Kleine Anfrage des Abg. Rentsch (FDP) vom 17.06.2014 betreffend Umwandlung von Referendarstellen zur Auflösung von Kettenarbeitsverhältnissen in der hessischen Justiz und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Ministerin der Justiz: Die familienfreundliche Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse erfordert angesichts individueller Betreuungssituationen insbesondere das Anbieten höchst unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle . Infolge dessen ist die Beschäftigung von Vertretungskräften für die Zeiträume und den individuellen Umfang der Vakanzen erforderlich, um den Dienstbetrieb aufrechterhalten zu können. Dadurch bedingt bestehen befristete Beschäftigungsverhältnisse zum Teil auch längerfristig . Dies kann zu einer Unsicherheit für die längerfristig befristet Beschäftigten führen, ob eine Weiterbeschäftigung zum Ende der jeweiligen Befristung möglich ist. Um diese für die betroffenen Beschäftigten schwierige Situation zu verbessern, wurde durch den Nachtragshaushalt 2014 ein sogenannter Vertretungspool im Umfang von 200 Stellen geschaffen , der langjährig befristet beschäftigten Vertretungskräften eine Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis in der hessischen Justiz ermöglicht. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Dauerbefristungen über sogenannte Kettenarbeitsverträge gibt es derzeit in der hessi- schen Justiz? Frage 2. Wie viele dieser Befristungen werden durch die Umwandlung von Referendarstellen noch im Jahr 2014 abgebaut? Die Fragen 1. und 2. werden gemeinsam beantwortet. Der in der Fragestellung zugrunde gelegte Begriff der "Dauerbefristung" ist weder durch Gesetz noch durch Rechtsprechung definiert. Insofern kann keine Aussage über die Anzahl von bestehenden Dauerbefristungen getroffen werden. Allgemein kann aber festgestellt werden, dass hauptsächlich Tarifbeschäftigte vergleichbar des mittleren Dienstes in befristeten Beschäftigungsverhältnissen stehen und insbesondere familienbedingte Vertretungen übernehmen. Unter Inanspruchnahme des in der Vorbemerkung erwähnten Vertretungspools sollen primär die langjährig befristet Beschäftigten in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse überführt werden. Dabei handelt es sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Beschäftigungsverhältnisse seit 23. Juni 2004 und länger bestehen. Davon sind derzeit 94 Personen betroffen, die zum Teil auch lediglich befristete Aufstockungsverträge haben und ansonsten unbefristet beschäftigt sind. Frage 3. Was plant die Landesregierung bezüglich der übrigen Dauerbefristungen zu unternehmen? Es ist vorgesehen, beabsichtigte Verlängerungen von befristeten Beschäftigungsverhältnissen künftig unter den Zustimmungsvorbehalt der jeweiligen Mittelbehörden zu stellen. Im Übrigen Eingegangen am 19. August 2014 · Ausgegeben am 21. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/535 19. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/535 entscheiden die Mittelbehörden einzelfallbezogen über die Umwandlung befristeter Beschäftigungsverhältnisse und deren Aufnahme in den Vertretungspool je nach Bedarfslage. Zudem soll eine Berichtspflicht gegenüber dem Hessischen Ministerium der Justiz über die Auslastung des Stellenpools eingeführt werden. Frage 4. Wie wirkt sich das angekündigte Umwandlungsprogramm der Kettenverträge auf das Stellenab- bauprogramm 2012 bis 2016 in der hessischen Justiz aus? Das Umwandlungsprogramm hat keinen Einfluss auf das Stellenabbauprogramm 2012 bis 2016. Frage 5. Gibt es Mehrkosten durch die Schaffung unbefristeter Stellen aus Referendarstellen? Falls ja, wie hoch sind diese und wie werden sie im Haushalt gegenfinanziert? Durch die Umwandlung fallen keine Mehrkosten an, da an der Höhe der zu zahlenden tarifrechtlichen Entgelte durch die Umwandlung in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse keine Änderung eintritt. Frage 6. Wie stellt sich die Entwicklung der Referendarstellen im Juristischen Vorbereitungsdienst seit 2008 in Hessen dar? Die Entwicklung der Referendarstellen kann der folgenden Übersicht entnommen werden: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl gemäß HH-Plan 2460 2413 2412 2406 2354 2338 2138 *) *) Stand Nachtragshaushalt 2014 Frage 7. Wie beurteilt die Landesregierung die weitere Entwicklung der Referendarstellen im Juristischen Vorbereitungsdienst in den kommenden Jahren bis 2020 in Hessen? Es ist damit zu rechnen, dass die Nachfrage nach einem Referendariat in Hessen in den nächsten Jahren leicht ansteigen wird. Durch die Aussetzung der Wehrpflicht in 2011 und die ersten gleichzeitigen Schulabschlüsse sowohl nach 12 als auch nach 13 Schuljahren in 2013 hat sich die Zahl der Studierenden bereits etwas erhöht. Auch wenn nicht alle Absolventen der ersten juristischen Prüfung ihre juristische Ausbildung fortsetzen und in den juristischen Vorbereitungsdienst eintreten werden, ist doch damit zu rechnen, dass sich die höheren Universitätsabsolventenzahlen in höheren Referendarzahlen niederschlagen werden. Frage 8. Wie gewährleistet die Landesregierung, dass auch in Zukunft ausreichend Referendarstellen in Hessen vorhanden sind, falls es mehr Bewerber als freie Referendarstellen geben sollte bzw. plant die Landesregierung ggf. die Wiedereinführung von Wartelisten? Sollten sich die im Stellenplan ausgewiesenen Rechtsreferendarstellen als nicht ausreichend erweisen , ist mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen Einigung darüber erzielt worden, dass im Rahmen des Haushaltsvollzugs über die Regelungen des § 49 Abs. 4 LHO Abhilfe geschaffen wird. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare wird durch die unverändert geltende Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare (sogenannte Kapazitätsverordnung) bestimmt. Nach § 6 der Kapazitätsverordnung richtet sich die Anzahl der Ausbildungsplätze nach der Zahl der in erstinstanzlichen Zivilsachen tätigen Richterinnen und Richter. Im Grundsatz muss jeder erstinstanzlich tätige Richter ständig zwei Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ausbilden. Die Kapazitätsverordnung wurde im Rahmen der Umwandlung von Referendarstellen zur Auflösung von Kettenarbeitsverträgen nicht geändert und soll in diesem Zusammenhang auch in Zukunft nicht geändert werden. Die Anzahl der Ausbildungsplätze errechnet sich damit weiterhin allein anhand der Zahl der Richterinnen und Richter. Solange die sich nach der Kapazitätsverordnung errechnete Ausbildungskapazität nicht erschöpft ist, gewährt die Verordnung Bewerberinnen und Bewerber einen Anspruch auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst und zwar unabhängig davon, ob im Haushaltsplan entsprechende Stellen ausgewiesen sind. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/535 3 In den letzten Jahren gab es etwa ein Drittel mehr durch die Kapazitätsverordnung zur Verfügung gestellte Ausbildungsplätze als Bewerber. Angesichts dieser Marge ist auch bei dem erwarteten leichten Anstieg der Referendarzahlen damit zu rechnen, dass keine Wartelisten eingeführt werden müssen. Wiesbaden, 5. August 2014 Eva Kühne-Hörmann