Kleine Anfrage der Abg. Faeser (SPD) vom 12.09.2017 betreffend künftige Nutzung des Gebäudes des ehemaligen Flughafens Eschborn im Taunus und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung der Fragestellerin: Auf dem Gelände des alten Flughafens Eschborn auf der Gemarkung der Städte Eschborn und Schwalbach am Taunus wird gerade über die zukünftige Nutzung des Geländes und des ehemaligen Flugzeughangars verhandelt . Das Areal gehört dem Bund und wird seit 2010 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Da der Hangar und das Verwaltungsgebäude unter Denkmalschutz stehen, müsste die zukünftige Nutzung mit dem Land Hessen und gegebenenfalls weiteren anderen öffentlichen Belangen abgestimmt werden. Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planung auf dem Gelände der ehemaligen Flugzeughalle? Die BImA hat das Gelände 2016 zum Kauf angeboten, die eingegangenen Nutzungskonzepte der Bieter wurden den betroffenen Kommunen, dem Landkreis, dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) als zuständiger Fachbehörde für den Bereich Denkmalpflege und weiteren Trägern öffentlicher Belange vorgestellt. Deren fachliche Anregungen und Beratungen wurden entsprechend durch die Eigentümerin aufgenommen. Eine Entscheidung für einen Käufer ist nach hiesigem Kenntnisstand noch nicht getroffen worden. Frage 2. Inwieweit ist die Landesregierung als Oberste Denkmalschutzbehörde eingebunden? Die Landesregierung unterstützt diesen Prozess seit 2011 durch die fortgeführte wissenschaftliche Erforschung der Anlage, durch die finanzielle Förderung einer Bestandserfassung und durch weiterführende Untersuchungen des Hangars unter Beachtung von bautechnischen/bauphysikalischen Aspekten. Um den Erhalt des Kulturdenkmals zu gewährleisten, ist eine geeignete Nutzungsform zu finden. Dahin gehend beraten die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises und das LfDH die Eigentümerin in enger Abstimmung. Frage 3. Wie beurteilt die Oberste Denkmalschutzbehörde die weitere Nutzung des Geländes und der ehemaligen Flugzeughalle? Eine geeignete und dauerhafte Nutzung des Geländes wird unter dem Aspekt des Denkmalerhalts befürwortet und würde zugleich eine bessere regionale Einbindung in den umgebenden Landschafts- und Kulturraum ermöglichen. Frage 4. Hat die Oberste Denkmalschutzbehörde bereits eine Bewertung zur Flugzeughalle abgegeben und wenn ja, wie sieht diese aus? Es wurde keine denkmalfachliche oder bautechnische Bewertung seitens der Obersten Denkmalschutzbehörde abgegeben. Eingegangen am 25. Oktober 2017 · Bearbeitet am 25. Oktober 2017 · Ausgegeben am 27. Oktober 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5250 25. 10. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5250 Frage 5. Steht die Landesregierung mit der BImA, dem Planverband, den Städten oder anderen Behörden im Austausch über die zukünftige Nutzung? Wenn ja, mit wem genau und wie beurteilt die Landesregierung eine zukünftige Nutzung? Die Landesregierung steht im Moment nicht mit den angesprochenen Kommunen, Verbänden und der Eigentümerin in Kontakt. Wiesbaden, 10. Oktober 2017 Boris Rhein