Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 27.10.2017 betreffend Ausbau von Studienplatzkapazitäten in der Lehramtsausbildung und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung des Fragestellers: Kürzlich begann das Wintersemester 2017/2018. Als Reaktion auf den hessischen Lehrermangel wurden mit dem Beginn des Semesters 315 zusätzliche Studienplätze an den Universitäten Frankfurt, Kassel und Gießen geschaffen. Finanziert werden die Plätze vom Land Hessen. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Wie in der Vorbemerkung des Fragestellers dargestellt, haben die Universitäten in Frankfurt, Gießen und Kassel in Abstimmung mit der Landesregierung 315 zusätzliche Studienplätze im Grundschullehramt (L1) sowie Förderschullehramt (L5) geschaffen. Das Land und die Hochschulen bekennen sich damit zur gemeinsamen gesellschaftlichen Verantwortung, einen entsprechenden Lehrkräftebedarf durch die Aufnahme zusätzlicher Studierender decken zu helfen. Soweit in der Folge auf das Lehramt für Haupt- und Realschulen bzw. Gymnasien Bezug genommen wird, werden die Bezeichnungen L2 bzw. L3 genutzt, für das Lehramt für berufliche Schulen die Bezeichnung L4. Die betroffenen Hochschulen wurden im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage beteiligt . Ihre Rückmeldungen sind in die folgenden Ausführungen eingeflossen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Kultusminister wie folgt: Frage 1. Wie viele Studienplätze wurden für welche Lehrämter an welcher Universität zum Wintersemester 2017/2018 zusätzlich geschaffen? Die Goethe-Universität Frankfurt (GU) hat zum Wintersemester (WiSe) 2017/18 120 zusätzliche Studienplätze für L1 sowie 60 zusätzliche Studienplätze für L5 geschaffen. An der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) wurde die Studienplatzkapazität im L1- Studiengang zum WiSe 2017/18 von 115 auf 145 Studienplätze erhöht (30 zusätzliche Studienplätze ). Zusätzlich wurde ein neuer L1-Studiengang mit dem Unterrichtsfach Ethik mit 30 Studienplätzen eingerichtet, so dass im L1-Bereich 60 zusätzliche Studienplätze an der JLU zur Verfügung gestellt wurden. Unter Hinzuziehung des L1-Studiengangs mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion (unverändert 30 Studienplätze) standen an der JLU im WiSe 2017/18 daher 205 Studienplätze (im WiSe 2016/17 145 Studienplätze) im gesamten L1-Angebot zur Verfügung . Im L5-Studiengang wurden zum WiSe 2017/18 45 neue Studienplätze geschaffen (Erhöhung von 135 auf 180). An der Universität Kassel (UKS) wurden ausgehend von 180 Studienplätzen für L1 im Wintersemester 2016/17 zum WiSe 2017/18 30 zusätzliche Studienplätze geschaffen. Frage 2. Wie viele Studienplätzen aller Lehrämter stehen somit insgesamt für welche Lehrämter an welchen Universitäten zum Beginn des Wintersemesters 2017/2018 zur Verfügung und wie viele Plätze werden voraussichtlich zum Sommersemester 2018 sowie zum Wintersemester 2018/2019 jeweils zur Verfügung stehen? Studienplätze stehen nur in solchen Studiengängen zur Verfügung, die durch Zulassungshöchstzahlen zulassungsbeschränkt sind. Durch die Erhöhung der Studienplätze sind an der GU in L1 nun 330 Plätze im Jahr und in L5 Eingegangen am 12. Dezember 2017 · Bearbeitet am 12. Dezember 2017 · Ausgegeben am 19. Dezember 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5359 12. 12. