Kleine Anfrage des Abg. Grüger (SPD) vom 17.11.2017 betreffend geplante Intercity-Linie 34 von Frankfurt bis Münster und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: An der von der Deutschen Bahn laut Wetzlarer Neuen Zeitung vom 11.11.2017 für 2019 angekündigten neuen Intercity-Linie 34 zwischen Frankfurt und Münster gibt es laut des angegebenen Berichts in der WNZ erhebliche Kritik. Insbesondere werden Nachteile für Pendler befürchtet. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Planung der Intercity (IC) - Linie 34 ist eine Initiative der DB Fernverkehr AG, die damit auf langjährige Kritik an der Einstellung des bis 2001 bestehenden Fernverkehrsangebots in diesem Korridor (InterRegio) reagiert. Die DB Fernverkehr AG stimmt ihre Planung zum hessischen Streckenabschnitt mit dem für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zuständigen Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ab. Die neue IC-Linie würde neue Direktverbindungen in das östliche Ruhrgebiet, nach Münster und zu weiteren Zielen in Westfalen schaffen. Ein Zugpaar soll nach Norddeich/Mole durchgebunden werden. In Hamm, Letmathe, Siegen und Frankfurt/Main sind attraktive Umsteigebeziehungen zu verschiedenen Linien des Nah- und Fernverkehrs geplant. Die Landesregierung würde es begrüßen, wenn für Mittelhessen ein zusätzliches Fernverkehrsangebot, das es ermöglicht, zusätzliche Fahrgäste für den umweltfreundlichen Schienenverkehr zu gewinnen, realisiert werden könnte. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Sind der Landesregierung Pläne für eine Intercity-Linie 34 zwischen Frankfurt und Münster bekannt ? Ja, die Pläne für eine Intercity-Linie 34 sind der Landesregierung bekannt. Frage 2. Wann startet die Intercity-Linie 34? Die aktuellen Planungen der DB Fernverkehr AG gehen von der Betriebsaufnahme zum Dezember 2020 aus. Der ursprünglich geplante Termin zum Dezember 2019 war wegen der erforderlichen Vorlaufzeiten nicht mehr möglich. Neben den Abstimmungsprozessen in Hessen sind umfangreiche Abstimmungen auch mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen erforderlich. Frage 3. An welchen Bahnhöfen auf hessischer Seite soll die Intercity-Linie 34 halten? Ist es richtig, dass kein Halt in Gießen vorgesehen ist? Planmäßige Halte sollen in Bad Nauheim, Wetzlar und Dillenburg sein. Für Gießen ist kein Halt vorgesehen, um eine kurze Reisezeit aus dem Lahn-Dill-Kreis nach Frankfurt zu ermöglichen . Die Halte der IC-Linie 26 (Stralsund - Hamburg - Kassel - Gießen - Frankfurt - Karlsruhe ) in Gießen bleiben davon unberührt. Frage 4. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation auf der Bahnstrecke zwischen Dillenburg , Wetzlar, Gießen und Frankfurt? Kommt es nach Erkenntnissen der Landesregierung aktuell zu Überlastungen und/oder Verspätungen auf der Strecke? Die Pünktlichkeit liegt für das Teilnetz Mittelhessen bei 90,6 %, für das Teilnetz Main-Lahn- Sieg bei 90,2% und für das Teilnetz Main-Weser bei 82 %. Wegen dichter Streckenbelegung Eingegangen am 4. Januar 2018 · Bearbeitet am 8. Januar 2018 · Ausgegeben am 12. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5428 04. 01. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5428 insbesondere zwischen Frankfurt und Friedberg kommt es im Störungsfall zu Verspätungsübertragungen . Um eine grundlegende Verbesserung der Pünktlichkeit zu erreichen, muss dieser Abschnitt ausgebaut werden. Dies wird im Zusammenhang mit dem Bau separater S-Bahngleise für die S6 Frankfurt-West - Bad Vilbel - Friedberg realisiert. Frage 5. Welche Auswirkungen hätte aus Sicht der Landesregierung die Intercity-Linie 34 auf die Verbindungen des Regionalexpresses auf der Strecke, dessen Taktung und dessen Pünktlichkeit? Nach Mitteilung der DB Fernverkehr AG und des RMV sind für den Fall der Realisierung der IC-Linie 34 Anpassungen des Nahverkehrsangebots erforderlich, um optimale Umsteigebeziehungen und zusätzlichen Nutzen für die Fahrgäste zu ermöglichen und um die Zugfahrten in einem eingleisigen Abschnitt im Raum Siegen durchführen zu können. Eine Konkurrenz von Fern- und Nahverkehr solle vermieden werden. Ziel der Planung der Deutschen Bahn sei es, für Wetzlar und Dillenburg die Anzahl schneller Direktverbindungen nach Frankfurt (unter Umfahrung von Gießen) zu erhöhen. Statt der heute nur einmal am Tag verkehrenden Direktzüge würde in dieser Relation ein zwei Stundentakt angeboten . Die IC-Züge seien durch die Umfahrung von Gießen rund zehn Minuten schneller als der Regionalexpress. Insgesamt könne die Zahl der umsteigefreien Direktverbindungen ab Wetzlar und Dillenburg nach Frankfurt im Vergleich zum derzeitigen RE-Angebot nahezu verdoppelt werden, da in den Stunden, in denen der zweistündlich geplante IC verkehren soll, bisher im Regionalverkehr ein Umstieg in Gießen erforderlich ist. Die Sitzplatzkapazitäten im Zulauf auf Frankfurt würden durch den IC deutlich erhöht. Frage 6. Ist es richtig, dass Nutzer von Jahres- oder Monatstickets des RMV die vermutlich schnellere IC- Verbindung nicht nutzen dürften? Wie beurteilt die Landesregierung die daraus resultierenden Folgen insbesondere für Pendlerinnen und Pendler? Im RMV gibt es für Jahres- und Monatskarten Regelungen zur Mitfahrt in IC-Zügen der Deutschen Bahn. Ob es im RMV für die IC-Linie 34 eine entsprechende Regelung geben wird bzw. wie hoch dieser Aufpreis für die Städte im Geltungsbereich des RMV-Tarifs entlang der IC- Linie 34 ggfs. sein wird, muss noch zwischen dem RMV und DB Fernverkehr AG verhandelt werden. Die Landesregierung sieht - eine Einigung über die Tarifanerkennung vorausgesetzt - in dem neuen Verkehrsangebot Vorteile auch für Pendler, da zusätzliche und schnellere Verbindungen angeboten werden können. Frage 7. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Pendlerinnen und Pendler günstige und zuverlässige Verbindungen auf der Strecke zwischen Dillenburg, Wetzlar, Gießen und Frankfurt zu gewährleisten? Das Land Hessen stellt dem gemäß Hessischen ÖPNV Gesetz zuständigen Aufgabenträger, dem RMV, in den Jahren 2017 bis 2021 im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung rund 2.968 Mio. € zur Finanzierung regionaler Verkehrsleistungen zur Verfügung. Die konkrete Festlegung der Verkehrsangebote und weiteren Leistungsbestandteile erfolgt im RMV - soweit erforderlich in verbundübergreifender Abstimmung - nach Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat . Dies gilt für den Fall der Realisierung der IC-Linie 34 auch für das dann erforderliche integrierte Verkehrsangebot im Korridor Dillenburg - Wetzlar - Gießen - Frankfurt (siehe Antwort auf die Frage 5). Das Land Hessen ist - wie die lokalen Aufgabenträger - als Gesellschafter des RMV an diesem Prozess beteiligt. Die Tarifgestaltung ist ebenfalls Aufgabe des Verkehrsverbundes . Die Festlegungen hierzu erfolgen in gleicher Weise. Das Land Hessen fördert darüber hinaus den Ausbau der Infrastruktur für den Nahverkehr, wie im vorliegenden Fall durch den Ausbau der S 6 zwischen Frankfurt und Friedberg mit dem Bau zweier zusätzlicher S-Bahn Gleise. Dadurch wird die Pünktlichkeit des Regional- und des Fernverkehrs verbessert und zusätzliche Kapazitäten bereitgestellt. Wiesbaden, 18. Dezember 2017 Tarek Al-Wazir