Kleine Anfrage der Abg. Grumbach, Hofmann, Kummer, Özgüven, Rudolph, Waschke und Weiß (SPD) vom 07.09.2017 betreffend Strafverfahren gegen den stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragesteller: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt u.a. gegen den stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Walter Arnold wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges zum Nachteil des Landes Hessen. Das Verfahren hat die missbräuchliche Verwendung von Fördermitteln zum Aufbau der European Law School (ELS) als juristischer Schwesterfakultät zur European Business School (EBS) unter dem Dach der Universität in den Jahren 2009 bis 2012 zum Gegenstand. Gemäß Antwort der Landesregierung auf den Berichtsantrag der SPD-Fraktion (Drs. 19/2332) wurde das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen Dr. Walter Arnold in dieser Sache am 7. Januar 2014 eingeleitet. Nach Informationen von "hessenschau.de" ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt auch in einem weiteren Fall gegen Arnold. Er soll als Aufsichtsratschef der Orthopädischen Universitätsklinik Friedrichsheim Fördergelder veruntreut haben. Die Ermittlungen seien bereits im vergangenen Jahr eingeleitet worden. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Arnold oder einen anderen Beschuldigten in dem Verfahren betreffend die missbräuchliche Verwendung von Fördermitteln der ELS inzwischen zu einem Abschluss gekommen? Frage 2. Falls Frage 1 mit ja beantwortet wird: Zu welchem Abschluss ist das Verfahren gelangt? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Ermittlungen im Verfahren wegen missbräuchlicher Verwendung von Fördermitteln im Zusammenhang mit dem Aufbau der Juristischen Fakultät der European Business School bzw. EBS Universität für Wirtschaft und Recht dauern noch an. Es erfolgte bislang noch kein Verfahrensabschluss hinsichtlich einzelner Beschuldigter. Frage 3. Falls Frage 1 mit nein beantwortet wird: a) Wie ist der konkrete Sachstand? b) Wann ist mit einem Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu rechnen? Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat berichtet, dass das Verfahren noch nicht abschlussreif ist. Es seien Nachermittlungen hinsichtlich des Tatvorwurfs des Betruges zum Nachteil des Landes Hessen zu führen. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs des Sachverhalts ist ein konkreter Zeitpunkt für einen Verfahrensabschluss nicht prognostizierbar. Das Verfahren wird jedoch - nicht zuletzt im Hinblick auf die Auswirkungen des Verfahrens für die einzelnen Beschuldigten - nach wie vor stetig gefördert und soll so bald wie möglich zu einem Abschluss gebracht werden. Frage 4. Wann ist das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Walter Arnold wegen der Veruntreuung von Fördergeld als Aufsichtsratschef der Orthopädischen Universitätsklinik Friedrichsheim genau eingeleitet worden? Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn MdL Dr. Arnold erfolgte mit Verfügung vom 13. März 2017. Eingegangen am 23. Oktober 2017 · Bearbeitet am 23. Oktober 2017 · Ausgegeben am 26. Oktober 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5225 23. 10. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5225 Frage 5. Ist das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Arnold in dem Verfahren betreffend die Veruntreuung von Fördergeld als Aufsichtsratschef der Orthopädischen Universitätsklinik Friedrichsheim bereits zu einem Abschluss gekommen? Frage 6 Falls Frage 5 mit ja beantwortet wird: Zu welchem Abschluss ist das Verfahren gelangt? Frage 7. Falls Frage 5. mit nein beantwortet wird: a) Wie ist der konkrete Sachstand? b) Wann ist mit einem Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu rechnen? Die Fragen 5. bis 7. werden wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat berichtet, dass das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Derzeit werden die im Rahmen der bisherigen Ermittlungen erlangten Beweismittel ausgewertet. Ein Abschluss des Verfahrens ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Frage 8. Wurde in einem der beiden Verfahren zu irgendeinem Zeitpunkt die Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten Walter Arnold durch die zuständige Staatsanwaltschaft bereits beantragt bzw. in Erwägung gezogen? Falls ja, warum ist es hierzu nicht gekommen? Betreffend den Komplex "Orthopädische Universitätsklinik Friedrichsheim" wurde dem Präsidenten des Hessischen Landtags mit Schreiben vom 8. März 2017 gemäß Nr. 192 a Abs. 3 RiStBV angezeigt, dass beabsichtigt ist, gegen Herrn MdL Dr. Arnold ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Mit Schreiben vom 23. Mai 2017 an den Präsidenten des Hessischen Landtages hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main einen Antrag auf Genehmigung der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses gegen Herrn MdL Dr. Arnold gestellt. Dieser Antrag wurde zurückgenommen, nachdem Herr MdL Dr. Arnold die beweisrelevanten Unterlagen eigeninitiativ an die Staatsanwaltschaft übergeben hatte. Betreffend den Komplex "European Business School bzw. EBS Universität für Wirtschaft und Recht" wurde dem Präsidenten des Hessischen Landtags mit Schreiben vom 16. Dezember 2013 gemäß Nr. 192 a Abs. 3 RiStBV angezeigt, dass bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main beabsichtigt ist, gegen Herrn MdL Dr. Arnold ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Zu Maßnahmen im Sinne von Nr. 192 a Abs. 2 RiStBV kam es nicht. Wiesbaden, 6. Oktober 2017 Eva Kühne-Hörmann