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5359 150 Plätze im Jahr verfügbar. Die Universität plant unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bewerberlage im Winter- und im Sommersemester, die zusätzlichen 120 Studienplätze für L1 immer zum WiSe auszuweisen. Für L5 ist ein Studienbeginn nur zum WiSe möglich. Eine Übersicht über die bisherigen, aktuellen und geplanten Studienplatzkapazitäten in allen Lehramtsstudiengängen an der GU ist in Tabelle 1 zusammengestellt. Tabelle 1: Geplante Studienplatzkapazitäten in den Lehramtsstudiengängen der Goethe-Universität WiSe 2016/17 SoSe 2017 WiSe 2017/18 SoSe 2018 WiSe 2018/19 L1 120 90 240 90 240 L2 250 100 250 100 250 L3 300 100 300 100 300 L5 90 0 150 0 150 Quelle: Abteilung Statistik und Kapazität, Goethe-Universität An der JLU stehen im WiSe 2017/18 im L1-Bereich 205 Studienplätze zur Verfügung, im L5- Studiengang 180 Studienplätze, im L4-Bereich für die Fachrichtungen Metall- und Elektrotechnik insgesamt 30 Studienplätze und für die Fachrichtungen Agrarwirtschaft/Ernährung und Hauswirtschaft ebenfalls insgesamt 30 Studienplätze. Im Bereich L2 und L3 hat die JLU in der Vergangenheit die Zulassung zum Studium nur in einzelnen Unterrichtsfächern beschränkt. Zum WiSe 2017/18 hat sie auch die letzten Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer in den Studiengängen L2 und L3 abgeschafft, lediglich im L3-Studiengang besteht für das Unterrichtsfach Biologie noch eine Zulassungshöchstzahl von 75 Studienplätzen. Somit können seit dem WiSe 2017/18 praktisch alle Bewerberinnen und Bewerber ein Studium an der JLU in L2 oder L3 aufnehmen. In den Lehramtsstudiengängen erfolgt die Zulassung zum Studienbeginn nur im WiSe. Die Planungen für die Zulassungshöchstzahlen im WiSe 2018/19 sind noch nicht abgeschlossen. Mithin können hierzu zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Eine Reduktion der Studienplätze in den Lehramtsstudiengängen ist seitens der Hochschule bisher nicht geplant. Außer im Studiengang L1 finden sich an der UKS Zulassungsbeschränkungen für einzelne Teilstudiengänge des Studiengangs L2 sowie für einzelne Teilstudiengänge L3. Weiterhin gilt dies für den L4-Studiengang Wirtschaftspädagogik. Die L4-Studiengänge der Fachrichtungen Metalltechnik und Elektrotechnik sind zulassungsfrei. Für das WiSe 2017/18 galten an der UKS im Lehramtsbereich folgende Zulassungsbeschränkungen : Lehramt an Grundschulen 210 Biologie L2 45 Deutsch L2 90 Geschichte L2 25 Politik und Wirtschaft L2 45 Biologie L3 65 Deutsch L3 100 Geschichte L3 96 Politik und Wirtschaft L3 75 Wirtschaftspädagogik L4 (B. Ed.) 120 Es handelt sich hierbei z.T. um Teilstudiengänge der jeweiligen Fächer, so dass für den L2- und den L3-Bereich insgesamt nicht von einer Beschränkung auszugehen ist. Im Sommersemester ist an der UKS ein Studienstart im 1. Fachsemester für die betreffenden Studiengänge nicht möglich. Im WiSe 2018/19 ist grundsätzlich mit Beschränkungen in vergleichbarem Umfang und in vergleichbarer Höhe wie im WiSe 2017/2018 zu rechnen. Abschließende Aussagen zu den Aufnahmekapazitäten im WiSe 2018/19 sind erst mit Fertigstellung des Kapazitätsberichts der Universität Ende April 2018 möglich. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5359 3 Frage 3. Welche Kosten pro Studierender bzw. pro Studierendem veranschlagen die Universitäten jeweils pro Lehramtsstudiengang unabhängig vom derzeitig vereinbarten Zuwachs von 315 Plätzen? Die Finanzierung von Studienplätzen erfolgt gemäß den Regelungen im Hessischen Hochschulpakt und nicht auf der Basis von zu veranschlagenden Kosten. Über die jährlich zu erstellende und an das Wissenschaftsministerium (HMWK) abzugebende Kosten-Träger-Rechnung (KTR) werden die jährlichen Kosten ausgewiesen. Sie stellen damit eine Momentaufnahme dar und sind nicht als Fixpreise für Lehramtsstudienplätze zu sehen. Vielmehr handelt es sich um einen Rückblick auf die tatsächlich angefallenen Kosten. Die Kostenentwicklung ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, wie z.B. Art des Lehrpersonals, Art und Umfang der eingesetzten Lehrveranstaltungsformen etc. Auch spielen die Anzahl der Studierenden und die Veranstaltungsgrößen eine Rolle. Auf Basis der KTR für das Jahr 2016 stellen sich die Kosten wie folgt dar: An der GU waren 12.605 € für L1 und 34.146 € für L5 pro Studierendem und Jahr zu veranschlagen . Die durchschnittlichen Kosten pro Jahr pro L1-Studienplatz beliefen sich an der JLU auf 10.972,12 €. Für einen L5-Studienplatz lagen die Kosten im Jahr 2016 bei durchschnittlich 10.285,93 €. Ein Aufwuchs ist an der UKS im Studiengang für L1 vorgesehen worden. Die Kosten pro Studierendem und Jahr in diesem Studiengang werden auf der Grundlage der KTR mit 8.017 € angegeben . Im Detail variieren die Kosten, da sie in L1 auch abhängig vom jeweils gewählten dritten Fach sind, so dass z.B. an der JLU für einen L1-Studienplatz mit dem 3. Fach Sachkunde Kosten in Höhe von 11.378,31 € oder bei Wahl des 3. Faches Musik in Höhe von 14.870,59 € entstehen. Auch im L5-Bereich weichen die Kosten je nach gewählter Fächerkombination /Heil- und Sonderpädagogischer Fachrichtung und allgemeinbildendem Unterrichtsfach vom Durchschnittswert über alle wählbaren Kombinationsmöglichkeiten ab. Aufgrund der komplexeren Struktur des Studiengangs sind Beispielrechnungen innerhalb der gesetzten Frist zur Beantwortung der Kleinen Anfrage jedoch nicht darstellbar. Frage 4. Welche Mittel erhalten die hessischen Universitäten jeweils pro Studierender bzw. pro Studierendem für die Ausweitung der Studienkapazitäten um den vereinbarten Zuwachs von 315 Studienplätzen ? Die den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel dienen nicht der Finanzierung von Kosten je Studierender/Studierendem, sondern der Finanzierung von Kosten für zusätzlich erforderliche Lehrkapazitäten infolge einer Ausweitung von Studienplätzen in einem zulassungsbeschränkten Bereich. Aufgrund vorgelegter Hochschulberechnungen wurde seitens des Kultusministeriums (HKM) mit den Hochschulen eine Größenordnung von zunächst jeweils 300.000 € pro Jahr für eine Erweiterung um 30 Studienplätze besprochen. So hat z.B. die JLU im Frühjahr 2017 eine Kalkulationsgrundlage für zusätzliche 30 L1-Studienplätze vorgelegt, die auf der Basis von zusätzlich erforderlichem Lehrpersonal für das Jahr 2017 143.812,27 € und für die Folgejahre ca. 257.000 € pro Jahr bis einschließlich 2021 vorsieht. Im L5-Studiengang ist die JLU von ca. 225.000 € pro Jahr bei 30 zusätzlichen Studienplätzen ausgegangen. Für die 180 zusätzlichen Studienplätze in L1 und L5, die an der GU eingerichtet wurden, sind mithin Mittel in Höhe von 1.800.000 € pro Jahr eingeplant, für die 30 zusätzlichen L1- Studienplätze an der UKS Mittel in Höhe von 300.000 € pro Jahr. Darüber hinaus war mit der JLU für die spezifische Einrichtung eines L1-Studiengangs mit dem Unterrichtsfach Ethik mit 30 Studienplätzen vom HKM bereits vorab verbindlich eine Anschubfinanzierung vereinbart worden. Auch dies geschah auf Basis von zusätzlich erforderlichem Lehrpersonal. Für das Jahr 2017 werden 73.865,79 € und für die Jahre 2018 bis 2021 jeweils ca. 167.146 € bereitgestellt für E13-Stellen (Lehrkräfte für besondere Aufgaben/wissenschaftliche Mitarbeitende) und Lehraufträge. Bei den vorgenannten Finanzierungen handelt es sich lediglich um Anschubfinanzierungen. Perspektivisch wird die Abbildung einer dauerhaften bzw. sich ggf. entlang tatsächlicher Gegebenheiten verändernden Finanzierung im Rahmen der Verhandlungen zu einem neuen hessischen Hochschulpakt zu klären sein. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5359 Frage 5. Falls die Universitäten für die zusätzlichen 315 Plätze pro Studierender bzw. pro Studierendem weniger Mittel erhalten als in der Regel für solch einen Platz von den Universitäten veranschlagt wird, wie begründet dies die Landesregierung? Frage 6. Falls die Universitäten trotz unterschiedlicher Studiendauer in den Lehrämtern L1 und L5 für die 315 zusätzlichen Studienplätze dieser Lehrämter jeweils die gleiche Summe pro Studierender bzw. pro Studierendem dieser Lehrämter unabhängig von der Studiendauer erhalten, wie begründet dies die Landesregierung? Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zunächst ist auf die Antwort zu Frage 4 zu verweisen: Die den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel dienen nicht der Finanzierung von Kosten je Studierender /Studierendem, sondern der Finanzierung von Kosten für zusätzlich erforderliche Lehrkapazitäten infolge einer Ausweitung von Studienplätzen in einem zulassungsbeschränkten Bereich. Zusätzliche Studienplätze verursachen nur Zusatzkosten, weil bestimmte Fixkosten (insbesondere Vorlesungen) dadurch nicht oder nur marginal erhöht werden. Aus diesem Grund wurde mit dem HKM zunächst die Erstattung lediglich der zusätzlichen Personalkosten vereinbart. Im Übrigen wird die Frage einer dauerhaften bzw. ggfs. zu verändernden Finanzierung in Ansehung der sich tatsächlich entwickelnden Gegebenheiten im Rahmen der Erörterungen zum nächsten Hessischen Hochschulpakt 2021 bis 2025 zu klären sein. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Frage 7. Wie lautet die konkrete Vereinbarung zwischen den Universitäten Gießen und Frankfurt und der Landesregierung zum Ausbau von 315 Studienplätzen und in welcher Form wurde diese festgehalten ? Hinsichtlich der zusätzlichen Mittel für die Studienplätze in L1 und L5 wurde den drei Universitäten mit Schreiben des Kultusministers vom 16.05.2017 für die Bereitschaft zur Erhöhung der Studienplätze gedankt und die Zusage gemacht, dass "die entsprechende Finanzierung für den Beginn dieser Maßnahme kurzfristig ab dem Wintersemester 2017/2018 sichergestellt ist. Ob und wie die Finanzierung nach 2020 in den nächsten hessischen Hochschulpakt überführt werden kann, wird in den vorangehenden Verhandlungen gemeinsam mit den Hochschulen und dem HMWK zu klären sein." Soweit es die spezifische Einrichtung eines L1-Studiengangs mit dem Unterrichtsfach Ethik an der JLU betrifft, erfolgte eine Bewilligung per Bescheid durch das HKM bereits am 10. Februar 2017. Frage 8. Welche zusätzlichen Stellen wurden von den Universitäten Gießen und Kassel mit welchen Befristungen zur Betreuung und Lehre der zusätzlichen Studierenden an jeweils welchen Instituten oder sonstigen Einrichtungen der Universitäten geschaffen? Die Beantwortung dieser Frage ist innerhalb der gesetzten Frist nicht umfassend möglich. Für die Einrichtung des L1-Studiengangs mit dem Unterrichtsfach Ethik befinden sich an der JLU 1,5 E13-Stellen in der Besetzung. Die Besetzung eines weiteren Stellenanteils für Pädagogische Mitarbeitende durch Abordnung von Bediensteten aus dem Geschäftsbereich des HKM an öffentliche Hochschulen erfolgt zum Februar 2018. Hinsichtlich weiterer Stellen für den L1- Bereich und den L5-Studiengang laufen die Abstimmungen mit den betroffenen Bereichen. Zur Realisierung des Aufwuchses in L1 wurden an der UKS folgende zusätzlichen Personalkapazitäten geschaffen: dem Institut für Musik wurden 36 Personenmonate einer halben Stelle für eine wissenschaftliche Bedienstete/einen wissenschaftlichen Bediensteten (EG 13 TV-H) zur Verfügung gestellt ; dem Institut für Erziehungswissenschaft wurden 36 Personenmonate einer vollen Stelle für eine wissenschaftliche Bedienstete/einen wissenschaftlichen Bediensteten (EG 13 TV-H) zur Verfügung gestellt; dem Institut für Germanistik wurde eine halbe Stelle für einen wissenschaftlichen Bediensteten /eine wissenschaftliche Bedienstete (EG 13 TV-H) für 36 Personenmonate zur Verfügung gestellt; dem Institut für Mathematik wurde eine halbe Stelle für einen wissenschaftlichen Bediensteten /eine wissenschaftliche Bedienstete (EG 13 TV-H) für 36 Personenmonate zur Verfügung gestellt; für den Sachunterricht wurden dem Fachgebiet 'Technische Elementarbildung' 36 Personenmonate einer halben Stelle für einen wissenschaftlichen Bediensteten/eine wissenschaftliche Bedienstete (EG 13 TV-H) zur Verfügung gestellt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5359 5 Hinzu kommt ein finanzieller Beitrag zur Nachbesetzung eines künftig dauerhaft einzurichtenden erziehungswissenschaftlichen Fachgebiets im Bereich Grundschulentwicklung und integrativer Sachunterricht. Frage 9. In welchem Maß kam es mit der Schaffung der zusätzlichen Studienplätze zu einer Veränderung des Numerus Clausus für die Lehramtsstudiengänge L1 und L5 an den Universitäten Gießen und Frankfurt? Im Studiengang L1 kam es an der GU im Vergleich zum WiSe 2016/2017 im Zusammenhang mit den erhöhten Studienplatzzahlen zu einer Verschiebung der Grenznote für die Zulassung über das Qualifikationskriterium von 2,2 zu 2,5 und zu einer Verkürzung der Wartezeit von zehn Semestern auf sieben Semester; im Förderschullehramt änderte sich die Grenznote von 2,6 auf 2,8 und die Wartezeit verkürzte sich um ein Semester. Eine zusammenfassende Darstellung findet sich in Tabelle 2. Tabelle 2: Ergebnisse der Zulassungsverfahren in den Studiengängen L1 und L5 an der Goethe- Universität in den WiSe 16/17 und 17/18 Studiengang inklusive Ausländer Zulassung exklusive Ausländer Plätze Bewerber nach Qualifikation nach Wartezeit L1 WiSe 16/17 120 2025 2,2; 0 Hj 10 Hj; 3,3 L1 WiSe 17/18 240 1965 2,5; 8 Hj 7 Hj; 3,5 L5 WiSe 16/17 90 877 2,6; 0 Hj 7 Hj; 3,1 L5 WiSe 17/18 150 800 2,8; 3 Hj 6 Hj; 2,9 Quelle: Abteilung Statistik und Kapazität, Goethe-Universität | Hj = Halbjahre (Wartesemester) An der JLU kam es durch den Anstieg der Lehramtsplätze gegenüber dem letzten WiSe nicht zu einer wesentlichen Veränderungen bei der Note der Hochschulzugangsberechtigung oder der Wartezeit. Angesichts der sehr hohen Bewerberzahl hängen die Schwankungen - die es auch in den Vorjahren schon immer gegeben hat - eher mit der jeweiligen Bewerbersituation und nicht unbedingt mit der Zahl der Studienplätze zusammen. Für L1 mussten folgende Kriterien für eine Zulassung erfüllt sein: WiSe 2016/2017: Wartezeitquote 6 Wartesemester + mindestens Note 2,7, Hochschulauswahlverfahren mindestens Note 2,3; WiSe 2017/2018: Wartezeitquote 6 Wartesemester + mindestens Note 3,5, Hochschulauswahlverfahren mindestens Note 2,4. Für L5 mussten folgende Kriterien für eine Zulassung erfüllt sein: WiSe 2016/2017: Wartezeitquote 4 Wartesemester + mindestens Note 1,8, Hochschulauswahlverfahren mindestens Note 2,5; WiSe 2017/2018: Wartezeitquote 4 Wartesemester + mindestens Note 2,8, Hochschulauswahlverfahren mindestens Note 2,8. Wiesbaden, 24. November 2017 Boris Rhein