Kleine Anfrage der Abg. Cárdenas (DIE LINKE) vom 23.06.2014 betreffend Sozialindex für die Lehrerzuweisung und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Koalitionsvereinbarung von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, "die Lehrerzuweisung nach Sozialindex (…) um 300 Stellen auszuweiten und damit zu verdoppeln" und Schulen gezielt dabei zu unterstützen, "noch besser auf Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf eingehen zu können". Außerdem sollen "für einen noch zielgenaueren Einsatz der Sozialindex-Stellen (...) diesbezügliche Absprachen mit den Schulen und Schulträgern getroffen werden." Das bisherige Verteilungsverfahren, bei dem sich drei der vier Zuweisungsfaktoren (Arbeitslosenquote, Anteil der Hartz-IV-Empfänger und Anteil der Einfamilienhäuser) auf die gesamte politische Gemeinde bezogen , führte dazu, dass insbesondere in den Großstädten mit einer sehr disparaten Sozial- und Wohnstruktur die Schulen in den wohlhabenden Stadtteilen genauso viele Stunden erhielten wie Schulen in sozial benachteiligten , armen Stadtteilen. Dasselbe gilt für die Tatsache, dass der Sozialindex an die Durchschnittswerte des Wohnorts gebunden ist. Dies hat zur Folge, dass die Stunden auch den Schulen zugewiesen wurden, die Schülerinnen und Schüler aus bildungsbenachteiligten Familien strukturell ausschließen oder in geringerem Umfang aufnehmen. Dokumentiert ist, dass durch die Anrechnung von 20 % der DaZ-Stunden Schulen im sozialen Brennpunkt mit einem hohen Anteil von Migrantinnen und Migranten und Seiteneinsteigern und einer entsprechend hohen Zuweisung für zusätzlichen Deutschunterricht überhaupt keinen Zuschlag nach dem Sozialindex bekamen , weil dieser vollständig durch die Anrechnung der DaZ-Stunden "aufgebraucht" wurde. Schulleiterinnen und Schulleiter haben das Hessische Kultusministerium wiederholt darauf hingewiesen, dass es sich bei der Zuweisung von DaZ-Stunden und dem "Nachteilsausgleich" auf Grund sozialer Konfliktlagen und Disparitäten um zwei völlig unterschiedliche Bedarfe von Schulen handelt. Vorbemerkung des Kultusministers: Sozial benachteiligte Schulen gibt es nicht nur aufgrund eines hohen Zuwandereranteils, sondern auch durch ungünstige Werte in anderen sozialen Bereichen. Nach umfangreichen, wissenschaftlich abgesicherten Analysen sind auch der Anteil der Sozialhilfeempfänger, der Arbeitslosenanteil und der Anteil der Einfamilienhäuser in einer Gemeinde aussagekräftige Indikatoren zur Beschreibung der sozialen Lage. Der der sozial indizierten Lehrerzuweisung zugrunde liegende Sozialindex basiert auf allen vier genannten Indikatoren. In bestimmten hessischen Regionen, wie z.B. der Stadt Kassel, sind die Indikatoren Anteil der Sozialhilfeempfänger, Arbeitslosenanteil und Anteil der Einfamilienhäuser von höherer Bedeutung als der Zuwandereranteil. Daher profitiert z.B. die Stadt Kassel in der sozial indizierten Lehrerzuweisung von den drei erstgenannten Indikatoren. Demgegenüber profitieren Schulen, die einen hohen Zuwandereranteil haben, sowohl von der sozial indizierten Lehrerzuweisung als auch von der Zuwandererförderung. Damit diese Schulen aus Sicht des Gesamtsystems nicht über Gebühr gefördert werden, wird ein Teil der Zuwandererförderung auf den Zuschlag der sozial indizierten Lehrerzuweisung angerechnet. Dabei orientiert sich der Prozentsatz in Höhe von 20 % an der Bedeutung des Indikators Zuwandereranteil, der innerhalb des Sozialindexes ein Gewicht von 28 % hat. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele zusätzliche Stellen werden im Schuljahr 2014/2015 zur Verfügung gestellt? Nach dem aktuellen Stand der Lehrerzuweisung sind 60 Stellen als erste Rate der geplanten Erhöhung im Umfang von 300 Stellen für das kommende Schuljahr 2014/15 zugewiesen. Eingegangen am 2. September 2014 · Ausgegeben am 4. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/543 02. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/543 Frage 2. Welche Schulen (bitte Name, Ort und Schulform) werden von diesen zusätzlichen Stellen profi- tieren, welche haben nach dem alten Verteilungsverfahren profitiert? Im Schuljahr 2013/14 haben nach dem erstmals angewendeten Verteilungsverfahren 536 Schulen einen Zuschlag aus der sozial indizierten Lehrerzuweisung erhalten (vergleiche Anlage 1). Durch die Neuberechnung und die Erhöhung der Ressource auf insgesamt 360 Stellen ist die Anzahl der Schulen mit einem sozial indizierten Zuschlag im Schuljahr 2014/15 auf 631 Schulen gestiegen (vergleiche Anlage 2). Von diesen 631 Schulen hat sich der Zuschlag bei 321 Schulen im Vergleich zum Vorjahr erhöht (vergleiche Anlage 3). Darunter fallen 95 Schulen, die im Schuljahr 2014/15 erstmals den Zuschlag erhalten werden (vergleiche Anlage 4). Aufgrund des Ministerentscheids wird für den Zeitraum von drei Schuljahren keine Schule eine geringere Förderung erhalten als im Einführungsjahr (Schuljahr 2013/14) der sozial indizierten Lehrerzuweisung. Diese Entscheidung gilt somit auch noch für das Schuljahr 2015/2016. Durch diese Vorgehensweise wird für drei Jahre eine Förderungskontinuität gewährleistet. Frage 3. Wie kann sichergestellt werden, dass die Stellen tatsächlich den Schulen in sozialen Brennpunk- ten zugewiesen werden? Durch die detaillierte und objektive Berechnung der sozial indizierten Lehrerzuweisung auf Basis statistisch abgesicherter Merkmale wird dies sichergestellt. Eine entsprechende Prüfung zeigte, dass von den 61 Schulen in der Stadt Kassel nur zwei Gymnasiale Oberstufenschulen und eine Grundschule keine sozial indizierte Zuweisung erhalten. In der Stadt Offenbach erhalten alle 28 Schulen eine sozial indizierte Lehrerzuweisung. In Frankfurt erhalten von den 157 Schulen alle außer dem Hessenkolleg eine sozial indizierte Lehrerzuweisung . Frage 4. Ist beabsichtigt, die Anrechnung der Stunden für die Sprachförderung (Deutsch als Zweitspra- che) aufzuheben? In meiner Vorbemerkung wurde die Anrechnung der Zuwandererförderung in Höhe von 20 % Zuschlag der sozial indizierten Lehrerzuweisung begründet. Die Sprachförderung Deutsch als Zweitsprache (DaZ) zählt zur Zuwandererförderung. Die Aufhebung der Anrechnung dieser Maßnahme ist daher nicht beabsichtigt. Ergänzend sei allerdings darauf hingewiesen, dass im Schuljahr 2014/15 die Zuweisung für Intensivkurse nicht mehr angerechnet wird. Frage 5. Wie soll in Zukunft dem besonderen Sprachförderbedarf von zweisprachig aufwachsenden Kin- dern und Jugendlichen, egal, ob sie sozial benachteiligt sind oder nicht, mit besonders geschultem Lehrpersonal entsprochen werden? Grundsätzlich erfüllen alle Schulen des Landes Hessen im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages , wie er in § 2 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 2014 (GVBl. S. 134), verankert ist, und der dafür zur Verfügung gestellten Ressourcen wichtige Integrationsaufgaben sowohl für die bereits in Hessen lebenden als auch für die neu einreisenden Migrantinnen und Migranten . In der Verordnung des Hessischen Kultusministeriums zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. Nr. 9/2011 S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. April 2014 (ABl. Nr. 6/2014 S. 234), werden darüber hinaus vielfältige Maßnahmen und Regelungen im Schulbereich beschrieben, die der Integration von Migrantinnen und Migranten dienen. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist für eine erfolgreiche Integration von zentraler Bedeutung . So liegt der Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit einem Migrationshintergrund im schulischen Bereich ein im Hessischen Kultusministerium entwickeltes und auf ihre jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittenes Gesamtförderkonzept zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse und damit ihrer schulischen Situation zugrunde, das auch (Kinder von) Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler(n) einbezieht und das die optimale Förderung der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund mit Blick auf ihre unterschiedlichen Altersgruppen, ihre kulturelle Vorbildung, ihre sozial-emotionalen Voraussetzungen sowie ihre sehr heterogenen sprachlichen Voraussetzungen sicherstellt. Dieses berücksichtigt die unterschiedlichen sprachlichen Ausgangssituationen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und ermöglicht die jeweils angemessene und altersgemäße Sprachförderung. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/543 3 Im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sind grundsätzlich zwei Gruppen zu unterscheiden: - Zum einen Kinder und Jugendliche, die mit keinen oder nur geringen Deutschkenntnissen aus dem Ausland kommend in unser Schulsystem integriert werden müssen. Diese werden als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bezeichnet. - Zum anderen Kinder und Jugendliche, die in Deutschland geboren oder bereits im Vorschulalter zugezogen sind, gleichwohl die deutsche Sprache noch nicht so gut beherrschen, dass sie den Anforderungen des Unterrichts in Wort und Schrift in Abhängigkeit von Jahrgangsstufe und Schulform in angemessener Weise gerecht werden können. Das Gesamtförderkonzept auf der Grundlage der vorstehend aufgeführten Verordnung des Hessischen Kultusministeriums umfasst: - freiwillige, kostenlose zwölfmonatige Vorlaufkurse für schulpflichtig werdende Kinder zugewanderter Eltern, die vor ihrer Einschulung noch nicht über die erforderlichen Deutschkenntnisse für den Unterricht einer ersten Klasse verfügen; - verpflichtende schulische Sprachkurse oder verpflichtender Besuch einer Vorklasse für schulpflichtige Kinder bei Zurückstellung vom Schulbesuch wegen nicht hinreichender Sprachkenntnisse; - Intensivklassen und Intensivkurse für Neuankömmlinge (sog. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ), die über keine bzw. nur geringe Deutschkenntnisse verfügen und dem Unterricht in einer Regelklasse noch nicht folgen können; Intensivklassen bzw. Intensivkurse sind häufig jahrgangs- und schulformunabhängig angelegt, die Empfehlung für die Schulform wird erst dann ausgesprochen, wenn das Kind bzw. der Jugendliche die für die Teilnahme am Regelunterricht erforderlichen grundlegenden Kenntnisse erworben hat. Die Dauer der Intensivmaßnahmen richtet sich nach den erworbenen Deutschkenntnissen, in der Regel nehmen die Schülerinnen und Schüler zwischen einem und drei Jahren an Intensivmaßnahmen teil. - Alphabetisierungskurse für Kinder und Jugendliche, die im fortgeschrittenen Schulalter ohne jegliche schulische Vorbildung in unser Bildungssystem integriert werden und die deutsche Sprache in Wort und Schrift erlernen müssen. - Deutsch-Förderkurse für Schülerinnen und Schüler, die sich zwar verständigen können, die deutsche Sprache jedoch in Wort und Schrift noch nicht so beherrschen, dass sie die Anforderungen des Regelunterrichts problemlos erfüllen können. Die sprachliche Erstintegration von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern findet im Rahmen von "Intensivmaßnahmen" statt. Intensivmaßnahmen gliedern sich in Intensivklassen, Intensivkurse und Alphabetisierungskurse. Darüber hinaus gibt es noch die Fördermaßnahme "Deutsch & PC" als besondere Form des Regelunterrichts an 73 Grundschulen mit hohem Zuwandereranteil mit dem Ziel einer intensiven Sprachförderung, insbesondere im Deutsch- und Mathematikunterricht. Die Schülerinnen und Schüler werden parallel zum Klassenverband in eigenen Fördergruppen unterrichtet. Mit den vorstehend aufgeführten Maßnahmen wird die Förderung von Kindern und Jugendlichen der unterschiedlichen Altersstufen und der jeweiligen Bildungsgänge mit ihren heterogenen kulturellen Vorerfahrungen und mit ihren jeweils unterschiedlichen Deutschkenntnissen sichergestellt . Im Schuljahr 2013/14 konnten mehr als 68.000 Schülerinnen und Schüler an speziell eingerichteten Deutschfördermaßnahmen teilnehmen. Aufgrund der zurzeit ansteigenden Zahl an Zuwanderungen - sei es im Rahmen von Asylgesuchen oder im Rahmen der EU-Zuwanderung - wurden umfangreiche zusätzliche Maßnahmen seitens des Hessischen Kultusministeriums für die Sicherstellung des frühzeitigen Erwerbs der deutschen Sprache in die Wege geleitet. Die Ressourcen für die Lehrerstellen im Bereich der Intensivmaßnahmen für das Schuljahr 2014/15 wurden um insgesamt 50,00 Stellen erhöht. In der Summe wurden somit 1.070,00 Lehrerstellen für die sprachliche Förderung von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Herkunftssprache für die im kommenden Schuljahr 2014/15 bevorstehenden sprachlichen Integrationsaufgaben im Bereich "Deutsch als Zweitsprache" bereitgestellt. Für die Beratung und Unterstützung der neu zuwandernden Familien aus dem Ausland wurde das Stellenkontingent in den Aufnahme- und Beratungszentren für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den Staatlichen Schulämtern ebenfalls den erhöhten Bedarfen in den Regionen angepasst und entsprechend den Zuwanderungszahlen in den Staatlichen Schulämtern erhöht. Ziel dieser Beratungen ist die optimale Unterbringung der Kinder und Jugendlichen in geeigneten Sprachfördermaßnahmen sowie die Verbesserung der familiären Ausgangslage durch Kooperation mit außerschulischen Institutionen. