Kleine Anfrage der Abg. Hofmann (SPD) vom 07.11.2017 betreffend Todesermittlungsverfahren im Fall Mirza S. und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Jahr 2016 ist Mirza S. im Vitos Philippshospital Riedstadt zu Tode gekommen. In diesem Fall ist ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann wurde das Todesermittlungsverfahren eingeleitet? Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat am 21. November 2016 - einen Tag nach dem Versterben von Mirza S. - ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Frage 2. Wann ist mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen? Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat berichtet, dass das Verfahren noch läuft und zu seinem Abschluss derzeit keine verbindlichen Aussagen getroffen werden können. Frage 3. Im Rahmen der Ermittlung ist eine Blutuntersuchung veranlasst worden. Wie ist der Sachstand diesbezüglich? Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat zu dieser Frage berichtet, dass das beim Institut für Rechtsmedizin der Mainzer Universität in Auftrag gegebene Gutachten betreffend die toxikologische Untersuchung von Körperflüssigkeiten und Gewebe seit Oktober 2017 vorliegt und dem bevollmächtigten Rechtsanwalt der Angehörigen zur Kenntnis gebracht wurde. Wiesbaden, 15. Dezember 2017 Eva Kühne-Hörmann Eingegangen am 27. Dezember 2017 · Bearbeitet am 8. Januar 2018 · Ausgegeben am 12. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5380 27. 12. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG