Kleine Anfrage der Abg. Gnadl und Hartmann (SPD) 08.11.2017 betreffend Qualifizierungsmaßnahmen für Ansprechpersonen zum Thema sexuelle Gewalt an Schulen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: In der Antwort auf die kleine Anfrage "Schutz vor Kinder vor sexualisierter Gewalt" (Drucks. 19/5154) werden u.a. Maßnahmen beschrieben, durch welche das Personal bzw. die Ansprechpersonen, welche mit Kindern und Jugendlichen an Schulen arbeiten, qualifiziert werden. Diese Initiative schließt daran an und beschäftigt sich unter anderem mit Fragen zur Auswahl der Ansprechpersonen. Der Auftrag zur Qualifizierung von Lehrkräften und schulischen Verantwortungsträgern im Umgang mit sexueller Gewalt ist im Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen als auch in der Handreichung zum Umgang mit sexuellen Übergriffen an Schulen des Hessischen Kultusministeriums festgeschrieben. Die Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Gibt es Kriterien für die Auswahl der Ansprechpersonen und wenn ja welche? Die Auswahl und Benennung einer schulischen Ansprechperson verantwortet die Schulleitung auf Basis schulspezifischer Erwägungen im Bereich der Gewaltprävention. Frage 2. Erscheint aus Sicht der Landesregierung ein System mit externen Ansprechpersonen sinnvoll, um sicherzustellen, dass die Beratung durch eine neutrale Person erfolgt? Falls nein, warum nicht? Kinder und Jugendliche suchen sich üblicherweise aus dem Nahfeld eine Person ihres Vertrauens als Ansprechperson. Häufig ist dies eine Person aus dem schulischen oder familiären Umfeld . Vor diesem Hintergrund bietet eine interne Ansprechpartnerin oder ein interner Ansprechpartner eine direkte und schnelle Möglichkeit, sich Unterstützung zu suchen. Darüber hinaus sollen die schulischen Ansprechpersonen eine Information über und Vernetzung mit externen Beratungsstellen sicherstellen. Frage 3. Können sich auch Eltern an Ansprechpersonen wenden? Falls ja, für welche Situationen ist dies vorgesehen? Falls nein, warum nicht? Ja, auch Eltern können sich in Fragen zu sexueller Gewalt an die schulischen Ansprechpersonen wenden. Frage 4. Wird den Ratsuchenden mitgeteilt, dass die den Ansprechpersonen übermittelten Informationen weitergegeben werden? Die Weitergabe von Informationen wird mit den Ratsuchenden abgestimmt. Frage 5. Sind die angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen für Ansprechpersonen kostenpflichtig? Falls ja, warum und welche Kosten entstehen durchschnittlich? Die seitens der Staatlichen Schulämter angebotene Qualifizierungsmaßnahme für schulische Ansprechpersonen gegen sexuelle Gewalt ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos. Eingegangen am 27. Dezember 2017 · Bearbeitet am 8. Januar 2018 · Ausgegeben am 12. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5386 27. 12. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5386 Frage 6. Erhalten die Ansprechpersonen zeitliche Freistellungen für a) Schulungen? b) Vernetzung? c) Beratung? d) die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes für die einzelnen Schulen? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht? Die Teilnahme an der Qualifizierungsreihe muss durch die Schulleitung genehmigt werden und zieht damit auch eine Freistellung vom Unterricht nach sich. Über weitere Entlastungen für die schulinterne Arbeit der schulischen Ansprechpersonen gegen sexuelle Gewalt entscheidet die Schulleitung auf Basis der vorhandenen schulischen Ressourcen und der vereinbarten Aufgaben. Frage 7. Werden Mittel a) für die Erstellung von Flyern, Plakaten, Hinweisen b) geschützte Räume für die jeweilige Beratung an allen Schulen zur Verfügung gestellt? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, warum nicht? Zu Frage 7 a: Die Ansprechpersonen sollten in der Schulgemeinde bekannt sein. Dies kann beispielsweise durch einen Aushang oder durch persönliche Vorstellung in schulischen Gremien geschehen. Spezielle Mittel werden hierfür nicht bereitgestellt. Zu Frage 7 b: Jede Schule entwickelt ein eigenes Raumkonzept. Hierin sind in der Regel Besprechungszimmer ausgewiesen. Dies können z.B. auch geschützte Räume für die Schulsozialarbeit oder Beratungsgespräche sein. Verantwortlich für die Ressourcen zur Bereitstellung von Räumen ist der jeweilige Schulträger auf Basis der von der Schulleitung zu verantwortenden schulspezifischen Raumkonzeption. Frage 8. Gibt es an hessischen Schulen Informationen auf den Schulhomepages, damit Ratsuchende schnell mit Ansprechpersonen in Kontakt treten können? Etwaige Internetauftritte werden von der jeweiligen Schule eigenverantwortlich betreut. Diese entscheidet, welche Informationen dort zur Verfügung gestellt werden. Internetseiten der Schulen können demnach einen Hinweis auf die schulische Ansprechperson enthalten, wenn dies seitens der Schulleitung so entschieden wird. Eine Statistik, inwieweit dies tatsächlich der Fall ist, wird landesweit nicht geführt und wäre angesichts der hohen Dynamik von Inhalten und häufigen Änderungen auch sehr aufwendig. Frage 9. Steht den Ansprechpersonen ein Internetzugang für Recherche und Kommunikation mit Ratsuchenden zur Verfügung? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 b verwiesen. Es ist davon auszugehen, dass Schulen regelmäßig Lehrerarbeitsräume auch mit Computerarbeitsplätzen einschließlich eines Internetzugangs ausgestattet haben, die von den schulischen Ansprechpersonen gegen sexuelle Gewalt für Recherchen und die Kommunikation mit Ratsuchenden genutzt werden können. Von einer Abfrage an Schulen wurde abgesehen, da dies nur unter sehr großem Verwaltungsaufwand hätte betrieben werden können. Wiesbaden, 13. Dezember 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz