Kleine Anfrage der Abg. Wissler und Schaus (DIE LINKE) vom 21.09.2017 betreffend veräußerte, leer stehende und nicht genutzte landeseigene Flächen und Gebäude in Frankfurt und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung der Fragesteller: In Frankfurt gibt es einen Mangel an bezahlbaren Wohnraum und Sozialwohnungen, der oft damit begründet wird, dass nicht genügend Flächen zur Verfügung stünden. Gleichzeitig stehen vielerorts Gebäude leer und Flächen bleiben ungenutzt. Ein Beispiel hierfür ist das alte Polizeipräsidium in Frankfurt an der Friedrich- Ebert-Anlage, dass seit fast 15 Jahren leer steht. Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Nach Ziff. 2.2.1 der VV zu § 64 LHO sind landeseigene Grundstücke, die nicht mehr für Verwaltungszwecke des Landes oder im Rahmen eines Gemeingebrauchs im Aufgabenbereich des Landes benötigt werden, vom Minister der Finanzen zu verwalten. Sie sind regelmäßig ins wirtschaftliche Eigentum des Finanzressorts zu überführen und werden dort vom Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) verwaltet. Vor diesem Hintergrund wurden in den nachstehenden Antworten nur Grundstücke aus dem für den Grundbesitz originär zuständigen Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) berücksichtigt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Gebäude und Grundstücke in Frankfurt befinden sich im Eigentum des Landes? (Bitte aufschlüsseln nach Gebäude und qm.) In Frankfurt befinden sich derzeit 15 Grundstücke im Eigentum des Landes Hessen (LBIH), die sämtlich bebaut sind (siehe Anlage). Aus Fiskalerbschaften werden zudem Eigentumsrechte an weiteren 67 Grundstücken in Frankfurt durch den LBIH verwaltet; elf Grundstücke davon stehen im Alleineigentum des Landes. Lediglich eines dieser Grundstücke ist bebaut; das Land hält hier einen Anteil an einer Wohnung (Wohnungsgröße 57 m²). Die weiteren Hof- und Gebäudeflächen bzw. eine Fläche mit der Ausweisung Bauplatz sind zwischen 1 bis 31 m² groß. Bei den übrigen Flurstücken handelt es sich um Acker-, Grün- und Gartenland, landwirtschaftliche Flächen sowie Verkehrs- und Wegeflächen . Frage 2. Wie viele dieser sich im Landesbesitz befindenden Grundstücke in Frankfurt werden durch nicht mehr genutzte Einrichtungen belegt und stehen leer? (Bitte aufschlüsseln nach Grundstück, Quadratmeterzahl und Dauer des Leerstandes) Insgesamt 3 Grundstücke/Gebäude aus dem Bestand des LBIH in Frankfurt werden nicht mehr genutzt und stehen leer (siehe Anlage). Frage 3. Auf welche Quadratmeterzahl beläuft sich der Leerstand landeseigener Gebäude und nicht genutzter Grundstücke insgesamt in Frankfurt? Der Leerstand landeseigener Gebäude in Frankfurt beläuft sich insgesamt auf 39.180 m² Gebäudenutzfläche . Die Grundstücksgröße, auf der diese Gebäude aufstehen, beträgt insgesamt 31.902 m². Eingegangen am 23. November 2017 · Bearbeitet am 23. November 2017 · Ausgegeben am 28. November 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5293 23. 11. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5293 Frage 4. Warum werden Grundstücke wie die des alten Polizeipräsidiums nicht für dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum genutzt? Frage 5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um solche geeigneten Grundstücke für bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4. und 5. gemeinsam beantwortet. Werden Grundstücke dauerhaft nicht mehr für Verwaltungszwecke des Landes benötigt, werden diese regelmäßig in das wirtschaftliche Eigentum des HMdF überführt und vom Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) in dessen Umlaufvermögen verwaltet. Vor dem Hintergrund der haushaltsrechtlichen Vorgabe zur wirtschaftlichen Verwaltung des Landesvermögens prüft der Landesbetrieb neben der