Kleine Anfrage der Abg. Faeser (SPD) vom 01.11.2017 betreffend Einführung eines Kriminaldauerdienstes im Polizeipräsidium Südhessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Polizeipräsidium Südhessen ist das einzige Polizeipräsidium, das keinen Kriminaldauerdienst bereitstellt. Eine Einführung war für die nächsten Jahre geplant. Zurzeit gibt es zentrale Einsatzbeamte vom Dienst (ZEvD). Dieses Modell sollte zur Vorbereitung der Einführung eines Kriminaldauerdienstes dienen. Der Kriminaldauerdienst ermöglicht eine 24/7-Verfügbarkeit von Kriminalbeamtinnen und -beamten. Es kann dadurch eine bessere Betreuung der Opfer und eine bessere Ermittlungsarbeit gewährleistet werden. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Grundzüge der polizeilichen Aufbauorganisation sind dem Rahmenorganisationsplan für die hessische Polizei zu entnehmen. Er soll gewährleisten, dass die Aufbauorganisationen der Polizeipräsidien vergleichbar sind. Um regionalen Besonderheiten des Kriminalitäts- und polizeilichen Einsatzgeschehens entsprechen zu können, steht den Polizeibehörden innerhalb der Eckpunkte des Rahmenorganisationsplans jeweils Gestaltungsspielraum zu. Die Prüfung, ob die polizeiliche Aufbauorganisation modifiziert werden muss, ist Daueraufgabe und obliegt den Behörden in eigener Zuständigkeit. Das Ziel ist hierbei die bestmögliche Aufgabenerledigung für die Bürgerinnen und Bürger unter Berücksichtigung eines effizienten Personal- und Sachmitteleinsatzes einhergehend mit größtmöglicher Zufriedenheit der Beschäftigten zu erreichen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Warum gibt es bislang keinen Kriminaldauerdienst im Polizeipräsidium Südhessen? Das Polizeipräsidium Südhessen hält die aktuelle Aufbauorganisation mit einem Zentralen Ermittlungsbeamten vom Dienst zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Sachbearbeitung in der Kriminalitätsbekämpfung für angemessen und ökonomisch. Frage 2. Wann ist mit der Einführung eines Kriminaldauerdienstes beim Polizeipräsidium Südhessen zu rechnen? Das Polizeipräsidium Südhessen prüft regelmäßig, ob die gewählte Aufbauorganisation der Behörde den Anforderungen an Zielerreichung und Ökonomie entspricht. Dabei wird der Aspekt der Einführung eines Kriminaldauerdienstes bzw. eines Tatortkommissariats standardisiert einbezogen . Aktuell wird die Einrichtung einer entsprechenden Organisationseinheit vom Polizeipräsidium Südhessen nicht für erforderlich gehalten. Frage 3. Welche Vor- und Nachteile hat nach Ansicht der Landesregierung der Kriminaldauerdienst? Die zu wählende Aufbauorganisation hat sich insbesondere am regionalen Kriminalitäts- und Einsatzgeschehen zu orientieren. So kann sich die Einrichtung eines Kriminaldauerdienstes im großstädtischen Bereich aufgrund des höheren Kriminalitätsaufkommens und des mit einer höheren spezifischen Auftragslage einer solchen Organisationseinheit einhergehenden effizienten Personaleinsatzes anbieten. In ländlichen Regionen steht das auftragsfreie Vorhalten von spezialisierten Kräften dieser Organisationsform in der Regel entgegen. Hier haben sich regionale Organisationsmodelle herausge- Eingegangen am 4. Januar 2018 · Bearbeitet am 8. Januar 2018 · Ausgegeben am 12. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5365 02. 01. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5365 bildet, die über eine Bündelung von mehreren Dienststellenbereichen die erforderliche fachspezifische Auslastung erlangen. Frage 4. Wie lange soll das Modell ZEvD beim Polizeipräsidium Südhessen aufrechterhalten werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 5. Wie beurteilt die Landesregierung die zusätzlichen Arbeitsbelastungen der Kriminalbeamtinnen und -beamten des PP Südhessen durch das Modell ZEvD? Das Polizeipräsidium Südhessen berichtet, dass durch das Modell ZEvD ein effizienterer Personaleinsatz ermöglicht wird, als bei der im Vorfeld praktizierten Rufbereitschaftsregelung mit Einsatzbeamten vom Dienst in allen Polizeidirektionen. Das Ziel, die Belastungen für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten zu reduzieren, die tatsächliche Mehrarbeit zu reduzieren und eine verlässlichere Dienstplanung zu ermöglichen, ist nach Bewertung des Polizeipräsidiums Südhessen erreicht worden. Dieser Bewertung entgegenstehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Wiesbaden, 14. Dezember 2017 Peter Beuth