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/543 In allen Staatlichen Schulämtern stehen geschulte Fachberaterinnen und Fachberater für die Fortbildung und Beratung der Lehrkräfte in Deutschfördermaßnahmen zur Verfügung. Um sicherzustellen , dass ausreichend Lehrkräfte vorhanden sind, um die genannten Maßnahmen durchzuführen, werden zahlreiche Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich "Deutsch als Zweitsprache" angeboten. Hierzu zählen: - Fortbildungsangebote für Lehrkräfte in Vorlaufkursen zum Umgang mit Sprachförderprogrammen , Sprachstandsdiagnostik und Sprachförderung wie z.B. Fortbildungen zum Einsatz des Programms "Deutsch für den Schulstart", das in Zusammenarbeit mit der RuprechtKarls -Universität in Heidelberg entwickelt wurde und in Vorlaufkursen und in der Grundschule zur Sprachförderung eingesetzt wird. "Deutsch für den Schulstart" ist ein umfassendes Sprachförderprogramm zur Unterstützung von Vorschülerinnen und -schülern sowie Schulanfängerinnen und -anfängern mit Deutsch als Erst- oder Zweitsprache. Das Programm beruht auf den Erkenntnissen der Spracherwerbsforschung und Sprachdidaktik und ist wissenschaftlich fundiert. - Fortbildungsangebote für Lehrkräfte im Bereich "Deutsch als Zweitsprache" für den Unterricht in Intensivklassen und -kursen mit besonderem Schwerpunkt auf Sprachdiagnostik und -förderung. - Fortbildungsangebote für Lehrkräfte insbesondere im Grundschulbereich und für die Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I in "Deutsch als Zweitsprache". In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die sprachliche Förderung von Schülerinnen und Schülern nicht nur Aufgabe eigens hierfür eingerichteter Deutschfördermaßnahmen, sondern im Rahmen der individuellen und optimalen Förderung Aufgabe jedweden Unterrichts ist, unabhängig vom Fach sowie über alle Schulformen und Jahrgangsstufen hinweg. Ergänzt werden die Fortbildungsangebote durch Maßnahmen zur Unterrichtsentwicklung und Qualitätssicherung im Bereich "Deutsch als Zweitsprache". Hierzu zählen: - eine eigens entwickelte Handreichung zur Methodik und Didaktik betreffend "Deutsch als Zweitsprache". - die Pilotierung des Deutschen Sprachdiploms I (DSD I) der Kultusministerkonferenz: Im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojekts, beginnend mit dem Schuljahr 2012/13, erprobt das Hessische Kultusministerium, inwiefern das Deutsche Sprachdiplom I die sprachliche Erstintegration von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in Intensivmaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache noch weiter unterstützen kann. Eine Fortbildungsreihe zur Durchführung der Pilotierungsphase in den Schulen wird mit den unterrichtenden Lehrkräften durchgeführt. Im Schuljahr 2013/14 konnten 232 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger erfolgreich das Deutsche Sprachdiplom I der KMK erwerben. - die Kooperation mit der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt a.M. seit dem Jahr 2010 im Rahmen von "LiSe-DaZ (Linguistische Sprachstandserhebung)" - einem Sprachstandsverfahren, das sich sowohl mit Blick auf die Förderdiagnostik wie auch mit Blick auf die Praktikabilität im Unterricht in Vorlaufkursen bewährt hat. Die "Linguistische Sprachstandserhebung" erfolgt unter besonderer Berücksichtigung des Deutscherwerbs als Zweitsprache. - die Kooperation mit der Technischen Universität in Darmstadt seit dem Jahre 2014 zur Entwicklung eines DaZ-Curriculums. - die Kooperation mit der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg seit 2006 im Rahmen von "Deutsch für den Schulstart". Wiesbaden, 19. August 2014 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden  www.Hessischer-Landtag.de 0543_Anlagen.pdf KA543_Anlage1 KA543_Anlage2 KA543_Anlage3 KA543_Anlage4