Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 09.11.2017 betreffend Ausbau B 486 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die B 486 im Bereich Langen/ Mörfelden ist seit Jahren eine Engstelle und Unfallschwerpunkt, die im jetzigen Zustand dem hohen Verkehrsaufkommen nicht gerecht wird (2010: 30.248 Kfz pro Tag). Bereits seit längerer Zeit wird deshalb der Ausbau von zwei auf vier Fahrstreifen zwischen der Anschlussstelle Langen/ Mörfelden zur A 5 und der K 168 in Langen geplant. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das Projekt im "Vordringlichen Bedarf" vorgesehen. Im Dezember 2014 wurde das Anhörungsverfahren durch das Regierungspräsidium Darmstadt eröffnet, Mitte 2015 wurden die Planungsunterlagen öffentlich ausgelegt. Die Erwiderungen zu den erfolgten Einwendungen sollten ursprünglich bis Ende 2016 vorliegen. Später wurde bekannt, dass sich die Erwiderungen bis Mitte 2017 hinziehen werden. Damit verzögert sich auch der Zeitplan der weiteren Planungsschritte. So konnte der avisierte Erörterungstermin, der noch vor den Sommerferien 2017 geplant war, nicht eingehalten werden. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In welchem Planungsstand befindet sich der Ausbau aktuell? Hessen Mobil erarbeitet derzeit die Erwiderungen auf die von den Verfahrensbeteiligten nach der Offenlegung eingegangenen Einwendungen. Das Ausbauvorhaben wird regional, insbesondere von den beiden Städten Langen und Mörfelden -Walldorf, kritisch gesehen. Grund ist die durch den vierstreifigen Ausbau der B 486 befürchtete Verkehrszunahme auf den städtischen Straßen. Um über diese Entwicklung und die damit verbundenen Lärm- und Abgasimmissionen aktuelle Aussagen im laufenden Anhörungsverfahren treffen zu können, lässt Hessen Mobil derzeit die Verkehrsuntersuchung auf das Prognosejahr 2030 fortschreiben. Diese Fortschreibung ist für die Erwiderungen der zahlreichen Einwendungen zwingend erforderlich. Frage 2. Rechnet die Landesregierung noch damit, dass wie ursprünglich in Aussicht gestellt, bis Ende 2018 der Planfeststellungsbeschluss vorliegen kann? Ein Zeitpunkt für das Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses kann aktuell nicht genannt werden, da das derzeit noch laufende Anhörungsverfahren zunächst abgeschlossen werden muss, bevor die Planfeststellungsbehörde mit der Erarbeitung des Planfestellungsbeschlusses beginnen kann. Frage 3. Wann ist aktuell mit einem Baubeginn zu rechnen? Frage 4. Wann wird nach Einschätzung der Landesregierung der Ausbau der Strecke fertig stellt sein? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Aufgrund des frühen Planungsstandes kann derzeit kein Termin für einen Baubeginn bzw. eine Fertigstellung für das Ausbauvorhaben genannt werden. Wiesbaden, 29. November 2017 In Vertretung: Mathias Samson Eingegangen am 12. Dezember 2017 · Bearbeitet am 12. Dezember 2017 · Ausgegeben am 19. Dezember 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5398 12. 12. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG