Kleine Anfrage der Abg. Landau, Arnoldt, Caspar, Dietz, Klein, Ravensburg, Schwarz (CDU) vom 17.06.2014 betreffend Brandschutz entlang der A 44 Kassel - Herleshausen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Die an diesem Autobahnabschnitt liegenden Städte und Gemeinden Kaufungen, Helsa, Hess. Lichtenau, Waldkappel, Wehretal, Sontra und Herleshausen haben in den zurückliegenden Wochen in ihren Stadtverordneten - bzw. Gemeindevertreterversammlungen gleichlautende Resolutionen zum Rahmeneinsatzplan Tunnelbrandbekämpfung A 44 Kassel - Herleshausen beschlossen. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) sind die Gemeinden Aufgabenträger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe. Sie erfüllen diese Aufgabe als kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit. Dazu gehören zunächst auch Autobahnen und Tunnelbauwerke im Gemeindegebiet. Da nicht jede Gemeinde in Hessen, durch deren Gemeindegebiet eine Autobahn führt, einen Autobahnanschluss besitzt oder ausreichend leistungsfähig für das auf diesen Straßen befindliche Gefahrenpotenzial ist, wurde durch § 23 HBKG die Möglichkeit geschaffen, diesem Sachverhalt durch eine Zuweisung des zuständigen Regierungspräsidiums an benachbarte oder größere und damit leistungsfähigere Feuerwehren Rechnung zu tragen. Jeweils ein Teil der zugewiesenen Autobahnabschnitte der BAB A 44 befinden sich auf den Gemeindegebieten der Städte und Gemeinden Kaufungen, Helsa, Hessisch Lichtenau, Waldkappel , Wehretal, Sontra und Herleshausen. Auch ohne Zuweisung durch das Regierungspräsidium Kassel wären diese Kommunen zunächst für diese Teile zuständig. Außer in Kaufungen , befinden sich auf jedem Gemeindegebiet auch Tunnelbauwerke. Das Land Hessen - als Erbauer der BAB A 44 für den Bund - ist nicht automatisch in der Pflicht zur Übernahme der Gefahrenabwehr und der damit verbundenen Kosten. Feuerwehren mit zugewiesenen Einsatzbereichen werden vielmehr bei Anschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen durch das Land besonders gefördert. Den Besonderheiten der 13 Tunnelbauwerke auf dem Streckenabschnitt der BAB A 44 Kassel - Herleshausen ist Rechnung getragen worden. Zum einen werden die Tunnel nach dem momentan modernsten technischen Stand - der "Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln - RABT" - gebaut. In diese sind Erfahrungen aus den in den letzten Jahren, insbesondere im Alpenraum gewonnenen Erkenntnissen, eingeflossen, und es sind ein hohes Maß an Einrichtungen des Vorbeugenden Brandschutzes eingebaut worden. Dies geschieht, um die Sicherheit für den Verkehr zu erhöhen, aber auch um etwaige Einsätze für die Feuerwehren zu erleichtern bzw. ohne größere Anschaffungen von Spezialfahrzeugen und -geräten zu ermöglichen. Zum anderen hat sich das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit dem zuständigen Regierungspräsidium Kassel und der Hessischen Landesfeuerwehrschule Kassel unter Beteiligung der Brandschutzdienststellen des Landkreises Kassel und des Werra-Meißner-Kreises zusammengesetzt, um anhand von Unterlagen über einen großen Brand in einem langen Tunnel in der Schweiz die Taktik und die benötigte Ausrüstung für die Feuerwehren bei Tunnelbränden entlang der BAB A 44 festzulegen. Darauf basierend ist unter Federführung des Regierungspräsidiums Kassel nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 HBKG zusammen mit den Landkreisen der Eingegangen am 21. Juli 2014 · Ausgegeben am 24. Juli 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/527 21. 07. