Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 04.10.2017 betreffend Personalsituation in hessischen Vollzugsanstalten und Antwort der Ministerin der Justiz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren am 01.06.2017 in den hessischen Vollzugsanstalten beschäftigt? (Bitte aufschlüsseln nach Besoldungsgruppen und Altersgruppen (20 bis 29, 30 bis 39 etc.) Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die zum Stichtag 1. Juni 2017 im Geschäftsbereich Justizvollzug tätigen Beamtinnen und Beamten, Anwärterinnen und Anwärter, Tarifbeschäftigten sowie Praktikantinnen und Praktikanten: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug/Stichtag 01.06.2017 Bes.Gr. bzw. Entgeltgruppe 60 bis 65 Jahre 50 bis 59 Jahre 40 bis 49 Jahre 30 bis 39 Jahre 20 bis 29 Jahre 19 Jahre Gesamt A 16 Z 3 2 0 0 0 0 5 A 16 2 3 1 0 0 0 6 A 15 4 13 5 0 0 0 22 A 14 9 11 7 3 0 0 30 A 13 hD 1 2 3 19 0 0 25 A 13 gD 8 6 4 1 0 0 19 A 12 12 14 9 1 0 0 36 A 11 22 63 14 7 0 0 106 A 10 6 55 21 11 0 0 93 A 9 gD 1 7 27 15 0 0 50 A 9 mAZ 15 149 33 3 0 0 200 A 9 mD 14 298 162 21 0 0 495 A 8 6 189 384 216 10 0 805 A 7 0 10 61 278 76 0 425 A 6 0 0 0 5 9 0 14 Anw gD 0 0 2 2 2 0 6 Anw. mD 0 0 3 67 83 1 154 E 15 4 4 0 0 0 0 8 E 14 2 3 0 1 1 0 7 E 13 5 4 7 22 9 0 47 Eingegangen am 20. November 2017 · Bearbeitet am 20. November 2017 · Ausgegeben am 24. November 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5320 20. 11. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5320 E 12 1 0 0 0 0 0 1 E 11 0 2 0 0 0 0 2 E 10 2 5 0 2 1 0 10 E 9 6 12 10 19 20 0 67 E 8 14 22 8 4 1 0 49 E 7 0 2 5 9 4 0 20 E 6 8 27 18 28 44 0 125 E 5 6 16 6 3 2 0 33 E 4 0 0 4 26 57 1 88 E 3 0 4 1 1 0 0 6 E 2 7 8 4 0 0 0 19 KR 9A 2 2 2 0 0 0 6 KR 9C 1 0 0 0 0 0 1 KR 8A 3 6 2 0 0 0 11 KR 7A 0 0 5 9 6 0 20 Praktikanten 0 0 0 1 10 0 11 Insgesamt 164 939 808 774 335 2 3022 Frage 2. Wie viele Stellen wurden im hessischen Justizvollzug in der laufenden Legislaturperiode abgebaut ? Nach der Erfüllung von Verpflichtungen zum Stellenabbau in den Jahren 2015 und 2016 konnte der Justizvollzug im Jahr 2017 einen erheblichen Stellenzuwachs von insgesamt 56 neuen Stellen verzeichnen. Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 ist - vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers - ein weiterer Zuwachs von Stellen im Vollzug geplant. Zum Ende der Legislaturperiode wird der hessische Justizvollzug damit voraussichtlich über ebenso viele Stellen wie zu Beginn der Legislaturperiode verfügen. Im Wege der Personalsteuerung wurden gleichzeitig erhebliche Anstrengungen unternommen, die verfügbaren Stellen möglichst vollständig zu besetzen. Die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen hat sich von 2014 (Stichtag 31.12.) bis 2017 (aktueller Stichtag 20.10.) von 2880,2 auf 2958,5 (inklusive Anwärterstellen) erhöht. Die Personalsituation im Vollzug konnte somit merklich verbessert werden. Frage 3. Wie viele Stellen wurden geschaffen, um die Arbeitszeitverkürzung der Beamtinnen und Beamten von 42 Wochenarbeitsstunden auf 41 ab 1. August 2017 aufzufangen? Wie wurden diese auf die Justizvollzugsanstalten verteilt? Es wurden insgesamt 30 Stellen geschaffen, um die Arbeitszeitverkürzung der Beamtinnen und Beamten aufzufangen. Die Stellenverteilung erfolgte auf Grundlage der von den einzelnen Anstalten vorgelegten und genehmigten Stellenbesetzungspläne, welche wiederum unter Berücksichtigung der 41-Stunden-Woche sukzessive angepasst worden sind. Frage 4. Wurden darüber hinaus aus anderen Gründen in 2017 Stellen geschaffen? Ja. Neben 21 Anwärterstellen zur Stärkung der inneren Sicherheit wurden fünf weitere Stellen für die Verwaltung und den Bereich der Behandlung der Gefangenen ausgebracht. Mit der Zuweisung weiterer Stellen für besondere oder zusätzliche Aufgaben im Justizvollzug werden der Stations- und Wohngruppendienst sowie die Sicherheitsbereiche in den Anstalten von zahlreichen Zusatztätigkeiten entlastet. Frage 5. Wie werden Fehlzeiten aufgrund von Elternzeit aufgefangen? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich im Urlaub ohne Dienstbezüge befinden, können durch befristet eingestellte Vertretungskräfte ersetzt werden. Ggf. können derartige Abwesenheiten bei nur kurzen Elternzeiten (z.B. zwei Monate) auch durch vorübergehende Änderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation oder durch interne Umsetzungen kompensiert werden. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5320 3 Frage 6. Welche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden seitens der hessischen Vollzugsanstalten ergriffen? Nach Mitteilung der Leitungen der hessischen Justizvollzugsbehörden werden umfangreiche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf angeboten: Neben verschiedenen Teilzeit- und Arbeitszeitmodellen wird in einzelnen Behörden die Möglichkeit der Telearbeit (sog. Homeoffice) eröffnet. Aus besonderen familiären Anlässen (z.B. Geburt eines Kindes oder Kindergarten-Eingewöhnung) genehmigen die Anstaltsleitungen die vorzeitige Inanspruchnahme einer Freistellung aus dem Lebensarbeitszeitkonto. Elternzeiten werden zunehmend auch von Vätern in Anspruch genommen, was seitens der Vollzugsanstalten unterstützt wird. Bedienstete im allgemeinen Vollzugsdienst können von besonderen Schichtmodellen im Rahmen der Arbeitszeitreduzierung profitieren. Die Dienstpläne werden weitgehend anhand privater Erfordernisse ausgerichtet; Fahrgemeinschaften werden hierbei - wenn möglich - berücksichtigt. Geplante Dienstschichten werden bei Engpässen in der Kinderbetreuung getauscht, sofern dies den geordneten Dienstbetrieb in der Anstalt nicht gefährdet. Zudem wird im Rahmen von Zielvereinbarungen versucht, Versetzungswünsche an Behörden, die näher zum Wohnort liegen, zu realisieren. Durch die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Pflege-Guides wird den Bediensteten bei der Beantragung und Gewährung von staatlichen Hilfen sowie bei Freistellungsanträgen professionelle Beratung angeboten. In einigen Justizvollzugsanstalten werden sogenannte "Tage der Begegnung" veranstaltet, um den Angehörigen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit zu bieten, deren Arbeitsplatz kennenzulernen. Teilweise werden Sportangebote oder Tagesausflüge auch für die Angehörigen der Bediensteten geöffnet. Fortbildungen zu den Themen Pflege von Angehörigen, Erben und Vererben, Elterngeld sowie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollen interessierten Bediensteten Aufschluss über ihre persönlichen Belange geben. In einer Behörde des Vollzugs besteht die Möglichkeit für die Bediensteten, ihre Kleinkinder in der angeschlossenen Kindertagesstätte durch Fachpersonal betreuen zu lassen. Es werden zudem Plätze in Kindernotfallbetreuungs-Einrichtungen sowie in der Kinderferien-Betreuung angeboten . Frage 7. Wie hoch ist der Krankenstand der Bediensteten im Schnitt aufgeschlüsselt nach Vollzugsanstalten und Laufbahnzweigen? Der Krankenstand wird im hessischen Justizvollzug als Krankenausfallquote gemessen. Die Krankenausfallquote wird als Verhältnis der Anzahl von krankheitsbedingten Fehltagen zur Anzahl der Sollarbeitstage pro Jahr berechnet. Die Quote wird für die Bediensteten aller Laufbahnzweige als Gesamtwert und für jede Vollzugsanstalt gesondert erhoben. Bedienstete in den Laufbahnzweigen des Allgemeinen Vollzugsdienstes, des Krankenpflege- und des Werkdienstes unterliegen aufgrund der Schichtdienstbelastung einem etwas höheren Krankheitsrisiko . Daher wird die Krankenausfallquote für diese Bedienstetengruppen zusammengefasst separat ermittelt. Die Daten für das Jahr 2016, aufgeschlüsselt nach Vollzugsanstalten und Bedienstetengruppen, können aus der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Vollzugsbehörde Krankenausfallquote Bedienstete aller Vollzugslaufbahnen Krankenausfallquote Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes, des