Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 19.10.2017 betreffend Tierschutzunterricht an hessischen Schulen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Schulen übernehmen im Rahmen der schulgesetzlich normierten Bildungs- und Erziehungsaufgaben eine hohe gesellschaftliche Verantwortung. Im Umgang mit Tieren sind besondere gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Menschen und Tiere einzuhalten. Hierfür stehen vielfältige Angebote im Bildungsbereich zur Verfügung , die auf breite Akzeptanz stoßen. Der Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel in Art. 20a des Grundgesetzes verankert. Er ist ein wichtiger Lerninhalt der Schule. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist das Thema Tierschutz von Heimtieren im Unterricht an hessischen Schulen verankert? Wenn ja, wie? (bitte aufgeschlüsselt nach Schulformen) Frage 2. Inwiefern ist in Hessen die Thematik der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und des Tierschutzes von Nutztieren im Schulunterricht verankert? (bitte aufgeschlüsselt nach Schulform) Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zum Schuljahr 2011/12 erhielten alle Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I mit den Bildungsstandards und Inhaltsfeldern ein neues Kerncurriculum für Hessen als verbindliche curriculare Grundlage des Unterrichts. Hierdurch wurde neben den Fachinhalten eine Kompetenzorientierung in den Mittelpunkt gerückt. Schulen erhielten damit einen deutlich größeren Freiraum für die Unterrichtsgestaltung. Im Schulcurriculum kann jede Schule für sich festschreiben, welche Konkretisierungen sie verbindlich regelt. Die jeweiligen Fachcurricula werden von den Fachkonferenzen bzw. Planungsgruppen erarbeitet. Inhaltlich kann das Thema Tierschutz in der Primarstufe in den Fächern Sachunterricht und Religionsunterricht bzw. Ethik verankert werden . In den Sekundarstufen I und II kann die Einbindung in Biologie, im Religionsunterricht bzw. in Ethik sowie Erdkunde sinnvoll sein. Das Hessische Kultusministerium hat zum Schuljahr 2016/2017 die Handreichung "Ökologischer Landbau und Tierwohl" als Ergänzung und Erweiterung des Lehrplans für die Ausbildung zur Landwirtin bzw. zum Landwirt (Fachstufe) entwickelt; darin enthalten ist eine Auswahl von Empfehlungen und Anregungen für den lernfeldorientierten Unterricht in der Berufsschule. Frage 3. Mit welcher Zielsetzung werden die Themen Tierschutz von Heimtieren und Tierschutz von Nutztieren im Unterricht behandelt? Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, ist der Tierschutz in Art. 20a des Grundgesetzes verankert und ein wichtiger Lerninhalt in der Schule. Junge Menschen sollen dafür sensibilisiert werden , Tiere als leidensfähige Mitgeschöpfe zu begreifen. Es geht darum zu lernen, frühzeitig Verantwortung zu übernehmen, um die Vermittlung von Wissen über die Bedürfnisse und die natürlichen Lebensbedingungen der Tiere sowie um ihre artgerechte Haltung und den richtigen Umgang mit ihnen. Eingegangen am 13. Dezember 2017 · Bearbeitet am 18. Dezember 2017 · Ausgegeben am 20. Dezember 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5338 13. 12. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5338 Frage 4. Welche Modellprojekte bestehen bereits an hessischen Schulen, in Schulträgerbezirken oder in den Aufsichtsbereichen der Staatlichen Schulämter? Herausragende schulische Projekte zum Tierschutz werden im Turnus von zwei Jahren von der Landesregierung mit dem Tierschutzpreis gewürdigt. Die unterschiedlichen Projekte sind nachzulesen auf der Internetseite der Landestierschutzbeauftragten Hessen www.tierschutz.hessen.de unter der Rubrik Schulpreis. Frage 5. Sieht sie die bisherige Verankerung der Themen Tierschutz von Heimtieren und Tierschutz von Nutztieren im Unterricht als ausreichend an? Ja. Frage 6. Welche Schulmaterialien für das Thema Tierschutz von Nutztieren empfiehlt die Landesregierung für den Unterricht? Frage 7. Welche Schulmaterialien für das Thema Tierschutz von Heimtieren empfiehlt die Landesregierung für den Unterricht? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Über das bestehende Angebot an Schulbüchern hinaus, spricht das Hessische Kultusministerium keine Empfehlungen aus. Bei der Verwendung von Unterrichtsmaterial kommt es wesentlich darauf an, einen reflektierten Umgang zu pflegen und Tatsachen und Meinungen zu unterscheiden. Wiesbaden, 5. Dezember 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz