Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 21.09.2017 betreffend Synergieeffekte durch interkommunale Zusammenarbeit und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Bereits in der Kleinen Anfrage Drs. 19/3031 wurden die Förderinstrumente zur interkommunalen Zusammenarbeit sowie die konkreten Förderprojekte nebst Fördersummen in den Jahren 2012 bis 2015 in Hessen abgefragt. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. a) Welche interkommunalen Kooperationen werden bzw. wurden von der Landesregierung in welchem Umfang in den Jahren 2016 und 2017 (Stand: 01.09.) gefördert? Bitte die Kooperationsprojekte entsprechend der Kleinen Anfrage Drs. 19/3031 tabellarisch ausweisen. b) In wie vielen Fällen, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen gab es in diesem Zeitraum Zuwendungen zur Entschuldungshilfe, um hierdurch einen Anreiz für freiwillige Kooperationen von Kommunen zu setzen? Die in der Zeit von 2016 bis 01.09.2017 geförderten Kooperationen sind in der als Anlage beigefügten Übersicht aufgelistet. Im Zeitraum 2016 und 2017 (bis 01.09.) gab es keine Entschuldungshilfen im Zusammenhang mit interkommunaler Zusammenarbeit oder freiwilligen Gemeindefusionen. Frage 2. Welche finanziellen Einspareffekte haben sich jeweils durch die interkommunalen Kooperationen in den Jahren 2012 bis 2017 (Stand 01.09.) ergeben? Soweit eine Darstellung unmittelbarer finanzieller Effekte nicht möglich ist, bitte kurze Darlegung, welche anderweitigen Ziele (bspw. Effizienzgewinn bei der Aufgabenerledigung, Verkürzung der Bearbeitungsdauern bei Verwaltungsvorgängen , Einsparung von Personal, etc.) durch die Förderung jeweils erreicht werden konnten. Eine der Fördervoraussetzungen nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit vom 13. Dezember 2016 ist eine Kostenreduktion der personellen und sächlichen Ausgaben in den kooperierenden Aufgabenbereichen von mindestens 15 % pro Jahr. Festzuhalten ist, dass zum einen alle bisher geförderten Kooperationen die geforderte Einsparung von mindestens 15 % der Personal- und Sachkosten bei Antragstellung prognostiziert haben . Zum anderen ist von den Kommunen die dauerhafte Zielerreichung und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme in einem Bericht darzustellen. Seit dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung 2016 wird dieser Sachbericht im fünften Jahr der Laufzeit der Kooperation gefordert. Zuvor war der Sachbericht im dritten Jahr des Bestehens der Kooperation vorzulegen. Die vorausberechneten Einsparungen werden in der Regel eingehalten, teilweise sogar übertroffen. Neben den finanziellen Einsparpotenzialen bietet die interkommunale Zusammenarbeit weitere Vorteile, die nicht bezifferbar sind. So lassen sich Synergieeffekte wie Auslastungsvorteile, Spezialwissen und Rechtssicherheit, Vertretungsvorteile und Aufgabentrennung in nahezu allen Bereichen durch eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung erzielen. Ein herausgehobenes Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit, das zu erheblichen Synergie - und Einspareffekten führen kann, ist der Gemeindeverwaltungsverband. Mit der Zusammenführung aller Verwaltungsaufgaben in einer gemeinsamen Verwaltung werden nicht nur Eingegangen am 8. Dezember 2017 · Bearbeitet am 11. Dezember 2017 · Ausgegeben am 15. Dezember 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5291 08. 12. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5291 personelle und sächliche Einsparungen erzielt. Die Bildung von Gemeindeverwaltungsverbänden kann eine Lösung für dauerhaft stabile Verwaltungs- und Kommunalstrukturen von kleineren Gemeinden, insbesondere im ländlichen Raum darstellen. Dieses Instrument sorgt dafür, dass die Gemeinden auf Augenhöhe unter Beibehaltung der kommunalen Eigenständigkeit kooperieren und die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin vor Ort erbringen können . Weitere Synergieeffekte sind die Modernisierung und Erhöhung der Qualität der Verwaltung durch Zusammenfassung in sinnvolle Arbeitseinheiten mit fachlichen Spezialisierungen. Beispiele für Gemeindeverwaltungsverbände sind die Verwaltungsgemeinschaft “Gemeindeverwaltungsverband Allendorf (Eder) - Bromskirchen" und der Gemeindeverwaltungsverband der vier Vogelsbergkommunen Feldatal, Grebenau, Romrod und Schwalmtal. Auch in einzelnen Bereichen der allgemeinen Verwaltung haben sich durch Kooperationen Synergieeffekte erzielen lassen. In Aufgabenfeldern, die einen hohen Standardisierungs- oder Spezialisierungsgrad aufweisen wie z.B. Bauamt, Personal -, Finanz- und Steuerverwaltung, Ordnungsamt oder Gebäudemanagement konnten Fachkräfte gemeinsam beschäftigt und effizient in den Kommunen eingesetzt werden. Eine räumliche Zusammenführung an einem Standort dient zudem der Sicherstellung der Aufgabenerfüllung und der Optimierung des Personaleinsatzes einschließlich Vertretungsregelungen sowie der Vereinfachung von Abstimmungsprozessen. Die gemeinsame Vermarktung einer Region durch mehrere Kommunen trägt außerdem zur Belebung des Tourismus bei. Die Zusammenlegung von Bauhöfen/ Baubetriebshöfen ist ein sehr komplexes Projekt, das neben wesentlichen finanziellen Einsparungen auch erhebliche Synergiepotenziale aufweisen kann. Vorteile sind hier insbesondere Qualitätssteigerungen durch Optimierung der Betriebsabläufe und Spezialisierungseffekte sowie eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung und bessere Auslastung der vorhandenen Geräte. Die Kooperationen von Kreisen und kreisangehörigen Städten und Gemeinden zum Aufbau einer gemeinsamen Geodateninfrastruktur ist für das kommunale Verwaltungshandeln von nicht unerheblicher Bedeutung und dient der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen nach der INSPIRE-Richtlinie. Weitere Synergieeffekte werden in der vereinfachten Datenverarbeitung der Mitglieder durch gegenseitigen Zugriff auf Daten, Datenaufbereitung und gemeinsame Veröffentlichung von aktuellen kommunalen Geofachdaten sowie der Vermeidung von Doppel- und Mehrfachstrukturen gesehen. Die Zusammenlegung von Ortsteilfeuerwehren kann dem demografischen Wandel entgegenwirken . Mit einer Fusion kann die erforderliche Gesamteinsatzstärke der Wehr gewährleistet werden . Sie trägt zudem zur Entlastung der ehrenamtlichen Kräfte, zu einer verbesserten Jugendarbeit sowie zur effektiveren Auslastung vorhandener Infrastrukturen bei. In diesem Zusammenhang wird ergänzend auf den im September 2017 vorgelegten Bericht des Kompetenzzentrums für Interkommunale Zusammenarbeit “Erfolgreiche Beispiele interkommunaler Lösungen" hingewiesen, der unter der Internetadresse www.ikz-hessen.de abrufbar ist. Frage 3. Inwieweit bzw. wie erfolgt eine Evaluation bzgl. der Wirksamkeit der Fördermaßnahmen durch die Landesregierung bzw. durch das Kompetenzzentrum für interkommunale Zusammenarbeit? Die geförderten Kommunen haben über die Erfüllung der Anerkennungskriterien dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport zu berichten. Da für die Kommunen die Verpflichtung besteht, die Einsparungen von 15 % jährlich über die gesamte Mindestlaufzeit der Kooperation zu erzielen, ist zum dauerhaften Nachweis der Einspareffekte seit Dezember 2016 ein Abschlussbericht im fünften Jahr der Kooperation vorzulegen. Zuvor war ein Sachbericht nach drei Jahren verlangt worden. Die jeweiligen Zuwendungsempfänger haben bislang die geforderten Berichte termingerecht vorgelegt und die Wirksamkeit der Kooperation nachweisen können. Darüber hinaus werden die Modalitäten und Fördervoraussetzungen der Rahmenvereinbarung regelmäßig im Zeitraum von fünf Jahren unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände evaluiert. Frage 4. Sind der Landesregierung hinsichtlich der unter Frage 1 bzw. der Drucks. 19/3031 aufgeführten Kooperationen seit 2012 Fälle bekannt geworden, in denen die interkommunale Zusammenarbeit wieder beendet wurde? Falls ja, bitte kurze Darstellung der Fälle sowie Darlegung, welche Folgen dies für die von Seiten des Landes geleistete finanzielle Zuwendung hat/hatte? Eine der Fördervoraussetzungen ist die dauerhafte Einrichtung des Kooperationsverbundes, mindestens jedoch auf fünf Jahre. Der Landesregierung sind seit 2012 keine Fälle bekannt, in denen die interkommunale Zusammenarbeit vor dem Ablauf von fünf Jahren beendet wurde. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5291 3 Frage 5. Wie viele Veranstaltungen und Beratungskontakte durch das Kompetenzzentrum für interkommunale Zusammenarbeit gab es in den Jahren 2013 bis 2017 (Stand 01.09.)? Das Kompetenzzentrum für Interkommunale Zusammenarbeit (KIKZ) wurde im Jahre 2009 durch die damalige Landesregierung und die drei kommunalen Spitzenverbände gemeinsam gegründet . In der Anfangszeit gab es nur einen Mitarbeiter; mittlerweile sind drei Mitarbeiter eingesetzt . Seit dem Jahre 2015 sind die Mitarbeiter zusätzlich zur IKZ mit den Aufgaben der Stabsstelle für die Beratung von Nichtschutzschirmkommunen in Fragen der Haushaltspolitik betraut. In den Jahren 2013 bis 2017 haben insgesamt 11 Kongresse und Fachtagungen stattgefunden. Bei diesen Veranstaltungen wird jeweils ein bestimmter Bereich der IKZ, z.B. der Bauhof, das Feuerwehrwesen, das Finanzwesen, das Ordnungswesen oder der Gemeindeverwaltungsverband in den Mittelpunkt der Veranstaltung gestellt und es erfolgen sowohl theoretische Abhandlungen , als auch Vorträge, in denen Praktiker aus Verwaltungen ihre Modelle und interkommunale Lösungen präsentieren und dabei Erfolgsfaktoren wie auch Fallstricke und Hemmnisse darstellen . Die Kongressbesucher sollen in ihre Kommunen anwendbare und umsetzbare Handlungsmuster und Arbeitsmodelle mitnehmen und von gemachten Erfahrungen in anderen Kommunen profitieren und lernen. In der Regel sind die drei kommunalen Spitzenverbände Kooperationspartner bei den Kongressen, wobei aber Inhalt und Planung der Veranstaltung eigenverantwortlich beim Kompetenzzentrum für IKZ liegen. Je nach Thema haben zwischen 150 und 250 Besucher an den Veranstaltungen teilgenommen. Für den 04.11.2017 ist eine Veranstaltung zum Gemeindeverwaltungsverband und zur freiwilligen Fusion in Friedrichsdorf geplant, die sich vorrangig an Gemeindevertreter und Stadtverordnete richtet und die daher an einem Samstag stattfindet. Informationen zu den Veranstaltungen des KIKZ einschließlich der erstellten Kongressbroschüren über die Veranstaltungen sowie umfangreiches Bildmaterial finden sich auf der Homepage des KIKZ unter www.ikz-hessen.de/veranstaltungen. Weiterhin finden Vorträge und Beratungsgespräche in den Kommunen statt. Hier sind Bürgermeisterdienstversammlungen , Sitzungen kommunaler Gremien von der Bürgerversammlung bis zur Ausschusssitzung, besondere Termine wie Neujahrsempfänge sowie Arbeitstreffen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und Verwaltungsmitarbeitern zu konkreten Vorstellungen und Projekten der IKZ zu nennen. Letztere finden teilweise auch im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in Wiesbaden statt. Die Anzahl dieser Termine beträgt zwischen zwei und acht je Woche. Bei zurückhaltender (konservativer) Berechnung kann die Anzahl der seit Jahresbeginn 2013 stattgefundenen Vortrags - und Beratungstermine mit insgesamt rd. 750 angegeben werden. Mit zunehmender Komplexität der IKZ-Modelle (Finanzbereich, Bauhof, Gemeindeverwaltungsverband oder freiwillige Fusion) nimmt die Beratungsintensität je Projekt deutlich zu. Im Fusionsprozess im Odenwaldkreis (künftige Stadt Oberzent) waren mehr als 15 Besuche vor Ort und daneben vielfache Besprechungen im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport anberaumt . Dem KIKZ werden weiterhin zahlreiche schriftliche Anfragen gestellt. Diese erstrecken sich von grundsätzlichen IKZ-Anfragen über rechtliche Detailfragen, Fragen zur Berechnung der Synergien von Projekten bis zu Fragen zur Förderung. Auch bei schriftlichen Anfragen schwankt die Anzahl zwischen 5 und 15 je Woche (Briefpost und Mail). Die Gesamtzahl der schriftlichen Anfragen beträgt seit 2013 rd. 1800. Schließlich sind telefonische Kontakte zu nennen, in denen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wie Verwaltungsmitarbeiter aber auch Vertreter politischer Gremien der Kommunen - oftmals in Opposition zum Hauptverwaltungsbeamten - Auskünfte begehren. Die durchschnittlichen täglichen telefonischen Kontakte dürften mindestens zwischen 5 und 10 Anrufen liegen. Frage 6. Wie hoch sind die Mittel, die in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit zur Verfügung gestanden haben bzw. zur Verfügung stehen? Bitte auch ausweisen, welcher Anteil der bereitgestellten Mittel jeweils in den abgefragten Jahren verwendet wurde bzw. tatsächlich abgeflossen sind. Zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit wird im Landeshaushalt kein eigener Budgetansatz eingerichtet. Die Fördermittel für interkommunale Zusammenarbeit werden im Rahmen des für den Landesausgleichsstock im Haushaltsplan eingestellten Gesamtbudgets zur Verfügung gestellt. Das jährliche Gesamtbudget des Landesausgleichsstocks darf für mehrere 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5291 im Haushaltsplan festgelegte Verwendungszwecke verwendet werden. Einer der zulässigen Verwendungszwecke ist