Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 04.10.2017 betreffend Arbeit des Violence Prevention Networks (VPN) zur Deradikalisierung von Islamisten und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit der Ministerin der Justiz wie folgt: Frage 1. Wie hoch sind die Mittel, die das Land Hessen für die Arbeit des VPN in den Jahren 2014 bis 2017 zur Prävention sowie Deradikalisierung von Islamisten bzw. Salafisten jeweils bereitgestellt hat? Die "Beratungsstelle Hessen - Religiöse Toleranz statt Extremismus" unter Trägerschaft des Violence Prevention Networks (VPN) existiert seit Juli 2014. Die Beratungsstelle wird aktuell im Rahmen des Landesprogramms "Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus" (Hessisches Ministerium des Innern und für Sport) mit € 1.200.000 (2017) gefördert. In den Vorjahren betrug die Förderung € 1.200.000 (2016), € 473.000 (2015) und € 217.500 (2014). VPN führt seit Herbst 2014 Maßnahmen zur Intervention und Deradikalisierung in Form von Einzelcoachings und Gruppentrainings als zusätzliches Angebot in hessischen Justizvollzugsanstalten durch. Die Finanzierung erfolgte bis einschließlich 31. Juli 2017 über das Landesprogramm "Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus". Im laufenden Haushalt wurden für die Durchführung von Maßnahmen zur Deradikalisierung im Justizvollzug Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 € bereitgestellt. Seit dem 1. August 2017 erfolgt die Finanzierung der von VPN durchgeführten Einzel- und Gruppenmaßnahmen im Jugend- und Erwachsenenvollzug sowie von sog. Sondierungsgesprächen im Bereich des Untersuchungshaftvollzuges aus den zugewiesenen Haushaltsmitteln. Bislang wurden für diese Maßnahmen Haushaltsmittel in Höhe von 82.000 € verausgabt. Frage 2. Wie viele Beratungskontakte hatte VPN jeweils in den Jahren 2014 bis einschließlich dem ersten Halbjahr 2017? Falls möglich, bitte auch aufschlüsseln, mit wem der Kontakt zu Stande gekommen ist (Direktkontakt mit Betroffenen, Familienmitgliedern, Lehrkräften, Sozialarbeitern, Mitschülern , Freundeskreis). Oftmals findet eine erste Beratung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der "Beratungsstelle Hessen - Religiöse Toleranz statt Extremismus" von VPN direkt am Telefon statt. Wenn über das Telefonat hinaus kein weiterer Beratungsbedarf besteht, wird dieser Kontakt nicht als Beratungskontakt im Sinne der Fragestellung gewertet. Aus einem Beratungskontakt folgt mitunter eine mehrmonatige oder mehrjährige Begleitung der Betroffen bzw. ihrer Angehörigen. Dies vorangestellt, wird die Frage wie folgt beantwortet: Im Jahr 2014 hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der "Beratungsstelle Hessen - Religiöse Toleranz statt Extremismus" von VPN 30 Direktkontakte mit Betroffenen, 24 Kontakte mit Angehörigen und 11 Kontakte mit Institutionen. Im Jahr 2015 hatten sie 78 Direktkontakte mit Betroffenen (davon 51 neu), 69 Kontakte mit Angehörigen (davon 45 neu) und 47 Kontakte mit Institutionen (davon 36 neu). Im Jahr 2016 hatten sie 114 Direktkontakte mit Betroffenen (davon 41 neu), 100 Kontakte mit Angehörigen (davon 40 neu) und 96 Kontakte mit Institutionen (davon 66 neu). Im ersten Halbjahr 2017 hatten sie 127 Direktkontakte mit Betroffenen (davon 18 neu), 110 Kontakte mit Angehörigen (davon 18 neu) und 103 Kontakte mit Institutionen (davon 17 neu). Eingegangen am 11. Januar 2018 · Bearbeitet am 12. Januar 2018 · Ausgegeben am 15. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5318 11. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5318 Frage 3. a) Wie viele Schulungen hat VPN jeweils in den Jahren 2014 bis einschließlich dem ersten Halbjahr 2017 vorgenommen? Nach Möglichkeit bitte auch die jeweiligen Schulungsorte (bspw. Schulen, Behörden) sowie Adressaten der Veranstaltungen (bspw. Lehrkräfte) ausweisen . VPN unterscheidet zwischen Workshops, die sich an Schülerinnen und Schüler bzw. Studentinnen und Studenten richten, und Fortbildungsmaßnahmen, die sich an Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendhilfeeinrichtungen, Geflüchtetenunterkünfte, Wohlfahrtsverbänden etc. richten. Im Jahr 2014 wurden die seitens VPN durchgeführten Workshops und Fortbildungsmaßnahmen noch nicht systematisch erfasst. Im Jahr 2015 wurden 24 Workshops und 32 Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt. Im Jahr 2016 wurden 37 Workshops und 46 Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt. Im ersten Halbjahr 2017 wurden 52 Workshops und 41 Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt . Frage 3. b) Inwieweit findet eine Evaluierung der Schulungen mit den Adressaten im Nachhinein - auch durch die Landesregierung - statt? Die Arbeit der "Beratungsstelle Hessen - Religiöse Toleranz statt Extremismus" von VPN wird durch Herrn Prof. Dr. Kurt Möller, Hochschule Esslingen, Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege, nach erfolgter Ausschreibung seit 30.06.2016 evaluiert. Die Evaluation ist noch nicht abgeschlossen. Ergebnisse werden im Januar 2018 erwartet. Zudem ist mit Beginn des Jahres 2018 geplant, eine Wirkungsanalyse aller im Rahmen des o.g. Landesprogramms geförderten Maßnahmen durch das HKE durchzuführen sowie die Ausschreibung einer externen Wirkungsevaluation zu veranlassen. Frage 4. Welche Rückmeldungen von beratenen Personen oder Institutionen und von Dritten hat die Landesregierung hinsichtlich der Beratungskontakte bzw. auf Schulungen von VPN in den Jahren 2014 bis 2017 erhalten? Die Landesregierung führt keine systematische Auswertung der Rückmeldungen von durch VPN beratenen Personen oder Institutionen und von Dritten durch. Vereinzelt bekam das im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport angesiedelte Hessische Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) Kenntnis von Rückmeldungen. Diese waren überwiegend positiv. Frage 5. Wie viele Mitarbeiter hat VPN in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils zur Prävention sowie Deradikalisierung von Islamisten bzw. Salafisten beschäftigt? Nach Möglichkeit bitte auch ausweisen, wie viele Stellen jeweils in Vollzeit/Teilzeit besetzt waren/sind. Im Jahr 2014 waren vier Personen (drei in Vollzeit, eine in Teilzeit) sowohl in der Prävention als auch in der Deradikalisierung tätig. Im Jahr 2015 waren zwölf Personen (neun in Vollzeit, drei in Teilzeit) sowohl in der Prävention als auch in der Deradikalisierung tätig. Im Jahr 2016 waren 15 Personen (13 in Vollzeit, zwei in Teilzeit) sowohl in der Prävention als auch in der Deradikalisierung tätig. Im Jahr 2017 (Stand 15.10.2017) sind 15 Personen (13 in Vollzeit, zwei in Teilzeit) sowohl in der Prävention als auch in der Deradikalisierung tätig. Ferner sind zwei Personen (in Teilzeit) ausschließlich in der Prävention tätig. Frage 6. Führt die Landesregierung regelmäßige Evaluationen der Arbeit von VPN durch? Falls ja: a) Wann, in welcher Weise und durch wen sind in den Jahren 2014 bis 2017 Evaluationen erfolgt ? b) Welche Ergebnisse haben die Evaluationen gebracht? Das HKE begleitet die Arbeit von VPN in Hessen und führt hierbei beispielsweise regelmäßig Besprechungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von VPN im Rahmen von Teamsitzungen durch. Fälle mit Sicherheitsrelevanz werden zudem in regelmäßigen Besprechungen zwischen VPN und den hessischen Sicherheitsbehörden besprochen. Hinsichtlich einer wissenschaftlichen Evaluation durch einen externen Evaluator wird auf die Antwort zu Frage 3 b. verwiesen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5318 3 Frage 7. Inwieweit und in welchem Turnus werden die Mitarbeiter des VPN einer (regelmäßigen) Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden unterzogen? 2017 wurde bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstelle, die im Bereich Deradikalisierung tätig sind und somit mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut sind, eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) nach § 7 Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG) durchgeführt bzw. initiiert. Der Umgang mit sicherheitserheblichen Erkenntnissen nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung sowie die Wiederholungsüberprüfungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften des HSÜG. Wiesbaden, 3. Januar 2018 Peter Beuth