Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 19.10.2017 betreffend Sanierung der L 3296 im Rahmen der "Sanierungsoffensive 2016 bis 2022" und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragestellerin: Die L 3296 verläuft von Gemünden über Dodenhausen, Haddenberg, Bergfreiheit nach Bad Zwesten. In den letzten Jahren ist sie immer wieder in Teilabschnitten erneuert worden. Die Deckenerneuerung Haina/Haddenberg bis Abzweig K 43 (Armsfeld) sowie der Fahrbahndecke zwischen Bad Wildungen/Bergfreiheit bis Abzweig K 45 sind beide in der "Sanierungsoffensive 2016-2022" enthalten. Die marodesten Teilstücke aber sind bisher im katastrophalen Zustand geblieben (L 3296 zwischen "Gershäuser Hof" und der Einmündung der L 3296 auf die B 485 kurz vor Bad Zwesten). Die Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist der Landesregierung die Dringlichkeit der Sanierung der L 3246 bekannt und wie bewertet die Hessische Landesregierung die Straßensanierung der L 3296 bzgl. des Gefahrenpotenzials? Frage 2. Wird die Landesregierung die "Sanierungsoffensive 2016-2022" bzgl. der o.g. Straßenmaßnahme (zw. "Gershäuser Hof" und der Einmündung auf die B 485) ergänzen? Wenn nein, warum nicht? Frage 3. Wie will die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass die genannte Straße bzw. das marode Teilstück der L 3296 in einen guten Zustand versetzt wird? Frage 4. Wann können die betroffenen Orte und die Bürgerinnen und Bürger an der L 3296 mit der Straßensanierung des betroffenen Teilstückes rechnen? Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Das angesprochene Teilstück der L 3296 zwischen "Gershäuser Hof" und der Einmündung der L 3296 auf die B 485 kurz vor Bad Zwesten ist bereits Teil der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022. Im Entwurf der Anlage II zum Landeshaushalt 2018/2019 ist die Maßnahme enthalten. Sie soll, vorbehaltlich der Zustimmung des Hessischen Landtags zum Doppelhaushalt 2018/2019, im Jahr 2019 realisiert werden. Bis zur baulichen Realisierung der Maßnahme wird Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement im Rahmen der Streckenkontrolle regelmäßige Überprüfungen der Fahrbahn durchführen und die Verkehrssicherheit im Zuge der Aufgabenwahrnehmung im Straßenunterhaltungsdienst sicherstellen. Wiesbaden, 16. November 2017 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 27. November 2017 · Bearbeitet am 27. November 2017 · Ausgegeben am 30. November 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5334 27. 11. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG