Kleine Anfrage der Abg. Geis (SPD) vom 05.10.2017 betreffend "Willkommen, Ankommen, Weiterkommen" - neue Fortbildung zur Integration und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Anfang September 2017 startete in Hessen eine neue Fortbildungsreihe zur Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen. In der Reihe "Willkommen, Ankommen, Weiterkommen - Mit neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen Schule gestalten" sollen in den nächsten zwei Jahren 16 Schulen verschiedener Schulformen im Umgang mit geflüchteten Kindern und als Multiplikatoren geschult werden. Die Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welches sind die 16 Schulen in Hessen, die an der Fortbildung zur Integration teilnehmen? Folgende hessische Schulen nehmen an der Fortbildungsreihe teil: Schule Ort Schulform Mornewegschule Darmstadt IGS mit Grundstufe Karl-Treutel-Schule Kelsterbach Grundschule Theißtalschule Niedernhausen KGS mit Grundstufe Theodor-Litt-Schule Michelstadt Mittelstufenschule Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis Michelstadt Berufliche Schule Wilhelm-Merton-Schule Frankfurt a.M. Berufliche Schule Heinrich-Böll-Schule Bruchköbel IGS Eichendorffschule Offenbach Grundschule Gemeinsame Musterschule Friedberg Grundschule Adolf-Reichwein-Schule Pohlheim IGS Adolf-Reichwein-Schule Limburg Berufliche Schule Sophie-von-Brabant-Schule Marburg Grund- und Mittelstufenschule Eingegangen am 13. November 2017 · Bearbeitet am 13. November 2017 · Ausgegeben am 17. November 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5325 14. 11. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5325 Sturmiusschule Fulda Grundschule Brüder-Grimm-Schule Eschwege KGS Ortenbergschule Frankenberg (Eder) Grund-, Haupt- und Realschule Willy-Brandt-Schule Kassel Berufliche Schule Frage 2. Warum wurde die Teilnahme auf die Anzahl von 16 Schulen festgelegt und nach welchen Kriterien wurden die Schulen ausgewählt? Durch die Teilnahme von 16 Schulen ist sichergestellt, dass alle Schulamtsbezirke sowie die Bildungsgänge sowohl der allgemeinbildenden als auch der beruflichen Schulen vertreten sind. Aus dem Bereich des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis nehmen zwei Schulen teil, die im Verbund arbeiten. Die Auswahl der Schulen erfolgte auf Vorschlag der Staatlichen Schulämter in Absprache mit der Stabsstelle Schulische Integration von Flüchtlingen. Frage 3. Welche Schulen in Hessen haben den Deutschen Schulpreis erhalten und wie werden diese Schulen mit einbezogen? Folgende hessische Schulen wurden bisher mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet: Offene Schule Waldau, Kassel (2006), Helene-Lange-Schule, Wiesbaden (2007), Römerstadtschule, Frankfurt am Main (2014). Die Einbeziehung dieser Schulen in das laufende Projekt ist nicht vorgesehen, da ihre inhaltlichen Schwerpunkte in anderen Bereichen liegen. Frage 4. Welche Ziele verfolgt sie mit dem Projekt? Das Ziel der Pädagogischen Werkstatt "Willkommen, Ankommen, Weiterkommen - mit neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen Schule gestalten“ ist eine Veränderung und Weiterentwicklung der Schule als Ganzes. Schule wird vor dem Hintergrund einer sich weiter auffächernden Heterogenität der Lerngruppen neu gedacht, strukturiert, organisiert und gestaltet. Die eingeleiteten Veränderungsprozesse haben zum Ziel, eine wertschätzende, interkulturelle Schulgemeinschaft zu gestalten, in der eine gerechte und durchlässige Bildungsbeteiligung aller Kinder und Jugendlichen ermöglicht wird. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die mit Deutsch als Zweitsprache aufgewachsen sind. Frage 5. Wie erfolgt die konkrete Umsetzung der Pädagogischen Werkstatt "Willkommen, Ankommen, Weiterkommen - Mit neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern Schule gestalten"? Die Fortbildung ist als pädagogische Werkstatt mit sechs dreitägigen Bausteinen konzipiert. Sie bietet den teilnehmenden Schulen eine begleitete Arbeit an ihren Schulkonzepten, ergänzt durch Beiträge aus den Themenbereichen Sprachbildung, Unterrichtsorganisation, Interkulturalität, psychosoziale Begleitung, kulturelle Bildung, Netzwerkarbeit und Übergangsmanagement. Orientierung bieten dabei etablierte und anerkannte Modelle und Strukturen von Preisträgerschulen des Deutschen Schulpreises sowie Beispiele weiterer exzellenter Schulen (z.B. ein DaZ- Zentrum in Schleswig-Holstein). Der Wissenstransfer erfolgt u.a. durch Hospitationen an den Preisträgerschulen, durch einen intensiven Austausch mit Schülerinnen und Schülern mit Fluchterfahrung und durch die Begleitung von Expertinnen und Experten aus dem Kreis dieser Schulen. Den Teilnehmern wird Zeit und Raum für Fragen, Gespräche und Diskussionen geboten , die als Denkanstöße und als Grundlagen für Veränderungsprozesse in den eigenen Schulen dienen sollen. Frage 6. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer werden in den zwei Jahren Laufzeit mit der Fortbildung erreicht ? Die Laufzeit des Projekts beträgt 17 Monate. An der Fortbildungsmaßnahme nehmen drei Vertreterinnen und Vertreter jeder Schule teil. Sieben der insgesamt 48 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus dem sozialpädagogischen Bereich. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5325 3 Frage 7. Wie erfolgt die Beteiligung und Einbindung von Schülerinnen und Schülern und wie hoch ist die Zahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler? Grundsätzlich ist eine Einbindung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Hospitationen an den Preisträgerschulen gegeben. Darüber hinaus nehmen am ersten und letzten Baustein der Reihe zehn hessische Schülerinnen und Schüler jeweils für einen Tag teil. Sie erhalten in unterschiedlichen Arbeitsformen Gelegenheit, ihre Sicht auf das Thema einzubringen. Frage 8. In welcher Höhe stehen Landesmittel für die Fortbildungsreihe zur Verfügung? Die Hessische Lehrkräfteakademie kalkuliert Gesamtkosten in Höhe von ca. 115.000 € für die Fortbildungsreihe. Frage 9. Erhalten die 16 beteiligten Schulen für die Teilnahme an der Pädagogischen Werkstatt eine zusätzliche Zuweisung an Stunden? Die beteiligten Schulen erhalten keine zusätzliche Stundenzuweisung. Frage 10. Ab wann kann die Fortbildungsreihe auf alle Schulen ausgeweitet werden? Es sind weitere Fortbildungsreihen ab dem Frühjahr 2019 geplant. Wiesbaden, 2. November 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz