Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 06.09.2017 betreffend Abgleich der Finanz-Sanktionsliste mit Grundbucheinträgen und Antwort der Ministerin der Justiz Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Was hat die Prüfung der IT-Stelle der hessischen Justiz hinsichtlich der Schaffung bzw. Verbesserung eines (automatisierten) Abgleichs zwischen der Finanz-Sanktionsliste und dem Fachverfahren für Grundbuchsachen (SolumSTAR) ergeben? Falls es noch keine Ergebnisse gibt: Wann ist mit diesen zu rechnen? Die IT-Stelle der hessischen Justiz hat gemeinsam mit dem Entwickler der Grundbuchsoftware SolumSTAR - welche derzeit in 14 Bundesländern eingesetzt wird - geprüft, wie ein automatisierter Abgleich der Beteiligtendaten in SolumSTAR mit der Finanz-Sanktionsliste umgesetzt werden könnte. Entsprechende fachliche Anforderungen wurden erarbeitet und festgelegt. Der automatisierte Abgleich soll sowohl im aktuellen Fachverfahren SolumSTAR als auch im künftigen Datenbankgrundbuch möglich sein. Derzeit wird die technische Umsetzbarkeit durch einen Dienstleister geprüft. Ein Ergebnis soll noch im 4. Quartal dieses Jahres vorliegen; sodann müssen die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme abgeschätzt werden. Auf dieser Basis muss dann der länderübergreifende Entwicklungsverbund für SolumSTAR über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Landesregierung wird sich dabei weiterhin für eine Lösung einsetzen, die einen möglichst umfassenden, automatisierten Abgleich mit der Finanz-Sanktionsliste erlaubt. Frage 2. Wie ist der aktuelle Status sowie der weitere Zeitplan des in Entwicklung befindlichen Datenbankgrundbuches ? Das geplante Datenbankgrundbuch soll in 14 Bundesländern das Vorsystem SolumSTAR mit Übernahme der darin enthaltenen Daten ablösen. Die Grundbuchdaten sollen im neuen Datenbankgrundbuch in vollständig strukturierter, elektronischer Form vorgehalten werden. Der Projektstart zur Realisierung des Datenbankgrundbuches erfolgte im Januar 2016. Derzeit befindet sich das Projekt in der Entwicklungsphase. Nach aktuellem Planungsstand soll das Programm im Laufe des Jahres 2019 zur Abnahme bereitgestellt werden. Danach sind bundesweit bis 2021 verschiedene Pilotierungsphasen vorgesehen. Frage 3. Sind der Landesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 19/3872 Grundstücke oder Immobilien in Hessen bekannt geworden, die im Eigentum und/oder Besitz von als Terrororganisationen, Terroristen, Terroranhängern und/oder Finanziers den Sicherheitsbehörden (Polizei, Landeskriminalamt, Landesamt für Verfassungsschutz) bekannten oder verdächtigen Personen stehen? Falls es zwischenzeitlich entsprechende Fälle gibt, bitte auflisten, wo dieser Grundbesitz besteht, in welcher Größenordnung und von welchen Personen oder Organisationen dieser gehalten wird bzw. wurde. Der Landesregierung sind seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 19/3872 keine Grundstücke oder Immobilien in Hessen bekannt geworden, die im Eigentum und/oder im Besitz von als Terrororganisationen, Terroristen, Terroranhängern und/oder Finanziers den Sicherheitsbehörden bekannten oder verdächtigen Personen stehen. Eingegangen am 18. Oktober 2017 · Bearbeitet am 18. Oktober 2017 · Ausgegeben am 20. Oktober 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5227 18. 10. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5227 Frage 4. Sind der Landesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 19/3872 Fälle bekannt geworden, in denen in Hessen Grundstücke oder sonstige Vermögenswerte von in EU- Sanktionslisten aufgeführten Personen oder Organisationen eingefroren wurden? Falls es zwischenzeitlich entsprechend der Fälle gibt, bitte nach Grundstück/Immobilie, Ort, Wert, Größenordnung sowie von welchen Personen oder Organisationen entsprechende Vermögenswerte eingefroren wurden, auflisten. Nach den Erkenntnissen der Landesregierung wurden seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 19/3872 im Rahmen von Ermittlungs- oder Gefahrenabwehrverfahren in Hessen keine Grundstücke, Immobilien oder sonstige Vermögenswerte von Personen oder Organisationen , die zum Zeitpunkt der Maßnahme auf EU-Sanktionslisten wegen Terrorismusverdacht aufgeführt gewesen sind, eingefroren. Wiesbaden, 10. Oktober 2017 Eva Kühne-Hörmann