Kleine Anfrage der Abg. Merz, Alex, Decker, Di Benedetto, Faeser, Gnadl, Hofmann, Roth, Rudolph, Schäfer-Gümbel, Dr. Sommer, Weiß (SPD) vom 26.09.2017 betreffend Erhebung der HessenAgentur zu Kindergartengebühren und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragesteller: Nach Angaben des Ministers für Soziales und Integration beruht der Betrag von 136 €, den die Träger zukünftig als Ersatz für kostenfreie sechs Stunden Betreuungszeit für die drei Kindergartenjahre (3- bis 6-jährige Kinder) erhalten sollen, auf einer Erhebung der HessenAgentur, wonach der durchschnittliche Beitrag in Hessen für fünf Stunden Betreuungszeit bei 113 € pro Monat anzusetzen ist. Dieser durchschnittliche Betrag wurde auf sechs Stunden hochgerechnet und aufgerundet. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In welchem Zeitraum hat die HessenAgentur den durchschnittlichen Beitrag in Hessen für fünf Stunden Betreuungszeit ermittelt? Die HessenAgentur hat die Daten im Zeitraum von Juli bis Dezember 2016 erhoben. Frage 2. Wurden dabei alle Angebote zur Kinderbetreuung in Hessen berücksichtigt oder wurde eine Auswahl getroffen und wenn ja, welche? Es wurden die kommunalen Satzungen bzw. die seitens der Kommunen öffentlich zugänglichen Informationen (Internet) zu den Gebühren der Kinderbetreuung, soweit die Informationen mit einem vertretbaren Aufwand recherchiert werden konnten, ermittelt und ausgewertet. Frage 3. Sofern eine Auswahl getroffen wurde, wie ist diese begründet? Ziel der Erhebung war es, einen Überblick über die Teilnahme- und Kostenbeiträge in Hessen zu gewinnen. Dem in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Vorgehen lag eine Kosten-Nutzen- Abwägung zugrunde. Frage 4. In welchem Umfang wurden bei der Ermittlung des Durchschnittswertes Extremwerte nicht berücksichtigt ? In die Ermittlung des Durchschnittswertes der Gebühren für Halbtagsbetreuung im Bereich Kindergarten sind sowohl die erhobene Minimal-Gebühr von 0 € als auch die erhobene Maximal- Gebühr von 565 € pro Monat eingeflossen. Frage 5. Warum wurden die Ergebnisse der Befragung durch die HessenAgentur nicht in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Landtagsfraktion zu Kinderbetreuung in Hessen (Drucks. 19/4881 zu Drucks. 19/3810) berücksichtigt? Da die Auswertung keine Vollerhebung der Gebührensituation in Hessen darstellt, ist sie als Grundlage zur Beantwortung der in der Großen Anfrage gestellten Fragen nicht geeignet. Eingegangen am 1. Dezember 2017 · Bearbeitet am 11. Dezember 2017 · Ausgegeben am 13. Dezember 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5303 01. 12. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5303 Frage 6. Ist die Landesregierung bereit, dem Landtag die kompletten Ergebnisse der Erhebung der Hessen Agentur zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Wie in der gemeinsamen Sitzung des Haushaltsausschusses sowie des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses am 30.08.2017 zugesagt, wurde der Kurzbericht zur Befreiung von Elternbeiträgen für die hessischen Kindergärten zwischenzeitlich an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss übersandt. Die vollständige Erhebung der HessenAgentur kann im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eingesehen werden. Wiesbaden, 23. November 2017 Stefan Grüttner