Kleine Anfrage des Abg. Quanz (SPD) vom 04.02.2014 betreffend Förderung Naturpark Meißner-Kaufunger Wald und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: In der Koalitionsvereinbarung von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind keine detaillierten Aussagen zur Förderung von Naturparken in Hessen getroffen worden. Für die weitere wirtschaftliche und ökologische Entwicklung des Werra-Meißner-Kreises spielt der "Naturpark Meißner-Kaufunger Wald" eine wichtige Rolle. Die Förderung von Infrastrukturen der konzeptionellen Weiterentwicklung sind wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche künftige Entwicklung, gerade im Bereich des Tourismus dieser Region . Diese Vorbemerkung des Fragestellers voran gestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche konkreten Förderungen aus Landesmitteln sind für welche hessischen Naturparke vorge- sehen? Das Bundesland Hessen fördert die Naturparke seit über 50 Jahren institutionell und stellt darüber hinaus unentgeltlich Personal für die Geschäftsführung durch Bedienstete des Landesbetriebs Hessen-Forst anteilig bereit. In der als Anlage beigefügten Tabelle sind die institutionellen Fördermittel des Haushaltsjahres 2014 je Naturpark aufgelistet. Frage 2. Welche konkreten Maßnahmen/Projekte sollen beim "Naturpark Meißner-Kaufunger Wald" mit welchen und wie vielen Landesmitteln zwischen 2014 und 2019 gefördert werden? Über die in Antwort zur Frage 1 genannten Förderungen stehen derzeit keine weiteren Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Höhe der institutionellen Fördermittel wird jährlich mit der Verabschiedung des Haushaltsplanes festgelegt. Prognosen bis 2019 sind somit nicht möglich. Frage 3. An welche Vorbedingungen sind die Förderungen geknüpft? Die institutionellen Fördermittel werden auf Antrag des jeweiligen Naturparkes und nach Prüfung durch die Bewilligungsbehörde - das Regierungspräsidium Gießen - in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Ministerium der Finanzen beschieden. Frage 4. Welche EU-Förderprogramme, ggf. welche Bundesmittel, könnten zur finanziellen Unterstüt- zung zusätzlich herangezogen werden? Zur Förderung der Naturparke bestehen derzeit seitens EU und Bund keine Förderprogramme. Unter Federführung des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik-Reform (GAP-Reform) derzeit der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum erarbeitet. Nach dessen Fertigstellung/Verabschiedung ist abzusehen, welche EU-Förderprogramme mit welcher Mittelausstattung und wie kofinanziert möglicherweise den Naturparken zur Verfügung stehen. Inwieweit die Naturparke Zuwendungen aus sonstigen allgemeinen Fördermitteln der EU erhalten haben, ist hier nicht bekannt. Eingegangen am 21. März 2014 · Ausgegeben am 26. März 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/53 21. 03. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/53 Frage 5. Welche Unterstützung bietet die Landesregierung bei der Antragstellung? Die Geschäftsführung der Naturparke wird durch Bedienstete des Landes (Landesbetrieb Hessen -Forst) wahrgenommen, die bei der Antragstellung in der Regel keine Unterstützung benötigen . Sollte dies erforderlich sein, stehen die Bewilligungsbehörde oder Mitarbeiter des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für eine Unterstützung zur Verfügung. Frage 6. Der "Naturpark Meißner-Kaufunger Wald" ist in der Rechtsform eines Zweckverbandes organi- siert. Ist diese Konstruktion für die Gewährung von Fördermitteln eine gute Voraussetzung? Die hessischen Naturparke sind in der Trägerschaft von Vereinen oder kommunalen Zweckverbänden organisiert. Vorgenannte Rechtsformen haben auf die Bewilligung und die Höhe institutioneller Förderungen durch das Land keine Auswirkungen. Frage 7. Falls Fördermittel gewährt werden können, mit welchen finanziellen Konditionen wird dieses verbunden sein und in welchen Zeiträumen kann die Finanzierung erfolgen? Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Wiesbaden, 11. März 2104 Priska Hinz Anlage AG Hessische Naturparkträger - Berechnung der geplanten Zuteilung 2014 Flächen der Naturparke - Stand November 2011 EURO Im Haushaltsvoranschlag vorgesehene Zuweisung: 645.000,00 € ./. für die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft 2.000,00 € ./. Hessentag 2014 Bensheim/ NP Bergstraße/Odenwald 500,00 € verbleibender Betrag 642.500,00 € ./. Sockelbetrag (11 NP à 23.363,64 € ) 257.000,04 € Bleiben als Flächenzuschlag 385.499,96 € Naturpark Flächen Flächen Sockel Flächenzuschlag Geschäfts- Hessentag Summe Summe in ha % 40% führung gerundet % NEU ! *1 € € € € € € Bergstraße/Odenwald 186.168 20,23 23.363,64 78.003,26 2.000,00 500 103.866,90 103.867 16,1 Diemelsee 21.077 2,29 23.363,64 8.831,13 32.194,77 32.195 5,0 Habichtswald 47.446 5,16 23.363,64 19.879,59 43.243,23 43.243 6,7 Hess. Rhön 72.318 7,86 23.363,64 30.300,80 53.664,44 53.664 8,3 Hess. Spessart 73.587 8,00 23.363,64 30.832,51 54.196,15 54.196 8,4 Hochtaunus 132.165 14,36 23.363,64 55.376,33 78.739,97 78.740 12,2 Hoher Vogelsberg 88.329 9,60 23.363,64 37.009,31 60.372,95 60.373 9,4 Kellerwald-Edersee 40.631 4,42 23.363,64 17.024,14 40.387,78 40.388 6,3 Lahn - Dill - Bergland 87.405 9,50 23.363,64 36.622,16 59.985,80 59.986 9,3 Meißner/Kaufunger Wald 90.496 9,84 23.363,64 37.917,27 61.280,91 61.281 9,5 Rhein-Taunus 80.439 8,74 23.363,64 33.703,45 57.067,09 57.067 8,8 Zusammen 920.061 100,00 257.000,04 385.499,96 2.000,00 500,00 645.000,00 645.000 100 Formel für die Berechnung der Zuteilungen an die hessischen Naturparke ab dem Jahr 2006: Im Haushaltsvoranschlag des Landes Hessen vorgesehene Zuweisung minus Kosten der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft minus Kostenerstattung für die Organisation und Durchführung von überregionalen Veranstaltungen ergeben die Verteilersumme. 40 % dieser Verteilersumme wird durch die Anzahl der Naturparke als einheitlicher Sockelbetrag für alle Naturparke zugrunde gelegt. Die Restsumme wird entsprechend der tatsächlichen Flächen (ermittelt aus digitalen Natureg Daten im HMUELV) nach Flächenprozenten aufgeteilt. *1 Flächenberechnung erfolgt nach den exakten Zahlen, in der Tabelle sind jedoch die Flächenprozente mit zwei Nachkomma-Stellen ausgewiesen Anlage zu 19/53 00053_Anlage.pdf Tabelle1