Kleine Anfrage der Abg. Hofmeyer (SPD) vom 09.11.2017 betreffend erneute Schwächung des Finanzamts Hofgeismar (Landkreis Kassel) durch die Landesregierung und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung der Fragestellerin: Der ländliche Raum lässt sich durch Umstrukturierungen der Verwaltung dauerhaft stärken, indem Arbeitsplätze aus den Ballungszentren in ländliche Regionen verlagert werden. Nicht sinnvoll ist es allerdings, einen Bereich des ländlichen Raums zu stärken, indem man aus einem anderen Bereich des ländlichen Raums Stellen abzieht. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Liegt das Finanzamt Hofgeismar (FA Kassel II) nach Auffassung der Landesregierung im "ländlichen Raum"? Das Finanzamt Kassel II-Hofgeismar hat zwei Verwaltungsstellen, von denen eine in Kassel und die andere in Hofgeismar liegt. Die Verwaltungsstelle Hofgeismar ist nach Auffassung der Landesregierung dem ländlichen Raum zuzuordnen. Frage 2. Ist die Landesregierung der Meinung, dass das Finanzamt in Hofgeismar erhalten werden muss? Für die Hessische Steuerverwaltung hat die Präsenz in der Fläche - auch unter dem Gesichtspunkt des Bürgerservice - einen großen Stellenwert. Seitens der Landesregierung bestehen keinerlei Überlegungen, die Verwaltungsstelle Hofgeismar zu schließen. Frage 3. Warum plant die Landesregierung, das Finanzamt in Hofgeismar durch Abzug der Grunderwerbsteuer -Stelle zu schwächen? Für die Arbeit der hessischen Steuerverwaltung haben der Grundsatz der effizienten und gleichmäßigen Anwendung der Steuergesetze gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern, die Sicherung der Steuereinnahmen sowie die konsequente Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität oberste Priorität. Dahin gehende Grundlagen sind eine nachhaltige Personalpolitik mit einer ausgeprägten Mitarbeiterorientierung , das konsequente Nutzen der Automation sowie moderne und stets den aktuellen Herausforderungen angepasste Organisationsformen. Die Zentralisierung der Grunderwerbsteuerstelle im Finanzamt Alsfeld-Lauterbach folgt diesen Grundsätzen und schafft durch eine Änderung der Auf- und Ablauforganisation Effizienzpotenziale , die die hessische Steuerverwaltung weiter stärken. Insoweit ist der zukünftige Wegfall des Arbeitsbereiches Grunderwerbsteuer beim Finanzamt Kassel II-Hofgeismar eine Folge übergeordneter verwaltungsstrategischer Entscheidungen, die nicht auf eine "Schwächung" der Verwaltungsstelle Hofgeismar abzielen. Eingegangen am 18. Januar 2018 · Bearbeitet am 18. Januar 2018 · Ausgegeben am 22. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5399 18. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5399 Frage 4. Ist der Landesregierung bekannt, dass bei Wegfall der Bearbeitung der Grunderwerbsteuer in Hofgeismar mindestens 6 Stellen wegfallen würden? Aktuell sind im Arbeitsbereich Grunderwerbsteuer im Finanzamt Kassel II-Hofgeismar 5,5 Dienstposten eingerichtet und mit 4,1 Vollzeitäquivalenten besetzt. Mit der Zentralisierung der Grunderwerbsteuerfestsetzung werden diese Dienstposten eingezogen. Frage 5. Ist sich die Landesregierung der Tatsache bewusst, dass die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer vor 13 Jahren eigens nach Hofgeismar verlagert wurde, um die mit dem Verlust der Selbstständigkeit verbundene Schwächung des Finanzamts Hofgeismar in gewissem Umfang zu kompensieren ? Die "Operation sichere Zukunft" wurde auf Seiten der Steuerverwaltung mit dem Projekt "Neuorganisation der Finanzämter" umgesetzt. In diesem Rahmen wurden auch die bis dahin bestehenden Finanzämter Kassel-Goethestraße und Hofgeismar zum neuen Finanzamt Kassel- Hofgeismar (heute: Kassel II-Hofgeismar) fusioniert. Den damaligen (mit den Personalvertretungen gemeinsam erarbeiteten) Regelungen folgend wurde der Arbeitsbereich Grunderwerbsteuer im Rahmen des örtlichen Umsetzungsprojektes am Standort Hofgeismar angesiedelt. Frage 6. Ist es richtig, dass eine Verlagerung der Bearbeitung der Grunderwerbsteuer nach Alsfeld/ Lauterbach erfolgen soll? Ja. Die Grunderwerbsteuer wird ab dem 1. Januar 2018 im Finanzamt Alsfeld-Lauterbach zentral für alle hessischen Finanzämter festgesetzt. Frage 7. Erlauben es die aktuellen räumlichen Verhältnisse in Lauterbach, dass die verlagerten Arbeitsplätze kurzfristig dort untergebracht werden können? Aktuell kann der Flächenbedarf für eine vollumfängliche Übernahme aller Grunderwerbsteuerfälle durch die bestehenden Liegenschaften in Lauterbach nicht gedeckt werden. Frage 8. Sind Um- bzw. Neubauten erforderlich, bzw. welche Investitionen mit welchem Zeitaufwand sind für die Unterbringung notwendig? Gegenwärtig wird eine Konzeption zur Unterbringung der Zentralstelle in Lauterbach ausgearbeitet . Detaillierte Fragen zum Investitionsvolumen sowie zu Um- oder Neubauplänen lassen sich daher noch nicht beantworten. Bis zur Zurverfügungstellung neuer Räumlichkeiten erfolgt die Unterbringung der Hessischen Zentralstelle für Grunderwerbsteuerfälle ab dem 1. Januar 2018 in einer bis Ende November 2017 von der Stadt Lauterbach genutzten Liegenschaft. Frage 9. Wie begründet die Landesregierung diese Verlagerung von Arbeitsplätzen von einer ländlich geprägten Region in eine andere? Auf die Antwort zu Frage 3. wird verwiesen. Frage 10. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den erneuten Wegfall von Stellen auszugleichen , das Finanzamt Kassel II in Hofgeismar dauerhaft zu erhalten und den ländlichen Raum in der Nordspitze Hessens nachhaltig zu stärken? Die Landesregierung beabsichtigt, die hessische Steuerverwaltung durch eine Reihe von Maßnahmen weiter zu stärken. Gleichzeitig soll dadurch auch die Präsenz in der Fläche noch weiter ausgebaut werden. Die einzelnen Maßnahmen befinden sich aktuell in der Abstimmung mit den Personalvertretungen. In Bezug auf das Finanzamt-Kassel II-Hofgeismar ist geplant, in der Verwaltungsstelle Hofgeismar eine neue Servicestelle mit einer Zuständigkeit für ganz Hessen mit neuen Dienstposten einzurichten. Und zwar mit mehr Dienstposten, als durch die Zentralisierung der Grunderwerbsteuerfestsetzung wegfallen. Wiesbaden, 3. Januar 2018 Dr. Thomas Schäfer