Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Unterrichtsausfall und Vertretung Drucksache 19/5363 Vorbemerkung der Landesregierung: Die Verantwortung für die Umsetzung der Stundentafel sowie der Verordnung zur Sicherstellung verlässlicher Schulzeiten und damit auch die Gestaltung von Vertretungsplänen liegt in der Verantwortung der Schulleitungen. Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben und die damit verbundene Verantwortung gewissenhaft wahrgenommen werden. Die Gründe für die Abwesenheit von Lehrkräften gehören nicht zu den Merkmalen, die entsprechend Anlage 2 der "Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen" statistisch ausgewertet werden können. Somit liegen dem Hessischen Kultusministerium in diesem Sachzusammenhang keine Daten vor. Die Dokumentation der getroffenen Vertretungsregelungen erfolgt in den Schulen über EDVgestützte Stunden- und Vertretungsplanprogramme oder über schuleigene Listen. Die zentrale Auswertung dieser Daten wäre nur durch eine Abfrage an den Schulen möglich. Die verwendeten Stundenplanprogramme bieten zwar unterschiedliche Eingabe- und Auswertungsmöglichkeiten , diese entsprechen aber weitestgehend nicht der in den Fragen 1 bis 7 der Anfrage gewünschten Differenzierung. Die vorhandenen Daten müssten gesondert aufbereitet und teilweise durch gezielte Nachfragen bei einzelnen Vertretungslehrkräften ergänzt werden. Für die Schulleitungen wäre eine solche rückwirkende Auswertung mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand verbunden. Dies gilt erst recht für Schulen, welche die entsprechenden Dokumentationen in eigenen, teilweise nicht EDV-gestützten Listen vornehmen. Eine rückwirkende Auswertung wäre unabhängig davon an vielen Schulen nicht mehr möglich, da es keine Verpflichtung zur Archivierung dieser Daten gibt. Aus diesen Gründen wurde zum Schutz der Schulen, der Schulleitungen und Lehrkräfte und im Interesse der Schülerinnen und Schüler, die im Mittelpunkt der schulischen Arbeit stehen sollen, auf eine Abfrage bei den Schulen verzichtet. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantwortet der Kultusminister die Große Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Frage 1. Wie viele Unterrichtsstunden fielen bzw. fallen in den einzelnen Fächern im letzten sowie im laufenden Schuljahr in den unterschiedlichen Schulformen aus, die laut Stundentafel der Schulen zu erteilen wären? Die gängigen Stundenplanprogramme bieten keine entsprechenden, nach Fächern und Schulformen differenzierten Auswertungen an. Einige Stundenplanprogramme weisen in der Spalte "Ausfall" u.a. auch Stunden aus, in denen zwar der im Stundenplan vorgesehene Fachunterricht nicht stattgefunden hat, die Schülerinnen und Schüler aber z.B. in einem fachübergreifenden Projekt gearbeitet oder an der Generalprobe zum musischen Abend der Schule teilgenommen haben. Frage 2. Wie viele Unterrichtsstunden wurden gegliedert nach Schulform und Fach durch eine Lehrkraft des entsprechenden Faches vertreten? Diese Frage kann mit den in den Stundenplanprogrammen möglichen statistischen Auswertungen nicht beantwortet werden. Eingegangen am 21. März 2018 · Ausgegeben am 27. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/6193 21. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6193 Frage 3. Wie viele Unterrichtsstunden wurden - gegliedert nach Schulform und Fach - durch eine Lehrkraft eines anderen Unterrichtsfaches vertreten? Auch diese Frage kann mit den in den Stundenplanprogrammen möglichen statistischen Auswertungen nicht beantwortet werden. Daher müssten selbst Schulleitungen, die ein Stundenplanprogramm verwenden, anhand der ausgedruckten, in der Regel namentlich nach Vertretungslehrkräften geordneten Vertretungslisten für ein Schuljahr (bei großen Schulen bis zu 100 Seiten und mehr) einzeln nachfragen. Anzumerken ist hier, dass auch eine Lehrkraft eines anderen Unterrichtsfaches den zu vertretenden Fachunterricht in der Regel kompetent vertreten kann. Frage 4. In wie vielen Unterrichtsstunden wurden die Schülerinnen und Schüler durch eine andere Lehrkraft mit betreut oder unterwiesen (bitte gegliedert nach Schulform und Jahrgangsstufen)? Frage 5. In welchem Umfang wurden die Schülerinnen und Schüler mit Arbeitsaufträgen bzw. Aufgaben zum angeleiteten Selbststudium