Kleine Anfrage der Abg. Löber und Weiß (SPD) vom 15.11.2017 betreffend Bundesgartenschau (Buga) 2031 am Mittelrhein und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Sind der Landesregierung Pläne für eine Bundesgartenschau 2031 am Mittelrhein bekannt? Die Landesregierung ist über die Pläne, 2031 im Welterbe Oberes Mittelrheintal eine Bundesgartenschau durchzuführen, informiert. Frage 2. War die Landesregierung bei der Präsentation des Konzeptes zur Bewerbung für die Buga 2031 anwesend oder anderweitig involviert? Bei der Präsentation des Konzeptes zur Bewerbung für die Buga 2031 war die Landesregierung nicht anwesend. Sie war aber in die Gespräche im Vorfeld bei der Entwicklungsagentur Rheinland -Pfalz e.V. und dem Zweckverband auf Arbeitsebene eingebunden. Frage 3. Unterstützt die Landesregierung die Bewerbung für die Buga 2031? Die Landesregierung sieht in einer Bundesgartenschau 2031 im Welterbe Oberes Mittelrheintal große Chancen und Möglichkeiten für die gesamte Region. Bereits die Vorstudie hat eindrucksvoll gezeigt, dass eine Bundesgartenschau eine Reihe von Entwicklungsprozessen in Gang setzen kann. Dies gilt unter anderem für die Themen Förderung von Wirtschaft und Tourismus, Stadtentwicklung und Baukultur, Weiterentwicklung der Mobilität und Infrastruktur bis hin zu Konzepten zur Begegnung des demografischen Wandels in der Region, die in der Konzeption der Bundesgartenschau mit konkreten Lösungsansätzen aufgegriffen und belegt werden können. Daher unterstützt die Landesregierung die Bewerbung für die Buga 2031. Frage 4. Wird die Landesregierung bei einer erfolgreichen Bewerbung die Buga auch finanziell und nicht nur ideell unterstützen? Wenn ja, in welcher Höhe der Kosten (prozentual oder absolut)? Zum aktuellen Zeitpunkt liegen lediglich grobe erste Schätzungen der eventuellen Kosten und der Finanzierung vor. Sie sehen für das Land Hessen eine Beteiligung von 6,3 Mio. € an dem Buga-Budget von 108 Mio. € vor. Die für eine Kabinettentscheidung erforderliche vollständige Machbarkeitsstudie wurde erst Anfang Dezember 2017 vorgelegt. Eine Entscheidung über eine finanzielle Unterstützung und deren Höhe konnte folglich bislang noch nicht getroffen werden. Sie soll aber zeitnah erfolgen, sobald die Prüfung der Unterlagen abgeschlossen ist. Frage 5. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, dass die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hessen mindestens die Hälfte der Kosten tragen sollten? Die Machbarkeitsstudie schlägt ein Budget von insgesamt 108 Mio. € für die Buga 2031 vor, das sich in 50 Mio. € für den Investitionshaushalt und 58 Mio. € für den Durchführungshaushalt aufgliedert. Für das Land Hessen wird eine Beteiligung von 6,3 Mio. € zur Finanzierung des Budgets vorgeschlagen ; für das Land Rheinland-Pfalz ist eine Beteiligung in Höhe von 48,6 Mio. € vorgeschlagen . Eingegangen am 19. Januar 2018 · Bearbeitet am 19. Januar 2018 · Ausgegeben am 22. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5421 19. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5421 Es ist zu prüfen, welche investiven Maßnahmen im hessischen Teil des Welterbes mit der Buga 2031 realisiert werden sollen und welche sonstigen Effekte die Buga für die Region haben wird, ehe über eine finanzielle Beteiligung und deren Höhe entschieden werden kann. Frage 6. Welche Zusagen zu einer Landesbeteiligung wurden von der Landesregierung bereits mündlich bzw. schriftlich gemacht? (Bitte insbesondere auf Ministerpräsident Bouffier und Ministerin Hinz eingehen). Die Landesregierung hat bisher keine finanziellen Zusagen zu einer Landesbeteiligung gemacht, da ihr die Details noch nicht bekannt sind. Herr Ministerpräsident Bouffier hat in seinem Schreiben vom 30. Juni 2017 an Frau Ministerpräsidentin Dreyer darauf hingewiesen, dass das Hessische Kabinett erst nach Vorlage und Prüfung der Machbarkeitsstudie über eine Beteiligung und Unterstützung einer Buga 2031 im Welterbe Oberes Mittelrheintal entscheiden kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. Frage 7. Hat die Landesregierung bereits mit den entsprechenden Landkreisen, Kommunen oder dem Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal Gespräche geführt? Wenn ja, was sind die Ergebnisse der Gespräche? Wenn nein, sind Gespräche für die nächste Zeit vereinbart? Das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am 20. November 2017 mit dem Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal ein Gespräch über das Projekt geführt. Dabei wurde seitens der Landesregierung deutlich gemacht, dass der erforderliche Kabinettbeschluss der Landesregierung über eine Beteiligung an einer Buga 2031 im Welterbe Oberes Mittelrheintal die Vorlage der Machbarkeitsstudie und deren inhaltliche Prüfung erfordert. Sie wurde erst am 6. Dezember 2017 vorgelegt. Mit dem Rheingau-Taunus-Kreis und den Städten Rüdesheim und Lorch fand am 4. Dezember 2017 ein Gespräch der Hausleitung des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema statt, bei dem Einigkeit hinsichtlich der großen Chancen für die nachhaltige Entwicklung durch eine Bundesgartenschau für die Region bestand . Das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sagte die wohlwollende Unterstützung des Projektes zu und verdeutlichte den Willen, zeitnah den erforderlichen Kabinettbeschluss herbei zu führen, sobald die Machbarkeitsstudie vollständig vorliegt . In einem weiteren Termin am 6. Dezember 2017 auf Arbeitsebene mit dem Planungsbüro, das die Machbarkeitsstudie erarbeitet hat, konnten inhaltliche Fragen geklärt und aus hessischer Sicht wichtige Aspekte thematisiert werden. An dem Gespräch nahmen Vertreter des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung teil. Frage 8. Ist die Landesregierung Mitglied im Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal und war sie über die Mitgliedschaft von Beginn an in das Bewerbungsverfahren eingebunden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie hat sich die Landesregierung hierbei positioniert? Die Landesregierung ist - vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung - Mitglied im Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal und von Beginn an in die Überlegungen hinsichtlich einer Buga 2031 im Welterbe Oberes Mittelrheintal eingebunden. Neben dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung nimmt auch das Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz an den regelmäßigen Terminen der Projektplanungsgruppe bei der Entwicklungsagentur Rheinland -Pfalz e.V. teil und unterstützt deren Arbeit durch die Erfahrungen unter anderem aus den Hessischen Landesgartenschauen. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Finanzierung wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass der in der Machbarkeitsstudie für Hessen vorgesehene Anteil an der Finanzierung der Bundesgartenschau in Höhe von 6,3 Mio. € ohne den erforderlichen Kabinettbeschluss nicht belastbar ist. Die Landesregierung bedauert, dass der Betrag trotzdem vorab kommuniziert wurde. Frage 9. Kann die Bewerbungsfrist ohne Unterstützung der Landesregierung überhaupt gewahrt werden? Die für die Bundesgartenschauen verantwortliche Deutsche Bundesgartenschaugesellschaft erwartet im 1. Quartal 2018 die Bewerbungen für die Buga 2031. Die mit der Koordination des Projektes vom rheinland-pfälzischen Innenministerium beauftragte Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz e.V. verfolgt von sich aus das Ziel, die Bewerbung um die Ausrichtung der Buga 2031 am 18.01.2018 bei der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft abzugeben. Gründe dafür sind der Landesregierung nicht bekannt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5421 3 Die Landesregierung hat kommuniziert, dass der erforderliche Kabinettbeschluss bis zu diesem Datum noch nicht vorliegen wird, da die vollständige Machbarkeitsstudie erst am 6. Dezember 2017 vorgelegt wurde. Die Landesregierung ist aber überzeugt, dass der für die Bewerbung erforderliche Kabinettbeschluss zeitnah erfolgen kann und die Bewerbung damit fristgerecht im 1. Quartal 2018 abgegeben werden kann. Auch einige Kommunen in Rheinland-Pfalz haben sich noch nicht abschließend zur Buga 2031 positioniert. Der Landesregierung ist unter anderem bekannt, dass die Stadt Bingen erst am 6. Februar 2018 über ihre Haltung zur Buga 2031 entscheiden wird. Erst danach kann der Zweckverband über die Bewerbung abschließend entscheiden. Der Landesregierung ist bekannt, dass der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft bisher keine weiteren Interessenbekundungen für die Ausrichtung der Buga 2031 vorliegen. Wiesbaden, 3. Januar 2018 In Vertretung: Dr. Beatrix Tappeser