Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 07.09.2017 betreffend Ausschreibungen Windkraft Hessen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragestellers: Im Rahmen der EEG Reform 2016 wurde die Förderung der Windkraft auf das Ausschreibungsmodell umgestellt . Dabei wurden für Bürgerenergieprojekte, die von Bürgergenossenschaften getragen werden, besondere Privilegien festgeschrieben, damit möglichst viele lokale Bürgergenossenschaften zum Zuge kommen können. Ab dem 1. Mai 2017 führt die Bundesnetzagentur Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Windenenergieanlagen an Land durch. Der ermittelte anzulegende Wert dient als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Zahlungsanspruchs (Marktprämie). Im Jahr 2017 sollen insgesamt drei Gebotsrunden durchgeführt werden. Zwei Ausschreibungsrunden haben bereits stattgefunden. Bei der zweiten Ausschreibungsrunde soll ein einzelner Bieter aus dem sächsischen Meißen, die Firma UKA Meißen, mit der Realisierung von 70 % des gesamten deutschen Ausschreibungsvolumens beauftragt worden sein. Auch hessische Standorte sind betroffen. Laut Aussagen auf den Seiten des Arbeitgeberbewertungsportal "kununu" sei die Kommunikation in dem Unternehmen durch Angst geprägt. Außerdem würden sehr viele unerfahrene Studienanfänger beschäftigt. Die Organisationsstruktur des Unternehmens wird von Mitarbeitern als mangelhaft eingeschätzt. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche hessischen Standorte sind bisher im Rahmen der Ausschreibungen zum Zuge gekommen und auf Grundlage welcher Gebote wurde der Zuschlag jeweils erteilt? Bei den bisherigen beiden Ausschreibungsrunden sind insgesamt sechs Zuschläge an hessische Windenergie-Projekte erteilt worden. Diese umfassen insgesamt 24 Windenergieanlagen mit einer elektrischen Leistung von 81 Megawatt (MW). Die bezuschlagten hessischen Projekte sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Dabei ist die bezuschlagte elektrische Leistung der Projekte summarisch für alle hessischen Projekte einer Ausschreibung aufgeführt, da nur diese Werte durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht wurden. Name der Betreibergesellschaft Sitz der Betreibergesellschaft Standort des Windparks Zahl der Windenergie - anlagen Bezuschlagte Leistung je Ausschreibung GbR Windpark Buhlenberg Weil münster Landkreis Limburg-Weilburg, PLZ 35789, Gemeinde Weilmünster, Gemarkung Weilmünster: Anlage 1: Flur 23: 63. 1 38,8 MW (zweite Ausschreibung ) Umweltgerechte Bürgerenergie Diemelsee GmbH & Co. KG Meißen Landkreis Waldeck-Frankenberg, PLZ 34497, Gemeinde Korbach, Gemarkung Korbach: Anlage 1: Flur51: 010/2. Anlage 2: Flur51: 247/17. PLZ 34497, Gemeinde Korbach, Gemarkung Rhena: Anlage 3: Flur8: 005. PLZ 34519, Gemeinde Diemelsee, Gemarkung Flechtdorf: Anlage 4: Flur14: 001. Anlage 5: Flur15: 004/2. 5 Eingegangen am 12. Oktober 2017 · Bearbeitet am 12. Oktober 2017 · Ausgegeben am 16. Oktober 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5241 12. 10. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5241 Umweltgerechte Bürgerenergie Villmar GmbH & Co. KG Meißen Landkreis Limburg-Weilburg, PLZ 65606, Gemeinde Villmar, Gemarkung Villmar: Anlage 1: Flur13: 110. PLZ 65618, Gemeinde Selters i. T., Gemarkung Münster: Anlage 2: Flur1: 071. Anlage 3: Flur1: 079. PLZ 65618, Gemeinde Selters i. T., Gemarkung Weyer: Anlage 4: Flur3: 021. Anlage 5: Flur3: 039. 5 Bürgerenergie Blaues Eck UG (haftungsbeschränkt ) & Co. KG Freiensteinau Gemeinde Freiensteinau, Gemarkung Weidenau: Anlage 1: Flur4: 016; 024. Anlage 2: Flur4: 043; 044. Anlage 3: Flur4: 054; 055; 090. 