Kleine Anfrage der Abg. Decker, Faeser, Frankenberger, Hofmann, Hofmeyer und Rudolph (SPD) vom 21.11.2017 betreffend Vollzugshilfe der Polizei bei Gefangenentransporten und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragesteller: Transportbehörden sind gemäß den Gefangenentransportvorschriften die Justizvollzugseinrichtungen oder die Polizeidienststellen. In den ergänzenden Bestimmungen des Landes Hessen zu den Gefangenentransportvorschriften wird die Zuständigkeit der Polizei und der Justizverwaltung voneinander abgegrenzt. Die Polizei ist in begründeten Ausnahmefällen zuständig für den Einzeltransport eines Gefangenen zur Verlegung in eine andere JVA, die nicht am selben Ort liegt und zur Vorführung in Strafsachen, soweit kein Sammeltransport in Anspruch genommen werden kann. Des Weiteren obliegt der Polizei die Vollzugshilfe, wenn bei besonderer Gefährlichkeit von Gefangenen die Justizbehörden ihre Maßnahmen nicht durchsetzen können. Von dieser Bestimmung ist im Hinblick auf die an die Polizei gestellten vielfältigen anderweitigen Anforderungen nur Gebrauch zu machen, wenn dies unumgänglich ist. Vorbemerkung der Ministerin der Justiz: Die zwischen allen Bundesländern vereinbarte Gefangenentransportvorschrift (GTV) regelt den Transport von Gefangenen, soweit es sich nicht um Ausführungen, um Überstellungen am selben Ort, um Transporte zwischen Teilen einer Justizvollzugseinrichtung oder um Fahrten zu Arbeitsstellen handelt. Die Gefangenen sind dabei grundsätzlich im Sammeltransport zu befördern (vgl. Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 und Nr. 5 Abs. 1 Satz 1 GTV). Abweichend vom Grundsatz des Sammeltransports sind bestimmte Gefangene (z.B. Jugendliche oder Gefangene, die aus gesundheitlichen Gründen nicht im Sammeltransport befördert werden können) gem. Nr. 5 Abs. 2 GTV im Einzeltransport zu befördern. Darüber hinaus wurden in den "Ergänzenden Bestimmungen des Landes Hessen (EBGTV)" zur GTV weitere Regelungen zwischen dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport und dem Hessischen Ministerium der Justiz getroffen. Danach obliegt der Justizverwaltung insbesondere die Durchführung der Gefangenensammeltransporte und der Einzeltransporte, die nicht Aufgabe der Polizei sind oder nicht von der GTV erfasst werden. Der Polizei obliegt insbesondere der Transport von Gefangenen zu Gerichtsterminen in Strafsachen, die außerhalb des Verwahrungsortes des Gefangenen liegen, soweit kein Sammeltransport in Anspruch genommen werden kann (vgl. die detaillierten Bestimmungen in Nr. 1 und 2 EBGTV zu Nr. 1 und 3 der GTV). Alle in Nr. 1 der EBGTV aufgeführten Einzeltransporte werden von der Polizei grundsätzlich auf Transportersuchen, die die Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten) an die örtlich zuständigen Polizeidienststellen richtet, durchgeführt (Vollzugshilfe gem. § 44 Abs. 2 HSOG). Da allerdings jede Transportbehörde die ihr entstandenen Kosten selbst trägt (vgl. Nr. 14 Abs. 1 GTV), werden seitens der Polizeibehörden keine Statistiken geführt, aus denen nähere Einzelheiten der Transporte (u.a. die angefallenen Einsatzstunden und die Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen des Transportpersonals) hervorgehen. Die hessischen Justizvollzugsanstalten , die Jugendarrestanstalt Gelnhausen und die Polizeibehörden haben zu der Kleinen Anfrage berichtet. Nicht in allen Justizvollzugsanstalten werden Statistiken geführt, aus denen sich Antworten auf die Kleine Anfrage ergeben. Soweit statistische Daten vorliegen, kann sich die statistisch erfasste Zahl der Transporte im Einzelfall auf transportierte Personen oder auf Transportfahrten beziehen, weshalb die Daten nur eingeschränkt vergleichbar sind. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt: Eingegangen am 26. Februar 2018 · Bearbeitet am 26. Februar 2018 · Ausgegeben am 29. Februar 2018 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5441 26. 02. 2018 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5441 Frage 1. Wie viele Einzel- bzw. Sammelgefangenentransporte wurden in den Jahren 2013 bis 2017 durchgeführt ? Wir bitten um Auflistung nach Jahren. In den Jahren 2013 bis 2017 wurden von Polizei und Justizvollzug nachfolgende Gefangenentransporte statistisch erfasst (Stand 30.11.2017 bzw. 11.12.2017): Statistisch erfasste Transporte Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt Polizei und Vollzug 9.205 10.482 10.580 12.490 11.936 54.693 Frage 2. In wie vielen Fällen wurde der Transport durch eine Polizeidienststelle bzw. eine Justizvollzugseinrichtung durchgeführt? In den Jahren 2013 bis 2017 (Stand: 30.11.2017) wurden ausweislich der vorliegenden Daten insgesamt 30.952 Gefangenentransporte durch Organisationseinheiten der Hessischen Polizei durchgeführt. Eine Aufschlüsselung nach Jahren ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Anzahl der Transporte durch Polizei Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt PP Nordhessen 546 667 634 727 803 3.377 PP Osthessen 103 131 99 113 124 570 PP Mittelhessen 900 1.001 918 1.082 1.112 5.013 PP Westhessen 1.351 1.320 1.361 1.459 1.680 7.171 PP Frankfurt a.M. 1.422 1.363 1.469 2.297 2.332 8.883 PP Südosthessen 389 325 379 332 444 1.869 PP Südhessen 546 577 736 931 812 3.602 HBPP 16 30 93 176 152 467 Hessen gesamt 5.273 5.414 5.689 7.117 7.459 30.952 In den Jahren 2013 bis 2017 wurden durch die Justizvollzugsbehörden insgesamt 21.361 Einzeltransporte statistisch erfasst. Die tatsächliche Gesamtzahl aller Einzeltransporte dürfte angesichts des nicht vollständig verfügbaren Datenmaterials erheblich höher liegen. Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle (Stand: 11.12.2017): Einzeltransporte Justizvollzug 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt JVA Butzbach nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst JVA Darmstadt nicht erfasst 457 537 558 425 1.977 JVA Dieburg nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst nicht fasst nicht erfasst nicht erfasst JVA Ffm. I* 660 625 588 654 502 3.029 JVA Ffm. III 594 454 417 399 414 2.278 JVA Ffm. IV 196 231 234 280 258 1.199 JVA Fulda nicht erfasst nicht erfasst 33 22 34 89 JAE Gelnhausen** 0 0 0 0 0 0 JVA Gießen nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst JVA Hünfeld nicht erfasst 238 164 284 351 1.037 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5441 3 JVA Kassel I nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst nicht erfasst JVA Kassel II 44 65 60 57 51 277 JVA Limburg*** nicht erfasst nicht erfasst 9 36 19 64 JVA Rockenberg 182 275 248 305 270 1.280 JVA Schwalmstadt 517 647 620 675 488 2.947 JVA Weiterstadt 786 1077 1015 1064 838 4.780 JVA Wiesbaden 465 509 474 547 409 2.404 Gesamt 3.444 4.578 4.399 4.881 4.059 21.361 * Statistisch erfasst wurden lediglich Einzeltransporte zwecks Ausführungen, Abschiebungen, und Auslieferungen; Einzeltransporte zu Gerichtsterminen wurden statistisch nicht erfasst. ** Keine Einzeltransporte. *** Statistisch erfasst wurden lediglich Einzeltransporte zwecks Ausführungen zu Fachärzten. Transportbehörde für die Gefangenensammeltransporte in Hessen ist die Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I. Dort wurden für die Jahre 2013 bis 2017 insgesamt 2.380 Gefangenensammeltransporte statistisch erfasst (Stand: 11.12.2017): Sammeltransporte Justizvollzug Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt JVA Ffm. I 488 490 492 492 418 2.380 Frage 3. Wenn die Polizei