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/527 Rahmeneinsatzplan erarbeitet und mit den betroffenen Feuerwehren abgestimmt worden. Weiter wurde von der Hessischen Landesfeuerwehrschule ein Seminar zur Tunnelbrandbekämpfung für die betroffenen Feuerwehren zusammengestellt, das im Jahre 2013 dreimal angeboten wurde und auch im Jahr 2014 auf dem Seminarplan steht. Die Teilnahme ist für die Feuerwehren kostenlos. Die anfallenden Verdienstausfälle der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen werden von der Hessischen Landesfeuerwehrschule - und damit vom Land Hessen - übernommen und müssen nicht von den Gemeinden getragen werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche technische Ausstattung für die betroffenen Feuerwehren - aufgeteilt nach Anliegerkom- munen - hat bislang das Land zur Wahrnehmung der Aufgabe des Tunnelbrandschutzes gefördert ? Das Land Hessen hat die Beschaffung der für die Tunnelbauwerke noch benötigten Ausrüstungsgegenstände nach der "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Hessen zur Förderung des Brandschutzes (Brandschutzförderrichtlinie) vom 15. Juni 2009 als "Ausnahmefälle" nach Nr. 2.1.3 in Verbindung mit Nr. 3.1.3 mit einem erhöhten Fördersatz von 100 % gefördert. Zum Vergleich: Der Regelfördersatz beträgt 30 % und variiert in Abhängigkeit der Finanzkraft der jeweiligen Kommune zwischen 20 % und 40 %. Zusätzlich können bis zu 10 % für Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung hinzukommen. Einmal je Landkreis/kreisfreie Stadt werden Atemschutzstrecken und der Gerätewagen Atemschutz mit 66,67 % gefördert. Dabei wurde die schon vorhandene Ausrüstung der Feuerwehren abgefragt und nur die Beschaffung noch fehlender Ausrüstungsgegenstände gefördert. Die Förderung im Einzelnen: Helsa 1 Wärmebildkamera, 18 Brandfluchthauben, 3 Koffer a 6 Blitzleuchten, 6 Suchstöcke, 2 Radsätze für fahrbare Tragen Förderhöhe: 14.714,53 € Hessisch-Lichtenau 2 Wärmebildkameras, 18 Brandfluchthauben, 3 Koffer a 6 Blitzleuchten, 6 Suchstöcke, 2 Radsätze für fahrbare Tragen Förderhöhe: 18.670,74 € Herleshausen 2 Wärmebildkameras, 18 Brandfluchthauben, 3 Koffer a 6 Blitzleuchten, 6 Suchstöcke, 2 Radsätze für fahrbare Tragen Förderhöhe: 18.570,33 € Kaufungen 1 Wärmebildkamera, 18 Brandfluchthauben, 3 Koffer a 6 Blitzleuchten, 6 Suchstöcke, 2 Radsätze für fahrbare Tragen Förderhöhe: 13.954,98 € Sontra 2 Wärmebildkameras, 18 Brandfluchthauben, 3 Koffer a 6 Blitzleuchten, 6 Suchstöcke, 2 Radsätze für fahrbare Tragen Förderhöhe: 18.771,15 € Waldkappel 2 Wärmebildkameras, 18 Brandfluchthauben, 3 Koffer a 6 Blitzleuchten, 6 Suchstöcke, 2 Radsätze für fahrbare Tragen Förderhöhe: 18.771,15 € Wehretal 2 Wärmebildkameras, 18 Brandfluchthauben, 3 Koffer a 6 Blitzleuchten, 6 Suchstöcke, 2 Radsätze für fahrbare Tragen Förderhöhe: 18.570,33 € Zusätzlich wurden für den Abrollbehälter Atemschutz des Landkreises Kassel 30 Brandfluchthauben mit 3.495,10 € und für den Gerätewagen Atemschutz des Werra-Meißner-Kreises 12 Langzeit-Atemschutzgeräte, komplett mit einem Reservesatz an Atemschutzmasken und Atemluftflaschen , und 30 Brandfluchthauben im Gesamtwert von 61.308,68 € gefördert. Die Gesamtfördersumme beträgt zurzeit 149.284,69 €. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/527 3 Sollten darüber hinaus die während der Bauphase von den Tunnelbaufirmen vorgehaltenen und bei den Feuerwehren gelagerten Langzeit-Atemschutzgeräte nach Fertigstellung von den Tunnelbaufirmen nicht übernommen werden können, wird jeder Kommune die Beschaffung von sechs Langzeit-Atemschutzgeräten mit einem Fördersatz von 100 % und weiteren jeweils 22.800 € durch das Land Hessen gefördert. Frage 2: In welchem Umfang wurden Fortbildungsmaßnahmen für Feuerwehrangehörige durchgeführt, um sie auf den neuen Aufgabenbereich vorzubereiten? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zusätzlich zu dem dort aufgeführten Seminar erfolgen Orts- und Objektbegehungen in den Tunnelbauwerken und den zugehörigen Einrichtungen unter Leitung von Hessen Mobil sowie vor Inbetriebnahme des jeweiligen Streckenabschnittes gemeinsame Übungen der Feuerwehren in den Tunnelbauwerken unter Federführung des jeweiligen Kreisbrandinspektors in Absprache mit Hessen Mobil. Frage 3: Wer kam für die Kosten auf? Das Land Hessen kam über die Hessische Landesfeuerwehrschule für die Kosten auf. Die Teilnahme an Lehrgängen und Seminaren an der Hessischen Landesfeuerwehrschule ist für die Feuerwehren grundsätzlich kostenlos. Die anfallenden Verdienstausfälle sowie die entstehenden Reisekosten der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen werden ebenfalls von der Hessischen Landesfeuerwehrschule grundsätzlich übernommen. Das gilt auch für die Teilnahme an dem Seminar zur Tunnelbrandbekämpfung. Orts- und Objektbegehungen sowie die gemeinsamen Übungen erfolgen in der Regel außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, so dass Verdienstausfälle nicht anfallen. Durch Übungen fallen wie für jeden anderen Übungsdienst im üblichen Rahmen Betriebs- und Wartungskosten, z.B. durch Kraftstoffverbrauch von Feuerwehrfahrzeugen und Aggregaten sowie durch Wartung von benutzten Atemschutzgeräten, an. Diese sind durch die Gemeinden zu tragen. Frage 4: Wie steht sie zu der Forderung nach einer besonderen jährlichen Zuwendung an diese Kommu- nen, die dort mit der besonderen Aufgabe begründet werden? Da für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe die Kommunen die zuständigen Aufgabenträger sind und nach § 3 Abs. 1 Nr. Nr. 1 HBKG den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten haben, sind die Unterhaltungskosten (Folgekosten) zunächst durch die Kommunen zu tragen. In der Regel beschränken sich die Fördermaßnahmen nach der Brandschutzförderrichtlinie nur auf Neu- und Ersatzbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen und -häusern. Die Übernahme von Anteilen der Unterhaltungskosten (Folgekosten) durch Zuwendungen kämen nicht der Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zugute, sondern würden von den Kommunen nur zur Entlastung der kommunalen Haushalte durch Mittel des Landeshaushaltes genutzt werden. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes müssten weitere Kommunen für ihre Feuerwehren mit Straßentunneln, wie Dillenburg mit dem Schlossbergtunnel (Lahn-DillKreis ), Mühltal mit dem Lohbergtunnel (Kreis Darmstadt-Dieburg), Birkenau mit dem Saukopftunnel (Kreis Bergstraße) und Neuhof und Flieden mit Tunneln in Zukunft an der BAB A 66 (Kreis Fulda) Zuwendungen erhalten. Hinzu kämen alle Kommunen, deren Feuerwehren in die Alarm- und Einsatzpläne der Schnellfahrstrecken Hannover-Würzburg und Köln-Frankfurt mit ihrer großen Anzahl von Tunneln eingebunden sind. Auch für die Tunnel dieser Strecken ist nur die Erstausstattung durch die Deutsche Bahn AG finanziert worden. Würde eine jährliche Zuwendung in Abhängigkeit der Zuweisung der Autobahnabschnitte durch die Regierungspräsidien erfolgen, so müsste der Kreis der Zuwendungsberechtigten nochmals erweitert werden. Dann wären alle Kommunen mit Autobahnfeuerwehren im Land Hessen zuwendungsberechtigt. Diese Mittel müssten dem jährlich zur Verfügung stehenden Förderhaushalt von rund 10 Mio. €, der aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer bestritten und durch zusätzliche Mittel des allgemeinen Landeshaushaltes gesichert wird, abgezogen werden. Sie stünden dann