Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 25.10.2017 betreffend Schlagopfer durch Windenergieanlagen und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: Die zentrale Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg weist durch Windkraftanlagen getötete Tierarten auf. Danach sind in Hessen bisher mindestens 41 Rotmilane, 17 Mäusebussarde, drei Kraniche, drei Wacholderdrosseln, zwei Turmfalken, ein Schwarzstorch sowie weitere Vogelarten durch Windkraftanlagen getötet worden. Nach Erkenntnissen von Natur- und Vogelschützern ist beispielsweise die Zahl der Schwarzstorchbrutpaare im Vogelsberg auch wegen des Windkraftausbaus deutlich zurückgegangen. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz : Die zentrale Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg enthält sowohl systematisch als auch -weitaus überwiegend - zufällig dokumentierte Funde von Schlagopfern nach Bundesländern. Im gesamten Beobachtungszeitraum wurden bundesweit 3.350 Schlagopfer und davon 74 Schlagopfer aus Hessen registriert (Stichtag 01.08.2017). Die Zahl der Schlagopfer ist nicht aussagekräftig, da die Ursachen für die Zahl der Schlagopfer sehr unterschiedlich sein können. Dies gilt einerseits für die unterschiedlichen betroffenen Arten, deren unterschiedliche flächenmäßige Repräsentanz sowie die je nach Land unterschiedlichen Habitatstrukturen. Für den Straßenverkehr ist im Übrigen keine vergleichbare statistische Erfassung von getöteten Tieren vorgenommen worden, obwohl die Anzahl der getöteten Tiere in diesem Bereich deutlich höher liegen dürfte. Der Rückgang der Zahl der Schwarzstorchbrutpaare im Vogelschutzgebiet Vogelsberg lässt sich nicht allein auf die dort stehenden Windenergieanlagen zurückführen, da regelmäßig schon in der Vergangenheit Brut- und Nahrungshabitate des Schwarzstorchs bei der Errichtung von Windenergieanlagen ausgespart wurden. Zudem sind die Zunahme der Gefährdung von Horststandorten durch Prädatoren, Störungen und/oder Veränderungen der Landnutzung in den Brutund Nahrungshabitaten, auch durch Windwurf, sowie z.T. für die Aufzucht der Jungtiere ungeeignete Witterungsbedingungen als maßgebliche Faktoren bekannt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt: Frage 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass Windkraftanlagen eine erhebliche Gefahr für geschützte Vogelarten darstellen? Es ist bekannt, dass Windenergieanlagen eine Gefahr für geschützte Vogelarten darstellen können . Aus diesem Grund wurde der Leitfaden "Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen" erstellt. Auch im Landesentwicklungsplan gibt es Regelungen, die naturschutzfachlich besonders sensible Bereiche schützen. In diesen Bereichen ist der Bau von Windenergieanlagen entweder nicht möglich oder nur unter Einhaltung von Restriktionen. Frage 2. An welchen Standorten von Windkraftanlagen sind nach den Erkenntnissen der Landesregierung Vögel tot aufgefunden worden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Schlagopfer wurden (bitte alle Funde einzeln mit Meldedatum und Art benennen)? Im Regierungsbezirk Kassel gab es keine gesicherten Erkenntnisse zu Schlagopfern an Standorten von Windenergieanlagen. Eingegangen am 17. Januar 2018 · Bearbeitet am 17. Januar 2018 · Ausgegeben am 19. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5351 17. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5351 Beim Regierungsbezirk Darmstadt waren zwei Fälle bekannt, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich um Schlagopfer handelt. Nach Kenntnis des Regierungspräsidiums wurde im Bereich des Windparks "Vogelsberg" in Birstein-Hettersroth am 27. März 2007 ein Mäusebussard und am 15. Oktober 2008 ein Rotmilan tot aufgefunden. Im Regierungsbezirk Gießen sind verschiedene Meldungen über potenzielle Schlagopfer durch Windenergieanlagen eingegangen. Nach Abgleich mit den gemeldeten Totfunden der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg wurde deutlich, dass ca. ¾ aller dort eingetragenen Totfunde im