Transportbehörde war: a) In wie vielen Fällen wurde der Transport im Wege der Vollzugshilfe gem. § 44 Abs. 2 HSOG durchgeführt? b) In wie vielen Fällen wurde der Transport durch Wachpolizisten durchgeführt? c) In wie vielen Fällen wurde der Transport von Beamtinnen und Beamten des Wach- und Wechseldienstes durchgeführt? Zu Frage 3 a: Alle in der Antwort zu Frage 2. aufgeführten Gefangenentransporte der Polizei für die Justiz wurden im Wege der Vollzugshilfe gem. § 44 Abs. 2 HSOG durchgeführt. Zu Frage 3 b: In den Jahren 2013 bis 2017 (Stand: 30.11.2017) wurden ausweislich der vorliegenden Daten insgesamt 12.433 Gefangenentransporte durch die Wachpolizei durchgeführt. Die Auflistung nach Jahren ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Anzahl der Transporte durch die Wachpolizei Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt PP Nordhessen 21 19 15 7 30 92 PP Osthessen 89 121 50 57 83 400 PP Mittelhessen 661 693 638 766 717 3.475 PP Westhessen 1.040 978 991 1.144 1.251 5.404 PP Frankfurt a.M. 0 0 0 0 0 0 PP Südosthessen 15 14 20 20 97 166 PP Südhessen 362 338 557 867 772 2.896 HBPP 0 0 0 0 0 0 Hessen gesamt 2.188 2.163 2.271 2.861 2.950 12.433 Zu Frage 3 c: In den Jahren 2013 bis 2017 (Stand: 30.11.2017) wurden ausweislich der vorliegenden Daten insgesamt 18.519 Gefangenentransporte durch die Beamtinnen und Beamten der Organisationseinheiten der Polizei durchgeführt, wobei die überwiegende Mehrheit durch den Wach- und Wechseldienst geleistet wurde. Die Auflistung nach Jahren ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5441 Anzahl der Transporte durch Wach- und Wechseldienst inkl. Tagdienstkräfte -S- und -K- Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt PP Nordhessen 525 648 619 720 773 3.285 PP Osthessen 14 10 49 56 41 170 PP Mittelhessen 239 308 280 316 395 1.538 PP Westhessen 311 342 370 315 429 1.767 PP Frankfurt a.M. 1.422 1.363 1.469 2.297 2.332 8.883 PP Südosthessen 374 311 359 312 347 1.703 PP Südhessen 184 239 179 64 40 706 HBPP 16 30 93 176 152 467 Hessen gesamt 3.085 3.251 3.418 4.256 4.509 18.519 Frage 4. Wie viele Beamtenstunden sind dabei jeweils für die Polizei und für die Justiz angefallen? In den Jahren 2013 bis 2017 (Stand: 30.11.2017) sind - soweit statistisch erfasst bzw. unter Berücksichtigung durchschnittlicher Fahrtzeiten und Dauer von Gerichtsterminen geschätzt - mindestens 144.403 Beamtenstunden für die Organisationseinheiten der Polizei angefallen. Die Auflistung nach Jahren ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Mannstunden (PVB und Wachpolizei) Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt PP Nordhessen 5.149 10.218 6.590 7.520 8.209 37.686 PP Osthessen 196 140 490 560 410 1.796 PP Mittelhessen 5.460 6.533 5.872 6.898 7.026 31.789 PP Westhessen 1.802 1.979 2.694 2.168 2.216 10.859 PP Frankfurt a.M. 6.167 5.672 6.465 8.339 7.382 34.025 PP Südosthessen 1.544 1.371 1.463 1.367 1.382 7.127 PP Südhessen 1.224 1.724 1.197 488 238 4.871 HBPP 2.111 758 2.885 4.731 5.765 16.250 Hessen gesamt 23.653 28.395 27.656 32.071 32.628 144.403 Die Justizvollzugsanstalten haben mehrheitlich berichtet, dass Personalstunden, die für Einzeltransporte angefallen sind, statistisch nicht erfasst werden. Die verfügbaren Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Stand: 11.12.2017). Sie ergeben jedoch kein statistisch aussagekräftiges Bild, weshalb von einer Aufschlüsselung nach Jahren bzw. einer Aufsummierung abgesehen wurde. Vollzugsbehörde statistisch erfasste Personalstunden JVA Butzbach keine statistische Erfassung JVA Darmstadt Erfassung ab 2014: insgesamt ca. 14.740,5 Std. JVA Dieburg keine statistische Erfassung JVA Ffm. I keine statistische Erfassung JVA Ffm. III keine statistische Erfassung