für Fördermaßnahmen im Brandschutz nicht mehr zur Verfügung. Der größte Teil der durch die Zuweisung eines Autobahnabschnittes zusätzlich anfallenden Personal- und Sachkosten können aber durch Kostenersatz nach § 61 HBKG gedeckt werden, 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/527 wonach die Gemeinden berechtigt sind, die Erstattung von Kosten für Einsätze im Zusammenhang mit beim Betrieb von Kraftfahrzeugen entstandenen Bränden nach § 61 Abs. 2 Nr. 3 HBKG und Einsätze der Allgemeine Hilfe nach § 61 Abs. 3 HBKG zu verlangen. Basis der Abrechnung sind die jeweils gemeindlichen Gebührenordnungen. Gebührenpflichtige Einsätze und damit verbunden eine Kostenerstattung werden zukünftig die Mehrzahl der zusätzlichen Einsätze auf der BAB A 44 ausmachen, wie die Erfahrungen von bestehenden Autobahnen zeigen. Zusammenfassend wird von Seiten des Landes keine nennenswerte finanzielle Mehrbelastung für die Kommunen erwartet. Zudem können sämtliche Ausrüstungsgegenstände für die besondere Aufgabe der Tunnelbrandbekämpfung auch für alle anderen Einsätze der Feuerwehren mitbenutzt werden. Frage 5: Wie sieht die Regelung für Folgekosten und Ersatzbeschaffung aus? Die Förderung der Kommunen beim Brandschutz durch das Land werden in der Brandschutzförderrichtlinie vom 15. Juni 2009 geregelt. Sie sieht in der Regel keine Förderung von Folgekosten vor. Ausnahmen bilden die unterhaltungskostenintensiven Feuerlöschboote der Städte Wiesbaden und Frankfurt für die Bundeswasserstraßen Rhein und Main. Ersatzbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen einschließlich Beladung sind jedoch förderfähig. Der Regelfördersatz beträgt 30 % und variiert in Abhängigkeit der Finanzkraft der jeweiligen Kommune zwischen 20 % und 40 %. Zusätzlich können bis zu 10 % für Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung hinzukommen. Grundsätzlich müssen zu ersetzende Fahrzeuge mindestens 25 Jahre alt sein. Von den jeweiligen Kreisen werden Prioritätenlisten der von den Kommunen eingereichten Anträge zur Förderung von erforderlichen Neu- oder Ersatzbeschaffungen erstellt und an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport weitergeleitet. Zusammen mit den Förderanträgen für Feuerwehrhäuser werden die Anträge entsprechend der Priorität im Rahmen des zur Verfügung stehenden Förderhaushaltes von ca. 10 Mio. € bearbeitet. Da die Feuerwehrfahrzeuge einschließlich Beladung gefördert werden, können Teile der besonderen technischen Ausstattung für den Tunnelbrandschutz mit ersetzt werden. Dies betrifft insbesondere die kostenintensive Ersatzbeschaffung von Langzeit-Atemschutzgeräten. Frage 6: Sieht sie die betroffenen Feuerwehren personell in der Lage, den Brand- und Katastrophenschutz entlang dieses Abschnittes der A 44 zu gewährleisten? Eine Zuweisung eines Autobahnabschnittes durch das Regierungspräsidium erfolgt nur an leistungsfähige Feuerwehren. Somit ist eine Mindestleistungsfähigkeit überprüft worden und gegeben . Da ein Brand eines Fahrzeuges mit Rückstau von weiteren Fahrzeugen im Tunnel ein größeres und personalintensives Ereignis darstellt, das eine Feuerwehr alleine nicht bewältigen kann, sieht der Rahmeneinsatzplan Tunnelbrandbekämpfung A 44 Kassel - Herleshausen nach einem bestimmten taktischen Konzept die Mitalarmierung weiterer Feuerwehren vor. In den Einsatzplänen zu den einzelnen Tunnel sind die mitalarmierten Feuerwehren, ihre Aufstellung vor Ort und die Zuweisung von Aufgaben enthalten. Eine Übung am 6. Juni 2014 im Schulbergtunnel bei Hessisch Lichtenau hat bestätigt, dass das taktische Konzept des Rahmeneinsatzplanes greift. Wiesbaden, 9. Juli 2014 Peter Beuth