Kleine Anfrage der Abg. Faeser und Rudolph (SPD) vom 24.10.2017 betreffend antisemitischer Schmährufe nach dem Regionalligaspiel Kickers Offenbach gegen den FSV Frankfurt und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Nach dem Regionalligaspiel der Kickers Offenbach gegen FSV Frankfurt haben am Montag, den 26. September 2017 einige Anhänger der Kickers Offenbach in Richtung des Gästeblocks "Judenschweine" gerufen. In einem Zeitungsbericht der "Frankfurter Rundschau" vom 27. September 2017 zeigten sich Vertreter der Offenbacher Kickers irritiert darüber, dass die Polizei weder Personen verhaftet, noch Personalien festgestellt hätte. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Landesregierung und die Hessische Polizei treten jeder Form des Rechtsextremismus und Antisemitismus entschieden entgegen. Die Situation in Hessen lässt derzeit keinen Rückschluss auf eine Unterwanderung der Fußballszene durch rechtsextreme oder rassistisch motivierte Personen oder Personengruppen zu. Eine strukturierte bzw. organisatorisch unterlegte Zuwendung des rechtsextremistischen Spektrums in den Bereichen der Fußballszene basierend auf den im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches übermittelten Informationen ist in Hessen nicht erkennbar. Im Rahmen einer ganzheitlichen Strategie bei der hessischen Polizei und der umgesetzten Konzepte (z.B. Richtlinien für den Einsatz bei Versammlungen, Musik- und sonstigen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene, Informationsblatt des HLKA zur Bekämpfung Politisch motivierter Kriminalität - rechts) sowie eines engen Kontakts zu den Staatsschutzdienststellen ist ein intensiver Dialog gewährleistet, der rechtsextreme Strömungen bereits im Ansatz erkennen lässt und die Möglichkeit einer unmittelbaren Einflussnahme bietet. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wurden nach dem oben beschriebenen Zwischenfall tatsächlich keine Personalien durch die Polizei aufgenommen? Wenn ja aus welchem Grund? Mit Spielende verließen polizeilich relevante Fan-Gruppierungen den Stadioninnenbereich und mussten durch Polizeikräfte begleitet werden, um ein unkontrolliertes Aufeinandertreffen beider Fangruppen zu verhindern. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich noch Fans beider Mannschaften im Inneren des Stadions. Aus einer Gruppe von ca. 50 verbliebenen Anhängern der Kickers Offenbach in Block 1 kam es dann zu den verbalen Auseinandersetzungen mit den noch im Gästeblock befindlichen Fans des FSV Frankfurt. Der Inhalt dieser Auseinandersetzung war für die Polizei nicht wahrnehmbar, lediglich das Gestikulieren der Gruppen konnte beobachtet werden. Um eine weitere Eskalation zu verhindern und um die Trennung der beiden Gruppen zu gewährleisten , wurden Kräfte der Polizei in den Block 1 beordert. Die dabei eingesetzten Kräfte haben keine Schmährufe in der genannten Weise wahrgenommen. Die Informationen über die ausgesprochenen Schmährufe wurden den Szenekundigen Beamten (SKB) des Polizeipräsidiums Südosthessen während der Abmarschphase durch namentlich nicht bekannte Fans des FSV Frankfurt mitgeteilt. Eingegangen am 2. Januar 2018 · Bearbeitet am 8. Januar 2018 · Ausgegeben am 12. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5348 02. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5348 Da die Polizei erstmals zu diesem Zeitpunkt Kenntnis über diesen Vorfall erhielt, konnten erst im Nachgang weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Frage 2. Wie viele Personen, die antisemitische Schmährufe tätigten, konnten nach dem Spiel ermittelt werden? Nach Auswertung der Videoaufzeichnung der Stadionkameras konnten insgesamt elf Personen festgestellt werden, welche sich an den Schmährufen beteiligt hatten. Frage 3. In wie vielen Fällen kam es zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens? Es wurden elf Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen konnten bereits vier Personen identifiziert werden. Die Identität der restlichen Personen wird derzeit noch ermittelt. Wiesbaden, 12. Dezember 2017 Peter Beuth