versorgt (bitte gegliedert nach Schulform und Jahrgangsstufen)? Frage 6. In wie vielen Unterrichtsstunden wurden die Schülerinnen und Schüler durch eine Betreuungskraft betreut (bitte gegliedert nach Schulform und Jahrgangsstufen)? Frage 7. In wie vielen Fällen wurden die Schülerinnen und Schüler nach Hause geschickt bzw. der Betreuung übergeben (bitte gegliedert nach Schulform und Jahrgangsstufen)? Die Fragen 4 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die gängigen Stundenplanprogramme bieten keine Erfassungsmöglichkeiten in der erfragten Differenziertheit an. Frage 8. Wie verteilen sich die verschiedenen Abwesenheitsursachen (Krankheit, Dienstbefreiung, Fortbildung usw.) auf die Abwesenheitszeiten? Zentral gespeicherte Daten zu den Abwesenheitszeiten und Abwesenheitsgründen von Lehrkräften liegen nicht vor. Frage 9. In wie vielen Fällen haben sich Schulen, aber auch Schülerinnen oder Schüler und/oder Eltern an die Hessische Landesregierung bzw. die Staatlichen Schulämter gewandt, weil der Unterrichtsausfall in einem Unterrichtsfach als hoch gesehen wurde, und in wie vielen Fällen bestätigte sich diese Annahme? Eine Statistik über entsprechende Eingaben und Beschwerden wird weder im Hessischen Kultusministerium noch in den Staatlichen Schulämtern geführt. Allgemein führen jedoch der hohe Grad der Lehrkräfteversorgung der hessischen Schulen und das funktionierende Konzept der verlässlichen Schule dazu, dass keine systematischen Schwierigkeiten bestehen. Entsprechend selten sind derartige Meldungen. Frage 10. Welche Methoden werden zur Erfassung von Unterrichtsausfällen und Vertretungsstunden angewandt ? Die Datenerfassung zu Unterrichtsausfällen und zu den im Bedarfsfall getroffenen Vertretungsregelungen erfolgt in den Schulen über Stundenplanprogramme und/oder schuleigene Listen. Frage 11. Welche Methoden werden zur statistischen Auswertung von Unterrichtsausfällen und Vertretungsstunden in den Schulen, in der Schulverwaltung und im Hessischen Kultusministerium angewandt? Es erfolgt keine statistische Auswertung der genannten Daten. Frage 12. Welchen Zweck erfüllt die Lehrer-und-Schüler-Datenbank (LUSD) für die Hessische Landesregierung und die Kultusverwaltung? Das web-basierte System verwaltet Schüler-, Unterrichts-, Leistungs- und Einsatzdaten der Lehrkräfte , prüft die Belegungen von Fächern sowie die Zulassung für Abitur, Haupt- und Realschulabschlüsse , druckt Zeugnisse und liefert die Grunddaten für Planung und Statistik (Kultus-Data- Warehouse). Die LUSD speichert die Daten zentral bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung und stellt den Schulen über das sichere Schulverwaltungsnetz einen gemeinsamen, stets aktuellen Datenbestand online zur Verfügung. Dadurch trägt sie zur Standardisierung des Verwaltungshandelns bei und gewährleistet Sicherheit, Schutz, Austausch und Auswertung der Daten. Frage 13. Welche genauen Daten werden mithilfe der LUSD erfasst? Folgende Daten werden in der LUSD erfasst: - Schülerstammdaten (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum), - Eltern-/Ansprechpartner (Name, Adresse, Kontaktdaten), Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6193 3 - Leistungsdaten (Noten, Punkte, verbale Beurteilungen), - Qualifikationen (Abschlüsse, Berufe, Fremdsprachen), - Beurlaubungen (Grund und Zeitraum), - Förderarten und Zeiträume (sonderpädagogische und sonstige Förderungen), - Betriebe/Praktika mit Bezug zur Schülerin/zum Schüler, - Unterrichtsdaten des aktuellen Halbjahres und Unterrichtsdaten zur Planung des folgenden Halbjahres: - Fächer und Zusatzangebote der Schule je Schulform und Stufe, - Spezifikationen der Kurse (z.B. Pflicht-, Wahl-, Leistungskurs, epochal, bilingual, extern u.a.), - Spezifikationen der Klassen, - Klassen- und Kurszuordnung der Schülerinnen und Schüler, - Klassen- und Kurszuordnung der Lehrerinnen und Lehrer, - Organisationsdaten von Schulen (z.B. Schulname, Adresse, Schulleiterin/Schulleiter), - Organisationsdaten von Betrieben (Name, Adresse, Ansprechpartner), - Organisationsdaten von Kindergärten/Horten (Name, Adresse, Ansprechpartner), - Personal- und Unterrichtsdaten der Lehrkräfte im hessischen Schuldienst (z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten, Lehramt, Berufsbezeichnungen, Vertragsart, Abordnungen, Stundenumfang , -erhöhungen und -minderungen), - Personaldaten von Verwaltungskräften (z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten). Frage14. Bei welchen Fächern, in welchen Schulformen und in welchen Bildungsgängen werden alle relevanten Daten zur Unterrichtsorganisation wie Unterrichtsstunden, Schülerzahlen und eingesetzte Lehrkräfte in der LUSD vollständig erfasst? In allen Schulformen und Bildungsgängen werden die relevanten Daten zur Unterrichtsorganisation , d.h. Fächer, Unterrichtsstunden, Schüler und eingesetzte Lehrkräfte, als Planzahlen in der LUSD erfasst. Frage 15. Wie oft erfolgt ein Abzug der Unterrichtsdaten im Zuge der Statistikerstellung und welche Daten werden diesbezüglich zu welchem Zwecke ausgewertet? Der Abzug der Unterrichtsdaten erfolgt jährlich im Rahmen der Landesschulstatistik zum 1. November und anlassbezogen, beispielsweise im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Anfragen. Über das interne Hessische Schulinformationssystem (HESIS) des Hessischen Kultusministeriums, in dem eine Vielzahl von aggregierten Daten zu kultusspezifischen Themen bereitgestellt wird, können beispielsweise Daten der verschiedenen Unterrichtsangebote an Schulen mit Angabe der Gruppengröße und Stundenzahl nach optionalen Filtern, z.B. der Schulform und der Kursart, ausgewertet werden. Alle Daten können für verschiedene Schuljahre abgerufen werden. Frage 16. Lässt sich mithilfe der Daten in der LUSD eine schulspezifische Statistik erstellen und wird diese bereits genutzt? Wenn ja, zu welchen Zwecken? Die Daten der Schülerinnen und Schüler, der Absolventinnen und Absolventen und Unterrichte werden pro Schule in der LUSD gepflegt und im Rahmen der Landesschulstatistik zum 1. November jährlich erhoben. Dadurch ist es möglich, Statistiken auf Schulebene zu erstellen. Über das interne Hessische Schulinformationssystem (HESIS) können auf Schulebene differenzierte Auswertungen abgerufen werden; nachfolgend seien einige Beispiele genannt: - Schulliste mit Haupt- und Nebenstandorten, - Kontaktdaten der Schulen mit Auflistung der Schulform- und Ganztagsangebote, - Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, - Anzahl der Schülerinnen und Schüler und Klassen, - Anzahl der Unterrichte mit Angabe der Gruppengröße und Stundenzahl, - Anzahl der Klassen und der Schülerinnen und Schüler mit inklusiver Beschulung. Die Ergebnisse der Auswertungen werden durch die zuständigen Fachreferate des Hessischen Kultusministeriums zum Zweck der Bildungsplanung, der Bildungsberichterstattung und der Evaluierung abgerufen. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6193 Des Weiteren können aus dem IT-Anwendungssystem LUSDIK, einer Informations- und Kommunikationsplattform des HKM, aktuelle Daten der LUSD durch die Schulaufsicht und das Hessische Kultusministerium abgefragt und schulspezifische Statistiken erstellt werden. Auch die Schulen können mittels Berichten und Abfragen eigene Auswertungen erstellen. Frage 17. Wie bewertet die Landesregierung die entsprechende Datenpflege an den einzelnen Schulen und wo sieht sie aus welchen Gründen Veränderungs- bzw. Verbesserungsbedarf? Die Pflege der Basisdaten (Schulform, Stufen, Alter, Geschlecht) der Schülerinnen und Schüler wird im Rahmen der Landesschulstatistik durch Prüfverfahren in verschiedenen Prozessschritten in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Statistischen Landesamt, den Staatlichen Schulämtern und den Schulen überprüft. Dadurch wird eine entsprechende Datenqualität, die für verschiedenartige Auswertungen hinreichend ist, erreicht. Die Datenlage im Bereich der spezielleren oder detaillierteren Themengebiete, beispielsweise zu bilingualen Unterrichten oder der Fremdsprachenfolge, verbessert sich durch Beratung über die LUSD-Hotline stetig. Die Personal- und Unterrichtsdaten der Lehrkräfte im hessischen Schuldienst werden durch regelmäßige Datenabgleiche und durch enge Kommunikation zwischen den Staatlichen Schulämtern und den Schulen überprüft und ggf. korrigiert. Durch Einführung der SAP-HCM LUSD- Schnittstelle im Jahr 2014 ist auch hier eine hohe Datenqualität erreicht worden. Frage 18. Ist es vor dem Hintergrund der oben genannten Daten möglich, mithilfe der LUSD auszuwerten, wie viele Unterrichtsstunden in den einzelnen Fächern