die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit. Bei der Planung der jährlichen Budgets für den Landesausgleichsstock im Zeitraum 2013 bis 2017 wurde für die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit jeweils von folgendem Bedarf ausgegangen: 2013 2014 2015 2016 2017 (bis 01.09.) geplanter Mittelbedarf für Budget Landesausgleichsstock 2.000.000 € 1.000.000 € 2.000.000 € 2.000.000 € 2.000.000 € tatsächliche Mittelverwendung laut SAP- Buchungen 2.190.000 € 2.345.000 € 2.355.000 € 3.330.000 € 610.000 € Die höhere Mittelverwendung im Vergleich zur Bedarfsermittlung konnte jeweils im Rahmen des Gesamtbudgets des Landesausgleichsstocks abgedeckt werden. Frage 7. a) Wie viele Gemeinden in Hessen bis 5.000 Einwohner haben keinen hauptamtlichen, sondern einen ehrenamtlichen Bürgermeister? b) Wie viele Gemeinden in der Größenordnung von 1.500 bis 5.000 Einwohner haben bislang seit Änderung des § 44 der Hessischen Gemeindeordnung im Dezember 2015 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht oder planen, auf einen hauptamtlichen Bürgermeister zu verpflichten ? Bitte die Gemeinden explizit mit Einwohnerzahl und Stand des Verfahrens ausweisen. c) Wie hoch sind die jährlichen finanziellen Nettoeinsparungen der Gemeinden, die von einem hauptamtlichen auf einen ehrenamtlichen Bürgermeister umgestellt haben? Zu Frage 7 a: Derzeit haben zwei hessische Gemeinden in ihrer Hauptsatzung vorgesehen, dass die Stelle des Bürgermeisters ehrenamtlich verwaltet wird. Dies sind die Gemeinde Weißenborn (1037 Einwohner, Stand 31.12.2015) und die Gemeinde Bromskirchen (1838 Einwohner, Stand 31.12.2015). Zu Frage 7 b: Seit Inkrafttreten des geänderten § 44 der Hessischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde Bromskirchen entschieden, dass die Stelle des Bürgermeisters ab dem 01.01.2017 ehrenamtlich zu verwalten ist. Überlegungen der Gemeinde Wohratal (2295 Einwohner, Stand 31.12.2015) nach dem Beispiel der Gemeinde Bromskirchen - vgl. Antwort zu Fragen Nr. 2 und 7b - mit einer anderen Gemeinde einen Gemeindeverwaltungsverband zu gründen und anschließend die eigene Bürgermeisterstelle nur noch ehrenamtlich auszukleiden, haben sich bei einem Bürgerentscheid am 24.09.2017 zerschlagen. Von Plänen anderer Gemeinden, die Stelle des Bürgermeisters künftig ehrenamtlich zu verwalten, ist der hessischen Landesregierung bislang nichts bekannt. Zu Frage 7 c: Der Einspareffekt in der Gemeinde Bromskirchen - als Vergleich des Jahres 2016 (letztes Jahr mit hauptamtlichen Bürgermeister) zum Jahr 2017 (erstes Jahr mit ehrenamtlichen Bürgermeister) - lässt sich aufgrund der besonderen Situation vor Ort noch nicht mit exakten Zahlen beziffern. Der erste ehrenamtliche Bürgermeister trat sein Amt dort zum 01.01.2017 an, schied jedoch bereits am 31.08.2017 wieder aus, um eine Stelle als Erster Kreisbeigeordneter anzutreten. Es entstand sodann eine kurze Vakanz der Stelle. Am 24.09.2017 wurde ein neuer ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt, dessen Amtsantritt noch nicht feststeht. Im Übrigen sind derartige Vergleiche wenig aussagekräftig. Die Kosten für Wahlbeamte sind stark von deren Alter, Familienstand, Gesundheitszustand und auch Lebenszeit abhängig. Für hauptamtliche Wahlbeamte sind z.B. Rücklagen für die Versorgung zu bilden bzw. Umlagen an eine Versorgungskasse abzuführen; je nach Satzungsrecht der Kasse decken diese aber nicht alle Kosten bis zum Lebensende der betreffenden Person ab. Auch die Frage, ob ein hauptamtlicher Wahlbeamter überhaupt die Voraussetzungen für ein Ruhegehalt erfüllt, insbesondere eine Amtszeit von 8 Jahren erreicht (§ 40 HGO), macht für die Kosten einen erheblichen Unterschied . Bei ehrenamtlichen Bürgermeistern kann es insbesondere bei den Personalnebenkosten zu erheblichen Unterschieden kommen. Auch ehrenamtliche Bürgermeister können einen Anspruch auf Entschädigung im Alter erwerben ("Ehrensold", § 4 Verordnung über die Aufwandsentschädigung und den Ehrensold der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und ehrenamtlichen Bürgermeister). Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5291 5 Unabhängig von diesen Unwägbarkeiten ergibt sich bei einem reinen Vergleich der Vergütung folgendes Bild: Der hauptamtliche Bürgermeister der Gemeinde Bromskirchen war gemäß § 2 der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 eingruppiert (Grundgehalt ab 1. Juli 2016: 5.842,44 € pro Monat). Hinzu kam eine Dienstaufwandsentschädigung nach § 6 Abs. 1 KomBesDAV in Höhe von 230 € monatlich. Die Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Bromskirchen beträgt nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Aufwandsentschädigung und den Ehrensold der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und ehrenamtlichen Bürgermeister 2.500 € monatlich. Wiesbaden 8. Dezember 2017 Peter Beuth Anlagen ANLAGE FRAGE 1 a Geförderte Kooperationen nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit 2016 – 2017 (Stand: 01.09.2017) 1 Jahr Antragstellende Kommune Kreiszugehörigkeit Beteiligte Kommunen Aufgabenbereich Zuwendung in € 2016 Landkreis Marburg- Biedenkopf Marburg -Biedenkopf LK Gießen und kreisangehörige Kommunen Cybersicherheitskonzept 250.000 2016 Wehretal Werra-Meißner-Kreis Ringgau, Weißenborn, Waldkappel Kassenwesen 100.000 2016 Waldkappel Werra-Meißner-Kreis Eltmannsee, Gehau Ortsteilfeuerwehren Fusion 50.000 2016 Ebersburg Fulda Eichenzell, Dipperz, Flieden, Großenlüder, Petersburg, Rasdorf, Tann Bewirtschaftung der kommunalen Infrastruktur Gebäude- und Energiemanagement 100.000 2016 Otzberg Darmstadt-Dieburg Oberklingen, Niederklingen Ortsteilfeuerwehren Fusion 30.000 2016 Staufenberg Gießen Lollar Gemeinschaftskasse 50.000 2016 Fulda Kreis Fulda Bronnzell, Edelzell, Kohlhaus Stadtteilfeuerwehren Fusion 50.000 2016 Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) Bergstraße KMB, Lautertal Bauhof 50.000 2016 Feldatal Vogelsbergkreis Grebenau, Romrod, Schwalmtal Gemeindeverwaltungsverband 600.000 KA 19/5291 ANLAGE FRAGE 1 a Geförderte Kooperationen nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit 2016 – 2017 (Stand: 01.09.2017) 2 2016 Hilders Fulda Eckweisbach, Liebhards, Unterbernhards Ortsteilfeuerwehren Fusion 50.000 2016 Melsungen Schwalm-Eder-Kreis Edermünde, Guxhagen, Körle, Malsfeld Wartung und Pflege feuerwehrtechnische Geräte 60.000 2016 Seeheim-Jugenheim Darmstadt-Dieburg LK Darmstadt-Dieburg Erweiterung des Schuldorfs Bergstraße, Neubau Drei-Feld- Halle 30.000 2016 Breidenbach Marburg -Biedenkopf Stadt Biedenkopf Windpark Schwarzenberg GmbH 50.000 2016 Rüsselsheim Groß-Gerau Raunheim Bau- und Betriebshof 100.000 2016 Landkreis Gießen 17 kreisangehörige Städte und Gemeinden Geodateninfrastruktur 100.000 2016 Landkreis Marburg- Biedenkopf Neustadt OT Momberg, Mengsberg Nutzungstausch Schule- Kindergarten 50.000 2016 Kirchheim Hersfeld-Rotenburg Allendorf, Gershausen, Kemmerode, Reimboldshausen Ortsteilfeuerwehren Fusion 75.000 2016 Abtsteinach Bergstraße Ober-Abtsteinach, Mackenheim Ortsteilfeuerwehren Fusion 30.000 2016 Philippsthal Hersfeld-Rotenburg Heimboldshausen, Röhrigshof Ortsteilfeuerwehren Fusion 30.000 2016 Sensbachtal Odenwaldkreis Projektunterstützung Gemeindefusion Oberzent (2. Rate) 20.000 2016 Stadtallendorf Marburg-Biedenkopf Neustadt, Kirchhain Freiwilliger Polizeidienst 75.000 KA 19/5291 ANLAGE FRAGE 1 a Geförderte Kooperationen nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit 2016 – 2017 (Stand: 01.09.2017) 3 2016 Rotenburg Hersfeld-Rotenburg Alheim, Bebra, Ronshausen Tourismus 100.000 2016 Neukirchen (Südl. Knüll) Schwalm-Eder-Kreis Oberaula, Ottrau einheitliche EDV-basierte Infrastruktur 35.000 2016 Kefenrod Wetteraukreis Hitzkirchen, Helfersdorf Ortsteilfeuerwehren Fusion 30.000 2016 Alheim Hersfeld-Rotenburg Rotenburg a.d. Fulda Baumanagement 50.000 2016 Usingen Hochtaunuskreis Neu-Anspach Erweiterung der bestehenden IKZ (Stadtwerke) 25.000 2016 Nauheim Groß-Gerau Trebur Bauhof; Projektzuschuss 30.000 2016 Landkreis Offenbach Offenbach alle kreisangehörigen Kommunen (13) Breitbandversorgung mit Hochgeschwindigkeitsanschlüssen (NGA-Netz) 100.000 2016 Lohra Marburg-Biedenkopf Lohra-Mitte, Lohra-Nanz- Willershausen, Lohra-Damm Ortsteilfeuerwehren Fusion 50.000 2016 Bromskirchen Waldeck-Frankenberg Allendorf (Eder) Gemeindeverwaltungsverband (Erfolgsprämie) 200.000 2016 Landkreis Fulda Fulda Bad Salzschlirf, Dipperz, Ebersburg, Ehrenberg, Eiterfeld, Flieden, Fulda (Stadt), Großenlüder, Hofbieber, Hosenfeld, Hünfeld, Kalbach, Künzell, Neuhof, Nüsttal, Petersberg, Rasdorf, Tann Behördenrufnummer 115 100.000 2016 Sensbachtal Odenwaldkreis Beerfelden, Hesseneck, Rothenberg Förderung der Umsetzungsphase Gemeindefusion Oberzent 150.000 KA 19/5291 ANLAGE FRAGE 1 a Geförderte Kooperationen nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit 2016 – 2017 (Stand: 01.09.2017) 4 2016 Schenklengsfeld Hersfeld-Rotenburg Philippsthal (Werra), Hohenroda, Friedewald Tourismus (Nördl. Kuppenrhön) 100.000 2016 Hohenroda Hersfeld-Rotenburg Oberbreitzbach, Glaam Ortsteilfeuerwehren Fusion 30.000 2016 Landkreis Kassel Kassel Helsa, Hessisch-Lichtenau, Kaufungen, Lohfelden, Nieste, Niestetal, Söhrewald Tourismus 100.000 2016 Sontra Werra-Meißner-Kreis Weißenborn, Sontra- Krauthausen, Sontra-Breitau Fusion Stadtteilfeuerw., Bildung von Bereichsfeuerwehren 60.000 GESAMT 2016 36 Kooperationen 3.110.000 2017 Breuna Kassel Habichtswald Finanzwesen, Gemeindekasse, Controlling, Vertragsmanagement 50.000 2017 Allendorf (Lumda), Stadt Gießen Rabenau Gemeinschaftskasse 50.000 2017 Nidda, Stadt Wetteraukreis Nidda (Kernstadt); Nidda- Kohden Stadtteilfeuerwehren Fusion 30.000 2017 Langenselbold, St. Main-Kinzig-Kreis Neuberg, Ronneburg, Rodenbach, Hasselroth Bildung einer Zentralwerkstatt für Wartung, Prüfung, Pflege u. Reparaturen v. feuerwehrtechn. Ausrüstung sowie Gerätepool 100.000 2017 Landkreis Marburg- Biedenkopf Marburg-Biedenkopf 21 kreisangehörige Gemeinden (außer Stadt Marburg) Geodateninfrastruktur 100.000 2017 Homberg (Efze), Reformationsstadt Schwalm-Eder Frielendorf Gemeinschaftskasse Homberg (Efze) - Frielendorf 50.000 KA 19/5291 ANLAGE FRAGE 1 a Geförderte Kooperationen nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit 2016 – 2017 (Stand: 01.09.2017) 5 2017 Kirtorf Vogelsbergkreis Antrifttal Förderung Machbarkeitsstudie (GVV/ Fusion) 50.000 2017 Helsa Landkreis Kassel Helsa-Eschenstruth und -St. Ottilien Ortsteilfeuerwehren Fusion 30.000 2017 Rabenau Gießen Allendorf (Lumda), Stadt Förderung Machbarkeitsstudie (GVV) 30.000 2017 Hohenahr Lahn-Dill-Kreis Mittenaar (Hohenahr- Altenkirchen und Mittenaar- Bellersdorf) Ortsteilfeuerwehren Fusion 30.000 2017 Reichelsheim (Odenwald) Odenwaldkreis Unter-Ostern, Ober-Ostern, Rohrbach, Erzbach Ortsteilfeuerwehren Fusion 60.000 2017 Rasdorf Fulda Nüsttal Burghaun (nur für 3 Jahre) betriebswirtschaftliches Beratungszentrum (Jahresabschlüsse) 50.000 2017 Wolfhagen Kassel Naumburg, Breuna, Habichtswald Atemschutz und Gerätepflege 100.000 2017 Raunheim Groß-Gerau Landkreis Groß-Gerau, Biebesheim am Rhein, Bischofsheim, Büttelborn, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Mörfelden- Walldorf, Nauheim, Riedstadt, Trebur Vergabewesen 100.000 KA 19/5291 ANLAGE FRAGE 1 a Geförderte Kooperationen nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit 2016 – 2017 (Stand: 01.09.2017) 6 2017 Stadt Darmstadt Darmstadt-Dieburg LK Darmstadt-Dieburg; Stadt Pfungstadt Vorhaltung Gefahrguteinheit 75.000 2017 Solms Lahn-Dill-Kreis Braunfels Förderung Machbarkeitsstudie (GVV) 30.000 2017 Sinn (Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill e.V.) Lahn-Dill-Kreis Gemeinde Waldsolms, Stadt Wetzlar, Lahn-Dill-Kreis Naturschutz und Landschaftspflege mit der Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill e.V. 100.000 2017 Wahlsburg Kassel Oberweser Förderung Machbarkeitsstudie (GVV/ Fusion) 50.000 2017 Landkreis Hersfeld- Rotenburg Hersfeld-Rotenburg Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis Archiv-Verbund (Interkommunales Kreis-Archiv Nordhessen) 100.000 2017 Gießen, Universitätsstadt Gießen Heuchelheim, Hungen, Linden Ordnungswesen (Freiwilliger Polizeidienst) 25.000 2017 Landkreis Limburg- Weilburg Limburg-Weilburg Lahn-Dill-Kreis, LK Marburg- Biedenkopf, LK Gießen, Vogelsbergkreis flächendeckende WLAN- Versorgung (Projektzuschuss für vorbereitende Maßnahmen) 30.000 2017 Schrecksbach Schwalm-Eder-Kreis Röllshausen, Salmshausen Ortsteilfeuerwehren Fusion 30.000 2017 Cölbe Marburg-Biedenkopf Fronhausen, Amöneburg EDV-basierte Infrastruktur zur Inventarisierung und Bewirtschaftung des Sachanlagevermögens 35.000 2017 Solms Lahn-Dill-Kreis Braunfels Personalbereich und Versicherungswesen 50.000 KA 19/5291 ANLAGE FRAGE 1 a Geförderte Kooperationen nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit 2016 – 2017 (Stand: 01.09.2017) 7 2017 Rotenburg a.d. Fulda Hersfeld-Rotenburg Rotenburg-Seifertshausen, und -Dankerode Stadtteilfeuerwehren Fusion 30.000 2017 Landkreis Bergstraße Bergstraße 20 kreisangeh. Kommunen (außer Abtsteinach u. Zwingenberg) Geodateninfrastruktur - INSPIRE + GIS (kreisweit) 100.000 2017 Neuberg Main-Kinzig-Kreis Erlensee Förderung Machbarkeitsstudie (GVV/ Fusion) 50.000 GESAMT 2017 27 Kooperationen 1.535.000 KA 19/5291