Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 20.11.2017 betreffend Förderung des Breitbandausbaus für Betriebe und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Verbesserung der Breitbandanbindung insbesondere für Gewerbetreibende und Unternehmen in ländlichen Räumen ist essentiell für die Wettbewerbsfähigkeit und die Steigerung der Attraktivität ländlicher Gebiete als Wirtschafts- und Wohnortstandort. Gerade in ländlichen Gebieten versagt jedoch der marktgetriebene Breitbandausbau. Es bedarf daher geeigneter Förderprodukte für einzelne Betriebe in unterversorgten Gebieten , bei denen der Ausbau der Glasfaserleitung nach FFTH und FTTB Standard gefördert wird. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Hessische Landesregierung misst dem Breitbandausbau eine sehr hohe Bedeutung zu. Breitband ist die Basis-Infrastruktur für die Digitalisierung der Gesellschaft. Leistungsfähige Breitbandnetze sind essenzielle Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Für die hessischen Kommunen ist die Verfügbarkeit von schnellen Breitbandverbindungen somit zu einem wichtigen Standortfaktor geworden. Unternehmen benötigen schnelle Datenleitungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und für Familien sind sie ein wichtiger Faktor bei der Wohnortwahl und für die Lebensqualität. Das Land Hessen unterstützt den Ausbau der Breitbandnetze neben einem umfassenden Beratungsangebot durch das Breitbandbüro Hessen bei der Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI) und landesgeförderten regionalen Breitbandberatungsstellen mit vielfältigen Förderprogrammen und praktischen Leitfäden. Gebündelt werden die einzelnen Fördermaßnahmen in der "Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen vom 08.08.2016" (STAnz. 35/2016, S. 908). Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Betriebe, eine Breitbandanbindung nach FFTH und FFTB Standard zu erhalten? Ausschlaggebend für den geförderten Breitbandausbau ist die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s. Sofern diese Versorgung nachweislich nicht erreicht und die Breitbanderschließung der betreffenden Region nicht marktgetrieben realisiert wird, ist der Einsatz von Fördermitteln zulässig. Antragsberechtigt sind gemäß der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung im Land Hessen (StAnz. 35/2016 S. 908) Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften . Weiter antragsberechtigt sind privatrechtlich organisierte Gesellschaften, die sich in alleiniger öffentlicher Eigentümerschaft (100 %) befinden und die eine wesentliche Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten gewährleisten (vgl. Teil II Nr. 6.3 der hessischen Breitbandförderrichtlinie). Wenn eine Unterversorgung nachgewiesen werden kann und die Förderregularien eingehalten werden, ist die Anbindung der Unternehmen im Rahmen der Landes kofinanzierten Landkreisprojekte grundsätzlich möglich. Frage 2. Welche Möglichkeiten gibt es für Kommunen in Hessen, einzelne Betriebe bei der Breitbandanbindung gegebenenfalls mit Förderung des Landes zu unterstützen? In Hessen ist die Förderung des Breitbandausbaus auf Landkreisebene organisiert, da sich dieser Gebietszuschnitt am effektivsten für die angestrebte flächendeckende Erschließung von Haushalten , öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen erwiesen hat. Eingegangen am 22. Dezember 2017 · Bearbeitet am 8. Januar 2018 · Ausgegeben am 12. Januar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5437 22. 12. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5437 Über die Erschließung auf Landkreisebene hinaus besteht für einzelne Kommunen, sofern sie in den entsprechenden Förderkulissen liegen, die Möglichkeit, Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) zur Erschließung zu beantragen. Frage 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Breitbandanbindung von hessischen Betrieben in unterversorgten Gebieten zu verbessern? Die Verbesserung der Breitbandanbindung von Betrieben in unterversorgten Gebieten erfolgt in Hessen im Rahmen der laufenden und kommenden Landkreisprojekte der zweiten Ausbaustufe über das Bundesbreitbandförderprogramm, kofinanziert durch das Land Hessen. Diese werden zu einer weiteren Nachverdichtung innerhalb der jeweiligen Landkreise und damit zu einer Verbesserung der Versorgungsquoten führen. Zusätzlich steht die Landesregierung, unter anderem über die Arbeitsgemeinschaft Breitband der hessischen Industrie- und Handelskammern, in kontinuierlichem Austausch mit den relevanten Akteuren. Ziel dieses Austauschs ist es, eine Verbesserung bei der Gewerbeversorgung mit schnellem Internet zu erreichen. Gleichzeitig erfolgt eine enge Abstimmung mit Telekommunikationsanbietern, die Interesse an einem eigeninvestiven Ausbau in Gewerbegebieten bekundet haben. Ziel ist es, Hessens sehr gute Position bei der gewerblichen Verfügbarkeit im Bundesvergleich (Gewerbliche Breitbandversorgung >= 50 Mbit/s, Platz 2 der Flächenländer, Quelle TÜV Rheinland, Mitte 2017) weiter auszubauen. Zudem wird in Kooperation mit der ARGE Breitband der hessischen Industrie- und Handelskammern auf Landkreisebene regelmäßig nach hessischen Gewerbegebieten abgefragt, die aus heutiger Sicht, auch nach Abschluss der laufenden hessischen Ausbauprojekte sowie der bis jetzt beantragten/beschiedenen Nachverdichtungsaktivitäten auf Basis des Bundesförderprogramms, unterversorgt bleiben (Versorgung < 30 Mbit/s). Für diese Gewerbegebiete hat der Bund das "Sonderförderprogramm Mittelstand" aufgelegt . Das Land wird darüber hinaus bis zum nächsten Breitbandgipfel am 06. Juni 2018 in Frankfurt am Main eine Gigabit-Strategie erstellen. Diese Gigabit-Strategie wird den Weg Hessens in die Gigabit-Gesellschaft skizzieren und soll dabei auch die Anforderungen von Unternehmen an die Leistungsfähigkeit moderner Kommunikationsnetze berücksichtigen. Sie soll ein verständliches und umsetzungsorientiertes Konzept liefern, wie der weitere Ausbau digitaler Infrastrukturen bedarfsgerecht und zielgerichtet gestaltet werden kann. Um die Telekommunikationsunternehmen und alle anderen Beteiligten eng einzubinden, hat die Landesregierung am 6. Oktober 2017 die "Gigabit-Allianz Hessen" gegründet. Frage 4. Welche Fördermöglichkeiten plant die Landesregierung nach dem Auslaufen des Förderprodukts GRW 2014 bis 2018? Wird das Förderprodukt angepasst? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? In der laufenden GRW-Förderperiode 2014 bis 2020 ist die Förderung des Breitbandausbaus für gewerbliche Unternehmen mit überregionalem Absatz in den Gewerbegebieten im GRW- Fördergebiet - wie bereits auch in der Förderperiode zuvor - möglich. Zurzeit ist das im Werra-Meißner-Kreis, im Kreis Waldeck-Frankenberg, im Vogelsbergkreis, fast im gesamten Landkreis Gießen (ohne den südlichen Kreisteil) sowie im nördlichen Teil des Kreises Hersfeld-Rotenburg der Fall. Ob diese Fördermöglichkeit auch in der folgenden GRW- Förderperiode so bestehen bleibt, hängt (auch) davon ab, welche Regionen dann dem GRW- Fördergebiet angehören werden. Hierzu lässt sich derzeit keine Aussage treffen. Wiesbaden, 12. Dezember 2017 Tarek Al-Wazir