritas hat als großer Arbeitgeber einen neuen Tarifvertrag, der Pflegepädagogenwesentlich besser stellt. So werden Pflegekräfte mit abgeschlossener Hochschulbildung bzw. abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung entsprechend in den Entgeltgruppen 9 b bis 12 bzw. in den Entgeltgruppen 13 bis 15 zugeordnet. Wiesbaden, 19. Oktober 2017 In Vertretung: Dr. Wolfgang Dippel Anlagen Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 19/5216 Qualifikation der beschäftigten hauptamtlichen Lehrkräfte Qualifikation der beschäftigten hauptamtlichen Lehrkräfte Altenpflegeschulen Krankenpflegeschulen Anzahl in % Anzahl in % Hochschulabschluss in Pflegepädagogik, Medizinpädagogik oder Pädagogik für Gesundheitsberufe 83 26% 171 40% Lehrkräfte mit einer fachpädagogischen Fortbildung im Umfang von 400 Stunden 108 34% Lehrkräfte mit einer anderen vom Regierungspräsidium anerkannten Qualifikation 34 11% 47 11% Lehrkräfte mit Bestandsschutz 67 21% 180 42% noch nicht anerkannt Lehrkräfte 10 3% 20 5% nicht anerkannte Lehrkräfte 12 4% 13 3% Summe 314 100% 431 100% Quelle: Hessischer Pflegemonitor 2017 - Befragung aller Pflegeschulen Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 19/5216 Anteil nicht besetzter Stellen für hauptamtliche Lehrkräfte im Jahr 2016 Anteil nicht besetzter Stellen für hauptamtliche Lehrkräfte im Jahr 2016 Altenpflegeschulen Krankenpflegeschulen Anzahl nicht besetzter Stellen in % Anzahl nicht besetzter Stellen in % 14 21% 27 51% Quelle: Hessischer Pflegemonitor 2017 - Befragung aller Pflegeschulen Anlage 3 zur Kleinen Anfrage 19/5216 Anteil der Schulen mit Stellenbesetzungsproblemen Anteil der Schulen mit Stellenbesetzungsproblemen Altenpflegeschulen Krankenpflegeschulen 2012 2014 2016 2012 2014 2016 71% 53% 66% 64% 70% 95% Quelle: Hessischer Pflegemonitor 2017, 2015, 2013 - Befragung aller Pflegeschulen Anlage 4 zur Kleinen Anfrage 19/5216 Dauer der Stellenbesetzung im Jahr 2016 Dauer der Stellenbesetzung im Jahr 2016 Altenpflegeschulen Krankenpflegeschulen Anzahl in % Anzahl in % bis zu 1 Monat 9 17% 5 11% über 1 bis zu 3 Monate 28 53% 3 6% über 3 bis 6 Monate 6 11% 10 21% über 6 Monate 5 9% 17 36% nicht besetzt 5 9% 12 26% Gesamt 53 100% 47 100% Quelle: Hessischer Pflegemonitor 2017 - Befragung aller Pflegeschulen 5216_Anlagen.pdf 2017_10_12_Anlage_1KLA5216 2017_10_12_Anlage_2KLA5216 2017_10_12_Anlage_3KLA5216 2017_10_12_Anlage_4KLA5216