3 42,2 MW (erste Ausschreibung ) Bürgerenergie Freiensteinau UG (haftungsbeschränkt ) & Co. KG Freiensteinau Gemeinde Freiensteinau, Gemarkung Fleschenbach: Anlage 1: Flur5: 043. Gemeinde Freiensteinau, Gemarkung Reinhards: Anlage 2: Flur4: 005. Anlage 3: Flur4: 017. Anlage 4: Flur4: 025. 4 Lauterbach Bürgerwindpark GmbH & Co. KG Osnabrück Gemeinde Lauterbach, Gemarkung Allmenrod : Anlage 1: Flur15: 2/1. Anlage 2: Flur16: 1/3. Gemeinde Lauterbach, Gemarkung Wallenrod: Anlage 3: Flur20: 1/3. Anlage 4: Flur20: 1/4. Anlage 5: Flur20: 1/4. Anlage 6: Flur21: 3/1. 6 Die Gebote wurden geheim abgegeben und sind somit auch nicht der Landesregierung zugänglich . Aufgrund des von der Bundesnetzagentur veröffentlichten höchsten Zuschlagswerts von 5,78 ct/kWh in der ersten und 4,29 Cent/kWh in der zweiten Ausschreibungsrunde kann allerdings abgeleitet werden, dass alle Projekte unter diesen Werten angeboten haben müssen. Diese Werte gelten jeweils für einen 100-%-Referenzertragsstandort. Frage 2. Wer sind die Investoren resp. Betreiber der bezuschlagten hessischen Standorte (bitte alle einzeln auflisten)? Öffentlich zugänglich sind allein die Namen der Bieter bzw. Betreibergesellschaften sowie die Sitze der Betreibergesellschaften. Diese sind für die bezuschlagten hessischen Projekte der Tabelle in der Antwort zu Frage 1 zu entnehmen. Die Namen der Investoren sind nicht öffentlich zugänglich und können daher auch nicht aufgeführt werden. Frage 3. Für welches Volumen (in installierter Energieleistung) und für welche Standorte hat die Firma UKG Meißen in Hessen den Zuschlag bekommen. Die Firma UKG Meißen ist hier nicht bekannt. Vermutlich ist aber die Firma UKA - Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG - gemeint. Diese ist an zwei bezuschlagten hessischen Projekten beteiligt, und zwar an der Umweltgerechten Bürgerenergie Diemelsee GmbH & Co. KG und der Umweltgerechten Bürgerenergie Villmar GmbH & Co. KG. Deutlich wird dies durch die Sitze dieser beiden Gesellschaften, die identisch sind mit dem Sitz der Firma UKA Meißen. Frage 4. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass die im Zuge der EEG-Reform beabsichtige Privilegierung von Bürgergenossenschaften und lokaler Investoren bei der Errichtung von Windkraftanlagen anscheinend von Projektierern umgangen wird? Die eigentliche Absicht im EEG 2017, bürgernahe Projekte von lokalen Akteuren zu fördern, wird von Seiten der Landesregierung unterstützt. Leider hat sich die im EEG 2017 hierzu getroffene Regelung als problematisch erwiesen. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass einige wenige Projektierer ein neues Geschäftsmodell mit der Gründung von Bürgerenergiegesellschaften entwickelt und in der Folge einen Großteil der Zuschläge in den Ausschreibungen für Wind an Land erhalten haben. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5241 3 Folgerichtig hat die Bundesregierung ein Moratorium der Privilegien von Bürgerenergiegesellschaften im EEG für die ersten beiden Ausschreibungsrunden im Jahr 2018 implementiert. Dieser Schritt wird von der Landesregierung unterstützt. Dennoch ist die Landesregierung fest davon überzeugt, dass es weiterhin Regelungen zur Unterstützung von Bürgerwindenergieprojekten im EEG bedarf, um Akzeptanz für den weiterhin erforderlichen Ausbau der Windenergie zu gewährleisten. Dabei sollten insbesondere die Projekte Unterstützung erhalten, die durch breite lokale Bürgerbeteiligung bei Planung, Bau und Betrieb von Windenergieanlagen gekennzeichnet sind. Die kommenden Monate sollten daher genutzt werden, in diesem Sinne eine neue Regelung im EEG zu diskutieren und zu verankern. Wiesbaden, 4. Oktober 2017 Tarek Al-Wazir