Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 11.10.2017 betreffend Verstetigung von Frühen Hilfen und Familienhebammen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen wurde der Aus- und Aufbau von Netzwerken Früher Hilfen, die Qualifizierung und der Einsatz von Familienhebammen und vergleichbarer Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich und sowie Ehrenamtsstrukturen im Bereich Früher Hilfen ermöglicht. Die Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Netzwerken Frühe Hilfen und Familienhebammen in hessischen Kommunen im Rahmen der Bundesinitiative "Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen" traten am 06.05.2013 in Kraft und wurden rückwirkend bis zum 31.12.2017 verlängert. Ein wichtiger Aspekt ist, die entstandenen Initiativen und Strukturen nachhaltig zu verstetigen, damit die Angebote und Unterstützungen auch nach Projektende Familien zur Verfügung stehen. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist die Landesregierung mit welchem finanziellen Anteil eingebunden in nachhaltige Umsetzung der flächendeckenden Netzwerke Frühe Hilfen und in den Einsatz von Familienhebamme? Die durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel in der Bundesinitiative Frühe Hilfen (BIFH), ab 2018 Bundesstiftung Frühe Hilfen (BSFH), werden bereits seit 2013 ergänzt durch das Landesförderprogramm "Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz". In diesem Förderprogramm stehen jährlich rund 2 Mio. € für eine begleitende Förderung der Netzwerke Frühe Hilfen und für zusätzliche Projekte freier und öffentlicher Träger im Bereich Frühe Hilfen und Kinderschutz zur Verfügung. Aus den Landesmitteln erfolgt zudem bereits seit 2007 die Finanzierung der jährlichen Qualifizierung zur Gesundheitsfachkraft in den Frühen Hilfen (Familienhebammen und vergleichbare Gesundheitsberufe). Ebenfalls aus Landesmitteln finanziert werden Fortbildungen für Soziale Fachkräfte und weitere Maßnahmen der Qualifizierung und Qualitätssicherung in den Frühen Hilfen, wie beispielsweise die Arbeitstagungen der hessischen Netzwerkkoordinierenden. Frage 2. Die Landesregierung misst dem Aufbau des Ehrenamtes im Rahmen der BIFH eine marginale Bedeutung zu (Drs. 19/3640). Inwiefern wird mit dieser Haltung das Ziel der Förderung von Netzwerkaufbau und -ausbau erreicht? Die nachrangige Bedeutung des Ehrenamts in der BIFH ergibt sich aus der Priorisierung der Förderbereiche, die in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt wurde. Prioritär waren in der BIFH die Netzwerke Frühe Hilfen zu fördern (Förderbereich I), sekundär die Familienhebammen und vergleichbaren Gesundheitsberufe (Förderbereich II) und zuletzt die Angebote mit freiwillig Engagierten (Förderbereich III). Zielsetzung dieser Priorisierung war es, zunächst den bedarfsgerechten Auf- und Ausbau der Netzwerke und der gesundheitsorientierten Familienbegleitung durch Gesundheitsfachkräfte zu gewährleisten, da deren Wirksamkeit und fachliche Bedeutung als Ergebnis der Modellprojekte im Vorfeld belegt wurde . Entsprechend der geringeren zur Verfügung stehenden Bundesmittel ergibt sich für den Förderbereich III ein geringerer Ausbaustand des Ehrenamtes gegenüber den Förderbereichen I und II. Dies entspricht dem bundesweiten Vergleich (vgl. Bundesbericht Frühe Hilfen 2016). Der Ausbaustand in Hessen ist jedoch sogar vergleichsweise hoch durch die ergänzende Landesförderung , die den Aufbau von Projekten freier Träger, darunter viele Ehrenamtsprojekte, ermöglicht hat. Eingegangen am 27. November 2017 · Bearbeitet am 27. November 2017 · Ausgegeben am 30. November 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5328 27. 11. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5328 Frage 3. Inwiefern ist es gelungen, Netzwerkstrukturen und verbindliche Kooperationen zu etablieren? In Hessen ist die Etablierung von Netzwerken Frühe Hilfen in allen 33 antragsberechtigten Städten und Kreisen erfolgt. An allen Standorten sind fachlich qualifizierte Netzwerkkoordinierende tätig. Die Netzwerke Frühe Hilfen treffen sich regelmäßig und setzen das Ziel der verbindlichen Kooperationen auf vielfältige Weise um, beispielsweise durch die Schaffung gemeinsamer Strukturen, die Erarbeitung von Verfahrenswegen für fallspezifische und fallübergreifende Zusammenarbeit , durch gemeinsame Projekte, Veranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften. Frage 4. Welche konkreten Ergebnisse liegen der Landesregierung zum Auf- und Ausbau des Netzwerkes Frühe Hilfen und des Auf- und Ausbau der Ehrenamtsstrukturen vor? Die konkreten Ergebnisse liegen zum einen durch die Förderung in Form von Verwendungsnachweisen vor und werden auch im Rahmen der Antragstellung jährlich erhoben. Zum anderen ist die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen mit den Kommunen und den örtlichen Netzwerkkoordinierenden in regelmäßigem, intensivem Austausch zum Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen, sowie aller angegliederten Förder- und Arbeitsbereiche. Von Mitte 2016 bis Anfang 2017 hat die Landeskoordinierungsstelle Impulsgespräche mit allen 33 Kommunen zum Aufund Ausbaustand der Frühen Hilfen durchgeführt. Alle 33 Netzwerke Frühe Hilfen werden durch fachlich qualifizierte Netzwerkkoordinierende geleitet und sind i.d.R. mit Stellenanteilen von 0,5 bis 2,0 VZÄ ausgestattet. Mitte 2017 gab es in Hessen 52 Ehrenamtsprojekte in den Frühen Hilfen, die überwiegend entweder durch das begleitende Landesprogramm oder die BIFH gefördert werden bzw. wurden. Auf Landesebene erfolgt die Vernetzung und Qualitätsentwicklung seit Beginn der BIFH 2012 sowohl mit dem Bund als auch 2x jährlich in Form einer Steuerungsgruppe Frühe Hilfen unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände. 2x jährlich findet die Arbeitstagung der Netzwerkkoordinierenden statt, die gemeinsam mit den Regionalvertretungen der Netzwerke inhaltlich vorbereitet werden. Die Landeskoordinierungsstelle ist jederzeit für fachliche Fragestellungen ansprechbar und gibt umgekehrt Informationen von Landes- und Bundesebene an die Regionalvertretungen weiter. Die konkrete Arbeit der Netzwerke vor Ort mit ihren zahlreichen Angeboten für Familien und Fachkräfte kann zudem durch die Öffentlichkeitsarbeit der Netzwerke eingesehen werden. Frage 5. Was versteht die Landesregierung unter einer Verstetigung des Angebotes? Unter der Verstetigung der Angebote im Rahmen der BIFH wird die gesetzlich garantierte Umsetzung einer dauerhaften Finanzierung der Frühen Hilfen aus Bundesmitteln verstanden. Dieser in § 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz verankerte Anspruch ist mit der Errichtung der BSFH zum 1. Oktober 2017 erfüllt worden. Frage 6. Wie wird die Nachhaltigkeit der Netzwerke Frühe Hilfen sowie der entstandenen Ehrenamtsstrukturen ermöglicht, unterstützt, finanziert und sichergestellt nach dem Ziel der Investitions- und Maßnahmenrichtlinie der Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Netzwerken Frühe Hilfen und Familienhebammen die flächendeckende Netzwerkstruktur für Frühe Hilfen in Hessen und darauf aufbauend die Einbindung von Familienhebammen und ehrenamtlichen Strukturen? Die Nachhaltigkeit der Netzwerke Frühe Hilfen sowie der angliedernden Strukturen wird durch die Errichtung der BSFH sichergestellt. Die Landesregierung wird weiterhin das zusätzliche Landesförderprogramm "Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz" aufrechterhalten. Frage 7. In welchen Kommunen ist das Ziel derzeit erreicht, wo nicht und warum nicht? Siehe Antwort zur Frage 3. Das Ziel des Netzwerksauf- und -ausbaus wurde in Hessen in allen 33 antragsberechtigten Kommunen erreicht. Frage 8. Wie wird die weitere Finanzierung von Netzwerkkoordinatoren und der Nachwuchsgewinnung nach Förderung der Bundesinitiative gewährleistet, um die Sicherstellung auch zukünftig aufrecht zu erhalten? Siehe Antworten zu den Fragen 5 und 6. Die weitere Finanzierung der Netzwerkkoordinierungsstellen ist durch die BSFH gesichert. Die Nachwuchsgewinnung erfolgt durch die Kommunen , das Land bietet unterstützend Qualifizierungsmöglichkeiten für neue Netzwerkkoordinierende an und bindet diese in die unter Frage 4 genannten fachlichen Plattformen ein. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5328 3 Frage 9. Welche Regelangebote gibt es, die das Land finanziell unterstützt und die ohne Unterstützung des Landes umgesetzt werden? Auf der Basis der in der Vorbemerkung zugrunde gelegten Fach- und Fördergrundsätze zur Bundesinitiative Frühe Hilfen kommen nur Bundesmittel zum Tragen. Frage 10. Wie viele der Initiativen, die durch die Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Netzwerken Frühe Hilfen und Familienhilfen wurden mit welcher Begründung in hessischen Kommunen wiedereingestellt bzw. nach Beendigung der Förderzeit eingestellt? Bisher gab es keine Initiativen, die wieder eingestellt wurden. Die Förderzeit der BIFH schließt nahtlos an die Förderung aus der BSFH an. Wiesbaden, 20. November 2017 Stefan Grüttner