im letzten sowie im laufenden Schuljahr ausfielen und wie viele vertreten worden sind? Frage 19. Wenn ja: Welcher Mehraufwand ist mit der Aufbereitung der Daten für die Schule, die Schulverwaltung und das Kultusministerium verbunden? Frage 20. Wenn nein: Aus welchen Gründen kann eine statistische Aufbereitung und Auswertung nicht erfolgen ? Die Fragen 18 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Auf die Antworten zu den Fragen 12 bis 16 wird verwiesen. Vertretungsbedarfe werden nicht über die LUSD erfasst und können daher nicht über die LUSD ausgewertet werden. Frage 21. Welche Änderungen wären notwendig, um diese vorzunehmen? Nach Klärung der beteiligungs- und datenschutzrechtlichen Fragen müsste die LUSD um die notwendigen Eingabemasken und Datenfelder erweitert werden. Gegenwärtig wird geprüft, im Themenfeld Unterrichtsversorgung, -ausfall und Vertretungen für die beteiligten Ebenen Schule, Staatliche Schulämter und das Kultusministerium zusätzliche Daten zentral auswertbar erfassen zu lassen. Frage 22. In der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 19/3864 heißt es: "Die Eingabe der Kursdaten in der LUSD ist die wichtigste Möglichkeit, seitens der Bildungsverwaltung einen Einblick in die tatsächlich stattfindenden Unterrichte zu erhalten", und weiter: "Um […] mit verlässlichen Zahlen argumentieren zu können, ist die Bildungsverwaltung darauf angewiesen, dass die entsprechenden Daten seitens der Schulen vollständig und korrekt - wie es auch im Erlass zum Einsatz der LUSD an den staatlichen hessischen Schulen formuliert ist - gepflegt werden." Welche Daten müssten nach Ansicht der Landesregierung noch zusätzlich erfasst werden, um den tatsächlichen Unterrichtsausfall und die Vertretungsstunden darzustellen, da in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drs. 19/4893 angemerkt wird, dass "Daten zum Unterrichtsausfall und zur Unterrichtsvertretung […] nicht zentral erfasst [werden]"? Der zusätzlich zu erfassende Datenumfang ist abhängig von dem noch zu konkretisierenden Ziel, also der Festlegung, für welchen spezifischen Zweck die Datenerfassung erfolgen soll. So ist der Datenumfang zur Unterstützung der Schulleitung bei der Erstellung von Stunden- und Vertretungsplänen ein anderer als jener, der zu statistischen Auswertungen im Sinne der Anfrage erforderlich wäre. Die Prüfungen zur Überarbeitung der LUSD sind nicht abgeschlossen. Frage 23. Welche Möglichkeiten der Entbürokratisierung und Entlastung der Schulen bzw. Schulleitungen bestehen durch die Nutzung der LUSD? - Druck von rechtskonformen Zeugnissen, - Automatisierter Statistikabzug, - Möglichkeit zur datenbasierten Evaluation der Schule, Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/6193 5 - Rechtssichere und mit dem Datenschutz abgestimmte Datenhaltung, - Vereinfachung der Verfahren Schüleraufnahme, Schulpflichtüberwachung, Schülerüberweisung , - Abbildung der schulischen Stundentafel, - Bilanzierung von Personaleinsatz in Unterricht, - Verwaltung von Klassen und Kursen, - Berichte, Abfragen und Vorlagen (z.B. Anmeldung weiterführende Schule, Schulbescheinigungen , u.a.), - Aufgabenliste meldet Handlungsbedarf im Bereich der Datenpflege, - Datenaustausch verschiedener Systeme; Anwenderinnen und Anwender vermeiden Doppeleingaben . Frage 24. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, die LUSD dahin gehend zu erweitern oder umzugestalten , dass einerseits eine punktgenaue statistische Auswertung ohne Mehrbelastung für die Schulen möglich ist und andererseits die Schulleitungen und Schulverwaltung entlastet werden können? Frage 25. Welche Maßnahmen und ggf. finanziellen Mittel wären dazu möglich? Frage 26. In welchem zeitlichen Umfang werden Schulen durch eine solche Erweiterung oder Umgestaltung und die dann erforderliche Datenerfassung zusätzlich in Anspruch genommen? Die Fragen 24 bis 26 werden zusammen beantwortet Insoweit sind weitere Prüfungen erforderlich. Eine genaue Bewertung setzt voraus, dass die zusätzlich gewünschten Funktionen der LUSD beschrieben sind und der Umfang der dafür notwendigen Dateneingaben festliegt. Soweit die zusätzlichen LUSD-Eingaben den bisher in die Stundenplanprogramme aufzunehmenden Daten entsprechen, entsteht kein Mehraufwand. Wiesbaden, 12. März 2018 Prof. Dr. R. Alexander Lorz