Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 16.10.2017 betreffend Unterrichtsausfall in Hessen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Kürzlich legten "ZEIT" und "ZEIT ONLINE" eine bundesweite Erhebung vor, die nachweist, wie viel Unterricht gar nicht oder irregulär stattfindet. Zudem kommt die Studie zu dem Schluss, dass bundesweit dort, wo mehr Wohlhabende leben, Eltern mit einem Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 5.000 € nur 2,8 % Unterrichtsausfall meldeten. Familien aus ärmeren Regionen mit einem Nettohaushaltseinkommen von weniger als 3.000 € müssten mit viel mehr Fehlzeiten für ihre Kinder rechnen. Angegeben werden hierfür 11,8 %. Für Hessen wird der Anteil ersatzlos ausgefallener Unterrichtsstunden im Durchschnitt mit 4,1 % genannt. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Unterrichtsstunden fielen im Schuljahr 2016/2017 in Hessen aus? (Insgesamt und prozentual ) Frage 2. Wie viel Unterrichtsstunden fielen bisher im laufenden Schuljahr in Hessen aus? (Insgesamt und prozentual) Frage 3. Welche Zusammenhänge zwischen Unterrichtsausfall und Haushaltsnettoeinkommen lassen sich für Hessen ableiten? Frage 4. Welche zehn Fächer fielen in Hessen im Schuljahr 2016/2017 am häufigsten aus? (Ausfallstunden insgesamt und prozentual) Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Daten zu ausgefallenen Unterrichtsstunden werden nicht zentral erhoben und liegen dem Hessischen Kultusministerium nicht vor. Eine Beantwortung erforderte eine Abfrage bei sämtlichen Schulen und erheblichen Verwaltungsaufwand. Bei kurzfristigen Unterrichtsausfällen können Schulen auf das Instrument der verlässlichen Schule (VSS) zurückgreifen. Die Schülerinnen und Schülern nutzen somit ihre Unterrichtsstunden sinnvoll, auch wenn keine andere Lehrkraft der Schule für die Vertretung zur Verfügung steht. Gleichzeitig können sich die Eltern auf feste Betreuungszeiten verlassen. In der ersten und zweiten Klasse umfasst die Garantie der verlässlichen Schule vier Zeitstunden, in der Sekundarstufe fünf Zeitstunden. Frage 5. Wird generell allen Schulen, für deren Jahrgänge die Stundentafel eine dritte Sportstunde vorsieht , diese auch zugewiesen? Die Zuweisungen für alle Schulformen und Stufen orientieren sich an der jeweiligen Stundentafel . Insofern werden alle Sportstunden, die in den Stundentafeln vorgesehen sind, auch zugewiesen . Wiesbaden, 11. Dezember 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Eingegangen am 21. Dezember 2017 · Ausgegeben am 28. Dezember 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5331 21. 12. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG