Kleine Anfrage der Abg. Habermann, Alex und Di Benedetto (SPD) vom 20.11.2017 betreffend Lehrermangel an Grundschulen im Bezirk des Staatlichen Schulamts für Stadt und Kreis Offenbach und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Verschiedenen Presseberichten war zu entnehmen, dass das Problem des Lehrermangels an Grundschulen weiterhin ungelöst ist. Zukünftig soll dem Lehrermangel auch mit dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen für Gymnasiallehrkräfte im Bereich des Grundschullehramts entgegengewirkt werden. Vorbemerkung des Kultusministers: Um dem durch die nicht vorhersehbare Zuwanderung entstandenen Bedarf an Grundschul- und Förderschullehrkräften zu begegnen, hat die Hessische Landesregierung bereits Anfang des Jahres 2017 ein Maßnahmenpaket angestoßen: 1. Kurzfristig wirkend: Reaktivierung von erst kürzlich in den Ruhestand Getretenen und Verlängerung der Dienstzeit von Grundschul- und Förderschullehrkräften, die hieran Interesse haben. 2. Mittelfristig wirkend: ein Programm zur Weiterqualifikation von bislang nicht eingestellten Gymnasial- und Hauptschul- und Realschullehrkräften für den Unterricht an Grundschulen bzw. Förderschulen. 3. Langfristig wirkend: Ausweitung von Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen. Diese Maßnahmen wurden zügig umgesetzt und zeigen erste Erfolge: 1. Es gingen zahlreiche Rückmeldungen der angeschriebenen Lehrkräfte und Pensionäre ein; auf die Antwort des Kultusministeriums auf die Kleine Anfrage betreffend Weiterbeschäftigung von pensionierten Lehrkräften, Drucksache 19/5704, wird verwiesen. 2. Im Sommer 2017 starteten Weiterqualifizierungsmaßnahmen mit ca. 140 (Grundschule) und ca. 80 (Förderschule) Teilnehmenden - eine zweite Staffel mit einer Kapazität von 200 Plätzen (Grundschule) begann zum 1. Februar 2018 bzw. wird mit 80 Plätzen (Förderschule) zum 1. Juni 2018 beginnen. 3. Die Studienplatzkapazitäten an den hessischen Hochschulen wurden ab dem kommenden Wintersemester für die Lehrämter an Grundschulen und an Förderschulen um 315 Plätze ausgeweitet. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Mittels welcher Verfahren erfolgte die Zuweisung von Lehrkräften zu Schuljahresbeginn 2017/2018 in die Grundschulen im Bezirk des Staatlichen Schulamts für Stadt und Kreis Offenbach ? (Bitte aufschlüsseln nach Schulen.) Seit dem Schuljahr 2009/2010 wird das zentrale Zuweisungsverfahren für alle öffentlichen Schulen des Landes Hessen angewendet. Bei diesem Verfahren werden die für die Grundunterrichtsversorgung und Deputate (Schulleiter-, Schulleitungs- und Schuldeputat) nach der jeweils gültigen Pflichtstundenverordnung benötigten Stunden zentral ermittelt und den Schulen mitgeteilt . Die sich daraus ergebenden Stellen werden den zuständigen Staatlichen Schulämtern zugewiesen . Für jede Schule wird die Grundunterrichtsversorgung auf Basis der Schülerzahlen und der sich daraus ergebenden Sollklassen ermittelt. Vor Schuljahresbeginn werden dafür die von den Schulen erhobenen Schülerzahlprognosen zugrunde gelegt (Prognosephase). Die endgültige Höhe der Eingegangen am 19. März 2018 · Bearbeitet am 19. März 2018 · Ausgegeben am 28. März 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5436 19. 03. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5436 Grundunterrichtsversorgung eines Schuljahres basiert auf den Daten der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) am dritten Sonntag nach Schuljahresbeginn. Anhand der plausibilisierten Schülerzahlen werden die notwendigen Sollklassen berechnet. Grundlage dafür bildet die Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen (Klassengrößenverordnung) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Derzeit beträgt der Klassenteiler in der Grundschule 25. Die für eine Sollklasse benötigten Stunden ergeben sich aus den in den Stundentafeln ausgewiesenen Pflichtstunden pro Fach und einem Zuschlag, der in der Grundschule für Differenzierungsmöglichkeiten genutzt werden kann. Die Berechnung der einer Schule zustehenden Deputate erfolgt nach der jeweils gültigen Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrkräfte (Pflichtstundenverordnung) auf Basis der Schülerzahlen des jeweils letzten Erhebungsstichtags der allgemeinen Schulstatistik. Die jeweilige Höhe der Deputate wird den Schulen bereits während der Prognosephase mitgeteilt. Neben der zentral ermittelten Grundunterrichtsversorgung und den Deputaten gibt es weitere Zuweisungen für Schulen, die teilweise zentral ermittelt werden oder einem dezentralen Verfahren unterliegen. So zählen zu den zentral ermittelten Sonderzuweisungen bspw. der Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung (4 % bzw. 5 %), die Stunden für den indikatorbezogenen und integrationsfördernden Sozialindex, der Mehrbedarf für Ethik und islamischen Religionsunterricht in der Grundschule und die Zuweisung für Intensivklassen. Für Schulen mit ganztägigen Angeboten bzw. Ganztagsschulen werden die dafür benötigten Stellen/Stunden in Absprache mit den Schulträgern zugewiesen. Für dezentrale Zuweisungsgebiete (inklusiver Unterricht, Intensivkurse, Vorlaufkurse, DaZ, Unterricht in der Herkunftssprache) wird den Staatlichen Schulämtern jeweils ein Stellenkontingent zugewiesen, das sie unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten auf die Schulen verteilen . Eine zentrale Zuweisung ist aufgrund der Unterschiedlichkeit der einzelnen Schulen insofern nicht angebracht. Frage 2. Wie stellen sich die Zahlen zu Neueinstellungen von Grundschullehrkräften im Bezirk des Staatlichen Schulamts Stadt und Kreis Offenbach zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 dar? (Bitte aufschlüsseln nach Schulen). Die Angaben bis zum Stichtag 30. November 2017 können Anlage 1 entnommen werden. Frage 3. Wie viele Stellen blieben unbesetzt bzw. konnten noch nach Beginn des Schuljahres nachbesetzt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Schulen.) Die Grundschulen im Schulamtsbezirk konnten zu Schuljahresbeginn unter Einbeziehung der Lehrkräfte mit Tarifverträgen bis auf 20 Stellen vollumfänglich mit Unterrichtsstunden versorgt werden. In den davon betroffenen Schulen konnte die Grundunterrichtsversorgung damit vollständig gewährleistet und außerdem eine zusätzliche tatsächliche Versorgung mit eingesetzten Lehrkräften zwischen 10 % und 68 % über die Grundunterrichtsversorgung hinaus realisiert werden (siehe nachfolgende Tabelle). Schulname Schulort Versorgung (Lehrer-IST) der Schule in Relation zur Grundunterrichtsversorgung Grundschule Buchhügel Offenbach 143 % Beethovenschule Offenbach 151 % Eichendorffschule Offenbach 168 % Friedrich-Ebert-Schule Offenbach 154 % Goetheschule Offenbach 147 % Humboldtschule Offenbach 137 % Schule Bieber Offenbach 120 % Gartenstadtschule Rodgau 137 % Schule an den Linden Rödermark 123 % Selma-Lagerlöf-Schule Dreieich 136 % Dietrich-Bonhoeffer-Schule Dietzenbach 137 % Karl-Nahrgang-Schule Dreieich 126 % Waldschule Obertshausen 166 % Albert-Schweitzer-Schule Langen 131 % Hans-Christian-Andersen-Schule Neu-Isenburg 134 % Schillerschule Dreieich 110 % Aue-Schule Dietzenbach 145 % Lauterbornschule Offenbach 142 % Münchhausenschule Rodgau 123 % Sonnenblumenschule Langen 149 % Grundschule Buchenbusch Neu-Isenburg 144 % Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5436 3 Bis zum 1. Februar 2018 konnten sieben weitere Stellen an den genannten Schulen besetzt werden . Frage 4. Nach welchen Kriterien erfolgt die Verteilung von Lehrkräften an hessische Grundschulen über das landesweite Ranglistenverfahren? Frage 5. Wie wird über das landesweite Ranglistenverfahren einer Ungleichverteilung von Lehrkräften im Bezirk des Staatlichen Schulamts für Stadt und Kreis Offenbach entgegengewirkt? Die Fragen 4 und 5 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Jede Lehrkraft bewirbt sich bei der Ranglistenbewerbung gezielt für einen oder mehrere Schulamtsbezirke . Nachdem die Gesamtstellenzahl durch die zentrale Zuweisung den Staatlichen Schulämtern - wie in der Antwort zu Frage 1 beschrieben - zur Verfügung gestellt wurde, verteilt das Staatliche Schulamt unbefristete Einstellungsmöglichkeiten an die Schulen. Gemäß den Regelungen des aktuell geltenden Erlasses zu den Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über das zu wählende Einstellungsverfahren , das Lehramt und die Fächer. Frage 6. Wie stellt sich die diesjährige Verteilung von Lehrkräften über das landesweite Ranglistenverfahren im Staatlichen Schulamt Stadt und Kreis Offenbach dar? (Bitte aufschlüsseln nach Schulen.) Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Frage 7. Wie viele zusätzliche Lehrkräfte wurden dem Staatlichen Schulamt Stadt und Kreis Offenbach im Vergleich zum Schuljahr 2016/2017 zugewiesen? (Bitte aufschlüsseln nach Kreis und Schule) Für die Grundunterrichtsversorgung, Sonderzuweisungen und Deputate (vgl. hierzu Antwort zur Frage 1) wurden dem Staatlichen Schulamt für die Stadt und den Landkreis Offenbach für die Grundschulen im Schuljahr 2016/2017 999,4 Stellen und im Schuljahr 2017/2018 1.041,3 Stellen zugewiesen. Die Verteilung der Stellen pro Schule in den beiden Schulträgerbereichen ist Anlage 2 zu entnehmen . Nicht berücksichtigt sind in dieser Angabe Zuweisungen für in Mittel beanspruchte Stellen im Ganztag sowie Zuweisungen für Anrechnungen von dienstlichen Tätigkeiten oder aus persönlichen Gründen, die sich nach § 3 Abs. 7 bis 9 und §§ 7 bis 11 der Pflichtstundenverordnung vom 19. Mai 2017 ergeben. Frage 8. Wie will die Landesregierung dem Lehrermangel im Lehramt für Grundschulen landesweit entgegenwirken ? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zusätzlich nutzen im pädagogischen Vorbereitungsdienst zum Einstellungstermin 1. November 2017 rund 50 Personen, die die 1. Staatsprüfung in den Lehrämtern an Gymnasien und an Haupt- und Realschulen abgelegt haben, die Einstiegsmöglichkeit in das Referendariat für das Grundschullehramt. Zum Einstellungstermin 1. Mai 2018 ist eine Aufstockung der Sondermaßnahme auf 100 Personen geplant. Frage 9. In welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer im Bezirk des Staatlichen Schulamts für Stadt und Kreis Offenbach zur Umschulung auf einen Grundschullehrerberuf zu bewegen? Das Staatliche Schulamt in Offenbach erhielt für die Weiterbildung zur Grundschullehrkraft 17 Einstellungsmöglichkeiten. Werden diese ausgeschöpft, können auf Antrag weitere zugewiesen werden. Die Weiterbildung zum Erwerb des Lehramts an Grundschulen sowie der Lehrbefähigung an Grundschulen wird begleitet durch ein Anschreiben an alle in Frage kommenden Bewerberinnen und Bewerber im Ranglistenverfahren, verschiedene Pressemitteilungen und weitere Informationen , bspw. auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums: https://kultusministerium.hessen.de/einstellung-schuldienst/hessen-sucht-grund-undfoerderschullehrkraefte Wiesbaden, 9. März 2018 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Anlage 1 zu KA 19/5436 22 Lehrkräfte über das Ranglistenverfahren: Schule Lehramt Fach Carl-Orff-Schule Grundschule M, D, E Mathildenschule Grundschule D, M Hafenschule Grundschule M, SU Geschwister-Scholl-Schule Langen Grundschule D, M, SPO Wallschule Grundschule D, M, EV Goetheschule Mühlheim Grundschule D, M, SU Selma-Lagerlöf-Schule Grundschule SU, D, M Ludwig-Erk-Schule Dreieich Grundschule D, M, E Schule am Bürgerhaus Grundschule D, M, MU Sterntalerschule Grundschule M, SU Aue-Schule Grundschule D, M, IRU Ludwig-Erk-Schule Grundschule D, E, M Schule Bieber Grundschule M, SPO Uhlandschule Grundschule D, M, SPO Erich Kästner-Schule Dreieich Grundschule SU, D, M Eichendorffschule Grundschule D, M, KA Beethovenschule Grundschule M, D, EV Sonnentauschule Grundschule MU, D, M Goetheschule Offenbach Grundschule D, E, EV Wilh.-Leuschner-Schule Grundschule M, D, EV, SU Selma-Lagerlöf-Schule Grundschule D, E, M Grundschule Buchhügel Grundschule M, KU 3 Lehrkräfte über das schulbezogene Stellenausschreibungsverfahren Schule Lehramt Fach Joseph-v.-Eichendorff-Schule Grundschule D, M, MU D, M + EV od. KA od. ETHI Mobile Vertretungsreserve Konrad-Adenauer-Schule Grundschule Anlage 1 zu KA 19/5436 13 Lehrkräfte über die Weiterbildung zum Lehramt an Grundschulen Schule Lehramt Emmaschule Haupt-, Realschule Emmaschule Haupt-, Realschule Johannes-Gutenberg-Schule Gymnasium Hans-Christian-Andersen-Schule Haupt-, Realschule Wilh.-Leuschner-Schule Haupt-, Realschule Freiherr-vom-Stein-Schule Haupt-, Realschule Gartenstadtschule Haupt-, Realschule Trinkbornschule Haupt-, Realschule Dietrich-Bonhoeffer-Schule Haupt-, Realschule Selma-Lagerlöf-Schule Haupt-, Realschule Ludwig-Uhland-Schule Haupt-, Realschule Trinkbornschule Haupt-, Realschule Geschw.-Scholl-Schule Mühlh. Haupt-, Realschule Legende Fachbezeichnung M Mathematik D Deutsch E Englisch SU Sachunterricht SPO Sport IRU Islamischer  Religionsunterricht KA Katholische Religion EV Evangelische Religion MU Musik ETHI Ethik Anlage 2 zu KA 5436 Schulträger: Stadt Offenbach Schulname Schulort Stellen  2016/17 Stellen  2017/18 Differenz  zum Vorjahr  in Stellen Anne‐Frank‐Schule Offenbach 16,4 16,8 0,4 Grundschule Buchhügel Offenbach 19,2 21,5 2,2 Beethovenschule Offenbach 27 28,8 1,7 Eichendorffschule Offenbach 27,9 28,3 0,3 Friedrich‐Ebert‐Schule Offenbach 12,7 13,2 0,5 Goetheschule Offenbach 36,8 27,8 ‐9 Humboldtschule Offenbach 20,2 21,3 1,1 Schule Bieber Offenbach 24,4 26 1,6 Uhlandschule Offenbach 16,5 17,8 1,2 Waldschule Tempelsee Offenbach 14,8 14,1 ‐0,7 Lauterbornschule Offenbach 22,4 22,5 0,2 Wilhelmschule Offenbach 19,4 19,4 0 Hafenschule Offenbach 4,3 13,8 9,5 262,2 271,2 9 Schulträger: Landkreis Offenbach Schulname Schulort Stellen  2016/17 Stellen  2017/18 Differenz  zum Vorjahr  in Stellen Gartenstadtschule Rodgau 19,7 21,2 1,5 Schule Am Bürgerhaus Rodgau 13 13,5 0,5 Trinkbornschule Rödermark 25,4 26 0,6 Schule an den Linden Rödermark 21,2 21,8 0,6 Selma‐Lagerlöf‐Schule Dreieich 18 20,1 2,1 Astrid‐Lindgren‐Schule Dietzenbach 17,6 17,8 0,2 Dietrich‐Bonhoeffer‐Schule Dietzenbach 19,2 19,6 0,4 Ludwig‐Erk‐Schule Dreieich 13,1 13,2 0,1 Freiherr‐Vom‐Stein‐Schule Rodgau 16,7 18,4 1,7 Wilhelm‐Leuschner‐Schule Egelsbach 24,1 24,9 0,8 Alfred‐Delp‐Schule Seligenstadt 5,7 6,1 0,4 Karl‐Nahrgang‐Schule Dreieich 9,2 9,4 0,3 Johannes‐Gutenberg‐Schule Hainburg 16,9 18,3 1,5 Waldschule Obertshausen 22,4 24 1,6 Otto‐Hahn‐Schule Heusenstamm 18,2 19,4 1,2 Adalbert‐Stifter‐Schule Heusenstamm 13,2 12,8 ‐0,4 Wilhelm‐Busch‐Schule Rodgau 10,8 10,6 ‐0,2 Walinusschule Seligenstadt 5,8 6,7 0,9 Brüder‐Grimm‐Schule Mühlheim 13,7 14 0,4 Albert‐Schweitzer‐Schule Langen 18,2 20 1,8 Wallschule Langen 8,1 8,4 0,3 Ludwig‐Erk‐Schule Langen 18,4 18,9 0,5 Anlage 2 zu KA 5436 Geschwister‐Scholl‐Schule Langen 13,5 14,6 1,1 Anna‐Freud‐Schule Mainhausen 9,1 9,5 0,5 Markwaldschule Mühlheim 8,6 9 0,5 Goetheschule Mühlheim 13,9 14,4 0,5 Geschwister‐Scholl‐Schule Mühlheim 13,4 13,7 0,3 Ludwig‐Uhland‐Schule Neu‐Isenburg 16,7 18,4 1,7 Wilhelm‐Hauff‐Schule Neu‐Isenburg 15,4 15,7 0,2 Hans‐Christian‐Andersen‐Schule Neu‐Isenburg 14,9 15,7 0,7 Albert‐Schweitzer‐Schule Neu‐Isenburg 17,6 17,9 0,3 Joseph‐Von‐Eichendorff‐Schule Obertshausen 14,3 15,6 1,3 Sonnentauschule Obertshausen 13,6 15,5 2 Wingertschule Dreieich 10,2 10,1 ‐0,1 Matthias‐Claudius‐Schule Heusenstamm 4,1 4,2 0,1 Konrad‐Adenauer‐Schule Seligenstadt 21,1 20,4 ‐0,6 Schillerschule Dreieich 10,5 10,6 0 Erich‐Kästner‐Schule Dreieich 17,4 17,9 0,5 Gerhart‐Hauptmann‐Schule Dreieich 13,4 14,8 1,3 Käthe‐Paulus‐Schule Mainhausen 8,7 9 0,3 Rote‐Warte‐Schule Mühlheim 7,7 8,2 0,5 Aue‐Schule Dietzenbach 23,7 24,2 0,5 Carl‐Orff‐Schule Rodgau 14,9 14,4 ‐0,5 Johannes‐Kepler‐Schule Hainburg 11,5 12,2 0,7 Münchhausen‐Schule Rodgau 18,4 19,9 1,5 Regenbogenschule Dietzenbach 16,1 15,6 ‐0,5 Sonnenblumenschule Langen 17,4 18,2 0,8 Sterntalerschule Dietzenbach 18,9 19,7 0,8 Emmaschule Seligenstadt 14,1 14,4 0,3 Grundschule Buchenbusch Neu‐Isenburg 9,5 11,2 1,6 737,2 770 32,8