JVA Ffm. IV keine statistische Erfassung JVA Fulda Erfassung ab 2015: insgesamt ca. 701,28 Std. JAE Gelnhausen keine JVA Gießen keine statistische Erfassung JVA Hünfeld Erfassung ab 2014: insgesamt ca. 5.597,5 Std. JVA Kassel I keine statistische Erfassung JVA Kassel II keine statistische Erfassung Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5441 5 JVA Limburg Erfassung ab 2015: insgesamt ca. 150 Std. JVA Rockenberg insgesamt ca. 3124 Std. JVA Schwalmstadt keine statistische Erfassung JVA Weiterstadt insgesamt ca. 18439,06 Std. JVA Wiesbaden keine statistische Erfassung In der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I sind für den Bereich des Gefangenensammeltransportes folgende Personalstunden angefallen: Personalstunden Sammeltransporte Justizvollzug Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt JVA Ffm. I ca. 20.500 ca. 20.600 ca. 20.700 ca. 20.700 ca. 17.556 ca. 100.056 Frage 5. Welchen Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen gehört das Transportpersonal der Polizei bzw. der Justiz an? Bei der Durchführung der Transporte durch die Wachpolizei, die als Beschäftigte dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen unterliegen, kommen Beschäftigte der Entgeltgruppen E 6 bis E 9 zum Einsatz, wobei der Schwerpunkt im Bereich der Entgeltgruppe E 8 bzw. E 9 liegt. Bei Transporten, die durch die Polizei vorgenommen werden, kommen Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 zum Einsatz, wobei der Schwerpunkt im Bereich der Besoldungsgruppe A 10 liegt. Das Transportpersonal des Justizvollzuges gehört überwiegend den Besoldungsgruppen A 7 bis A 10 an. In den Justizvollzugsanstalten Butzbach und Frankfurt am Main I (Leitung Gefangenensammeltransport ) sind auch Bedienstete der Besoldungsgruppe A 11 eingesetzt. In den Justizvollzugsanstalten Butzbach und Frankfurt am Main IV gehören auch Beschäftigte des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen dem Transportpersonal an. Frage 6. Wie viel Transportpersonal steht bzw. stand bei der Justiz in den Jahren 2013 - 2017 für die Durchführung von Gefangenentransporten zur Verfügung? Bei den der nachfolgenden Tabelle zu entnehmenden Angaben zum Personal handelt es sich um die in den Besetzungsplänen der Vollzugsbehörden ausgewiesenen Stellen für den sogenannten Fahrdienst (Stand: 11.12.2017). Einerseits gehen dessen Aufgaben erheblich über den Transport von Inhaftierten hinaus (wie zum Beispiel Versorgungsfahrten, Post, Einkäufe, Fahrten zu Laboren), andererseits werden Gefangenentransporte zu Fachärzten, in Krankenhäuser oder zur Aufrechterhaltung sozialer Bindungen nicht nur durch den Fahrdienst, sondern auch durch ebenfalls in den Besetzungsplänen ausgewiesene Ausführungsbedienstete durchgeführt. Kleinere Vollzugseinrichtungen haben keine Transportfahrzeuge und keinen speziell ausgewiesenen Fahrdienst; Ausführungen erfolgen dort durch dafür eingeteiltes Personal. Vollzugsbehörde Transportpersonal JVA Butzbach 4 Bedienstete JVA Darmstadt 2 Bedienstete JVA Dieburg 2 Bedienstete JVA Ffm. I Fahrdienst Einzeltransporte: 13,5 Bedienstete Gefangenensammeltransport: 15 Bedienstete JVA Ffm. III 2 Bedienstete JVA Ffm. IV 2 Bedienstete JVA Fulda kein speziell ausgewiesener Fahrdienst JAE Gelnhausen kein speziell ausgewiesener Fahrdienst JVA Gießen 2 Bedienstete JVA Hünfeld 4 Bedienstete JVA Kassel I 4 Bedienstete JVA Kassel II kein speziell ausgewiesener Fahrdienst 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5441 JVA Limburg kein speziell ausgewiesener Fahrdienst JVA Rockenberg kein speziell ausgewiesener Fahrdienst JVA Schwalmstadt 2 Bedienstete JVA Weiterstadt 4 Bedienstete JVA Wiesbaden 1 Bediensteter Wiesbaden, 15. Februar 2018 Eva Kühne-Hörmann