Krankenpflegeund des Werkdienstes JVA Butzbach 11,0 % 11,4 % JVA Darmstadt 10,8 % 12,5 % JVA Dieburg 6,6 % 7,2 % JVA Frankfurt I 9,8 % 10,7 % JVA Frankfurt III 12,9 % 14,1 % JVA Frankfurt IV 8,7 % 9,8 % 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5320 JVA Fulda 8,2 % 9,2 % JAE Gelnhausen 8,7 % 9,4 % JVA Gießen 11,1 % 10,2 % JVA Hünfeld 11,0 % 11,3 % JVA Kassel I 11,2 % 11,5 % JVA Kassel II 10,5 % 9,7 % JVA Limburg 12,2 % 13,8 % JVA Rockenberg 13,3 % 16,0 % JVA Schwalmstadt 8,9 % 9,7 % JVA Weiterstadt 12,9 % 13,5 % JVA Wiesbaden 7,0 % 8,5 % H.B. Wagnitz-Seminar 8,3 % 9,2 % Gesamt: 10,4 % 11,3 % Frage 8. Wie viele Arbeitsstunden wurden in den Jahren 2014 bis 2016 jährlich für Ausführungen zur Vermeidung von Haftschäden oder aus sonstigen behandlerischen Gründen - aufgeschlüsselt nach Anstalten - aufgewandt? Frage 9. Wie viele Arbeitsstunden wurden aufgewandt für Krankenbehandlungen außerhalb der JVA - aufgeschlüsselt nach Anstalten? - Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die vorliegenden Zahlen können aus der nachstehenden Tabelle entnommen werden. JVA /JAE Anzahl geleisteter Arbeitsstunden im Rahmen von Krankenbehandlungen *) *) Ausführung von Gefangenen zu Fachärzten sowie Überwachung von Gefangenen bei Krankenhausaufenthalten Anzahl geleisteter Arbeitsstunden im Rahmen von Gefangenenausführungen zur Vermeidung von Haftschäden und aus sonstigen behandlerischen Gründen Jahr 2015 2016 2015 2016 JVA Butzbach 9.088 4.568 683 408 JVA Darmstadt 5.446 4.518 40 67 JVA Dieburg 1.354 2.264 120 124 JVA Frankfurt I 4.434 7.858 - - JVA Frankfurt III 4.929 4.792 850 358 JVA Frankfurt IV 3.803 1.546 75 22 JVA Fulda 22 50 28 11 JAE Gelnhausen - - - - JVA Gießen 549 434 24 - JVA Hünfeld 4.387 3.886 393 179 JVA Kassel I 2.020 3.024 490 185 JVA Kassel II 1.002 1.566 1.571 2.052 JVA Limburg 30 82 30 - JVA Rockenberg 1.136 966 22 115 JVA Schwalmstadt 5.749 4.566 3.113 1.741 JVA Weiterstadt 6.478 8.258 100 69 JVA Wiesbaden 1.203 1.239 - - Gesamt: 51.631 49.617 7.539 5.331 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5320 5 Zur Erläuterung der Angaben betreffend die Arbeitsstunden für die Ausführungen von Gefangenen bzw. Untergebrachten zu ambulanten sowie stationären Krankenbehandlungen in der Jugendarresteinrichtung Gelnhausen ist anzumerken, dass dort lediglich Arrestantinnen und Arrestanten beherbergt und derartige Ausführungen nicht durchgeführt werden. Im Übrigen ist die Zahl der für die Ausführungen zu Krankenbehandlungen notwendigen Arbeitsstunden seitens des Vollzuges nicht steuerbar. Sie hängt von der Zahl der erkrankten Insassinnen und Insassen und von den Überweisungen an externe Fachärzte ab. Zur Erläuterung der Angaben betreffend die Arbeitsstunden für Gefangenenausführungen zur Vermeidung von Haftschäden oder aus sonstigen behandlerischen Gründen ist vorab anzumerken , dass diese Zahlen erst seit dem Jahr 2015 erhoben werden. Aus der Tabelle ergeben sich diesbezüglich relativ geringe Stundenzahlen in den Jugendanstalten Wiesbaden und Rockenberg, da in diesen Anstalten ein sehr hohes Behandlungsangebot vorgehalten wird. Vergleichsweise niedrig sind auch die Zahlen der Arbeitsstunden für Gefangenenausführungen zur Vermeidung von Haftschäden oder aus sonstigen behandlerischen Gründen in den Anstalten mit Abteilungen des offenen Vollzuges sowie in Behörden, in denen Untersuchungshaft bzw. nur kurzzeitige Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen werden. Der Rückgang der im Jahr 2016 hierfür geleisteten Stunden beruht unter anderem auf einer Verschiebung der Gefangenenpopulation. Im Jahr 2016 war im Vergleich zu 2015 ein Anstieg der Belegung in der Untersuchungshaft zu verzeichnen, während die Belegungszahlen in der Strafhaft leicht rückläufig waren. Da die Jugendarresteinrichtung Gelnhausen lediglich Arrestantinnen und Arrestanten beherbergt , werden derartige Ausführungen hier nicht durchgeführt. Wiesbaden, 13. November 2017 Eva Kühne-Hörmann