Kleine Anfrage der Abg. Özgüven, Merz und Dr. Sommer (SPD) vom 13.11.2017 betreffend Outsourcing am Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Die Fragen 1 bis 9 richten sich ausschließlich an den privaten Klinikbetreiber, da sie sich auf das operative Geschäft beziehen. Aus diesem Grund wurde die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH um eine Stellungnahme gebeten, die nachstehend wiedergegeben wird. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Dienstleistungen beziehungsweise Bereiche am Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) wurden seit der Privatisierung im Jahr 2006 bis heute an externe Unternehmen ausgegliedert ? (Bitte nach Standort und Zeitpunkt der jeweiligen Ausgliederung aufschlüsseln.) Frage 2. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse wurden durch die Ausgliederungen am UKGM seit 2006 bis heute abgebaut? (Bitte nach Standorten aufschlüsseln und pro ausgegliedertem Dienstleistungsbereich darstellen.) Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Geschäftsführung der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH teilt hierzu Folgendes mit: Reinigungsdienst, Küche, Lager, Fahrdienst, Hol- und Bringdienst, Pforte, Laborgehilfen, Gärtnerei, Poststelle und Sicherheitsdienst wurden am 01.08.2008 auf die UKGM Service GmbH ausgegliedert. Die Ausgliederung wurde zum 01.09.2009 für die Bereiche Reinigungsdienst (in Marburg nur Reinigungsdienst Lahnberge), Lager, Küche, Laborgehilfen (Gießen) und Parkraumbewirtschaftung (Marburg) wieder rückgängig gemacht. Diese Bereiche wurden wieder in die UKGM eingegliedert . Seit 15.03.2017 besteht ein gemeinsamer Betrieb zwischen UKGM und der UKGM Service GmbH. Hintergrund ist, dass alle personellen Entscheidungen "aus einer Hand" gesteuert werden . Der Geschäftsbereichsleiter Personalmanagement UKGM wurde gleichzeitig zum Geschäftsführer Personalmanagement der UKGM Service GmbH ernannt. Einige Bereiche des Klinikums wurden bereits vor 2008 von der RKR-Ost (GI) bzw. RKR- Zentral (MR) gereinigt und sind auch dort verblieben. Die Wäscherei wurde zum 01.09.2013 an einen externen Anbieter übertragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wäscherei wurden intern versetzt oder, wenn kein passender Arbeitsplatz gefunden wurde, an die externe Firma, zu den vorherigen Konditionen am UKGM, gestellt. Der Bereich Rezeption/Pforte in Gießen wurde ab 01.12.2013 wieder durch UKGM übernommen , in Marburg ab 01.01.2014 die Bereiche Pforten, Gärtnerei und Reinigungsdienst Hausangestellte Lahntal. Eingegangen am 3. Januar 2018 · Bearbeitet am 8. Dezember 2018 · Ausgegeben am 12. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5407 03. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5407 Beschäftigungsverhältnisse wurden nicht abgebaut. Im Rahmen der Tarifverhandlungen 2013 wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in ausgegliederten Bereichen durch die RKR- Ost/RKR-Zentral nachbesetzt wurden, Arbeitsverträge bei UKGM bzw. UKGM Service GmbH zum 01.01.2014 angeboten und nach Antragstellung übernommen. Frage 3. Wie hat sich die Zahl der Unternehmen die aufgrund von Ausgliederungen Dienstleistungen für das UKGM erbringen von 2006 bis heute entwickelt? (Bitte nach Standorten aufschlüsseln.) Die Geschäftsführung der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH teilt hierzu Folgendes mit: Die Zahl der Unternehmen ist weitgehend gleich geblieben, sie hat sich durch den gemeinsamen Betrieb oder Reduzierung der bereits bestehenden Fremdvergaben und Einstellung durch eigenes Personal, z.B. im Bereich der Handwerker, eher reduziert. Zwischen den beiden Standorten bestehen keine Unterschiede. Aktuell gibt es die drei folgenden Unternehmen: RHÖN Reinigungsgesellschaft mbH (RRG), RHÖN Service GmbH (auf die Beschreibung zum gemeinsamen Betrieb in der Antwort zu Frage 2 wird verwiesen), Berendsen Textilservice GmbH (Wäscheversorgung). Frage 4. Welche Gründe gibt es für die Ausgliederung von Dienstleistungen am UKGM an externe Unternehmen ? Die Geschäftsführung der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH teilt hierzu Folgendes mit: Tätigkeiten, die nur sporadisch anfallen und daher nicht durch eigenes Personal zu leisten sind oder durch nicht vorhandene oder schwer zu findende Fachkräfte erbracht werden müssen, werden fremdvergeben. Im Geschäftsbereich Technik und Bau wurden seit 2013 weniger Dienstleistungen ausgegliedert. Stattdessen wurde durch Insourcing von Leistungen Kosten im Bereich der Instandhaltung eingespart . Es wurden vorab Berechnungen angestellt, wie sich die Kosten entwickeln, wenn wir Leistungen durch eigenes Personal erbringen und das technische Know-how im Haus haben, gegenüber einer Vergabe der Leistungen an externe Firmen. Seit 2013 wurden durch die Insourcingmaßnahme elf neue Mitarbeiter eingestellt. Frage 5. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten bei externen Unternehmen, die ausgegliederte Dienstleistungen für das UKGM erbringen, von 2006 bis heute entwickelt? (Bitte nach Standort, Dienstleistungsbereich , Jahr aufschlüsseln und in Vollzeitäquivalenten darstellen.) Die Geschäftsführung der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH teilt hierzu Folgendes mit: Die aktuelle VK-Zahl in der RHÖN-Service GmbH beträgt 219 (VK = Vollkräfte). Die Service GmbH hat durch Übernahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der RHÖN-Reinigungsgesellschaften (RRG) mehr Personal als bei der Ausgründung aus dem Klinikum. In dem gefragten Umfang existiert keine Dokumentation. Aufgrund der wechselnden Erfordernisse und des unterschiedlichen Bedarfs sind regelmäßige Anpassungen erforderlich. Zur RHÖN-Reinigungsgesellschaft mbH und zur Berendsen Textilservice GmbH können keine Aussagen gemacht werden, da die Daten nicht vorliegen. Frage 6. Nach welchen Kriterien wurden die Aufträge an Externe vergeben? Die Geschäftsführung der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH teilt hierzu Folgendes mit: Siehe Frage 4. Bei jeder Fremdvergabe muss zunächst der Leistungsumfang in Form eines Leistungsverzeichnisses definiert werden. Zur Bewertung werden dann sowohl die Kosten als auch Qualitätskriterien im vorab bestimmten Verhältnis herangezogen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5407 3 Frage 7. Welche Tarifverträge wenden die externen Leistungserbringer seit 2006 an? Die Geschäftsführung der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH teilt hierzu Folgendes mit: Die Service GmbH hat einen Haustarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di, die Rhön- Reinigungsgesellschaft (Nachfolgeunternehmen der RKR-Ost/RKR-Zentral) unterliegt dem Gebäudereinigungstarifvertrag . Der Haustarifvertrag für UKGM und Service GmbH trat 2008 in Kraft. Zwischen 2006 und 2008 galt der BAT. Frage 8. Wie haben sich die Ersparnisse durch das Outsourcing am UKGM von 2006 bis heute entwickelt? Die Geschäftsführung der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH teilt hierzu Folgendes mit: Da die Mitarbeiter der Service GmbH einen Haustarifvertrag - der fast identisch mit dem Haustarifvertrag UKGM ist - haben und mehr Mitarbeiter seit Gründung bei der Service GmbH beschäftigt sind, gibt es keine Einsparungen. Frage 9. Wie stellt sich die Qualität der von externen Dienstleisten erbrachten Leistungen, die zuvor von Beschäftigen des UKGM selbst verrichtet wurden, dar? Wo hat sich die Qualität verbessert und wo verschlechtert? Die Geschäftsführung der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH teilt hierzu Folgendes mit: Es ist eine gleichbleibende Qualität bei den Dienstleistungen zu verzeichnen, was u.a. darauf zurückzuführen ist, dass es sich zum Teil um das gleiche Personal wie vorher am UKGM handelt . Regelmäßige Qualitätskontrollen werden durch das UKGM sichergestellt. Frage 10. In dem "Zukunftspapier" haben die Klinikbetreiberin und das Land unter anderem die Ausgliederung von Betriebsteilen - vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat - für die Zukunft ausgeschlossen. Wird daran verbindlich festgehalten, dass das Ausgliedern von Betriebsteilen in Zukunft ausgeschlossen ist? Ja, daran wird festgehalten. An einer verbindlichen Regelung wird aktuell gearbeitet. Die schon begonnenen Ausgründungen im Bereich der Reinigung bleiben jedoch erhalten und werden fortgeführt . Sobald die verbliebenen UKGM-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter im Reinigungsdienst die Altersgrenze erreichen, wird deren Aufgabengebiet von RRG übernommen. Wiesbaden, 13. Dezember 2017 Boris Rhein