Kleine Anfrage der Abg. Grüger und Eckert (SPD) vom 13.11.2017 betreffend ständiger Verspätungen und Überfüllungen in morgendlichen Pendlerverkehr in Richtung Rhein-Main-Gebiet und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Seit Oktober häufen sich die Beschwerden bezüglich der RB 24885 - Limburg/Gießen (ab 6:18 Uhr in Limburg , an 7:31 Uhr in Gießen, damit Voranschluss für den Zug von Gießen nach Frankfurt um 7:36 Uhr). Offenbar kommt es zu täglichen Verspätungen von bis zu 15 Minuten, teilweise fällt der Zug angeblich vollständig aus. Außerdem soll der Zug regelmäßig völlig überfüllt sein. Ursache hierfür ist offensichtlich, dass der Zug nur mit einem Waggon fährt, statt wie vorgesehen mit zwei Waggons. Häufig werden dadurch die Anschlüsse in Gießen nicht erreicht, was gerade für die vielen beruflich veranlassten Pendlerinnen und Pendler eine besondere Härte darstellt. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Aufgabenträgerschaft für den öffentlichen Personennahverkehr liegt bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern in gemeinsamer Verantwortung mit den Verkehrsverbünden (§ 5 Abs.1 in Verbindung mit § 7 Abs.2 ÖPNVG) und nicht beim Land Hessen. Die Verkehre werden durch die Aufgabenträger bestellt und durch Verkehrsunternehmen erbracht. In diesem Fall ist der Besteller der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) und das Verkehrsunternehmen die Hessische Landesbahn (HLB). Die Landesregierung unterstützt die Aufgabenträger durch langfristige Finanzierungsvereinbarungen , Förderung im investiven Bereich sowie der Initiierung bzw. Begleitung von Infrastrukturprojekten . Ziel ist es, ein qualitativ hochwertiges ÖPNV-Angebot zu sichern. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Sind der Landesregierung die o.a. Probleme bekannt? Wenn ja, seit wann? Der Landesregierung waren die Probleme nicht bekannt. Die Aufgabenträger informieren die Landesregierung nicht über Qualitätsprobleme einzelner Verbindungen. Frage 2. Welche Zahlen liegen der Landesregierung zu dem o.a. Sachverhalt vor? Nach Angaben des RMV wurde bei der betreffenden Zugfahrt in den vergangenen zwölf Monaten (Oktober 2016 bis September 2017) bei 8 % der Fahrten die vom RMV bestellte Platzkapazität unterschritten. Nach Rücksprache des RMV mit dem Verkehrsunternehmen (HLB) kam es allerdings im Oktober 2017 nochmals zu Kapazitätsunterschreitungen, da Fahrzeuge in der Werkstatt waren. Das Unternehmen hat allerdings vor kurzem durch die Zuführung eines Ersatzfahrzeugs reagiert . Die Fahrt erreichte im Zeitraum vom 01.01. bis 03.11.2017 an rund 94 % aller Verkehrstage das Fahrziel Gießen pünktlich entsprechend der vertraglichen Pünktlichkeitsdefinition (bis 4:59 Minuten ). Im Jahr 2017 (Berichtszeitraum bis 03.11.2017) fiel die Fahrt lediglich einmal aus. Frage 3. Mit wie vielen Waggons sollte der angesprochene Zug der RB 24885 regulär fahren? Der RMV sieht für die Fahrt den Einsatz zwei gekoppelter Zugeinheiten mit insgesamt 232 Sitzplätzen vor. Im Falle der Unterschreitung der Kapazitätsvorgabe wird die Fahrt mit einem Zugteil also lediglich mit 131 Sitzplätzen angeboten. Eingegangen am 18. Dezember 2017 · Bearbeitet am 18. Dezember 2017 · Ausgegeben am 21. Dezember 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5408 18. 12. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5408 Frage 4. Gibt es ähnliche Probleme auch beim Mittelhessenexpress von Dillenburg nach Gießen und bei der Bahnverbindung von Kassel nach Gießen? Durch den RMV wurde für die genannten Strecken keine signifikante Häufung angegeben. Generell gilt, dass die Gründe für die Unterschreitung der Platzvorgaben sowie die Betroffenheit bestimmter Fahrten oder Linien nicht pauschal angegeben werden können. Grundsätzlich kann es auf allen Teilnetzen in Hessen dazu kommen, dass bei einer Fahrt eine geringere Platzkapazität als bestellt durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellt wird. Mit dispositiven Maßnahmen , dem Einsatz von Ersatzfahrzeugen, mitunter sogar Bussen und der Vorhaltung von planmäßig nicht eingesetzten Ersatzfahrzeugen wird RMV-weit darauf abgezielt, die Quote für Kapazitätsunterschreitungen so gering wie möglich zu halten. Frage 5. Auf welchen Strecken und für welche Züge werden regelmäßig Kostenerstattungen im Rahmen der sogenannten 10-Minuten-Garantie des RMV geleistet? Auf Basis der zur Auszahlung bereitgestellten Anträge im Zeitraum 29.05.2017 (Start der RMV-10-Minuten-Garantie) bis 15.11.2017 lassen sich folgende Linien mit regelmäßigen Anträgen identifizieren. Linie Anzahl Anträge RE50 26.425 S2 18.540 S8 15.262 S1 16.211 RB51 10.336 Eine fahrtgenaue Auswertung wird vom RMV nicht vorgenommen. Frage 6. Was unternimmt die Landesregierung, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen? Die Landesregierung ist im operativen Betrieb des ÖPNV nicht tätig. Sie wirkt gegenüber den Aufgabenträgern generell auf einen hohen Qualitätsstandard hin. So sind beispielsweise Gehaltsbestandteile der Geschäftsführung des RMV von der Qualität abhängig. Die Verbünde legen in ihren Verkehrsverträgen mit den Verkehrsunternehmen generell Strafzahlungen für Qualitätsmängel fest. Kurzfristige Maßnahmen sind in der Antwort zu Frage 4 beschrieben. Im konkreten Fall hat die HLB als verantwortliches Verkehrsunternehmen ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt. Wiesbaden, 30. November 2017 In Vertretung: Mathias Samson