Kleine Anfrage der Abg. Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 07.09.2017 betreffend Herkunft von Hunden und Katzen, die in Tierversuchen verwendet wurden und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung der Fragestellerin: In der Antwort auf die Kleine Anfrage betreffend Tierversuche an hessischen Hochschulen für die Jahre 2015 und 2016, Teil 1 (Drucks. 19/4645) vom 30.05.2017 ist angegeben, dass die Justus-Liebig-Universität Gießen im Jahr 2015 6 Hunde und 15 Katzen und im Jahr 2016 48 Hunde und 36 Katzen für Versuche eingesetzt hat - vgl. Antwort zu Frage 1c). Diese wurden zumindest teilweise nicht in einem registrieren Zuchtbetrieb bzw. außerhalb der EU geboren - vgl. Antwort zu Frage 1 d). Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 TierSchVersV dürfen Wirbeltiere in Tierversuchen nur verwendet werden, wenn sie für einen solchen Zweck gezüchtet worden sind. Die Verwendung herrenlosen oder verwilderter Haustiere ist gemäß § 21 TierSchVersV grundsätzlich verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen hiervon genehmigen . Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Woher genau stammen die jeweiligen Hunde und Katzen, die in den Jahren 2015 und 2016 an der Universität Gießen für Tierversuche bezogen worden sind? Die Hunde und Katzen stammen nach Auskunft der Justus-Liebig-Universität Gießen entweder von Patientenbesitzern oder aus Einrichtungen, in denen Versuchstiere speziell für Versuchsvorhaben gezüchtet werden. Die Patientenbesitzer haben im Vorfeld eine schriftliche Einverständniserklärung für den Einsatz des Tieres im genehmigten Vorhaben gegeben. Herkunft 2015 2016 Patiententiere 6 Hunde, 15 Katzen 34 Hunde, 24 Katzen Versuchstierzüchter – 14 Hunde, 12 Katzen Bei den Versuchstierzüchtern handelt es sich um folgende Einrichtungen: Hunde: Marshall Bioresources, Lyon, France, Katzen: Liberty Research US, Inc., Waverly, NY 14892 USA. Frage 2. Für welchen Versuchszweck wurden diese Hunde und Katzen jeweils eingesetzt? Diese Hunde und Katzen wurden im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung oder zu klinischen Studien zur Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten verwendet. 2015: MRT (Magnetresonanztomographie) und CT (Computertomographie) Untersuchung zu morphologischen Studien im Rahmen neurologischer Fragestellungen, Bestimmung der Nierenfunktion und der Leberfunktion bei Hund und Katze. Eingegangen am 24. Oktober 2017 · Bearbeitet am 24. Oktober 2017 · Ausgegeben am 26. Oktober 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5238 24. 10. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5238 2016: MRT und CT Untersuchung zu morphologischen Studien im Rahmen neurologischer Fragestellungen , transkutane Nierenfunktionsmessung, Mitrapizin (Medikament/Antidepressiva) und Magenentleerung beim Hund, chronische Enteropathien (Darmerkrankung) beim Hund, Blutspende Hund und Katze, Propädeutik (Vorbereitungsunterricht) Hund und Katze, Fortbildung Tierärzte Reproduktion, Röntgenkinematik Wirbelsäule Hund. Keine Tiere sind im Rahmen der Versuchsvorhaben verstorben. Frage 3. Liegen für diese Hunde und Katzen Ausnahmegenehmigungen gemäß § 19 Abs. 1 bzw. § 21 TierSchVersV vor? Ja. Ausnahmegenehmigungen gemäß §19 Abs. 1 TierSchVersV liegen vor. Wiesbaden, 10. Oktober 2017 Boris Rhein