Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 14.11.2017 betreffend Wiedereinstieg in die Planung zu einer Ortsumgehung Freigericht - Hasselroth und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: 2012 wurde die Planung zur Ortsumgehung Freigericht - Hasselroth aufgrund von Bedenken der Freigerichter Gemeindevertretung eingestellt. Da die Ortsumgehung aus Sicht der Gemeinde Hasselroth jedoch dringend benötigt wird, strebte sie eine eigene Lösung an, um den Ortsteil Gondsroth vom Durchgangsverkehr zu entlasten . Das Bestreben blieb jedoch erfolglos, da das Vorhaben aus Sicht des Verkehrsministeriums keine geeignete Lösung darstellte und die Voraussetzungen für eine bauliche Realisierung nicht gegeben seien (siehe Drucks. 19/380 und 19/742). Mit ihrer Antwort auf Drucks. 19/742 teilte die Landesregierung mit, dass für eine Wiederaufnahme der ursprünglichen Planung der Ortsumgehung L 3339/L 3269 Freigericht - Hasselroth ein zustimmender Beschluss der Gemeindevertretungen, eine Finanzierungsperspektive aus den Mitteln des Landesstraßenbauhaushalts und ausreichende Planungsmittel vorausgesetzt werden. Das Freigerichter Parlament hat nun mehrheitlich für den Wiedereinstieg in das Planungsverfahren gestimmt, wobei die nun vorgesehene Variante eine Verkürzung der ursprünglichen Strecke vorsieht. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Nachdem sich die Gemeinde Freigericht gegen die ehemals verfolgte, gemeinsame Ortsumgehungslösung für Freigericht und Hasselroth ausgesprochen hatte, setzte sich die Gemeinde Hasselroth trotz Einstellung des Planfeststellungsverfahrens im November 2012 für eine Fortführung der Planung ein. Das Land Hessen und die Gemeinde Hasselroth kamen daher überein, zu prüfen, ob sich mit einem Teilprojekt Hasselroth auf der Grundlage vorhandener Planungsbeiträge der Gesamtmaßnahme Entlastungswirkungen in den Ortsteilen der Gemeinde Hasselroth erzielen ließen. Diese reduzierte Planung stellte jedoch keinen zweckmäßigen Lösungsansatz dar, da gemäß einer detaillierten regionalen Verkehrsuntersuchung aus 2014 keine nennenswerten Entlastungen in den am stärksten belasteten Ortsteilen von Hasselroth erreicht werden könnten . Ende 2016 wurde auf Veranlassung des Kreisbeigeordneten Matthias Zach die Diskussion zum Projekt, nun gemeinsam mit der Gemeinde Hasselroth und der Gemeinde Freigericht, erneut aufgenommen. Im Mai 2017 wurde von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement eine Aktualisierung der zurückliegenden Verkehrsuntersuchung, der die rasante Strukturentwicklung des Rhein-Main-Gebietes, die Anschlussstelle Langenselbold-West/A 45 aus dem Jahre 2007 sowie die neue Bahnüberführung im Zuge der K 903 bei Niedermittlau zu Grunde lagen, vorgestellt . Konkret untersucht wurde auch die im aktuellen Stadtverordnetenbeschluss von Freigericht dargestellte Variante, die eine Verkürzung des ehemaligen Gesamtprojektes einer gemeinsamen Ortsumgehung von Hasselroth und Freigericht darstellt. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass auch diese verkürzte Variante keine befriedigende Lösung der Verkehrsprobleme in den Ortsteilen von Hasselroth und Freigericht in Aussicht stellt, so dass alternative Betrachtungen erforderlich wären. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Sind aus Sicht der Landesregierung alle Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme der Planung gegeben? Frage 2. Welche Voraussetzungen müssen für eine zügige Abwicklung der Maßnahme noch erfüllt werden ? Eingegangen am 1. Februar 2018 · Bearbeitet am 1. Februar 2018 · Ausgegeben am 5. Februar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5416 01. 02. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5416 Frage 3. In welchem Umfang kann für die Planung der Ortsumgehung auf frühere Planungen und Berechnungen zurückgegriffen werden? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Für eine Wiederaufnahme der Planung müsste eine technisch sinnvolle, wirtschaftliche und naturräumlich vertretbare Lösung vorliegen. Ebenso müsste eine konkrete Finanzierungsperspektive bestehen. Auch müsste Hessen Mobil über ausreichende Planungskapazitäten verfügen. Derzeit ist keine dieser Voraussetzungen erfüllt. Um vor dem Hintergrund der langen Vorgeschichte des Vorhabens zu prüfen, ob es eine oder mehrere Varianten zu den bisherigen Planungen gibt, die eine technisch sinnvolle, wirtschaftliche und naturräumlich vertretbare Lösung darstellen, wird die Landesregierung in einem nächsten Schritt Hessen Mobil mit der Vergabe einer entsprechenden Machbarkeitsstudie beauftragen . Es ist nicht davon auszugehen, dass dabei nennenswert auf frühere Planungsbeiträge zurückgegriffen werden kann. Frage 4. Mit welchen Kosten ist bei der Wiederaufnahme der Planung bis zur Realisierung zu rechnen? Frage 5. Wann wird jeweils mit dem Planfeststellungsbeschluss, dem Baubeginn sowie der Fertigstellung zu rechnen sein? Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Sollten sich auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie gangbare Lösungen entwickeln lassen, wären hierfür die entsprechenden Projektkosten zu ermitteln. Hierfür sind zunächst die Ergebnisse der vorgesehenen Machbarkeitsstudie abzuwarten. Weitergehende Aussagen sind derzeit nicht möglich. Wiesbaden, 5. Januar 2018 Tarek Al-Wazir