Regierungsbezirk Gießen auch dort gemeldet worden sind (vgl. tabellarische Auflistung in Anlage 1). Bei den Windenergiestandorten mit den meisten Totfunden (Goldener Steinrück, Ulrichstein- Helpershain und Alte Höhe bei Ulrichstein-Wohnfeld) handelt es sich um kleinere Altanlagen, die noch von der Bauaufsicht des Kreisausschusses des Vogelsbergkreises genehmigt wurden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass bei der Meldung von Totfunden oftmals schwer nachzuweisen ist, ob die Vögel und Fledermäuse tatsächlich Schlagopfer durch Windenergieanlagen geworden sind. Beispielsweise konnten die Totfunde am Windpark "Hilsberg", am Windpark "Rabenau-Geilshausen" sowie am Windpark "Ulrichstein-Oberseibertenrod" nicht zweifelsfrei auf die Tötung durch Windenergieanlagen zurückgeführt werden. Teilweise wurden die toten Individuen entlang von Straßen mit großer Entfernung zu den genannten Windparks gefunden , so dass auch der Tod durch den Straßenverkehr nicht auszuschließen ist. Sicherheit bezüglich der Todesursache der gemeldeten Tiere können daher oftmals nur tierärztliche Untersuchungen bringen, die anhand der Verletzungsmuster eine eindeutige Zuordnung zur Todesart ermöglichen. Diese Untersuchungen finden aus verschiedenen Gründen sehr selten statt, so dass die Todesursache oftmals nicht eindeutig identifiziert werden kann. Auch die Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg gibt hierüber keinen Aufschluss, da die Meldung der Totfunde nicht wissenschaftlichen Standards entspricht und die Todesursache der gefundenen Tiere oftmals nicht weiter untersucht wurde. Frage 3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, damit alle relevanten Meldungen über Schlagopfer den Naturschutzbehörden zur Kenntnis gebracht wurden? Hierzu bedarf es keiner Maßnahmen der Landesregierung, da bundesweit alle Schlagopfer der Staatlichen Vogelschutzwarte in Brandenburg gemeldet werden. Die Schlagopferdatei in Brandenburg steht allen Behörden zur Verfügung. Frage 4. Spricht sich die Landesregierung für ein systematisches Totfundmonitoring für windenergiesensible Arten nach dem Helgoländer Papier aus? Ein systematisches Totfundmonitoring könnte evtl. weitere Erkenntnisse liefern, ist aber nur bedingt geeignet, die entscheidungserhebliche Datenlage der Naturschutzbehörden zu verbessern . Hierzu sind folgende Aspekte zu berücksichtigen. Für die rechtliche Beurteilung eines i.S.d. § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) signifikant erhöhten Tötungsrisikos sind Totfunde nach Zufallstötungen und signifikant erhöhte Tötungen zu unterscheiden. Dies ist bereits schwierig. Hinzu kommt, dass auf Waldstandorten ein erhöhter Abtrag an getöteten Tieren durch Prädatoren stattfindet. Zudem werden bereits im Vorfeld der Zulassungsverfahren solche Standorte regelmäßig nicht zugelassen, bei denen ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht. Da ein Totfundmonitoring nur an bestehenden Windenergieanlagen durchgeführt werden kann, könnte es allenfalls Hinweise im Rahmen einer geplanten Erweiterung vorhandener Windparks geben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch die zunehmende Größe und insbesondere Höhe der Windenergieanlagen in Verbindung mit der Anlage von ausreichend dimensionierten Kollisionsschutzpflanzungen das spezifische Tötungsrisiko gegenüber früheren Anlagentypen eher abnimmt. Bei Standorten, die erstmals mit Windenergieanlagen bebaut werden, ist zuvor kein Totfundmonitoring möglich. Ein Totfundmonitoring kann im Regelfall dem Anlagenbetreiber nicht auferlegt werden. Frage 5. Wurden im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen von Bürgern, Vereinen oder sonstigen Dritten Einwendungen vorgebracht, in denen auf Schlagopfer im Umfeld der geplanten Windkraftstandorte hingewiesen wurde und falls ja wo, wann und in welcher Weise wurden diese Einwendungen vorgebracht? Die Fragestellung betrifft ausschließlich den Fall einer geplanten Erweiterung eines vorhandenen Windparks, da nur dort ein Totfundmonitoring möglich ist. Bei den Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt wurden bei entsprechenden Planungen keine oder keine belastbaren Hinweise in Einwendungen Dritter vorgebracht. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5351 3 Beim Regierungspräsidium in Gießen gab es 2016 im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Windpark "Gladenbach-Rachelshausen" im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung die Einwendung, dass in dem nahe gelegenen Windpark "Hilsberg" Totfunde von einem Rotmilan und einem Mäusebussard gemeldet wurden. Dies hatte nach naturschutzfachlicher Prüfung keine Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit des beantragten Vorhabens. Frage 6. Welchen Einfluss haben diese Informationen auf die Genehmigung von Windkraftanlagen im Allgemeinen und im Besonderen (also im Umfeld der Fundstandorte)? Da ein Totfundmonitoring nur ausnahmsweise im unmittelbaren Umfeld beantragter Windenergiestandorte erfolgen könnte, kann es nur in diesen ausgewählten Fällen in die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen eingehen. Von größerer Bedeutung sind jedoch Raumnutzungs- und Habitatanalysen. In Genehmigungsverfahren stützen sich die Entscheidungen über das artenschutzrechtliche Tötungsverbot auf systematische Bestandserfassungen und Bewertungen der Situation im konkreten Fall. Es muss angesichts der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Nachweis erbracht werden, ob im konkreten Fall ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für das konkrete Vorkommen einer kollisionsgefährdeten Art vorliegt. Dies kann nicht allein durch Schlagopferfunde beantwortet werden. Schlagopferfunde geben in erster Linie Hinweise über das allgemeine Kollisionsrisiko einer Art. Hieraus lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, ob eine Art als kollisionsgefährdet gelten muss und deshalb in einem Windenergie-Genehmigungsverfahren zu betrachten ist. Dies ersetzt jedoch nicht die eingangs genannten Untersuchungen in Bezug auf das signifikant erhöhte Tötungsrisiko, bei denen auch die Möglichkeiten für Maßnahmen zur Vermeidung von Kollisionen einzubeziehen sind (z.B. temporäre Abschaltung von WEA, Anlage ausreichend dimensionierter Kollisionsschutzpflanzungen). Die Informationen über Totfunde im Umfeld von Windenergieanlagenstandorten werden in den Genehmigungsverfahren bei angrenzenden Standorten für den konkreten Einzelfall naturschutzfachlich geprüft und bewertet. Hieraus können beispielsweise aufgrund bestehender artenschutzrechtlicher Fragestellungen Vermeidungsmaßnahmen oder Auflagenvorbehalte nach § 12 Abs. 2a BImSchG im Genehmigungsbescheid resultieren. Des Weiteren wird darauf hingewirkt, dass die Betreiber der Windenergieanlagen freiwillige Maßnahmen zum Schutz der Tiere umsetzen. So hat sich beispielsweise im Regierungsbezirk Gießen im Windpark "Antrifttal- Ruhlkirchen" der Betreiber nach dem Totfund von drei Rotmilanen freiwillig dazu bereit erklärt, die im Offenland befindlichen drei Windenergieanlagen nach landwirtschaftlicher Nutzung wie Mahd oder Bodenbearbeitung für kurze Zeit abzuschalten . Frage 7. In welchen konkreten Genehmigungsverfahren wurde aufgrund von Informationen über Schlagopfer die Erteilung der Genehmigung verweigert? Bisher wurde in Hessen keine Genehmigung von Windenergieanlagen aufgrund von Informationen über Schlagopfer versagt. Dies ergibt sich jedoch auch aus der Antwort zur Frage 5. Frage 8. Befürwortet die Landesregierung eine Meldepflicht für alle staatlichen Stellen, wenn Informationen über Schlagopfer bekannt werden? Die meisten Meldungen in Hessen erfolgen durch Privatpersonen. Anwohner und Angehörige von Naturschutzorganisationen sind in der Regel grundsätzlich motiviert, Funde zu melden. Einer Meldepflicht bedarf es nicht. Frage 9. Wird die Landesregierung der Empfehlung des Bundesumweltamtes nachkommen und Windkraftbauvorhaben in besonderen Lebensräumen, wie über 100 Jahre alten Laub- und Laubmischwäldern , naturnahen Nadelwäldern mit erhöhtem Quartierpotenzial und Wäldern in Natura 2000- Gebieten ausschließen? Der Leitfaden "Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA)" in Hessen vom 29. November 2012 enthält bereits entsprechende Prüfaufträge, die im Einzelfall abzuarbeiten sind. Darüber hinaus sieht die 2. Änderungsverordnung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie vom 27. Juni 2013 unter anderem zum Schutz der wertvollen Waldlebensräume den Ausschluss der Windenergienutzung in Nationalparks, Naturschutzgebieten , gesetzlich geschützten Bann- und Schutzwäldern sowie wertvollen Zonen des 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5351 Biosphärenreservats vor. Ferner weist Hessen auf über 20 % seiner Landesfläche Natura 2000- Gebiete auf, die zum Großteil von Wald geprägt sind. Hier ist im Hinblick auf die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes zum FFH-Gebietsschutz keine Nutzung zulässig, die nicht mit den Erhaltungszielen der geschützten Arten verträglich ist. Im Zuge der Aufstellung der Teilregionalpläne Energie werden diese Vorgaben umgesetzt. Bei Ermittlung einer regionalplanerischen geeigneten Flächenkulisse zur Festlegung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie sind materiell auch die Empfehlungen des Umweltbundesamtes und des Bundesamtes für Naturschutz berücksichtigt worden. Somit sind in dem waldreichen Bundesland Hessen auch ohne pauschale Verbote zum Schutz des Waldes die Weichen gestellt, langfristig ein verträgliches Nebeneinander von Naturschutz und Windenergieausbau zu ermöglichen. Wiesbaden, 4. Januar 2018 Priska Hinz Anlage - 1 - Anlage 1 Tierart Meldedatum in der Datenbank Fundort (Windparkname/ Landkreis) Anzahl Totfund Eingang nach Ge keine Meldung bei ONB Meldung bei ONB Schwarzstorch (Ciconia nigra) 30.08.1998 WP Ulrichstein/ VB 1 x x Rotmilan (Milvus milvus) 04.04.2017 WP Alsfeld-Lingelbach/ VB 1 x x 00.00.2011 WP Alte Höhe/ VB 1 x x 01.05.2012 WP Alte Höhe/ VB 1 x x 11.08.2012 WP Alte Höhe/ VB 1 x x 04.11.2015 WP Alte Höhe/ VB 1 x x 30.04.2015 WP Alte Höhe/ VB 1 x x 13.04.2015 WP Hilsberg / MR- BID 1 x x 21.09.2014 WP Emsdorf/ MR-BID 1 x x 07.04.2014 WP Ruhlkirchen/ VB 1 x x 19.04.2017 WP Ruhlkirchen/ VB 2 x x 17.06.2017 WP Goldener Steinrück/ VB 1 x x 10.04.2014 WP Kirchhain / MR-BID 1 x x 08.04.2003 WP Kirtorf-Heideberg/ VB 1 x x 08.04.2014 WP Lauterbach/ VB 1 x x 10.07.2015 WP Rabenau-Geilshausen (Noll) / GI 1 x x 07.03.2017 WP Petersberg/ VB 1 x x 21.02.2016 WP Platte/ VB 1 x x 25.03.2017 WP Steinkopf/ LM 1 x x 00.09.2004 WP Ulrichstein-Oberseibertenrod/ VB 1 x x 01.09.2010 WP Ulrichstein/ VB 1 x x 00.00.2001 WP Ulrichstein-Helpershain/ VB 1 x x 00.08.2004 WP Ulrichstein-Helpershain/ VB 1 x x 01.09.2010 WP Ulrichstein-Helpershain/ VB 1 x x 26.09.2012 WP Ulrichstein/ VB 1 x x Mäusebussard (Buteo buteo) 00.00.2001 WP Alte Höhe/ VB 3 x x 05.11.2015 WP Alte Höhe/ VB 1 x x 20.01.2017 WP Alte Höhe/ VB 1 x x 27.04.2017 WP Hilsberg / MR- BID 1 x x 17.11.2013 WP Hartmannshain/ VB 1 x x 08.03.2013 WP Speckswinkel-Erksdorf/ MR-BID 1 x x 00.08.1998 WP Ulrichstein/ VB 1 x x 01.09.2010 WP Ulrichstein/ VB 1 x x 25.06.2010 WP Windhausen/VB 1 x x Kranich (Grus grus) 16.11.2012 WP Lixfeld/ MR-BID 1 x 02.11.2014 WP Goldener Steinrück/ VB 1 x x Singdrossel (Turdus philomelos) 12.10.2015 WP Hilsberg / MR- BID 1 x x Fichtenkreuzschnabel (Loxia curvirostra) 11.04.2015 WP Hilsberg / MR- BID 1 x x Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) 11.04.201 WP Hilsberg / MR- BID 1 x x Rauhautfledermaus (P. nathusii) 01.09.2005 WP Alsfeld-Billertshausen/ VB 1 x x 28.09.2014 WP Emdsdorf/ MR-BID 1 x x Meldung außerhalb der Datenbank Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) 23.08.2017 WP Hilsberg/ MR- BID 3 x x kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) 06.09.2017 WP Hilsberg/ MR- BID 1 x x * Stand 01.08.2017 Anlage 1: Darstellung der Totfunde aus der Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg* und weitere Totfundmeldungen für den Regierungsbezirk Gießen KA 19/5351