Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 05.09.2017 betreffend altes Polizeipräsidium Frankfurt und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: Seit mehr als 15 Jahren steht das alte Polizeipräsidium in Frankfurt leer. Nun mehren sich die Stimmen, an der Stelle neuen Wohnraum zu schaffen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der aktuelle Sachstand beim Verkauf des alten Polizeipräsidiums? Die Liegenschaft wurde am 26. September 2017 im Wege eines strukturierten Bieterverfahrens ausgeboten. Frage 2. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung bzw. mögliche Investoren mit dem Objekt? Das Objekt wird auf der Grundlage des geltenden Baurechts angeboten. Das Bebauungskonzept bleibt einem Investor in enger Abstimmung mit der Stadt Frankfurt vorbehalten. Frage 3. Wie ist die Stadt Frankfurt in mögliche Verhandlungen eingebunden? Mit der Stadt Frankfurt wurden vor dem Verkaufsstart mehrere Gespräche geführt. Vor dem Beginn der Ansprache potenzieller Investoren wurde die Stadt vorab informiert. Im weiteren Verkaufsverfahren sind gemeinsame Termine zu dem jeweiligen Bebauungskonzept geeigneter Investoren mit dem jeweiligen Investor, der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen vorgesehen. Im Übrigen ist die Stadt Frankfurt insbesondere im Rahmen späterer Baugenehmigungsverfahren in die Entwicklung des Areals eingebunden. Frage 4. Bis wann kann mit einem endgültigen Verkauf der Liegenschaft gerechnet werden? Nach dem derzeitigen Terminplan ist mit einem Verkauf der Liegenschaft im 1. Halbjahr 2018 zu rechnen. Frage 5. Welche Anschlussnutzung befürwortet die Landesregierung für das Areal des alten Polizeipräsidiums ? Wie bereits zu Frage 2 ausgeführt, bleibt das Bebauungskonzept für die Liegenschaft dem Investor in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt vorbehalten. Die Landesregierung wünscht sich eine städtebaulich qualitätsvolle Nachnutzung des Filetgrundstücks in Frankfurt. Wiesbaden, 11. Oktober 2017 Dr. Thomas Schäfer Eingegangen am 18. Oktober 2017 · Bearbeitet am 18. Oktober 2017 · Ausgegeben am 20. Oktober 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5221 18. 10. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG