Kleine Anfrage des Abg. Lotz (SPD) vom 16.11.2017 betreffend externes FSC-Gutachten und Evaluation durch UNIQUE forestry and land use GmbH, Freiburg und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: Im Juli 2017 gelangte eine - teilweise geschwärzte - Stellungnahme von Hessen-Forst zur FSC-Zertifizierung des Staatswaldes an die Öffentlichkeit. Auf Nachfrage des parlamentarischen Geschäftsführers der SPD- Landtagsfraktion Günter Rudolph vom 5. Juli 2017 antwortete das Umweltministerium, dass die Firma UNIQUE forestry and land use GmbH (im Folgenden abgekürzt: UNIQUE) mit der Erstellung eines Gutachten beauftragt wurde. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Aus welchem Grund wurde UNIQUE mit der Erstellung eines FSC-Gutachten vom Land Hessen beauftragt und gab es eine Ausschreibung? Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den hessischen Staatswald nach FSC-Kriterien zu zertifizieren. Dabei sollen die ökologischen und ökonomischen Ergebnisse bei den Umsetzungsschritten berücksichtigt werden. Die Beauftragung der Firma UNIQUE mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens sollte diesem Ziel dienen. Die Auswahl der Firma erfolgte auf der Grundlage der geltenden Vergaberichtlinien in einem entsprechenden Verfahren. Siehe zu den Auswahlkriterien auch die weiteren Ausführungen zu Frage 3. Frage 2. Wie genau lautete die Aufgabenstellung und der Auftrag der Landesregierung an UNIQUE? Die Beauftragung hat UNIQUE als Auftragnehmer auferlegt, ein Gutachten zu den Ergebnissen der schrittweisen Zertifizierung des Hessischen Staatswaldes und dem Ergebnis des FSC- Pilotprojektes Dieburg sowie zur Übertragung der Ergebnisse auf den gesamten Hessischen Staatswald zu erstellen. Ziel des externen Gutachtens ist eine Evaluierung der ökonomischen und ökologischen Ergebnisse , die sich: a) aus der Zertifizierung des Hessischen Staatswaldes nach FSC bis zum 31.05.2016, insbesondere aus den Erfahrungen der Forstämter der 1. und 2. Staffel und des Pilot-Forstamtes Dieburg, ergeben haben, b) die sich aus einer Übertragung der Ergebnisse auf 39 Forstämter mit einer Gesamtfläche von rund 305.000 Hektar ergäben. In die Bewertung werden die folgenden ökologisch und ökonomisch relevanten FSC-Sachverhalte aufgenommen: 1. Verzicht auf Nichtderbholznutzung, 2. Waldbauliche Ziele: Baumartenwahl und Verjüngung, 3. Waldschutz, 4. Feinerschließung: Rückegassenabstände, Eingegangen am 4. Januar 2018 · Bearbeitet am 8. Januar 2018 · Ausgegeben am 12. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5427 04. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5427 5. Ausweisung von Biotopbäumen, 6. Ausweisung von Referenzflächen, 7. Kosten der Zertifizierung und der Auditierung (interne und externe Kosten), 8. Auswirkungen auf die Holzvermarktung, 9. Nutzen für die Öffentlichkeitsarbeit von Hessen-Forst, 10. Gesamt- und überbetriebliche Auswirkungen der FSC-Zertifizierung. Frage 3. In der 95. Plenarsitzung erklärte Ministerin Hinz: "Wir haben uns für einen externen Gutachter entschieden, damit es gar nicht in den Geruch kommt, dass wir geschönte Ergebnisse haben wollen . Im ersten Quartal dieses Jahres wird das Gutachten vorliegen" (Drs. 19/95). Wie wurde im Vorfeld von der Landesregierung geprüft, ob bei UNIQUE durch die Mitgliedschaft im "Verein für verantwortungsvolle Waldwirtschaft e.V." und der FSC-Zertifizierung die vom Ministerium gewünschte Neutralität für die Erstellung eines FSC-Gutachtens vorliegt? Der für die Durchführung der Vergabe erstellte Anforderungskatalog des Ministeriums ist für die Auswahlentscheidung verbindlich festgelegt worden. Für die Bewertung waren folgende Kriterien maßgebend: 1. Erfahrungen mit der Bewertung der FSC-Zertifizierung (Referenzen), 2. Qualität des Konzepts, in dem dargestellt werden musste, wie der Auftrag ausgeführt wird, welche Methodik gewählt wird, und in dem der auftragsbezogene Mitarbeitereinsatz unter Benennung der konkret einzusetzenden Mitarbeiter und deren Qualifikation darzulegen ist. Die Bewertung der Qualität des Konzeptes erfolgte anhand dessen Sachgerechtigkeit, Plausibilität , Schlüssigkeit und Transparenz. Für alle Kriterien waren entsprechende Punktebewertungen hinterlegt, 3. Preis. Ferner hatten die Bewerbungen eine entsprechende Zuverlässigkeitserklärung und Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) beizulegen. Weder wurde eine Mitgliedschaft bei FSC zur Voraussetzung für eine Bewerbung gemacht, noch wurde eine Mitgliedschaft als Ausschlusskriterium für die Gutachtenerstellung angesehen. Als Referenzen hatte UNIQUE bei der Einreichung des Angebots auf die Zusammenarbeit mit FSC Deutschland und auf Kooperationen mit der Waldbewirtschaftung in Südamerika hingewiesen . Frage 4. Wie hoch sind die Kosten für das Gutachten durch UNIQUE veranschlagt? Das externe Gutachten ist mit einem Kostenansatz in Höhe von 58.310 € zuzüglich eines Betrags in Höhe 11.900 € für den Nachtrag veranschlagt. Frage 5. Ist UNIQUE Mitglied im FSC A.C. Mexico? Hierzu liegen dem Ministerium keine Erkenntnisse vor. Frage 6. Auf der ULA-Sitzung vom 9. November 2017 wurde auf meine Nachfrage von der Ministerin verneint, dass das UNIQUE-Gutachten dem Ministerium vorliegt. Auf der Homepage der UNIQUE ist nachzulesen, das Gutachten sei im August 2017 fertig gestellt worden. Stimmt die Aussage von UNIQUE und falls ja: wo ist das Gutachten nachzulesen? Soweit der Landesregierung bekannt, war auf der Homepage von UNIQUE als eine Referenz der Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgeführt; hier war auch der ursprünglich geplante Projektzeitraum bis August 2017 angegeben . Tatsächlich wurde dieser Zeitrahmen nicht eingehalten. Dem Ministerium liegt aktuell erst der Entwurf des Gutachtens vor. Wie in derartigen Angelegenheiten üblich, erfolgt nach Zugang eine umfassende Prüfung, in der offene Fragen geklärt werden und, sofern erforderlich, sprachliche Anpassungen vorgenommen werden können. Seitens des Ministeriums ist das Gutachten noch nicht abgenommen. Sobald dies erfolgt ist, wird das Gutachten wie zugesagt veröffentlicht . Frage 7. Ist die Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser ebenfalls Mitglied im „Verein für verantwortungsvolle Waldwirtschaft e.V."? Falls ja: Warum wird diese relevante Mitgliedschaft nicht auf der Homepage des Landtages oder des Ministeriums aufgeführt? Frau Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser ist als Privatperson Mitglied im Verein für verantwortungsvolle Waldwirtschaft e. V. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5427 3 Frage 8. Was genau war die Aufgabenstellung und der Auftrag der Landesregierung an die Stellungnahme von Hessen-Forst zur FSC-Zertifizierung des Staatswaldes? Mit Erlass vom 23. Juli 2015 zur Umsetzung der zweiten Staffel an Forstämtern ist der Landesbetrieb Hessen-Forst gebeten worden, dem Ministerium einen Bericht zu den ökologischen und ökonomischen Ergebnissen des ersten Umsetzungsschrittes (1. Staffel) auf Basis der bisherigen Erfahrungen vorzulegen. Diese interne Stellungnahme wurde durch den Landesbetrieb mit Datum vom 31. Mai 2016 dem Ministerium vorgelegt. Die Stellungnahme des Landesbetriebes lag den Gutachtern vor und floss in die Begutachtung ein. Frage 9. Wie beurteilt die Landesregierung die Stellungnahme von Hessen-Forst zur FSC-Zertifizierung des Staatswaldes vom 23.07.2015? Auf die Ausführungen zu Frage 8 wird verwiesen Wiesbaden, 19. Dezember 2017 Priska Hinz