Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 24.10.2017 betreffend EU-Förderung der Internetverbindung in Kommunen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Am 12. September 2017 hat das EU-Parlament den Plänen der Kommission zur Unterstützung der Kommunen im Aufbau von öffentlichen WLAN-Hotspots zugestimmt. In ganz Europa sollen 8000 öffentliche und für die Nutzer kostenlose WLAN-Hotspots errichtet werden. Dafür sind rund 120 Mio. € vorgesehen. Das Programm "Wifi4EU" übernimmt die Kosten für Ausrüstung und Installation der Hotspots. Für den Betrieb sind die Kommunen verantwortlich. Die Fördermittel werden nach dem Windhundverfahren verteilt. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt: Frage 1. Wie steht die Landesregierung zum EU-Programm WiFi4EU? Sieht sie damit einen signifikanten Mehrwert für hessische Kommunen? Die Landesregierung begrüßt das Förderprogramm der EU zum Aufbau von öffentlichen WLAN-Hotspots in den Kommunen. Aufgrund der für die Maßnahme finanziell und zeitlich begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel unter gleichzeitiger Beachtung europaweiter geografischer Ausgewogenheit nebst Vergabe der Mittel nach dem sogenannten Windhundprinzip ("first come - first served") ist zu erwarten, dass die Nachfrage seitens der Kommunen das Förderangebot übersteigen wird. Die Potenziale für Hessen werden daher als eher gering bewertet. Mit dem Förderprogramm wird jedoch ein deutliches Signal für den Aufbau von WLAN-Netzen gesetzt . Damit wird in der Folge eine Sensibilisierung der Kommunen für die Schaffung von öffentlichen Netzzugängen erreicht, die weitere Aktivitäten zum Aufbau von WLAN-Netzen erwarten lässt. Frage 2. Inwiefern unterstützt die Landesregierung Kommunen bei der Bewerbung für das Programm Wi- Fi4EU? Die Landesregierung begleitet mit dem Breitbandbüro Hessen bei der Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI) die Kommunen beim Breitbandausbau in Hessen. Das Breitbandbüro Hessen informiert die Kommunen auch zu dem Förderprogramm der EU und führt auf Nachfrage eine Erstberatung durch. Die projektführende Stelle für das WiFi4EU Programm ist das Breitbandbüro des Bundes. Hierhin werden die Kommunen für weiterreichende Fragestellungen verwiesen . Frage 3. Plant die Landesregierung hessische Kommunen bei der Finanzierung für den Betrieb der Hotspots zu unterstützen? Wenn ja, wie viele Mittel werden dafür zur Verfügung gestellt? Wenn nein, warum nicht? Nach derzeitigem Diskussionsstand ist nicht vorgesehen, dass die Landesregierung finanziell für die laufenden Betriebskosten der über das Wifi4EU-Programm errichteten Hotspots aufkommt. Die Landesregierung prüft aktuell die Auflage eines eigenen WLAN-Förderprogramms. Eingegangen am 4. Januar 2018 · Bearbeitet am 8. Januar 2018 · Ausgegeben am 12. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5350 02. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5350 Frage 4. Wie steht die Landesregierung zu den Plänen der EU-Kommission, aus Sicherheits- und Haftungsgründen ein Authentifizierungssystem für die geförderten WLAN Hotspots einzuführen, bei denen sich die Nutzer mit ihrer Handynummer registrieren müssen? Nach Informationen des Länderarbeitskreises Telekommunikation, Informationswirtschaft, Post sieht die EU-Kommission inzwischen kein Authentifizierungssystem mehr mit einer zu verifizierenden Mobiltelefonnummer vor, sondern lediglich mit einer E-Mail Verifizierung. Zu prüfen ist, inwieweit das geltende deutsche Recht, insbesondere § 8 Abs. 4 Satz 1 Telemediengesetz (TMG) mit dem EU-Programm WIFI4EU und dem dazugehörigen Verordnungsentwurf des Europäischen Parlaments und des Rats (2016/0287 (COD)) in Einklang steht. Frage 5. Sieht die Landesregierung durch die Verifizierung mittels Handynummer und der möglichen Verarbeitung personenbezogener Daten einen Verstoß gegen das deutsche Datenschutzgesetz? Die Authentifizierung des Nutzers eines WLAN-Hotspots durch Angabe personenbezogener Daten, beispielsweise der Handynummer, kann grundsätzlich in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften ausgestaltet werden. Ob dies bei dem Förderprogramm der EU-Kommission "Wifi4EU" der Fall ist, kann erst beurteilt werden, wenn Einzelheiten zu dem Anmeldeverfahren und der Verarbeitung der Nutzerdaten bekannt sind. In jedem Fall ist zu prüfen , ob die Verifizierung in Einklang mit § 8 Abs. 4 Satz 1 TMG steht. Frage 6. Sieht die Landesregierung die Gefahr, aufgrund der Zwangsregistrierung die Intention durch die kürzlich abgeschaffte Störerhaftung, den Ausbau von WLAN Hotspots zu stärken und einen WLAN-Flickenteppich zu vermeiden, konterkariert? Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Landesregierung , eine geplante Zwangsregistrierung seitens der EU-Kommission zu verhindern? Wenn nein, warum nicht? Mit der letzten Änderung des TMG durch Gesetz vom 28. September 2017 wurde vom Gesetzgeber die sog. Störerhaftung abgeschafft, um freie Hotspots ohne Authentifizierung zu ermöglichen . Die Authentifizierung am WiFi4EU- geförderten WLAN könnte deswegen grundsätzlich den Zielen von § 8 Abs. 4 TMG entgegenstehen. Der Entwurf der EU-Verordnung (2016/0287 (COD)) beschreibt das derzeit wie folgt: "Im Rahmen der Maßnahme wird ein umfassender Schutz personenbezogener Daten und ein ausreichender Grad an Authentifizierung gewährleistet, damit die Nutzerfreundlichkeit der Verbindungen an den Zugangspunkten sichergestellt ist." Art und Umfang etwaiger Auswirkungen eines Authentifizierungsverfahrens können aber erst beurteilt werden, wenn dessen Ausgestaltung feststeht. Die jeweils aktuellen Informationen zum Stand des Verfahrens können beim Breitbandbüro des Bundes eingeholt werden. Wiesbaden, 13. Dezember 2017 Peter Beuth