Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 24.10.2017 betreffend Ausbau der L 3005 zwischen Schwalbach (Am Taunus) und Kronberg im Taunus und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die L 3005 verbindet die Städte Eschborn, Schwalbach und Kronberg und schließt sie an die A 66 und A 5 an. Insbesondere der Abschnitt zwischen der Abzweigung L 3014 (Gemarkung Schwalbach) und der Kreuzung L 3015 (Gemarkung Kronberg) gehört zu den stark belasteten Abschnitten. Werktags kommt es hier regelmäßig zu langen Staus, vormittags in Richtung Eschborn, Frankfurt und nachmittags entsprechend in die andere Richtung. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie bewertet die Landesregierung die jetzige Situation im Bereich der L 3005 zwischen Eschborn und Kronberg? Der beschriebene Streckenabschnitt ist verkehrlich hoch belastet, weshalb es in diesem Bereich verstärkt zu Rückstauerscheinungen kommt. Frage 2. Wie hoch ist die aktuelle verkehrliche Belastung auf dem Abschnitt und wie wird sich diese in den nächsten Jahren nach Einschätzung der Landesregierung entwickeln? Die Straßenverkehrszählung 2015 weist für den besagten Streckenabschnitt der L 3005 zwischen den Ortslagen Kronberg (L 3015) und Schwalbach (L 3014) eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von ca. 19.800 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 1,9 % aus. Die weitere Verkehrsentwicklung wird maßgeblich von der strukturellen Entwicklung (Bevölkerung , Gewerbe etc.) der umliegenden Gebiete abhängen. Frage 3. Welche Planungen bezüglich eines möglichen Ausbaus des Streckenabschnittes gibt es und wie sehen diese konkret aus? Der Ausbau des Knotenpunkts L 3005/L 3014 ist in der Sanierungsoffensive des Landes 2016 bis 2022 enthalten. Aufgrund einer Neukonzeptionierung der Erschließung des Gewerbegebiets "Am Kronberger Hang" werden in einem gemeinsamen Projekt zusammen mit der Stadt Schwalbach am Taunus neben dem Knotenpunkt L 3005/L 3014 die beiden Knotenpunkte L 3005/"Kronberger Straße "/"Am Kronberger Hang" ("Aldi-Knoten") sowie L 3014/"Am Kronberger Hang" leistungsfähig ausgebaut. Der verbleibende Streckenabschnitt zwischen dem Knotenpunkt L 3005/L 3014 und dem "Aldi- Knoten" bleibt zunächst zweistreifig, ebenso wie für den Streckenabschnitt zwischen dem "Aldi- Knoten" und der L 3015 derzeit keine Um- oder Ausbauabsichten bestehen. Frage 4. Welche finanziellen Mittel hat das Land bisher zur Verbesserung der Verkehrssituation in dem Bereich investiert und für welche konkreten Maßnahmen? Das Land Hessen hat bisher ca. 100.000 € an Planungskosten für die unter Frage 3 aufgeführten Planungen der genannten drei Knotenpunkte investiert. Eingegangen am 11. Januar 2018 · Bearbeitet am 12. Januar 2018 · Ausgegeben am 15. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5343 11. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5343 Zusätzlich sind zur Optimierung des Verkehrsablaufs im Jahr 2018 kleinere bauliche Maßnahmen an drei Knotenpunkten entlang der L 3014 ("Limesspange") vorgesehen. Konkret sind dies Umbauten am Knotenpunkt "Limesspange"/L 3005 sowie am Knotenpunkt "Limesspange "/L 3367/K 801, "Sodener Straße", in Schwalbach am Taunus und am Knotenpunkt "Limesspange "/K 802, "Hauptstraße", in Sulzbach. Für die vorgesehenen Maßnahmen (kleinere bauliche Veränderungen an Mittelinseln und Rechtsabbiegestreifen sowie eine Fahrbahnsanierung, Markierungsarbeiten und eine Optimierung der Lichtsignalanlagen) sind Baukosten in Höhe von ca. 980.000 € veranschlagt. Frage 5. Wann könnte ein Ausbau des Abschnittes frühestens beginnen und ab wann wäre dieser befahrbar ? Für das unter Frage 3 beschriebene Projekt ("Am Kronberger Hang") ist Ende des Jahres 2018 durch Hessen Mobil der zur Baurechtschaffung erforderliche Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens vorgesehen. Die Dauer des Planfeststellungsverfahrens ist maßgeblich vom zugehörigen Anhörungsverfahren, in dem für Träger öffentlicher Belange und Betroffene die Möglichkeit für Einwendungen besteht, abhängig. Eine Aussage über einen möglichen Umsetzungszeitpunkt kann daher noch nicht getroffen werden. Ein Ausbau des im Gesamtabschnittes zwischen der L 3014 und der L 3015 verbleibenden Streckenausbaus würde mehrjährige Planungsleistungen und ein Baurechtsverfahren voraussetzen. Die Bauzeit hängt maßgeblich vom Umfang der Baumaßnahme ab. Frage 6. Welche finanziellen Mittel müssten nach Einschätzung der Landesregierung aufgebracht werden, um den Ausbau des Streckenabschnittes schnell planen und baulich realisieren zu können (bitte geschätzte Planungs- und Baukosten getrennt ausweisen)? Für die in der Planung befindlichen Knotenpunkte werden für ausstehende Arbeiten noch ca. 120.000 € an Planungskosten abgeschätzt. Die Baukosten hierfür werden zusammen mit dem städtischen Anteil mit ca. 8,4 Mio. € veranschlagt. Die Kosten für einen potenziellen vierstreifigen Ausbau des Streckenabschnitts zwischen dem "Aldi-Knoten" und der L 3015, der sich nicht in Planung befindet, können nur anhand von Erfahrungswerten auf ca. 6 Mio. € geschätzt werden. Frage 7. In welcher Weise sind bisher die betroffenen Kommunen auf die Landesregierung mit dem Wunsch nach einem Ausbau des Abschnittes zugekommen? Frage 8. Sind der Landesregierung Vorplanungen der betroffenen Kommunen bekannt und wie bewertet die Landesregierung diese? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Landesregierung sind Wünsche der Kommunen über einen weitergehenden Ausbau vom "Aldi-Knoten" bis zur L 3015 nicht bekannt. Ebenso sind keine weiteren Planungen der Kommunen bekannt. Wiesbaden, 4. Januar 2018 Tarek Al-Wazir