Vermietung der Liegenschaft bzw. der Bestellung von Erbbaurechten für Dritte an der Liegenschaft auch den Verkauf derselben. Die Veräußerung der Liegenschaft ist hierbei lediglich eine Option neben den anderen. Erscheint eine Veräußerung der Liegenschaft hierbei als die wirtschaftlichste Option, wird die Liegenschaft regelmäßig ausgeboten und veräußert. Die weitere Entwicklung der Liegenschaft ist dann Sache des Erwerbers im Rahmen des geltenden Baurechts. Dieser kann - erscheint es ihm wirtschaftlich sinnvoll - die Liegenschaft für den Wohnungsbau bzw. den öffentlich geförderten Wohnungsbau entwickeln. Das Entwicklungskonzept ist jedoch grundsätzlich Sache des Entwicklers in Abstimmung mit der jeweils für das Planungsrecht zuständigen Kommune. Kommunale Interessen an der Übernahme bzw. Entwicklung eines Grundstücks werden vor Ausschreibung einer Liegenschaft regelmäßig berücksichtigt. Daneben wird regelmäßig auch das Interesse der Studentenwerke an einer Entwicklung von Grundstücken für studentischen Wohnraum berücksichtigt, wobei die Überlassung von Grundstücken an Studentenwerke i.d.R. im Wege unentgeltlicher Erbbaurechte erfolgt. Die Landesregierung hat in § 12 des Gesetzentwurfs des Haushaltsgesetzes für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 zudem die Möglichkeit vorgesehen, landeseigene Grundstücke an Gemeinden unter dem vollen Wert zu veräußern, wenn sichergestellt ist, dass diese Grundstücke zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaus bebaut werden. Eine Entwicklung der Grundstücke für "bezahlbaren Wohnraum" durch das Land unmittelbar selbst erfolgt hingegen nicht. Die Entwicklung "bezahlbaren Wohnraums" durch das Land erfolgt mittelbar durch die Beteiligung des Landes an der Nassauischen Heimstätte, die erst in jüngster Vergangenheit mit erheblichem zusätzlichem Eigenkapital ausgestattet wurde. Frage 6. Wie viele Grundstücke in Frankfurt hat das Land Hessen seit dem Jahr 2000 verkauft? (Bitte auflisten nach Grundstück, Quadratmeterzahl und Verkaufserlös.) Seit 2000 hat das HI/LBIH insgesamt 25 Objekte (ohne Grundstücke aus Fiskalerbschaften) verkauft. Aus Fiskalerbschaften wurden insgesamt weitere elf Grundstücke sowie ein Gebäude ohne Grundstück veräußert (siehe Anlage). Wiesbaden, 14. November 2017 Dr. Thomas Schäfer Anlagen -1- Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Bestand Grundstücke im Eigentum des LBIH in Frankfurt a.M. LBIH, Kleine Anfrage 19/5293, Roux, 29.09.2017 xxx Anlagen zu KA 19/5293 Petry Rechteck -2- Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Bestand Grundstücke aus Fiskalerbschaften in Frankfurt a.M. (Verwaltung und Verwertung durch das LBIH) LBIH, Kleine Anfrage 19/5293, Roux, 29.09.2017 Es befinden sich derzeit insgesamt 67 Grundstücke aus Fiskalerbschaften in Frankfurt im Bestand, davon 11 in Alleineigentum. Hof- und Gebäudeflächen bzw. eine Fläche mit der Ausweisung Bauplatz sind zwischen 1-31 m² groß. Bei den übrigen Flurstücken handelt es sich um Acker- und Grünland, Gartenland, Landwirtschaftsflächen sowie Verkehrs- und Wegeflächen. Anlagen zu KA 19/5293 Petry Rechteck -3- Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Leerstand im Eigentum des LBIH in Frankfurt a.M. LBIH, Kleine Anfrage 19/5293, Roux, 29.09.2017 Anlagen zu KA 19/5293 Petry Rechteck -4- Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Verkäufe an Grundstücken in Frankfurt a.M. (Verwertung durch HI/LBIH ohne Grundstücke aus Fiskalerbschaften) LBIH, Kleine Anfrage 19/5293, Roux, 29.09.2017 Anlagen zu KA 19/5293 Petry Rechteck -5- Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Verkäufe an Grundstücken in Frankfurt a.M. (Grundstücke aus Fiskalerbschaften) LBIH, Kleine Anfrage 19/5293, Roux, 29.09.2017 Anlagen zu KA 19/5293 Petry Rechteck